Pressekonferenz
im Landtag von Baden-Württemberg:
Die
große Erpressung - 10 Milliarden
19
sachliche Gründe, das Gesetz zur Stiftungsinitiative
“Erinnerung
– Verantwortung – Zukunft“
abzulehnen
Pressekonferenz des Abgeordneten Wolf
Krisch Republikaner
am 23. Juni 2000 im Bolzsaal des Landtags
von Baden-Württemberg
Die Fragestunde im
Landtag vom 20. Juli 2000
zum Zwangsarbeiter-Gesetz
finden Sie unter der Seite
Zwangsarbeiter-Fragestunde
im Landtag
Um
was geht es?
10 Milliarden
DM sollen für NS-Zwangsarbeiter gesammelt werden.
Aber die Öffentlichkeit wird getäuscht.
Diese Initiative geht aus von ‘Opfer-Anwälten’,
die von dieser Initiative profitieren.
Entschädigungszahlungen werden eingetrieben
auch mit Nötigung und mit Falschinformation.
Diese Stiftungsinitiative
muß
als eine Erpressung bezeichnet werden.
Man beachte die Schandliste der Gewerkschaft
im Internet, oder die Aussagen der Herren Lambsdorff, Eppelmann und
Beck – Zitat „Firmen, die sich nicht beteiligen,
sind an den Pranger zu stellen“.
Man beachte die Position der Redner
in unserem Staat - doch keiner der Verteidiger und Wahrer unserer Demokratie
widerspricht.
Die Stiftungsinitiative wird von der Bundesregierung
durch ein Gesetz und vom Präsidenten des DIHT, Herrn Stihl, mit Hilfe
der Industrie- und Handelskammern Deutschlands unterstützt.
Auf der Pressekonferenz vom 23. 6. 2000
wurde erläutert, warum das
Gesetz und die Stiftung aus mindestens 19 sachlichen Gründen abzulehnen
ist.
Punkt 1:
Weil das Schicksal
dieser Opfer fast 50 Jahre lang kein Thema war – und kein
Befürworter der Initiative hat das bis heute beklagt.
Warum haben alle, die heute lauthals und
meist ohne Detailwissen argumentieren, fast 50 Jahre lang diese Opfer ignoriert?
Weil es keine Sachargumente mehr gab,
weil alle rechtlichen und alle finanziellen Ansprüche erfüllt
waren.
Um moralische Ansprüche geht es den
Antragstellern nicht – das ergibt sich schon aus deren Argumenten.
Punkt 2:
Weil das Thema
Zwangsarbeiterentschädigung bereits in den
50er Jahren durch erfolgte Zahlungen und Entschädigung
erledigt wurde.
Deutschland leistete damals Wiedergutmachungszahlungen
in der Größenordnung von ca. 100 Milliarden
DM.
Mit Zins und Zinseszins entspricht das
einem heutigen Gegenwert von etwa 300 Milliarden DM.
Diese Gelder werden von der Stiftungsinitiative
nicht
berücksichtigt – obwohl die Erstfassung des Gesetzes zur Stiftungsinitiative
diese zwingende Forderung sogar enthielt.
Punkt 3:
Weil schon
in den 50er Jahren Mutmaßungen laut wurden, die Zahl der betroffenen
Zwangsarbeiter sei zu hoch angesetzt worden.
Und damals gab es noch viele Zeitzeugen.
Nur ein Beispiel: Damals wurde in Paris
mit deutschem Geld ein Heim für Zwangsarbeiter gebaut – doch es konnte
nur zu 10% belegt werden – es gab keine Bewohner.
Der Hinweis auf die viel zu hoch angesetzte
Zahl der Zwangsarbeiter wird auch heute wieder von jüdischen Gruppierungen
in USA und Israel vorgetragen (Namen auf Anfrage) – und wird bewußt
ignoriert.
Weder die Stiftungsinitiative der deutschen
Wirtschaft, noch die deutschen Verhandlungsführer mit Graf Lambsdorff
an der Spitze, noch die deutsche Regierung, noch die Medien klären
auf.
Selbst die wiederholt erhobenen schwerwiegenden
Vorwürfe zum Beispiel von Mitgliedern der Barak
Regierung oder von US-amerikanischen Wissenschaftlern gegenüber
der JCC (Jewish Claims Conference) werden ignoriert.
