Pressekonferenz  im  Landtag von Baden-Württemberg:
Die große Erpressung - 10 Milliarden


19  sachliche  Gründe, das  Gesetz  zur Stiftungsinitiative
“Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“
abzulehnen
 
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Pressekonferenz des Abgeordneten Wolf  Krisch   Republikaner
am 23. Juni 2000 im Bolzsaal des Landtags von Baden-Württemberg

Die Fragestunde im Landtag vom 20. Juli 2000
zum Zwangsarbeiter-Gesetz finden Sie unter der Seite
Zwangsarbeiter-Fragestunde im Landtag

Um was geht es?
10 Milliarden DM sollen für NS-Zwangsarbeiter gesammelt werden.
Aber die Öffentlichkeit wird getäuscht.
Diese Initiative geht aus von ‘Opfer-Anwälten’, die von dieser Initiative profitieren.
Entschädigungszahlungen werden eingetrieben auch mit Nötigung und mit Falschinformation.
Diese Stiftungsinitiative muß als eine Erpressung bezeichnet werden.

Man beachte die Schandliste der Gewerkschaft im Internet, oder die Aussagen der Herren Lambsdorff, Eppelmann und Beck Zitat  „Firmen, die sich nicht beteiligen, sind an den Pranger zu stellen“.
Man beachte die Position der Redner in unserem Staat - doch keiner der Verteidiger und Wahrer unserer Demokratie widerspricht.

Die Stiftungsinitiative wird von der Bundesregierung durch ein Gesetz und vom Präsidenten des DIHT, Herrn Stihl, mit Hilfe der Industrie- und Handelskammern Deutschlands unterstützt.
Auf der Pressekonferenz vom 23. 6. 2000 wurde erläutert, warum das Gesetz und die Stiftung aus mindestens 19 sachlichen Gründen abzulehnen ist.


Punkt 1:
Weil das Schicksal dieser Opfer fast 50 Jahre lang kein Thema war – und kein Befürworter der Initiative hat das bis heute beklagt.
Warum haben alle, die heute lauthals und meist ohne Detailwissen argumentieren, fast 50 Jahre lang diese Opfer ignoriert?
Weil es keine Sachargumente mehr gab, weil alle rechtlichen und alle finanziellen Ansprüche erfüllt waren.
Um moralische Ansprüche geht es den Antragstellern nicht – das ergibt sich schon aus deren Argumenten.




Punkt 2:
Weil das Thema Zwangsarbeiterentschädigung bereits in den 50er Jahren durch erfolgte Zahlungen und Entschädigung erledigt wurde.
Deutschland leistete damals Wiedergutmachungszahlungen in der Größenordnung von ca. 100 Milliarden DM.
Mit Zins und Zinseszins entspricht das einem heutigen Gegenwert von etwa 300 Milliarden DM.
Diese Gelder werden von der Stiftungsinitiative nicht berücksichtigt – obwohl die Erstfassung des Gesetzes zur Stiftungsinitiative diese zwingende Forderung sogar enthielt.



Punkt 3:
Weil schon in den 50er Jahren Mutmaßungen laut wurden, die Zahl der betroffenen Zwangsarbeiter sei zu hoch angesetzt worden.
Und damals gab es noch viele Zeitzeugen.
Nur ein Beispiel: Damals wurde in Paris mit deutschem Geld ein Heim für Zwangsarbeiter gebaut – doch es konnte nur zu 10% belegt werden – es gab keine Bewohner.
Der Hinweis auf die viel zu hoch angesetzte Zahl der Zwangsarbeiter wird auch heute wieder von jüdischen Gruppierungen in USA und Israel vorgetragen (Namen auf Anfrage) – und wird bewußt ignoriert.
Weder die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft, noch die deutschen Verhandlungsführer mit Graf Lambsdorff an der Spitze, noch die deutsche Regierung, noch die Medien klären auf.
Selbst die wiederholt erhobenen schwerwiegenden Vorwürfe zum Beispiel von Mitgliedern der Barak Regierung oder von US-amerikanischen Wissenschaftlern gegenüber der JCC (Jewish Claims Conference) werden ignoriert.
Deren Vorwürfe lauten, die JCC sei korrupt, tätige betrügerische Aktionen und hätte schon in den 50er Jahren einen Großteil der Entschädigungsgelder nicht bei den Empfangsberechtigten abgeliefert.

