Fragestunde
im Landtag:
Gesetz
über die Stiftung
10-Milliarden
für NS-Zwangsarbeiter
Fragen der Abgeordneten
der Fraktion
Die Republikaner und
die mangelhaften Antworten der Landesregierung
92. Sitzung des 12. Landtags
von Baden-Württemberg
Vorbemerkung:
Die Ordnung des Landtages erlaubt einem
Abgeordneten in der Fragestunde zwei Fragen zu stellen, die von der Landesregierung
sofort beantwortet werden.
Zwei weitere Zusatzfragen sind den Abgeordneten
gestattet.
Es ist aber nicht möglich, mit der
Landesregierung zu diskutieren, wenn eine Frage versehentlich oder absichtlich
oder aus Unwissen nicht oder falsch beantwortet wird.
Aus diesem Grund ist auch in der Fragestunde
keine Reaktion auf eine unzureichende oder unbefriedigende Beantwortung
einer Frage möglich.
Diese Bemerkung ist zum besseren Verständnis
der Fragen und Antworten notwendig.
Die hier wiedergegebenen Fragen und Antworten
sind dem Wortprotokoll des Landtags entnommen.
Das vollständige Landtagsprotokoll
der 92. Sitzung ist abzurufen im Internat des Landtags www.landtag-bw.de
oder erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.
Warum
wurden diese Fragen gestellt?
Schon am 23. Juni gab der Abgeordnete
Wolf Krisch im Landtag eine Pressekonferenz zu diesem Gesetzentwurf der
Bundesregierung und zu der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft.
Schon in dieser Pressekonferenz wurde auf
alle Rechtswidrigkeiten und Ungereimtheiten des Gesetzes
hingewiesen, und auf die rechtswidrige und einer Erpressung vergleichbare
Nötigung
von Wirtschaftsunternehmen und Kirchen durch Herrn Graf Lambsdorff,
durch die MdB Eppelmann und MdB Eck sowie durch die Gewerkschaft
verwiesen.
Am 6. Juli 2000
hat der Bundestag mit nur wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen
diesem Gesetz zugestimmt.
Nicht ein einziger Bundestagsabgeordneter
hat sich an den rechtswidrigen Formulierungen des Gesetzes gestört!
Am 14. Juli 2000
hat der Bundesrat ohne Aussprache und ohne Gegenstimmen dem Gesetz
zugestimmt.
Weder das Bundesfinanzministerium noch
auch nur eines der 16 Länderfinanzministerien hat sich an den rechtswidrigen
Formulierungen des Gesetzes gestört.
Eine Erklärung wäre:
Alle Ministerien haben so schlampig gearbeitet,
daß diese Gesetzesbrüche nicht erkannt wurden.
Wäre dem aber nicht so, dann müßte
man allen Ministerien wissentlichen und absichtlichen Rechtsbruch vorwerfen.
Letzteres wäre die Fortsetzung des
Systems
Kohl – nach dem Motto
„Recht ist, was ich dafür
halte“.
Weder das Bundesjustizministerium noch
auch nur eines der 16 Länderjustizministerien hat sich an rechtswidrigen
Formulierungen des Gesetzes gestört.
Hier gilt das für die Finanzministerien
oben gesagte in gleicher Weise.
Auch die baden-württembergische
Landesregierung hat diesen Rechtsbruch durch Zustimmung unterstützt,
hat damit das Grundgesetz aufs sträflichste verletzt, hat die Landesverfassung
mißachtet.
Die Landesregierung hat sich damit ebenfalls
schuldig gemacht.
Zur Klärung einiger Aspekte dieser
Zustimmung zum Rechtsbruch durch die Landesregierung haben Abgeordnete
der Fraktion Die Republikaner die Fragestunde der 92. Plenarsitzung genützt.
Punkt
5 der Tagesordnung
Fragestunde
– Drucksache 12/5353
Amtierender Präsident Weiser
Ich rufe auf:
Mündliche Anfrage des Abg.
