Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft
"Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft"
und
der
Aufruf der IHK Stuttgart
durch
Präsident Stihl zur
Teilnahme
an dieser Stiftungsinitiative
IHK Präsident Stihl forderte Unternehmer
und die Mitglieder der Industrie- und Handelskammern auf, an dieser Stiftung
mitzuarbeiten.
Diese Stiftung ist im Internet zu finden
unter www.stiftungsinitiative.de
Hier sind 3 Argumente
und 3 Gründe gegen diese Stiftungsinitative:
1)
Das Informationsblatt der IHK, die Aussagen der Stiftungsinitiative stimmen
nicht.
2)
In der Sache ist diese Initiative abzulehnen.
3)
Die Initiative mißt mit zweierlei Maß.
Erhebliche Zahlungen der deutschen Wirtschaft, darunter von Unternehmen wie der Deutschen Telekom, sollen also nicht dem Konto der Wirtschaft, sondern dem Konto des Bundes zugeschrieben werden.
Die Wirtschaft
hätte also zwischen 7 Mrd. DM bis 8 Mrd. DM aufzubringen,
während die Gebietskörperschaften
sich auf den Rest beschränken.
Der Öffentlichkeit wird dieser Trick
des Gesetzentwurfes vorenthalten.
Man kann aber davon ausgehen, daß
die Befürworter der Stiftungsinitiative, beispielsweise Herr Stihl,
genau Bescheid wissen.
Ein Protest gegen diesen Trick fehlt immer
noch - gibt es da gar eine gegenseitige Abstimmung?
Als Präsident der Industrie- und Handelskammer
und als Unternehmer in einer freien Wirtschaft verwendet Herr Stihl den
Begriff „die Deutsche Wirtschaft“ in einer Weise, als ob wir
uns noch im Sozialismus der ehemaligen DDR befänden.
Nur dort war „die Wirtschaft“ eine ausschließlich
im Besitz des Staates stehende Einheit.
In unserem freien marktwirtschaftlichen
System ist dies gerade nicht der Fall.
Man muß sich schon wundern über
Herrn Stihl.
Es gibt auch weder eine
Kollektivschuld noch gibt es eine Kollektivverantwortung der einzelnen
Unternehmen.
Die Stiftungsinitiative ist das Werk einiger
weniger Großunternehmen, welche sich vorher mit der übrigen
Wirtschaft in keiner Weise in Verbindung gesetzt haben.
Offenbar stecken diese jetzt in der Klemme,
weil sie die ins Auge gefaßten Beträge nicht selber aufbringen
können oder – auch hierfür gibt es inzwischen Literatur – gar
nicht aufbringen dürfen, weil solche Zahlungen das Aktienrecht verletzen
und damit rechtswidrig sind.
Ein Aufruf zu rechtswidrigem Verhalten
der Wirtschaft durch den Präsidenten der IHK, durch Herrn Stihl?
Man muß sich wundern.
Es muß auch festgestellt werden:
Die damals existierenden deutschen Unternehmen
waren für das Zwangsarbeiterproblem nicht
verantwortlich.
Die Verantwortung lag ausschließlich
bei dem totalitären Staat, der die Wirtschaft zwangsweise in seine
Ziele einspannte.
Der Wirtschaft fehlten im Krieg etwa 10
Mio. Mitarbeiter, weil deutsche Arbeiter Soldat werden mußten.
Deshalb wurden zur Erreichung der vom
Staat vorgegebenen Produktionsziele ausländische Mitarbeiter beschäftigt.
In der Begründung des Gesetzentwurfes
der Bundesregierung wird dies auch zum Ausdruck gebracht mit den Worten
"es gibt keine Verpflichtung mehr".
Auch hierzu gibt es weitere Literatur,
die Herr Stihl sicherlich kennt.
Literaturquellen stelle ich auf Anfrage
gerne zur Verfügung
- richten Sie Ihre Anfrage an
krisch@t-online.de
Sollte es aber trotz allem
eine Verpflichtung einzelner deutscher Unternehmen neben der Verpflichtung
des Staates zusätzlich gegeben haben,
so ist diese Verpflichtung
längst erfüllt.
Durch
den Bombenkrieg wurde die deutsche Wirtschaft weitgehend zahlungsunfähig
gemacht.
Nach
dem Krieg wurden in großem Umfang noch verbliebene private Fabriken
demontiert und in die Siegerstaaten transportiert.
Das
gesamte Auslandsvermögen und sämtliche Schutzrechte deutscher
Firmen wurden ersatzlos beschlagnahmt.
In
Ostdeutschland ging ein Drittel des damaligen Reichsgebietes mit dem Vermögen
von Firmen und dem Privatvermögen deutscher Bürger an die Siegerstaaten.
Es wäre die Sache dieser Siegerstaaten gewesen, mit dieser Beute auch die Zwangsarbeiter zu entschädigen, so wie Deutschland die Vertriebenen intern durch den Lastenausgleich entschädigt hat.
Alles waren völkerrechtlich Reparationen, wie kürzlich in einem Aufsatz des Heidelberger Staatsrechtsprofessors Doehring in der Zeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ im einzelnen dargestellt wurde.