Gelder aus Deutschland seien statt dessen verschwunden und versickert.
Hier ist der amerikanische Politologe Norman G. Finkelstein zu nennen, dessen Untersuchung

The Holocaust Industry: Reflections on the Exploitation of Jewish Suffering“ im August 2000 erscheinen wird.
Wer es in Deutschland wagt, das Thema kritisch zu diskutieren, wird zum Aussätzigen, wird als ein ewig Gestriger oder als ein Extremist bezeichnet, wird in den Medien und von Politikern der etablierten Parteien verleumdet.




Punkt 4:
Die Stiftungsinitiative ist vor diesem Hintergrund die falsche Reaktion auf Methoden, die als Erpressung und Nötigung bezeichnet werden müssen.
Wer sich an der Stiftungsinitiative beteiligt, unterstützt die Selbstbereicherung von Anwälten wie Edward Fagan, Michael Witti oder Melvyn Weiss und provoziert eine Wiederholung von deren Methoden.
Die angeblichen „Opferanwälte“ Melvyn Weiss und Michael Witti haben ja auch bereits neue Klagen angekündigt.

Punkt 5:
Es ist klar zu unterscheiden zwischen Fremdarbeitern, die freiwillig im Deutschen Reich arbeiteten, und wirklichen Zwangsarbeitern.
Fremdarbeiter, also nichtdeutsche Arbeitnehmer in der damaligen Kriegswirtschaft, waren Freiwillige.
Zwangsweise beschäftigt hingegen wurden zum Beispiel deutsche Frauen, die zum Industrieeinsatz befohlen wurden. Dies zeigt sich in Wochenschauen jener Zeit, die Bilder von der “Heimatfront” mit Frauen an der Drehbank bei der Herstellung von Granaten oder anderen Waffensystemen, zeigten.
Davon spricht niemand.
Zwangsweise beschäftigt wurden auch – und das ist das Thema der hier diskutierten Initiative - Insassen der KZ, also wirkliche “Zwangsarbeiter”.




Punkt 6:
Im Krieg zwang der totalitäre Staat die Wirtschaft, vom Staat zugewiesene Arbeitskräfte zu beschäftigen.
Eine Entlohnung erfolgte stets nur durch die Einweisenden (in der Regel durch die SS), eine Bezahlung durch die Wirtschaft stets nur an diese Einweisenden und nie an die Arbeitnehmer, an die Zwangsarbeiter.
Die Rechtsprechung hat Anfang dieses Jahres bestätigt, daß dies keine Beschäftigungsverhältnisse im arbeits-rechtlichen Sinn waren.
Es gab also keine Arbeitsverhältnisse zwi-schen der deutschen Industrie und den Zwangsarbeitern.
Die Verantwortung für die Zwangsarbeiter liegt und lag beim Staat – also dem Dritten Reich oder dessen Rechtsnachfolger - nicht aber bei der Wirtschaft bzw. bei den Unternehmen.

Die gesamte Wirtschaft, gleichgültig ob Rüstungsindustrie oder Landwirtschaft, hat als “Kriegswirtschaft“ gegolten, und hatte sich nach den Plänen der zuständigen Ministerien zu richten.
Ein Widerstand beispielsweise gegen eine Zwangsarbeiterbeschäftigung seitens der Unternehmen hätte eine Anklage wegen Kriegssabotage, mit der Möglichkeit der Todesstrafe oder KZ-Einweisung zur Konsequenz gehabt.