Krisch REP -
Gesetz über die Stiftungsinitiative
“Erinnerung – Verantwortung – Zukunft
Herr Abg. Krisch, Sie haben das Wort zur
Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.
Frage 1 und 2
Abg. Krisch REP
Ich frage die Landesregierung:
a)
Wie begründet die Landesregierung,
daß am 14. Juli im Bundesrat einstimmig und ohne Aussprache auch
von Baden-Württemberg dem Gesetz über die Stiftungsinitiative
„Verantwortung – Erinnerung – Zukunft“ zugestimmt wurde, obwohl Zahlungen
in der Größenordnung von 100 Milliarden DM, welche die Bundesrepublik
in den Fünfzigerjahren auch zum gleichen Zweck geleistet hat, in diesem
Gesetz ausdrücklich nicht berücksichtigt werden?
b)
Welches Argument verwendet die Landesregierung,
um zu beweisen, daß geltendes Recht und unsere Verfassung nicht verletzt
wurden durch die Tatsache, daß Wirtschaftsunternehmen, an denen Bund,
Länder oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, nach diesem Gesetz
Zahlungen an die Stiftung leisten sollen, die aber nicht dem 5-Milliarden-DM-Anteil
der Wirtschaft, sondern dem 5-Milliarden-DM-Anteil des Staates zugerechnet
werden?
Stellv. Präsident Weiser:
Zur Beantwortung dieser Mündlichen
Anfrage erteile ich Herrn Staatssekretär Rückert das Wort.
Staatssekretär Rückert:
Namens der Landesregierung beantworte
ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Leistungen nach dem Gesetz zur Einrichtung
einer Stiftung „Erinnerung - Verantwortung – Zukunft“ dienen nach dem erklärten
Willen des Bundesgesetzgebers nicht dem gleichen Zweck wie frühere
Entschädigungsleistungen.
Mit diesem Gesetz soll ein zusätzliches,
in finanzieller Hinsicht abschließendes Zeichen
moralischer Verantwortung gesetzt werden, mit dem jenen Geschädigten,
die bisher aus verschiedenen Gründen leer ausgegangen sind, wenigstens
teilweise eine Entschädigung gewährt wird.
Dies ergibt sich deutlich aus dem Gesetz.
Die Landesregierung hat deshalb
dem Gesetz im Bundesrat zugestimmt.
Zur Frage b:
Bei den Zahlungen der Wirtschaftsunternehmen
handelt
es sich um freiwillige Leistungen, die von den jeweils zuständigen
Organen dieser Unternehmen in eigener Zuständigkeit festgelegt werden.
(Abg. Deuschle REP:
freiwillig?)
Im Übrigen gibt es gegen die infrage
stehende Regelung des §3 Abs. des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung
„Erinnerung – Verantwortung – Zukunft“ keine Anhaltspunkte
für rechtliche Bedenken.
In jenem Paragraphen wurde festgelegt,
daß der Bundesanteil auch die Zahlungen der Unternehmen beinhaltet,
die im Alleineigentum oder im mehrheitlichen Eigentum des Bundes sind.
Ohnehin ist aktuell der Presse zu entnehmen,
daß die Bundesregierung nunmehr auf einen Beitrag der Länder
verzichtet. So wurde von dpa am Dienstag dieser Woche eine Sprecherin des
Bundesfinanzministeriums zitiert. Offiziell liegt diese Stellungnahme der
Bundesregierung noch nicht vor.
Sollte sich diese Pressemitteilung endgültig
bewahrheiten, dann wäre aus unserer Sicht die Frage im Hinblick auf
die Beiträge landesbeteiligter Unternehmen gegenstandslos.
Stellv. Präsident Weiser:
Zu einer Zusatzfrage erteile ich Herrn
Abg. Krisch das Wort.
Frage 3
Abg. Krisch REP:
Herr Staatssekretär, wie begründet
die Landesregierung ihre Zustimmung zu Zahlungen der Stiftungsinitiative
wiederum an eine Organisation, die schon in den Fünfzigerjahren Gelder
der Bundesrepublik Deutschland erhielt, welche aber zum großen Teil
nicht bei den beabsichtigten Empfängern ankamen?