Deren Vorwürfe lauten, die JCC
sei korrupt, tätige betrügerische Aktionen und hätte schon
in den 50er Jahren einen Großteil der Entschädigungsgelder nicht
bei den Empfangsberechtigten abgeliefert.
Gelder aus Deutschland seien statt dessen
verschwunden und versickert.
Hier ist der amerikanische Politologe
Norman
G. Finkelstein zu nennen, dessen Untersuchung
„The Holocaust
Industry:
Reflections on the Exploitation of Jewish Suffering“ im August 2000
erscheinen wird.
Wer es in Deutschland wagt, das Thema
kritisch zu diskutieren, wird zum Aussätzigen, wird als ein ewig Gestriger
oder als ein Extremist bezeichnet, wird in den Medien und von Politikern
der etablierten Parteien verleumdet.
Punkt 4:
Die Stiftungsinitiative
ist vor diesem Hintergrund die falsche Reaktion auf Methoden, die als Erpressung
und Nötigung
bezeichnet werden müssen.
Wer sich an der Stiftungsinitiative beteiligt,
unterstützt die Selbstbereicherung von Anwälten wie Edward Fagan,
Michael Witti oder Melvyn Weiss und provoziert eine Wiederholung von deren
Methoden.
Die angeblichen „Opferanwälte“ Melvyn
Weiss und Michael Witti haben ja auch bereits neue Klagen angekündigt.
Punkt 5:
Es ist klar
zu unterscheiden zwischen Fremdarbeitern, die freiwillig im Deutschen Reich
arbeiteten, und wirklichen Zwangsarbeitern.
Fremdarbeiter, also nichtdeutsche Arbeitnehmer
in der damaligen Kriegswirtschaft, waren Freiwillige.
Zwangsweise beschäftigt hingegen
wurden zum Beispiel deutsche Frauen, die zum Industrieeinsatz befohlen
wurden. Dies zeigt sich in Wochenschauen jener Zeit, die Bilder von der
“Heimatfront” mit Frauen an der Drehbank bei der Herstellung von Granaten
oder anderen Waffensystemen, zeigten.
Davon spricht niemand.
Zwangsweise beschäftigt wurden auch
– und das ist das Thema der hier diskutierten Initiative - Insassen der
KZ, also wirkliche “Zwangsarbeiter”.
Punkt 6:
Im Krieg zwang
der totalitäre Staat die Wirtschaft, vom Staat zugewiesene Arbeitskräfte
zu beschäftigen.
Eine Entlohnung erfolgte stets nur durch
die Einweisenden (in der Regel durch die SS), eine Bezahlung durch die
Wirtschaft stets nur an diese Einweisenden und nie an die Arbeitnehmer,
an die Zwangsarbeiter.
Die Rechtsprechung hat Anfang dieses Jahres
bestätigt, daß dies keine Beschäftigungsverhältnisse
im arbeits-rechtlichen Sinn waren.
Es gab also keine Arbeitsverhältnisse
zwi-schen der deutschen Industrie und den Zwangsarbeitern.
Die Verantwortung für die Zwangsarbeiter
liegt und lag beim Staat – also dem Dritten Reich oder dessen Rechtsnachfolger
- nicht aber bei der Wirtschaft bzw. bei den Unternehmen.
Die gesamte Wirtschaft, gleichgültig
ob Rüstungsindustrie oder Landwirtschaft, hat als “Kriegswirtschaft“
gegolten, und hatte sich nach den Plänen der zuständigen Ministerien
zu richten.
Ein Widerstand beispielsweise gegen eine
Zwangsarbeiterbeschäftigung seitens der Unternehmen hätte eine
Anklage wegen Kriegssabotage, mit der
Möglichkeit der Todesstrafe oder KZ-Einweisung zur Konsequenz gehabt.
Punkt 7:
Angebliche
“Ausbeutung“
der Zwangsarbeiter
Kriegsgefangene fallen nicht unter den
Begriff “Zwangsarbeiter“, auch wenn viele zum Beispiel in der Landwirtschaft
zum Arbeitseinsatz gekommen sind.
Tatsächliche Zwangsarbeiter hingegen
wur-den mehrheitlich in der direkten Kriegswirtschaft, in der Rüstungs-industrie,
eingesetzt.
Doch auch zwischen 1939 und 1945 galt
für die Rüstungsindustrie wie heute:
Die Rüstungsindustrie wird vom Staat
bezahlt und hatte stets die Kalkulation offenzulegen.
