Fragestunde im Landtag:

Gesetz  über  die  Stiftung
10-Milliarden  für  NS-Zwangsarbeiter



Fragen der Abgeordneten der Fraktion
Die Republikaner und die mangelhaften Antworten der Landesregierung

92. Sitzung des 12. Landtags von Baden-Württemberg

Vorbemerkung:
Die Ordnung des Landtages erlaubt einem Abgeordneten in der Fragestunde zwei Fragen zu stellen, die von der Landesregierung sofort beantwortet werden.
Zwei weitere Zusatzfragen sind den Abgeordneten gestattet.
Es ist aber nicht möglich, mit der Landesregierung zu diskutieren, wenn eine Frage versehentlich oder absichtlich oder aus Unwissen nicht oder falsch beantwortet wird.
Aus diesem Grund ist auch in der Fragestunde keine Reaktion auf eine unzureichende oder unbefriedigende Beantwortung einer Frage möglich.
Diese Bemerkung ist zum besseren Verständnis der Fragen und Antworten notwendig.
 

Die hier wiedergegebenen Fragen und Antworten sind dem Wortprotokoll des Landtags entnommen.
Das vollständige Landtagsprotokoll der 92. Sitzung ist abzurufen im Internat des Landtags www.landtag-bw.de oder erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.


Warum wurden diese Fragen gestellt?
Schon am 23. Juni gab der Abgeordnete Wolf Krisch im Landtag eine Pressekonferenz zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft.

Schon in dieser Pressekonferenz wurde auf alle Rechtswidrigkeiten und Ungereimtheiten des Gesetzes hingewiesen, und auf die rechtswidrige und einer Erpressung vergleichbare Nötigung von Wirtschaftsunternehmen und Kirchen durch Herrn Graf Lambsdorff, durch die MdB Eppelmann und MdB Eck sowie durch die Gewerkschaft verwiesen.

Am 6. Juli 2000 hat der Bundestag mit nur wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen diesem Gesetz zugestimmt.
Nicht ein einziger Bundestagsabgeordneter hat sich an den rechtswidrigen Formulierungen des Gesetzes gestört!

Am 14. Juli 2000 hat der Bundesrat ohne Aussprache und ohne Gegenstimmen dem Gesetz zugestimmt.
Weder das Bundesfinanzministerium noch auch nur eines der 16 Länderfinanzministerien hat sich an den rechtswidrigen Formulierungen des Gesetzes gestört.
Eine Erklärung wäre:
Alle Ministerien haben so schlampig gearbeitet, daß diese Gesetzesbrüche nicht erkannt wurden.
Wäre dem aber nicht so, dann müßte man allen Ministerien wissentlichen und absichtlichen Rechtsbruch vorwerfen.
Letzteres wäre die Fortsetzung des Systems Kohl – nach dem Motto
Recht ist, was ich dafür halte“.

Weder das Bundesjustizministerium noch auch nur eines der 16 Länderjustizministerien hat sich an rechtswidrigen Formulierungen des Gesetzes gestört.
Hier gilt das für die Finanzministerien oben gesagte in gleicher Weise.
Auch die baden-württembergische Landesregierung hat diesen Rechtsbruch durch Zustimmung unterstützt, hat damit das Grundgesetz aufs sträflichste verletzt, hat die Landesverfassung mißachtet.
Die Landesregierung hat sich damit ebenfalls schuldig gemacht.

Zur Klärung einiger Aspekte dieser Zustimmung zum Rechtsbruch durch die Landesregierung haben Abgeordnete der Fraktion Die Republikaner die Fragestunde der 92. Plenarsitzung genützt.


Punkt 5 der Tagesordnung
Fragestunde – Drucksache 12/5353
Amtierender Präsident Weiser
Ich rufe auf:
Mündliche Anfrage des Abg. Krisch   REP  -
Gesetz über die Stiftungsinitiative “Erinnerung – Verantwortung – Zukunft
Herr Abg. Krisch, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Frage 1 und 2
Abg. Krisch REP
Ich frage die Landesregierung:
a)
Wie begründet die Landesregierung, daß am 14. Juli im Bundesrat einstimmig und ohne Aussprache auch von Baden-Württemberg dem Gesetz über die Stiftungsinitiative „Verantwortung – Erinnerung – Zukunft“ zugestimmt wurde, obwohl Zahlungen in der Größenordnung von 100 Milliarden DM, welche die Bundesrepublik in den Fünfzigerjahren auch zum gleichen Zweck geleistet hat, in diesem Gesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt werden?
b)
Welches Argument verwendet die Landesregierung, um zu beweisen, daß geltendes Recht und unsere Verfassung nicht verletzt wurden durch die Tatsache, daß Wirtschaftsunternehmen, an denen Bund, Länder oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, nach diesem Gesetz Zahlungen an die Stiftung leisten sollen, die aber nicht dem 5-Milliarden-DM-Anteil der Wirtschaft, sondern dem 5-Milliarden-DM-Anteil des Staates zugerechnet werden?