Punkt 7:
Angebliche “Ausbeutung“ der Zwangsarbeiter
Kriegsgefangene fallen nicht unter den Begriff “Zwangsarbeiter“, auch wenn viele zum Beispiel in der Landwirtschaft zum Arbeitseinsatz gekommen sind.
Tatsächliche Zwangsarbeiter hingegen wur-den mehrheitlich in der direkten Kriegswirtschaft, in der Rüstungs-industrie, eingesetzt.
Doch auch zwischen 1939 und 1945 galt für die Rüstungsindustrie wie heute:
Die Rüstungsindustrie wird vom Staat bezahlt und hatte stets die Kalkulation offenzulegen.
Wurde den Unternehmen beispielsweise für Zwangsarbeiter die Arbeitsstunde mit MR 0,50 pro Stunde
berechnet, dann wurden auch nur MR 0,50 pro Stunde kalkuliert und von der Industrie dem Staat in Rechnung gestellt.
Und damals drohte bei Betrug die Todesstrafe oder KZ-Haft.
Vom wirtschaftlichen Standpunkt war die Beschäftigung von Zwangsarbeitern für die Unternehmen eher nachteilig.
Im Gegensatz zu freiwilligen Fremdarbeitern oder zu deutschen Frauen als Arbeitnehmern mußte bei Zwangsarbeitern mit Widerstand – sprich mit Sabotage – gerechnet werden.
Bestraft wurden in solchen Fällen nicht nur die Saboteure (so ertappt), sondern auch die Verantwortlichen der Unternehmen.

Punkt 8:
Garantie-Ansprüche und Regreßforderungen mit Schadensersatz gab es damals wie auch heute, zusätzlich zu der Sabotagedrohung.
Die Unternehmen mußten also Überwachungsmaßnahmen vornehmen, die nicht in der Kalkulation auftauchen konnten, weil solche Kosten nicht anerkannt wurden.
Das heißt: Zwangsarbeiter waren für die Unternehmen eher ein Nachteil als ein Vorteil.


Punkt 9:
Wenn eine Verantwortung besteht, dann kann es nur die Verantwortung des Staates als der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein.
Die Wirtschaft im Ganzen, aber auch einzelne Unternehmen, haben weder eine moralische noch eine rechtliche Verpflichtung.
Im Gegenteil: alle möglichen oder denkbaren Gründe zur Zahlungsaufforderung sind schon durch vor Jahrzehnten geleistete Zahlungen hinfällig bzw. erfüllt worden.



Punkt 10:
Das Taktieren der Industrie- und Handelskammern
Begonnen hat die Diskussion um die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter mit dem Argument, dies sei ein “Schutz vor weltweitem Wirtschaftsboykott”.
Mit diesem Argument hat der Präsident des DIHT, Herr Stihl, am 10. März 2000 über alle IHK in Deutschland etwa 240.000 Unternehmen angeschrieben und zur Mitgliedschaft in der Stiftung aufgefordert.
Ein Hinweis an die IHK, dies sei nicht die Aufgabe der Kammern, wurde mit dem Argument beantwortet, durch die Stiftung würde die Wirtschaft vor einem Boykott geschützt und deshalb sei die Aufforderung zur Mitarbeit in der Stiftung und die Aufforderung zur Zahlung an die Stiftung eine Aufgabe der IHK.
Selbst Miniunternehmen (GmbH mit 2 Angestellten) oder Firmen, deren Gründer nach 1945 geboren wurden, hatten die IHK angeschrieben.
Inzwischen spricht die Stiftungsinitiative aber
nur noch von Wiedergutmachung an die Opfer.  "Rechtsansprüche bestehen keine".
Dies ist die heutige Aussage der Stiftungsinitiative selbst, aber auch die Formulierung des am 6. Juli 2000 im Bundestag verabschiedeten Gesetzes über die Stiftungsinitiative.
Somit ist die Teilnahme an der Stiftungsinitiative eine freiwillige Handlung.
Das heißt doch:
Die Initiatoren der Stiftung haben erkannt, daß das ursprüngliche Argument nicht haltbar ist.
Durch den Positionswechsel haben sie aber gleichzeitig gezeigt, daß es in Wirklichkeit nicht um Wiedergutmachung von Unrecht geht.
Es wurden ohne Zwang zentrale Rechtspositionen aufgegeben.
Das denkbar wahre Ziel der Stiftungsinitiative zeigt sich in der vorgesehenen Verteilung der Gelder – hierzu siehe Punkt 12.



Punkt 11:
Geldempfänger bisheriger und zukünftiger Zahlungen
Es hat sich gezeigt, daß Zahlungen aus den 50er Jahren nicht oder nur zum Teil bei den Empfängern ankamen.
Auch das ist ein Argument mancher Verfechter der Stiftungsinitiative, die beklagen, daß Opfer
keine Entschädigung erhalten haben.
Dieses Umleiten von Entschädigungszahlungen kann jedoch Deutschland nicht zur Last gelegt werden, schon gar nicht, wenn die damaligen Geldempfänger identisch sind mit den heute genannten, wie zum Beispiel die JCC.