Das ist ein Vorwurf aus israelischen
Regierungskreisen, ein Vorwurf, der durch die Aussagen US-amerikanischer
und israelischer Organisationen verstärkt wird, welche gerade
dieser das Geld empfangenden Organisation Korruption und Betrug vorwerfen.
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß
die gesetzliche Grundlage, die jetzt durch den Bundestag und den Bundesrat
abgesegnet worden ist, letztlich das zusammenfaßt, was zwischen der
Wirtschaft, der Bundesregierung und ihren Gesprächspartnern im Einvernehmen
ausgehandelt worden ist.
Die Landesseite war in keiner Weise
in diese Verhandlungen eingebunden.
Die Landesregierung hat dem Gesetz
im Bundesrat aus gesamtstaatlicher Verantwortung zugestimmt, auch
und gerade deshalb, um zu mehr Rechtssicherheit für unsere Unternehmen
im Ausland beizutragen.
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abg. Dagenbach
Frage 4
Abg. Dagenbach REP:
Herr Staatssekretär, warum stimmte
die Landesregierung einem Gesetz zur Zahlung von 10 Milliarden DM zu, obwohl
bis
heute noch nicht geklärt ist,
wer die Gelder an wen und in welcher Form
weitergibt,
obwohl bis heute keinerlei Maßnahmen
getroffen wurden, um eine aufgabengemäße und korrekte Verwendung
der Gelder beim Empfänger sicherzustellen,
und obwohl bis heute keinerlei Maßnahmen
getroffen wurden, eine Wiederholung der Betrügereien und der Korruption
in den Fünfzigerjahren auszuschließen?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, wir gehen davon
aus, daß die Bundesregierung dafür Sorge tragen wird, daß
die Gelder bei denjenigen Empfängern ankommen, für die
sie auf der Basis dieses Gesetzes auch erbracht werden.
Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr
Abg. Schonath
Frage 5
Abg. Schonath REP:Herr
Staatssekretär Rückert, warum stimmte die Landesregierung einem
Gesetz zu, das Nachforderungen oder weitere Erpressungen, zum Beispiel
aus Ländern Osteuropas, nicht ausschließt
(Abg. Zeller SPD: Sagen Sie mal!)
und das der Anlaß dafür war,
daß Griechenland plötzlich finanzielle Forderungen an Deutschland
stellt und deutsches Eigentum trotz der EU-Mitgliedschaft Griechenlands
und trotz deutscher Wirtschaftshilfe an Griechenland rechtswidrig konfisziert?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abgeordneter, ich meine, daß
Stichworte wie „Erpressung“ diesem Gesetz nicht gerecht werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD, des Bündnisses 90/Die
Grünen
und der FDP/DVP –
Abg. Zeller SPD: Unglaublich!)
Dieses Gesetz schafft die Basis dafür,
daß Frieden geschaffen wird und daß wir über alle Grenzen
hinweg in Zukunft noch besser miteinander auskommen als bisher.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)
Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort zu einer Zusatzfrage hat Herr
Abg. König.
Frage 6
(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Jetzt reicht’s aber!
– Gegenrufe von den Republikanern)
Abg. König
REP:
Herr Staatssekretär, wie erklärt
die Landesregierung ihre Zustimmung zu diesem Gesetz, welches das Ergebnis
der schon angesprochenen Erpressung durch US-Anwälte ist, die ihrerseits
wiederum auf Erfolgsbasis arbeiten und mit einem Anteil von 7 bis 10% am
Erlös der Stiftungsinitiative beteiligt sind und darüber hinaus
.
Stellv. Präsident Weiser:
Könnten Sie, Herr König, zu
Ihrer Frage kommen?
Abg. König
REP:
– ich habe doch gefragt: ... darüber
hinaus, wie erklärt die Landesregierung ihre Zustimmung – ..
Stellv. Präsident Weiser:
Nein, das war keine Frage.
Abg. König
REP:
. dazu, daß diese US-Anwälte
auch noch als Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung über die Verwendung
dieser Stiftungsgelder mitbestimmen dürfen?