Darüber hinaus hat Deutschland unermeßliche Zahlungen auch für die Zwangsarbeiter bereits geleistet, was sogar in der Begründung des Regierungsentwurfes zu lesen steht.
Es gibt also nicht
nur keine rechtlichen, sondern auch keine moralischen Verpflichtungen
derjenigen Unternehmen, die vor 55 Jahren Zwangsarbeiter beschäftigt
haben.
Erst
recht gibt es keine Verpflichtung von Unternehmen, die damals noch gar
nicht existierten.
Der eigentliche Hintergrund der Aktion ist die von den USA mit Hilfe von Sammelklagen und von rechtswidrigen Drohungen ausgehende Erpressung, die einer Schutzgelderpressung nicht unähnlich ist.
Es wäre Sache
der deutschen Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, und damit auch
des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer, Herrn Stihl, schon
im Interesse der Wahrung des Rechts im nationalen und internationalen Bereich
dieser Erpressung entgegen zu treten.
Statt dessen
wird diese Erpressung als hochmoralisch dargestellt und es wird nachgegeben.
Es kann nicht die Aufgabe mittelständischer Unternehmer sein, den Absatz deutscher Großunternehmen zum Beispiel in den USA zu sichern.
Ich glaube auch nicht daran, daß nur ein einziges Unternehmen, welches hier „spendet“, wirklich an die Zwangsarbeiter denkt!
Es geht nur darum,
die von den USA ausgehende Nötigung abzuwehren.
Dieses aber ist
aussichtslos, denn auf eine Nötigung folgt stets die nächste.
Es ist auch völlig ausgeschlossen, durch irgendwelche „Garantien“ der US-Regierung etwa die Rechte von ehemaligen Zwangsarbeitern, die überwiegend in Osteuropa leben, abschließend zu regeln.
Geradezu ein Skandal ist es, daß die in dem Regierungsentwurf vorgesehene Anrechnung früherer deutscher Zahlungen in den Verhandlungen des Grafen Lambsdorff gestrichen wurde!
Dadurch werden ehemalige jüdische
Zwangsarbeiter, welche längst entschädigt wurden, zu Lasten aller
anderen Zwangsarbeiter doppelt entschädigt.
Das kann niemandem einleuchten.
Hier wird der rechtswidrige, von den USA
kommende Druck sichtbar.
Dieser erschüttert sogar die von
der Bundesregierung bisher eingenommene rechtliche Beurteilung.
Deutsche Unternehmen haben sich durch Zwangsarbeiter
nicht „bereichert“.
Wenn die Löhne unterdurchschnittlich
waren, so mußte dies auch bei der Preiskalkulation berücksichtigt
werden. Die Bemessungsgrundlage für den Gewinnausschlag verminderte
sich sogar, so daß die Unternehmen bei der Beschäftigung von
Zwangsarbeitern eher noch schlechter dastanden.
Diese Art der Preiskalkulation gilt auch
heute noch für Rüstungsaufträge, wie Herr Stihl sicherlich
sehr gut weiß.
Auch ist zu berücksichtigen, daß
Deutschland genug Probleme im eigenen Land hat.
Eine Million deutsche
Kinder leben von der Sozialhilfe.
Die Ausbildung an unseren
Schulen ist mangelhaft.
Nun wird gar erwogen,
Spezialisten aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, weil der eigene
Nachwuchs nicht ausreichend ausgebildet wurde.
Wann
wird endlich an die Zukunft der nächsten eigenen Generation gedacht?
Würden die 10 Mrd. DM gezahlt, würde
dies zwangsläufig zu Steuererhöhungen beziehungsweise zu Preiserhöhungen
der Wirtschaft führen.
Wieder würden gänzlich unbeteiligte
Steuerzahler, kleine Leute, unser Mittelstand und auch Aktionäre belastet.
All dies ist nicht vertretbar.
Zum Argument 3:
Hier
wird mit zweierlei Maß gemessen.
Es gibt eine Unzahl deutscher Zwangsarbeiter,
die in genau der gleichen Weise oder gar noch schlimmer nach dem Krieg
gelitten haben, in England und den USA, in Frankreich und Rußland,
in Polen und in der ehemaligen Tschecho-slowakei.
Von diesen spricht kein Mensch, keine
Bundesregierung.
Auch die Wirtschaft setzt sich nicht
für diese Menschen ein.
Auch von Herrn Präsident Stihl,
hat noch niemand einen Aufruf zur Unterstützung dieser deutschen Opfer
gehört.
Mein
Rechtsverständnis empört sich gegen das Verlangen des Herrn Stihl.
Mein
Rechtsverständnis empört sich gegen seine Position, gegen sein
Verhalten.
Was meinen Sie?
Was könnte man tun?
Was würde passieren, wenn Mitglieder
der IHK den IHK-Beitrag - immerhin ist das eine Zwangsmitgliedschaft
- nur noch zur Hälfte bezahlten, bis geklärt ist, ob der Aufruf
der IHK und des Herrn Stihl rechtsmäßig ist?
Eine interessante Frage.
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