Punkt 12:
Bis heute hat die Stiftung nicht geklärt, auf welche Weise die Auszahlungen erfolgen soll oder wer die Verteilung der Gelder überwacht.
Es sind keine Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Korruption oder Mißbrauch bekannt.
Das Stiftungsvermögen wird (Angabe der Stiftung) wie folgt aufgeteilt:
Nur 81% der Gesamtsumme soll Zwangsarbeitern zugute kommen.
Unter diesen sind 22% jüdischer, 22% polnischer, 21% ukrainischer, 10% russischer, 8% weißrussischer, 5% tschechischer Herkunft.
10% sind – wörtliches Zitat der Stiftung – „sonstiger Herkunft und Rest der Welt incl. Oma und Sinai“.
10% soll für nicht näher definierte Vermögensschäden bereit gestellt werden, eine nicht zum Thema Zwangsarbeit gehörende Aufgabe.
7% sind für einen wohl bewußt unklar definierten „Zukunftsfonds“ bestimmt, für „andere Vermögensschäden“ bzw. „humanitäre Zah-lungen aus rassischer Verfolgung“.
Was in der Aufstellung des Stiftungsvermögens verschwiegen wird, sind die fast 10% Erfolgshonorare für die US-Anwälte.
Der große Skandal: ausgerechnet diese Anwälte, deren Initiative zu der Stiftung führte, die an der Stiftung mit viel Geld profitieren, sollen Sitz und Stimme im Kuratorium der Stiftung erhalten und werden Mitentscheide bei der Verteilung der Gelder!



Punkt 13:
Nötigung der Wirtschaft
Graf Lambsdorff hat in einigen Appellen davon gesprochen, man müsse  jene an den Pranger stellen, die sich weigern, an der Stiftung mitzumachen.
Die Gewerkschaft hat im Internet Pranger-Seiten mit Schand-Listen (so nennt es die Gewerkschaft) Namen von Firmen, die sich an der Stiftung nicht beteiligen.
MdB Eppelmann, Bundesvorsitzender der CDA, Mitglied des CDU-Bundesvorstands, verlangt den Boykott aller Firmen, die sich nicht an der Zahlung an die Stiftungsinitiative beteiligen!
MdB Volker Beck, Die Grünen, fordert auf, jene Firmen, die sich weigern, der Stiftung beizutreten, an den Pranger zu stellen.
Was ist der Unterschied zwischen diesem an-den-Pranger-stellen und dem Aufruf
  "Kauft nicht bei Juden?"
Die Gewerkschaft, Lambsdorff, Eppelmann und Beck sprechen die menschenverachtende Sprache des Dritten Reiches.
Im übrigen und ohne politischen Hintergrund ist dies
Nötigung und ist strafbar.
Selbst die Veröffentlichung der Namen der Mitglieder der Stiftung ist eine Form der Erpressung aller sich nicht Beteiligenden, denn es gibt Aufrufe nach dem Motto
Boykottiert jene, die nicht aufgelistet sind - siehe die Aufrufe der Herren Lambsdorff, Beck, Eppelmann und anderer.
Und das trotz der Hinweise im Gesetz zur Stiftungsinitiative, trotz der Verlautbarungen der Stiftungsinitiative selbst mit dem Hinweis, die Teilnahme an der Stiftungsinitiative sei freiwillig.

Punkt 14:
Abwälzen staatlicher Zusagen an die Wirtschaft
In der Präambel zur Stiftungsinitiative steht „Heute weitgehend privatisieren Unternehmen der öffentlichen Hand können und sollten mit eigenen Beiträgen der Stiftung beitreten“.
Diese Definition gilt bundesweit für fast 100.000 Unternehmen.
Deren Zahlungen sollen jedoch nicht als Zahlung der Wirtschaft, sondern als Zahlung des Staates gelten.

Unabhängig von der fragwürdigen Definition dieser Unternehmen als „Staat“ ist das ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sofern es sich um privatisieren kommunale Unternehmen handelt.