Wurde den Unternehmen beispielsweise für
Zwangsarbeiter die Arbeitsstunde mit MR 0,50 pro Stunde
berechnet, dann wurden auch nur MR 0,50
pro Stunde kalkuliert und von der Industrie dem Staat in Rechnung gestellt.
Und damals drohte bei Betrug die Todesstrafe
oder KZ-Haft.
Vom wirtschaftlichen Standpunkt war die
Beschäftigung von Zwangsarbeitern für die Unternehmen eher nachteilig.
Im Gegensatz zu freiwilligen Fremdarbeitern
oder zu deutschen Frauen als Arbeitnehmern mußte bei Zwangsarbeitern
mit Widerstand – sprich mit Sabotage – gerechnet werden.
Bestraft wurden in solchen Fällen
nicht nur die Saboteure (so ertappt), sondern auch die Verantwortlichen
der
Unternehmen.
Punkt 8:
Garantie-Ansprüche
und Regreßforderungen mit Schadensersatz gab es damals wie auch heute,
zusätzlich zu der Sabotagedrohung.
Die Unternehmen mußten also Überwachungsmaßnahmen
vornehmen, die nicht in der Kalkulation auftauchen konnten, weil solche
Kosten nicht anerkannt wurden.
Das heißt: Zwangsarbeiter waren
für die Unternehmen eher ein Nachteil als ein Vorteil.
Punkt 9:
Wenn eine
Verantwortung besteht, dann kann es nur die Verantwortung des Staates als
der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein.
Die Wirtschaft im Ganzen, aber auch einzelne
Unternehmen, haben weder eine moralische noch eine rechtliche Verpflichtung.
Im Gegenteil: alle möglichen oder
denkbaren Gründe zur Zahlungsaufforderung sind schon durch vor Jahrzehnten
geleistete Zahlungen hinfällig bzw. erfüllt worden.
Punkt
10:
Das Taktieren
der Industrie- und Handelskammern
Begonnen hat die Diskussion um die Entschädigung
der NS-Zwangsarbeiter mit dem Argument, dies sei ein “Schutz vor weltweitem
Wirtschaftsboykott”.
Mit diesem Argument hat der Präsident
des DIHT, Herr Stihl, am 10. März 2000 über alle IHK in Deutschland
etwa 240.000 Unternehmen angeschrieben und zur Mitgliedschaft in der Stiftung
aufgefordert.
Ein Hinweis an die IHK, dies sei nicht
die Aufgabe der Kammern, wurde mit dem Argument beantwortet, durch die
Stiftung würde die Wirtschaft vor einem Boykott geschützt und
deshalb sei die Aufforderung zur Mitarbeit in der Stiftung und die Aufforderung
zur Zahlung an die Stiftung eine Aufgabe der IHK.
Selbst Miniunternehmen (GmbH mit 2 Angestellten)
oder Firmen, deren Gründer nach 1945 geboren wurden, hatten die IHK
angeschrieben.
Inzwischen spricht die Stiftungsinitiative
aber
nur noch von
Wiedergutmachung an die Opfer. "Rechtsansprüche bestehen keine".
Dies ist die heutige Aussage der Stiftungsinitiative
selbst, aber auch die Formulierung des am 6. Juli 2000 im Bundestag
verabschiedeten Gesetzes über die Stiftungsinitiative.
Somit ist die Teilnahme an der Stiftungsinitiative
eine freiwillige Handlung.
Das heißt doch:
Die Initiatoren der Stiftung haben erkannt,
daß das ursprüngliche Argument nicht haltbar ist.
Durch den Positionswechsel haben sie aber
gleichzeitig gezeigt, daß es in Wirklichkeit nicht um Wiedergutmachung
von Unrecht geht.
Es wurden
ohne Zwang zentrale Rechtspositionen aufgegeben.
Das denkbar wahre Ziel der Stiftungsinitiative
zeigt sich in der vorgesehenen Verteilung der Gelder – hierzu siehe Punkt
12.
Punkt 11:
Geldempfänger
bisheriger und zukünftiger Zahlungen
Es hat sich gezeigt, daß Zahlungen
aus den 50er Jahren nicht oder nur zum Teil bei den Empfängern ankamen.
Auch das ist ein Argument mancher Verfechter
der Stiftungsinitiative, die beklagen, daß Opfer
keine Entschädigung erhalten haben.