Staatssekretär Rückert:
Herr Abg. König, Sie blasen in das
gleiche Horn wie Ihr Vorredner.
(Abg. Zeller SPD: So ist es!)
Ich habe schon bei der Beantwortung seiner
Zusatzfrage deutlich gemacht, daß ich mich nicht auf dieser
Ebene der Unterstellungen bewegen will. Ich gehe davon aus, daß
die Landesregierung hier in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt hat.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)
Stellv. Präsident Weiser:
Meine Damen und Herren, die – Ja, Herr
Abg. Krisch.
Frage 7
(Zurufe, u. a. Abg. Zeller SPD: Jetzt langt’s aber!)
Abg. Krisch REP:
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten,
daß es keine Anhaltspunkte für rechtliche Bedenken gebe, wenn
Unternehmen, an denen Land, Bund oder Kommunen mehrheitlich beteiligt sind,
an die Stiftungsinitiative zahlten.
Ist Ihnen nicht bekannt, daß in
Fachzeitschriften ausdrücklich auf die Verletzung des Aktienrechts
und auf steuerrechtliche Verletzungen hingewiesen wurde?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär Rückert.
Staatssekretär Rückert:
Ich habe ja darauf hingewiesen, Herr Abgeordneter,
daß diese Entscheidung in der autonomen Zuständigkeit der Entscheidungsorgane
der einzelnen Unternehmen liegen.
Sie können selbst entscheiden, ob
sie einen Beitrag leisten oder nicht.
Deshalb kann man auch nicht unterstellen,
daß sie unter Druck handeln.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abg. Dagenbach
Frage 8
(Zuruf von der SPD: Jetzt langt’s aber!)
Abg. Dagenbach
REP:
Herr Staatssekretär, warum hat die
Landesregierung vor der Zustimmung zu diesem Gesetz dann keinen Versuch
unternommen, die Herren Graf Lambsdorff, die Bundestagsabgeordneten Beck
oder Eppelmann bzw. die Gewerkschaft darauf hinzuweisen, daß es rechtswidrig
und Nötigung ist, jene Firmen an den Pranger zu stellen, und daß
es rechtswidrig ist, zum Boykott gegen jene Firmen aufzurufen, die sich
mit Recht weigern an die Stiftung zu zahlen, da die Zahlung an diese Stiftung
nach dem Wort des Gesetzes freiwillig sein soll?
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Staatssekretär.
Staatssekretär Rückert:
Herr Abg. Dagenbach, wir drehen uns im
Kreis.
(Beifall des Abg. Kiel FDP/DVP –
Abg. Dagenbach REP: Weil Sie nicht antworten!)
Die Fragen aus Ihren Reihen gehen in die
gleiche Richtung.
Ich habe sie beantwortet. Mehr kann
ich Ihnen dazu nichts sagen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD,
des Bündnisses 90/Die Grünen und der FDP/DVP – Unruhe)
Stellv. Präsident Weiser:
Meine Damen und Herren, mir liegen in
der Fragestunde keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Sie ist damit beendet.
Kommentar zur Antwort der Frage
1
Schon in den 50er Jahren – nachzulesen in
Tageszeitungen jener Tage und in Bundestagsprotokollen – hat Deutschland
zur Wiedergutmachung etwa 100 Milliarden DM bezahlt.
Warum hat niemand zwischen 1960 und dem
Jahr 2000 die Forderung gestellt, ehemalige NS-Zwangsarbeiter zu entschädigen?
Weil jene Zahlungen aus den 50er Jahren
nicht nur, aber auch zur Entschädigung dieses Personenkreises gedacht
waren. Ein Beleg: damals wurden sogar Wohnungen und Unterkünfte für
diesen Personenkreis gebaut – die mangels Bewerbern anschließend
teilweise leer standen.
Und schon damals wurde die angenommene
Zahl der Empfangsberechtigten selbst von jüdischen Organisationen
als „zu hoch gegriffen“ heftig kritisiert.