Es bedeutet ferner, daß von den geplanten 10 Mrd der Stiftung die Wirtschaft nicht, wie öffentlich angekündigt, 5 Mrd aufzubringen hätte, sondern etwa 7 – 8 Mrd, und daß der Staat als der Gesetzgeber und als der für dieses Problem alleinverantwortliche sich um seine Verantwortung drückt.




Punkt 15:
Rechtslage und Rechtsbruch

Aktienrecht:
Vorstände von Aktiengesellschaften, die Zahlungen an die Stiftung zustimmen, verletzen das Aktienrecht und machen sich nach geltender Rechtsauffassung strafbar.
Wirtschaftsprüfer, die solche Bilanzen anerkennen, machen sich strafbar.

Steuerrecht:
Es gibt zwar inzwischen ein Schriftstück der Finanzverwaltung, wonach Zahlungen an die Stiftung steuerlich absetzbar sein sollen.
Dieses Schreiben ist jedoch nicht rechtswirksam; eine entsprechende Änderung der Steuer-Gesetzgebung fehlt noch.
Je nach Eigentümer gelten auch unterschiedliche Gesetzesformulierungen.
Unternehmen, die an die Stiftungsinitiative zahlen, müssen also mit der Möglichkeit zukünftiger Anklagen wegen Steuerhinterziehung rechnen.




Punkt 16:
Keine Rechtssicherheit
Anfang bis Mitte Juni 2000 fanden die Verhandlungen zwischen Graf von Lambsdorff und den US-Anwälten bzw. den daran beteiligten Gruppierungen statt, die als „zum Durchbruch führend“ bezeichneten wurden.
Ein wichtiger Gesprächspartner war dabei auch die US Regierung.
Das Verhandlungs-Ergebnis sind für Deutschland jedoch nur nichtssagende, schwammige und völlig unverbindliche Formulierungen, wie beispielsweise diese:
Es werde mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sein, daß keine weiteren Klagen aus USA auf die deutsche Wirtschaft zukommen
oder
Ziel soll sein, die Stiftung zum alleinigen Forum für die Lösung aller aus dem zweiten Weltkrieg herhörenden Forderungen gegen deutsche Unternehmen zu machen. Das liegt im außenpolitischen Interesse der USA“.

Mit dieser Formulierung haben sich die beteiligten US-Anwälte, die Mitglied im Kuratorium der Stiftung werden sollen,  einen auf Jahrzehnte sprudelnden Goldesel geschaffen.
Zum anderen ist zu beachten, daß die USA mit Japan vor kurzem eine zweiseitige Vereinbarung trafen, die Japan in Zukunft vor allen Klagen aus den USA schützt.
Deutschland gegenüber verweigern die USA eine derartige Vereinbarung – Nachtigall, das ist schon kein Trassen mehr!
Daß eine Vereinbarung mit den USA kein Schutz ist vor möglichen Forderungen dritter Staaten, bedarf keiner Erläuterung.
Mögliche weitere Forderungen an die deutsche Wirtschaft sind inzwischen schon angekündigt:
l  von Vertretern osteuropäischer Staaten, die sich benachteiligt fühlen;
l  von US-Anwälten, die nun Reparationszahlungen anmahnen;
l  beispielsweise von afrikanischen Staaten, die nun Forderungen aus der Zeit des ersten Weltkrieges stellen;
l  beispielsweise von dem EU Mitglied Griechenland, das Kriegsfolgeforderungen an Deutschland stellt.


Punkt 17:
Die „Conference on Jewish Material Claims against Germanyverlangt von der deutschen Seite außerdem und erst jetzt, nach monatelangen Verhandlungen, die rechtsverbindliche Zusicherung, daß keinerlei Nachprüfungen über früher erfolgte Zahlungen an die CC erfolgen werden, und daß es keinerlei Klagen oder rechtliche Schritte gegen die CC in Zukunft geben dürfe.
Warum?
Fürchtet die CC, daß Unternehmen, die schon früher zahlten und heute nur unter Druck (Erpressung) zur Zahlung bereit sind, zivilrechtliche Schritte einleiten könnten?
Fürchtet die CC die Prüfung der Empfänger früherer Zahlungen Deutschlands?