Dieses “Umleiten“
von Entschädigungszahlungen kann jedoch Deutschland nicht zur Last
gelegt werden, schon gar nicht, wenn die damaligen Geldempfänger identisch
sind mit den heute genannten, wie zum Beispiel die JCC.
Punkt 12:
Bis heute
hat die Stiftung nicht geklärt, auf welche Weise die Auszahlungen
erfolgen soll oder wer die Verteilung der Gelder überwacht.
Es sind keine
Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Korruption oder Mißbrauch
bekannt.
Das Stiftungsvermögen wird (Angabe
der Stiftung) wie folgt aufgeteilt:
Nur 81% der Gesamtsumme soll Zwangsarbeitern
zugute kommen.
Unter diesen sind 22% jüdischer,
22% polnischer, 21% ukrainischer, 10% russischer, 8% weißrussischer,
5% tschechischer Herkunft.
10% sind – wörtliches Zitat der Stiftung
– „sonstiger Herkunft und Rest der Welt incl. Oma und Sinai“.
10% soll für nicht näher definierte
Vermögensschäden bereit gestellt werden, eine nicht zum Thema
Zwangsarbeit gehörende Aufgabe.
7% sind für einen wohl bewußt
unklar definierten „Zukunftsfonds“ bestimmt, für „andere Vermögensschäden“
bzw. „humanitäre Zah-lungen aus rassischer Verfolgung“.
Was in der Aufstellung des Stiftungsvermögens
verschwiegen
wird, sind die fast 10% Erfolgshonorare
für die US-Anwälte.
Der große Skandal: ausgerechnet
diese Anwälte, deren Initiative zu der Stiftung führte, die an
der Stiftung mit viel Geld profitieren, sollen Sitz und Stimme im Kuratorium
der Stiftung erhalten und werden Mitentscheide bei der Verteilung der Gelder!
Punkt 13:
Nötigung
der Wirtschaft
Graf Lambsdorff
hat in einigen Appellen davon gesprochen, man müsse jene
an den Pranger stellen, die sich weigern, an der Stiftung mitzumachen.
Die Gewerkschaft
hat
im Internet Pranger-Seiten mit Schand-Listen
(so nennt es die Gewerkschaft) Namen von Firmen, die sich an der Stiftung
nicht beteiligen.
MdB Eppelmann,
Bundesvorsitzender der CDA, Mitglied des CDU-Bundesvorstands,
verlangt den Boykott aller Firmen, die sich nicht an der Zahlung an die
Stiftungsinitiative beteiligen!
MdB Volker Beck,
Die Grünen, fordert auf, jene Firmen, die sich weigern,
der Stiftung beizutreten, an den Pranger zu stellen.
Was ist der Unterschied
zwischen diesem an-den-Pranger-stellen und dem Aufruf
"Kauft
nicht bei Juden?"
Die
Gewerkschaft, Lambsdorff, Eppelmann und Beck sprechen die menschenverachtende
Sprache des Dritten Reiches.
Im übrigen und ohne politischen Hintergrund
ist dies
Nötigung
und ist strafbar.
Selbst die Veröffentlichung der Namen
der Mitglieder der Stiftung ist eine Form der Erpressung
aller sich nicht Beteiligenden, denn es gibt Aufrufe nach dem Motto
Boykottiert jene, die nicht aufgelistet
sind - siehe die Aufrufe der Herren Lambsdorff, Beck, Eppelmann
und anderer.
Und das trotz der Hinweise im Gesetz zur
Stiftungsinitiative, trotz der Verlautbarungen der Stiftungsinitiative
selbst mit dem Hinweis, die Teilnahme an der Stiftungsinitiative
sei freiwillig.
Punkt 14:
Abwälzen
staatlicher Zusagen an die Wirtschaft
In der Präambel zur Stiftungsinitiative
steht „Heute weitgehend privatisieren Unternehmen der öffentlichen
Hand können und sollten mit eigenen Beiträgen der Stiftung beitreten“.
Diese Definition gilt bundesweit für
fast 100.000 Unternehmen.
Deren Zahlungen sollen jedoch nicht als
Zahlung der Wirtschaft, sondern als Zahlung des Staates gelten.
Unabhängig von der fragwürdigen
Definition dieser Unternehmen als „Staat“ ist das ein Eingriff in die kommunale
Selbstverwaltung, sofern es sich um privatisieren kommunale Unternehmen
handelt.