Stellv. Präsident Weiser:
Zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Rückert das Wort.
Staatssekretär Rückert:
Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Leistungen nach dem Gesetz zur Einrichtung einer Stiftung „Erinnerung - Verantwortung – Zukunft“ dienen nach dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers nicht dem gleichen Zweck wie frühere Entschädigungsleistungen.
Mit diesem Gesetz soll ein zusätzliches, in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen moralischer Verantwortung gesetzt werden, mit dem jenen Geschädigten, die bisher aus verschiedenen Gründen leer ausgegangen sind, wenigstens teilweise eine Entschädigung gewährt wird.
Dies ergibt sich deutlich aus dem Gesetz.
Die Landesregierung hat deshalb dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.
Zur Frage b:
Bei den Zahlungen der Wirtschaftsunternehmen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die von den jeweils zuständigen Organen dieser Unternehmen in eigener Zuständigkeit festgelegt werden.
(Abg. Deuschle REP: freiwillig?)
Im Übrigen gibt es gegen die infrage stehende Regelung des §3 Abs. des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“  keine Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken.
In jenem Paragraphen wurde festgelegt, daß der Bundesanteil auch die Zahlungen der Unternehmen beinhaltet, die im Alleineigentum oder im mehrheitlichen Eigentum des Bundes sind.
Ohnehin ist aktuell der Presse zu entnehmen, daß die Bundesregierung nunmehr auf einen Beitrag der Länder verzichtet. So wurde von dpa am Dienstag dieser Woche eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums zitiert. Offiziell liegt diese Stellungnahme der Bundesregierung noch nicht vor.
Sollte sich diese Pressemitteilung endgültig bewahrheiten, dann wäre aus unserer Sicht die Frage im Hinblick auf die Beiträge landesbeteiligter Unternehmen gegenstandslos.

Stellv. Präsident Weiser:
Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn Abg. Krisch das Wort.

Frage 3
Abg. Krisch REP:
Herr Staatssekretär, wie begründet die Landesregierung ihre Zustimmung zu Zahlungen der Stiftungsinitiative wiederum an eine Organisation, die schon in den Fünfzigerjahren Gelder der Bundesrepublik Deutschland erhielt, welche aber zum großen Teil nicht bei den beabsichtigten Empfängern ankamen?
Das ist ein Vorwurf aus israelischen Regierungskreisen, ein Vorwurf, der durch die Aussagen US-amerikanischer und israelischer Organisationen verstärkt wird, welche gerade dieser das Geld empfangenden Organisation Korruption und Betrug vorwerfen.
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß die gesetzliche Grundlage, die jetzt durch den Bundestag und den Bundesrat abgesegnet worden ist, letztlich das zusammenfaßt, was zwischen der Wirtschaft, der Bundesregierung und ihren Gesprächspartnern im Einvernehmen ausgehandelt worden ist.
Die Landesseite war in keiner Weise in diese Verhandlungen eingebunden.
Die Landesregierung hat dem Gesetz im Bundesrat aus gesamtstaatlicher Verantwortung zugestimmt, auch und gerade deshalb, um zu mehr Rechtssicherheit für unsere Unternehmen im Ausland beizutragen.

Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abg. Dagenbach

Frage 4
Abg. Dagenbach REP:
Herr Staatssekretär, warum stimmte die Landesregierung einem Gesetz zur Zahlung von 10 Milliarden DM zu, obwohl bis heute noch nicht geklärt ist,
wer die Gelder an wen und in welcher Form weitergibt,
obwohl bis heute keinerlei Maßnahmen getroffen wurden, um eine aufgabengemäße und korrekte Verwendung der Gelder beim Empfänger sicherzustellen,
und obwohl bis heute keinerlei Maßnahmen getroffen wurden, eine Wiederholung der Betrügereien und der Korruption in den Fünfzigerjahren auszuschließen?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, wir gehen davon aus, daß die Bundesregierung dafür Sorge tragen wird, daß die Gelder bei denjenigen Empfängern ankommen, für die sie auf der Basis dieses Gesetzes auch erbracht werden.

Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abg. Schonath

Frage 5
Abg. Schonath REP:Herr Staatssekretär Rückert, warum stimmte die Landesregierung einem Gesetz zu, das Nachforderungen oder weitere Erpressungen, zum Beispiel aus Ländern Osteuropas, nicht ausschließt
          (Abg. Zeller SPD: Sagen Sie mal!)
und das der Anlaß dafür war, daß Griechenland plötzlich finanzielle Forderungen an Deutschland stellt und deutsches Eigentum trotz der EU-Mitgliedschaft Griechenlands und trotz deutscher Wirtschaftshilfe an Griechenland rechtswidrig konfisziert?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, ich meine, daß Stichworte wie „Erpressung“ diesem Gesetz nicht gerecht werden.
          (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD, des Bündnisses 90/Die Grünen
          und der FDP/DVP –
         Abg. Zeller SPD: Unglaublich!)
Dieses Gesetz schafft die Basis dafür, daß Frieden geschaffen wird und daß wir über alle Grenzen hinweg in Zukunft noch besser miteinander auskommen als bisher.
          (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr Abg. König.

Frage 6
          (Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Jetzt reicht’s aber!
         – Gegenrufe von den Republikanern)
Abg. König REP:
Herr Staatssekretär, wie erklärt die Landesregierung ihre Zustimmung zu diesem Gesetz, welches das Ergebnis der schon angesprochenen Erpressung durch US-Anwälte ist, die ihrerseits wiederum auf Erfolgsbasis arbeiten und mit einem Anteil von 7 bis 10% am Erlös der Stiftungsinitiative beteiligt sind und darüber hinaus  .
Stellv. Präsident Weiser:
Könnten Sie, Herr König, zu Ihrer Frage kommen?
Abg. König REP:
 – ich habe doch gefragt: ... darüber hinaus, wie erklärt die Landesregierung ihre Zustimmung  – ..
Stellv. Präsident Weiser:
Nein, das war keine Frage.
Abg. König REP:
. dazu, daß diese US-Anwälte auch noch als Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung über die Verwendung dieser Stiftungsgelder mitbestimmen dürfen?
Staatssekretär Rückert:
Herr Abg. König, Sie blasen in das gleiche Horn wie Ihr Vorredner.
          (Abg. Zeller SPD: So ist es!)
Ich habe schon bei der Beantwortung seiner Zusatzfrage deutlich gemacht, daß ich mich nicht auf dieser Ebene der Unterstellungen bewegen will.  Ich gehe davon aus, daß die Landesregierung hier in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt hat.
         (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

Stellv. Präsident Weiser:
Meine Damen und Herren, die – Ja, Herr Abg. Krisch.

Frage 7
          (Zurufe, u. a. Abg. Zeller SPD: Jetzt langt’s aber!)
Abg. Krisch REP:
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten, daß es keine Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken gebe, wenn Unternehmen, an denen Land, Bund oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, an die Stiftungsinitiative zahlten.
Ist Ihnen nicht bekannt, daß in Fachzeitschriften ausdrücklich auf die Verletzung des Aktienrechts und auf steuerrechtliche Verletzungen hingewiesen wurde?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär Rückert.
Staatssekretär Rückert:
Ich habe ja darauf hingewiesen, Herr Abgeordneter, daß diese Entscheidung in der autonomen Zuständigkeit der Entscheidungsorgane der einzelnen Unternehmen liegen.
Sie können selbst entscheiden, ob sie einen Beitrag leisten oder nicht.
Deshalb kann man auch nicht unterstellen, daß sie unter Druck handeln.
          (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abg. Dagenbach

Frage 8
          (Zuruf von der SPD: Jetzt langt’s aber!)
Abg. Dagenbach REP:
Herr Staatssekretär, warum hat die Landesregierung vor der Zustimmung zu diesem Gesetz dann keinen Versuch unternommen, die Herren Graf Lambsdorff, die Bundestagsabgeordneten Beck oder Eppelmann bzw. die Gewerkschaft darauf hinzuweisen, daß es rechtswidrig und Nötigung ist, jene Firmen an den Pranger zu stellen, und daß es rechtswidrig ist, zum Boykott gegen jene Firmen aufzurufen, die sich mit Recht weigern an die Stiftung zu zahlen, da die Zahlung an diese Stiftung nach dem Wort des Gesetzes freiwillig sein soll?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abg. Dagenbach, wir drehen uns im Kreis.
          (Beifall des Abg. Kiel FDP/DVP –
           Abg. Dagenbach REP: Weil Sie nicht antworten!)
Die Fragen aus Ihren Reihen gehen in die gleiche Richtung.
Ich habe sie beantwortet. Mehr kann ich Ihnen dazu nichts sagen.
          (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD,
          des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/DVP – Unruhe)

Stellv. Präsident Weiser:
Meine Damen und Herren, mir liegen in der Fragestunde keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Sie ist damit beendet.