Die Erstfassung des Gesetzes enthielt
sogar ausdrücklich den Hinweis auf diese Zahlungen.
Heute aber will die Landesregierung
von all dem nichts gewußt haben?
Die Landesregierung macht sich schuldig.
Kommentar zur Antwort der Frage
2
Die Landesregierung behauptet, daß es
sich bei Zahlungen der Wirtschaftsunternehmen um – Zitat – „freiwillige
Leistungen“ handelt.
Wie freiwillig ist eine Leistung, wenn
der Zahlende sich damit freikauft von einer Boykottdrohung?
Wie freiwillig ist eine Leistung, wenn
der Zahlende in seiner Existenz bedroht wird bei Nichtzahlung?
Die Antwort der Landesregierung ist nur
so zu verstehen:
Die Landesregierung stört sich
nicht an rechtswidriger Erpressung und Nötigung.
Heißt das, die Antwort der Landesregierung
ist zu interpretieren:
Geltendes Recht ist in den Augen der
Landesregierung dann hinfällig, wenn ein neues Gesetz sich über
dieses geltende Recht hinwegsetzt, im vorliegenden Fall über das Steuerrecht
und über das Aktienrecht.
Wenn das so sein sollte, dann stellt sich
die etwas polemische Frage –
was ist der Unterschied zwischen der Landesregierung
Baden-Württembergs und einer Willkürherrschaft?
Kommentar zur Antwort der Frage
3
Die Frage, warum man Zahlungen an eine der
Korruption und des Betruges beschuldigten Organisation zustimmt ohne die
Beschuldigungen zu prüfen, beantwortet die Landesregierung mit „das
ist uns egal“.
Anders ist die Antwort nicht zu interpretieren.
Die Landesregierung weicht der Frage
aus, will die Frage nicht beantworten, bleibt aber gerade deshalb in der
Verantwortung und macht sich schuldig.
Kommentar zur Antwort der Frage
4
Auch diese Frage wird beantwortet mit dem
fadenscheinigen Hinweis – „das ist Sache der Bundesregierung“.
Aber die Landesregierung hat ohne Aussprache
dem Gesetz zugestimmt und ist damit ohne die Möglichkeit späterer
Ausreden voll verantwortlich, wenn wiederum, wie in den 50er Jahren, Gelder
in Milliardenhöhe versickern, wenn Betrug und Korruption die Verwendung
der Gelder bestimmt, wenn skrupellose Manipulanten sich am dem Schicksal
der NS-Zwangsarbeiter bereichern.
Norman G. Finkelstein bezeichnet solche
Vorgänge als Holocaust-Industrie.
Kommentar zur Antwort der Frage
5
Der Hinweis der Landesregierung - von
Abgeordneten der CDU und SPD, der FDP und der Grünen im Landtag bejubelt
-
daß die Bezeichnung „Erpressung“ dem Gesetz nicht gerecht
werde, ist ein Armutszeugnis für die Regierung, aber auch für
die Abgeordneten der genannten vier Fraktionen.
Wie anders als Erpressung soll man
es bezeichnen, wenn Herr Stihl vom DIHT aufruft, zu zahlen um
– Zitat – „internationalen Boykott zu
verhindern“,
wenn die US-Anwälte, auf deren Initiative
mit dem Ziel persönlicher Bereicherung dieses Gesetz zurückzuführen
ist, mit Repressalien in den USA drohen?
Derartige Vorgänge kennzeichnen eine
Erpressung.
Die Antwort der Landesregierung
– Zitat – „dieses Gesetz schafft die Basis dafür, daß Frieden
geschaffen wird“ ist geradezu Hohn und das Einknicken vor kriminellen Machenschaften.
Kommentar zur Antwort der Frage
6
Hier hat schon der amtierende Landtagspräsident
versucht, die Frage zu unterbinden.
Die Frage nach dem Erfolgshonorar
der US-Anwälte beantwortet die Landesregierung mit – Zitat – sie
wolle sich nicht auf der Ebene von Unterstellungen bewegen!