Es bedeutet ferner, daß von den geplanten
10 Mrd der Stiftung die Wirtschaft nicht, wie öffentlich angekündigt,
5 Mrd aufzubringen hätte, sondern etwa 7 – 8 Mrd, und daß der
Staat
als der Gesetzgeber und als der für dieses Problem alleinverantwortliche
sich um seine Verantwortung drückt.
Punkt 15:
Rechtslage
und Rechtsbruch
Aktienrecht:
Vorstände von Aktiengesellschaften,
die Zahlungen an die Stiftung zustimmen, verletzen das Aktienrecht und
machen
sich nach geltender Rechtsauffassung strafbar.
Wirtschaftsprüfer, die solche
Bilanzen anerkennen, machen sich strafbar.
Steuerrecht:
Es gibt zwar inzwischen ein Schriftstück
der Finanzverwaltung, wonach Zahlungen an die Stiftung steuerlich absetzbar
sein sollen.
Dieses Schreiben ist jedoch nicht rechtswirksam;
eine entsprechende Änderung der Steuer-Gesetzgebung fehlt noch.
Je nach Eigentümer gelten auch unterschiedliche
Gesetzesformulierungen.
Unternehmen, die an die Stiftungsinitiative
zahlen, müssen also mit der Möglichkeit zukünftiger
Anklagen
wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Punkt 16:
Keine Rechtssicherheit
Anfang bis Mitte Juni 2000 fanden die
Verhandlungen zwischen Graf von Lambsdorff und den US-Anwälten bzw.
den daran beteiligten Gruppierungen statt, die als „zum Durchbruch führend“
bezeichneten wurden.
Ein wichtiger Gesprächspartner war
dabei auch die US Regierung.
Das Verhandlungs-Ergebnis sind für
Deutschland jedoch nur nichtssagende, schwammige und völlig unverbindliche
Formulierungen, wie beispielsweise diese:
„Es werde mit hoher Wahrscheinlichkeit
davon auszugehen sein, daß keine weiteren Klagen aus USA auf die
deutsche Wirtschaft zukommen“
oder
„Ziel soll sein, die Stiftung zum
alleinigen Forum für die Lösung aller aus dem zweiten Weltkrieg
herhörenden Forderungen gegen deutsche Unternehmen zu machen. Das
liegt im außenpolitischen Interesse der USA“.
Mit dieser Formulierung haben sich die
beteiligten US-Anwälte, die Mitglied im Kuratorium der Stiftung werden
sollen, einen auf Jahrzehnte sprudelnden Goldesel geschaffen.
Zum anderen ist zu beachten, daß
die USA mit Japan vor kurzem eine zweiseitige Vereinbarung trafen, die
Japan in Zukunft vor allen Klagen aus den USA schützt.
Deutschland gegenüber verweigern
die USA eine derartige Vereinbarung – Nachtigall, das ist schon kein Trassen
mehr!
Daß eine Vereinbarung mit den USA
kein Schutz ist vor möglichen Forderungen dritter Staaten, bedarf
keiner Erläuterung.
Mögliche weitere Forderungen an die
deutsche Wirtschaft sind inzwischen schon angekündigt:
l
von Vertretern osteuropäischer Staaten, die sich benachteiligt fühlen;
l
von US-Anwälten, die nun Reparationszahlungen anmahnen;
l
beispielsweise von afrikanischen Staaten, die nun Forderungen aus der Zeit
des ersten Weltkrieges stellen;
l
beispielsweise von dem EU Mitglied Griechenland, das Kriegsfolgeforderungen
an Deutschland stellt.
Punkt 17:
Die „Conference
on Jewish Material Claims against Germany“ verlangt
von der deutschen Seite außerdem und erst jetzt, nach monatelangen
Verhandlungen, die rechtsverbindliche Zusicherung,
daß keinerlei Nachprüfungen über früher erfolgte Zahlungen
an die CC erfolgen werden, und daß es keinerlei Klagen oder rechtliche
Schritte gegen die CC in Zukunft geben dürfe.
Warum?
Fürchtet die CC, daß Unternehmen,
die schon früher zahlten und heute nur unter Druck (Erpressung) zur
Zahlung bereit sind, zivilrechtliche Schritte einleiten könnten?
Fürchtet die CC die Prüfung
der Empfänger früherer Zahlungen Deutschlands?
Punkt 18:
Zweierlei
Maß
Die Anrechnung
früherer Leistungen wird verweigert.