Kommentar zur Antwort der Frage 1

Schon in den 50er Jahren – nachzulesen in Tageszeitungen jener Tage und in Bundestagsprotokollen – hat Deutschland zur Wiedergutmachung etwa 100 Milliarden DM bezahlt.
Warum hat niemand zwischen 1960 und dem Jahr 2000 die Forderung gestellt, ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen?

Weil jene Zahlungen aus den 50er Jahren nicht nur, aber auch zur Entschädigung dieses Personenkreises gedacht waren. Ein Beleg: damals wurden sogar Wohnungen und Unterkünfte für diesen Personenkreis gebaut – die mangels Bewerbern anschließend teilweise leer standen.
Und schon damals wurde die angenommene Zahl der Empfangsberechtigten selbst von jüdischen Organisationen als „zu hoch gegriffen“ heftig kritisiert.
Die Erstfassung des Gesetzes enthielt sogar ausdrücklich den Hinweis auf diese Zahlungen.
Heute aber will die Landesregierung von all dem nichts gewußt haben?
Die Landesregierung macht sich schuldig.

Kommentar zur Antwort der Frage 2

Die Landesregierung behauptet, daß es sich bei Zahlungen der Wirtschaftsunternehmen um – Zitat – „freiwillige Leistungen“ handelt.
Wie freiwillig ist eine Leistung, wenn der Zahlende sich damit freikauft von einer Boykottdrohung?
Wie freiwillig ist eine Leistung, wenn der Zahlende in seiner Existenz bedroht wird bei Nichtzahlung?
Die Antwort der Landesregierung ist nur so zu verstehen:
Die Landesregierung stört sich nicht an rechtswidriger Erpressung und Nötigung.
Heißt das, die Antwort der Landesregierung ist zu interpretieren:
Geltendes Recht ist in den Augen der Landesregierung dann hinfällig, wenn ein neues Gesetz sich über dieses geltende Recht hinwegsetzt, im vorliegenden Fall über das Steuerrecht und über das Aktienrecht.
Wenn das so sein sollte, dann stellt sich die etwas polemische Frage –
was ist der Unterschied zwischen der Landesregierung Baden-Württembergs und einer Willkürherrschaft?

Kommentar zur Antwort der Frage 3

Die Frage, warum man Zahlungen an eine der Korruption und des Betruges beschuldigten Organisation zustimmt ohne die Beschuldigungen zu prüfen, beantwortet die Landesregierung mit „das ist uns egal“.
Anders ist die Antwort nicht zu interpretieren.
Die Landesregierung weicht der Frage aus, will die Frage nicht beantworten, bleibt aber gerade deshalb in der Verantwortung und macht sich schuldig.

Kommentar zur Antwort der Frage 4

Auch diese Frage wird beantwortet mit dem fadenscheinigen Hinweis – „das ist Sache der Bundesregierung“.
Aber die Landesregierung hat ohne Aussprache dem Gesetz zugestimmt und ist damit ohne die Möglichkeit späterer Ausreden voll verantwortlich, wenn wiederum, wie in den 50er Jahren, Gelder in Milliardenhöhe versickern, wenn Betrug und Korruption die Verwendung der Gelder bestimmt, wenn skrupellose Manipulanten sich am dem Schicksal der NS-Zwangsarbeiter bereichern.
Norman G. Finkelstein bezeichnet solche Vorgänge als Holocaust-Industrie.

Kommentar zur Antwort der Frage 5

Der Hinweis der Landesregierung - von Abgeordneten der CDU und SPD, der FDP und der Grünen im Landtag bejubelt - daß die Bezeichnung „Erpressung“ dem Gesetz nicht gerecht werde, ist ein Armutszeugnis für die Regierung, aber auch für die Abgeordneten der genannten vier Fraktionen.

Wie anders als Erpressung soll man es bezeichnen, wenn Herr Stihl vom DIHT aufruft, zu zahlen um
– Zitat – „internationalen Boykott zu verhindern“,
wenn die US-Anwälte, auf deren Initiative mit dem Ziel persönlicher Bereicherung dieses Gesetz zurückzuführen ist, mit Repressalien in den USA drohen?