Punkt 18:
Zweierlei Maß
Die Anrechnung früherer Leistungen wird verweigert.
Das entspricht der Mehrfachzahlung einer Rechnung im Wirtschaftsleben.
Wer würde das in der Wirtschaft akzeptieren?
Durch den Krieg wurde die deutsche Wirtschaft weitgehend zahlungsunfähig gemacht.
Nach 1945 wurden Fabriken demontiert und in die Siegerstaaten transportiert.
Das Auslandsvermögen und Schutzrechte deutscher Firmen wurden ersatzlos beschlagnahmt.
In Ostdeutschland ging ein Drittel des damaligen Reichsgebietes mit dem  Vermögen von Firmen und dem Privatvermögen deutscher Bürger an die Siegerstaaten.
Das waren entweder Reparationen oder rechtswidrige Maßnahmen.

Doch beide Teile Deutschlands haben schon seit den 50er-Jahren gewaltiges geleistet. Damals wurden (hierzu Bundestagsprotokolle) Beträge gezahlt, die mit Zins und Zinseszins, aber ohne Berücksichtigung des Verlustes unserer Ostgebiete, ohne Berücksichtigung des Vermögensraubs und des Patentraubs und der Demontage heute einem Gegenwert von etwa 300 Mrd. DM entsprechen.
Sogar die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehene Anrechnung dieser Zahlungen wurde ersatzlos gestrichen.
Ist das nur ein Skandal - oder ist das mehr, und was steckt dahinter?



Punkt 19:
Zweierlei Maß
Von deutschen Zwangsarbeitern, die in der gleichen Weise oder gar noch schlimmer gelitten haben, so in England und den USA, in Frank-reich und Rußland, in Polen und in der ehemaligen Tschechoslowakei, spricht kein Mensch, kein Herr Still, keine Bundesregierung.
Auch die Wirtschaft setzt sich nicht für diese Menschen ein.
Von den deutschen Zwangsarbeitern – von den zwangsweise zur Arbeit in der Rüstungsindustrie verpflichteten Frauen  spricht heute niemand mehr.
Gelten hier keine humanitären Gesichtspunkte?



Zu dieser offensichtlichen Form von Selbstbereicherung darf das Land Baden-Württemberg nicht auch noch einen Beitrag leisten.
Die Landesregierung ist aufgefordert, den Nötigungsver-suchen der Bundesregierung in Richtung Bundesländer nicht nachzugeben.

Es darf nicht sein, daß dieses Thema kommerzialisiert wird, das Profiteure aus dem Schicksal dieser Menschen Gewinn schlagen!


Die Reaktion auf die Pressekonferenz vom 23. Juni 2000:
MdL Drexler  SPD
–  „Die REP sind die ewig Gestrigen.
Wir aber haben eine moralische Verantwortung gegenüber den Opfern“.
So schön gesagt.
Und was tat Herr Drexler in den letzten 40 Jahren?
Wo war sein Einsatz für diese Opfer?
Kein weiterer Kommentar.


Der eigentliche Skandal aber ist:

Am 6. Juli 2000 wurde das Gesetz zur Stiftungsinitiative Zwangsarbeiter im Bundestag mit nur wenigen Gegenstimmen verabschiedet.
Die Befürworter dieses Gesetzes haben dessen Rechtswidrigkeit nicht geprüft.
Selbst die gegen das Gesetz stimmenden Abgeordneten haben die Rechtswidrigkeit dieses Gesetzes nicht erkannt.

Am 14. Juli 2000 stimmten die Länder im Bundesrat ohne Aussprache dem Gesetz einstimmig zu!
Nicht eines der 16 Finanzministerien der Länder hat den steuerrechtlichen Gesetzesbruch erkannt oder angemahnt.
Nicht eines der 16 Justizministerien der Länder hat den aktienrechtlichen Gesetzesbruch erkannt oder angemahnt.

Wen wundert es dann, daß Politikverdrossenheit wächst,
daß Nichtwähler mehr werden,
die Demokratie an Glaubwürdigkeit verliert?

Und was ist Ihre Meinung dazu?
Schreiben Sie doch zurück an
                    krisch@t-online.de

Verantwortlich für den Inhalt:
Wolf Krisch  MdL  -  Fraktion Die Republikaner
Quellenangaben auf Anfrage

Hierzu auch
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