Das entspricht der Mehrfachzahlung einer
Rechnung im Wirtschaftsleben.
Wer würde das in der Wirtschaft akzeptieren?
Durch den Krieg wurde die deutsche Wirtschaft
weitgehend zahlungsunfähig gemacht.
Nach 1945 wurden Fabriken demontiert und
in die Siegerstaaten transportiert.
Das Auslandsvermögen
und Schutzrechte deutscher Firmen wurden ersatzlos beschlagnahmt.
In Ostdeutschland ging ein Drittel des
damaligen Reichsgebietes mit dem Vermögen von Firmen und dem
Privatvermögen deutscher Bürger an die Siegerstaaten.
Das waren entweder Reparationen oder
rechtswidrige Maßnahmen.
Doch beide Teile Deutschlands haben schon
seit den 50er-Jahren gewaltiges geleistet. Damals wurden (hierzu Bundestagsprotokolle)
Beträge gezahlt, die mit Zins und Zinseszins, aber ohne Berücksichtigung
des Verlustes unserer Ostgebiete, ohne
Berücksichtigung des Vermögensraubs und des
Patentraubs und der Demontage
heute einem Gegenwert von etwa 300 Mrd. DM entsprechen.
Sogar die im ursprünglichen Regierungsentwurf
vorgesehene Anrechnung dieser Zahlungen wurde ersatzlos gestrichen.
Ist das nur ein Skandal - oder ist das
mehr, und was steckt dahinter?
Punkt 19:
Zweierlei
Maß
Von deutschen
Zwangsarbeitern, die in der gleichen Weise oder gar noch schlimmer gelitten
haben, so in England und den USA, in Frank-reich und Rußland, in
Polen und in der ehemaligen Tschechoslowakei, spricht kein Mensch, kein
Herr Still, keine Bundesregierung.
Auch die Wirtschaft setzt sich nicht
für diese Menschen ein.
Von den deutschen Zwangsarbeitern – von
den zwangsweise zur Arbeit in der Rüstungsindustrie verpflichteten
Frauen spricht heute niemand mehr.
Gelten hier keine humanitären Gesichtspunkte?
Zu dieser
offensichtlichen Form von Selbstbereicherung darf das Land Baden-Württemberg
nicht auch noch einen Beitrag leisten.
Die Landesregierung ist aufgefordert,
den Nötigungsver-suchen der Bundesregierung in Richtung Bundesländer
nicht nachzugeben.
Es
darf nicht sein, daß dieses Thema kommerzialisiert wird, das Profiteure
aus dem Schicksal dieser Menschen Gewinn schlagen!
Die Reaktion auf die Pressekonferenz vom
23. Juni 2000:
MdL Drexler
SPD
– „Die
REP sind die ewig Gestrigen.
Wir aber haben
eine moralische Verantwortung gegenüber den Opfern“.
So schön
gesagt.
Und was tat Herr
Drexler in den letzten 40 Jahren?
Wo war sein Einsatz
für diese Opfer?
Kein weiterer
Kommentar.
Der eigentliche Skandal aber ist:
Am
6.
Juli 2000 wurde das Gesetz zur Stiftungsinitiative Zwangsarbeiter im
Bundestag mit nur wenigen Gegenstimmen verabschiedet.
Die
Befürworter dieses Gesetzes haben dessen Rechtswidrigkeit nicht geprüft.
Selbst
die gegen das Gesetz stimmenden Abgeordneten haben die Rechtswidrigkeit
dieses Gesetzes nicht erkannt.
Am
14.
Juli 2000 stimmten die Länder im Bundesrat
ohne
Aussprache dem Gesetz einstimmig zu!
Nicht
eines der 16 Finanzministerien der Länder hat den steuerrechtlichen
Gesetzesbruch erkannt oder angemahnt.
Nicht
eines der 16 Justizministerien der Länder hat den aktienrechtlichen
Gesetzesbruch erkannt oder angemahnt.
Wen
wundert es dann, daß Politikverdrossenheit wächst,
daß
Nichtwähler mehr werden,
die
Demokratie an Glaubwürdigkeit verliert?
Und was ist
Ihre Meinung dazu?
Schreiben Sie
doch zurück an
krisch@t-online.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Wolf Krisch MdL - Fraktion
Die Republikaner
Quellenangaben auf Anfrage
Hierzu auch
Norman G. Finkelstein
mit dem Buch
The
Holocaust Industry
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Tel 0800 3166 102