Derartige Vorgänge kennzeichnen eine Erpressung.
Die Antwort der Landesregierung – Zitat – „dieses Gesetz schafft die Basis dafür, daß Frieden geschaffen wird“ ist geradezu Hohn und das Einknicken vor kriminellen Machenschaften.

Kommentar zur Antwort der Frage 6

Hier hat schon der amtierende Landtagspräsident versucht, die Frage zu unterbinden.
Die Frage nach dem Erfolgshonorar der US-Anwälte beantwortet die Landesregierung mit – Zitat – sie wolle sich nicht auf der Ebene von Unterstellungen bewegen!

Die Frage nach dem Skandal, daß ausgerechnet jene, die durch das Gesetz sich persönlich bereichern – die US-Anwälte – auch noch als Mitglieder des Kuratoriums über die Verwendung der Gelder bestimmen, wird mit den Worten „die Landesregierung hat in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt“, weggewischt.
Hat die Landesregierung kein Gefühl mehr für Recht und Gerechtigkeit?

Kommentar zur Antwort der Frage 7

Die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 verlangte eine Nachfrage, um der Landesregierung die Chance zu einem Rückzieher zu geben.
Doch der ausdrückliche Hinweis auf die Verletzung geltenden Rechts wurde von der Landesregierung nicht aufgenommen.
Muß damit der Rechtsbruch durch die Landesregierung als vorsätzlich angesehen werden?

Kommentar zur Antwort der Frage 8

Die Landesregierung wurde gefragt, warum die Landesregierung Erpressung und Nötigung der Wirtschaft durch die Herren Graf Lambsdorff, MdB Beck und MdB Eppelmann zuläßt, und die Antwort lautete
„Ihre Fragen sind beantwortet - mehr können wir nicht sagen“.
Da stellt sich die Frage, ob der Landesregierung damit der Vorwurf der Unterstützung strafbarer Handlungen gemacht werden kann?
Ein Hinweis: Strafanzeigen gegen die Herren MdB Beck und MdB Eppelmann wurden inzwischen erstattet.
Wenn aber Dritte solche Strafanzeigen erstatten – warum weicht dann die Landesregierung der Frage aus?
Wessen Interessen schützt die Landesregierung?



Schlußbemerkung
Die Landesregierung hat mit den Antworten dieser Fragestunde gezeigt:
Entweder
hat die Landesregierung verantwortungslos schlampig gearbeitet, und jede Mitarbeit an diesem Gesetz verweigert –
das wäre eine Erklärung für die Antworten auf die gestellten Fragen.
Aber es wäre keine Entschuldigung, sondern nur ein Beweis für Inkompetenz der Regierung

oder
die Landesregierung hat bewußt und im Wissen um den ungeheuerlichen Rechtsbruch dem Gesetz zugestimmt.

Im ersten Falle stellt sich die Frage:
Wer sind die politisch Verantwortlichen?
Wer müßte den Hut nehmen?

Im zweiten Fall stellt sich die Frage:
Wem nützt dieses Verhalten?
Sind hier gar schon Gelder geflossen?
Haben sich hier womöglich auch Politiker am Schicksal der NS-Zwangsarbeiter bereichert?

Verfolgt man die Ungeheuerlichkeiten und den Rechtsbruch in deutscher Politik – von Kohl zu Kanther, von Koch zu Schleußer, um nur vier Namen zu nennen, verfolgt man ebenfalls die Korruption und Verschwendung und den Betrug innerhalb der Europäischen Union,

dann sind diese Fragen nicht nur berechtigt, sondern sind
dringend notwendig und sind laut zu stellen.

Daß die Fragesteller mit Verleumdung und mit Anwürfen rechnen müssen – davon gehen wir aus auf Grund jahrzehntelanger vergleichbarer Erfahrung.

Das soll uns nicht abhalten.
Das wird uns nicht abhalten.
Das Grundgesetz ist uns eine Verpflichtung.
Wir Republikaner handeln danach;  wir verteidigen und schützen es.


Der Vorgang ist hiermit noch nicht abgeschlossen.
Diese Internet-Seite wird weiterhin überarbeitet - letzter Stand 27. Juli 2000.
Das Original des Landtagsprotokolls abrufbar unter  www.landtag-bw.de
Quellenangaben auf Anfrage
Weitere Information entnehmen Sie bitte dem Buch des Norman G.Finkelstein
The Holocaust Industry
erhältlich über den Buchhandel oder über
Guardian Cultureshop London Tel.08003166102

Verantwortlich für den Inhalt:
Wolf Krisch  MdL  -
Fraktion Die Republikaner
Die Republikaner
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