Die Frage nach dem Skandal, daß ausgerechnet
jene, die durch das Gesetz sich persönlich bereichern – die US-Anwälte
– auch noch als Mitglieder des Kuratoriums über die Verwendung der
Gelder bestimmen, wird mit den Worten „die Landesregierung hat in gesamtstaatlicher
Verantwortung gehandelt“, weggewischt.
Hat die Landesregierung kein Gefühl
mehr für Recht und Gerechtigkeit?
Kommentar zur Antwort der Frage
7
Die Antwort der Landesregierung zu Frage 2
verlangte eine Nachfrage, um der Landesregierung die Chance zu einem Rückzieher
zu geben.
Doch der ausdrückliche Hinweis
auf die Verletzung geltenden Rechts wurde von der Landesregierung nicht
aufgenommen.
Muß damit der Rechtsbruch durch
die Landesregierung als vorsätzlich angesehen werden?
Kommentar zur Antwort der Frage
8
Die Landesregierung wurde gefragt, warum die
Landesregierung Erpressung und Nötigung der Wirtschaft durch die Herren
Graf Lambsdorff, MdB Beck und MdB Eppelmann zuläßt, und die
Antwort lautete
„Ihre Fragen sind beantwortet -
mehr können wir nicht sagen“.
Da stellt sich die Frage, ob der Landesregierung
damit der Vorwurf der Unterstützung strafbarer Handlungen gemacht
werden kann?
Ein Hinweis: Strafanzeigen
gegen die Herren MdB Beck und MdB Eppelmann wurden inzwischen erstattet.
Wenn aber Dritte solche Strafanzeigen
erstatten – warum weicht dann die Landesregierung der Frage aus?
Wessen Interessen schützt die
Landesregierung?
Schlußbemerkung
Die
Landesregierung hat mit den Antworten dieser Fragestunde gezeigt:
Entweder
hat die Landesregierung verantwortungslos
schlampig gearbeitet, und jede Mitarbeit an diesem Gesetz verweigert –
das wäre eine Erklärung für
die Antworten auf die gestellten Fragen.
Aber es wäre keine Entschuldigung,
sondern nur ein Beweis für Inkompetenz der Regierung
oder
die Landesregierung hat bewußt
und im Wissen um den ungeheuerlichen Rechtsbruch dem Gesetz zugestimmt.
Im ersten Falle stellt sich die Frage:
Wer sind die
politisch Verantwortlichen?
Wer müßte
den Hut nehmen?
Im zweiten Fall stellt sich die Frage:
Wem nützt
dieses Verhalten?
Sind hier gar
schon Gelder geflossen?
Haben sich hier
womöglich auch Politiker am Schicksal der NS-Zwangsarbeiter bereichert?
Verfolgt man die Ungeheuerlichkeiten
und den Rechtsbruch in deutscher Politik – von Kohl zu Kanther, von Koch
zu Schleußer, um nur vier Namen zu nennen, verfolgt man ebenfalls
die Korruption und Verschwendung und den Betrug innerhalb der Europäischen
Union,
dann sind diese Fragen nicht nur
berechtigt, sondern sind
dringend notwendig und sind laut
zu stellen.
Daß die Fragesteller mit Verleumdung
und mit Anwürfen rechnen müssen – davon gehen wir aus auf Grund
jahrzehntelanger vergleichbarer Erfahrung.
Das soll uns nicht abhalten.
Das wird uns nicht abhalten.
Das Grundgesetz
ist uns eine Verpflichtung.
Wir Republikaner
handeln danach; wir verteidigen und schützen es.
Der Vorgang ist hiermit noch nicht abgeschlossen.
Diese Internet-Seite wird weiterhin überarbeitet
- letzter Stand 27. Juli 2000.
Das Original des Landtagsprotokolls abrufbar
unter www.landtag-bw.de
Quellenangaben
auf Anfrage
Weitere Information entnehmen Sie bitte
dem Buch des Norman G.Finkelstein
The
Holocaust Industry
erhältlich
über den Buchhandel oder über
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Fraktion Die Republikaner
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