Debatten im Landtag:

Informations-Freiheits-Gesetz
das Bürgerrecht auf ungehinderten Informationszugang

Gesetzentwurf der Fraktion Die Republikaner
Einbringung durch Wolf Krisch MdL
unter Mitarbeit von R.A. Welten
101. Sitzung und
103. Sitzung des 12. Landtags von Baden-Württemberg
 
   
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 Abstimmung - die erste  Abstimmung die letzte  Amtsverschwiegenheit  Anhörung Betroffener
 Antragstellung  Anwendungsbereich  Baden-Württemberg  Bebber SPD
 Begriffsbestimmung  Begründungspflicht  Berlin  Beratung - die erste
 Beratung - die zweite  Bescheidungsfristen  Brandenburg  Datenschutz
 demokratisches Handeln  Deutscher Journalistenverband  Einschränkungen  Fernsehkultur
 Fraktionszwang  Freiheit  Freiheit  Gefahr für die Demokratie
 Gemeinwohl  Gesetzesfolgen  Gesetzeszweck  Grundgesetz Art. 2
 Grundgesetz Art. 5  Informationsrecht  Informationszugangsrecht  Interessen – öffentlich
 Interessen – privat  Jacobi Grüne  Kontrolle der Exekutive  Korruption
 Kosten  Kosten  Krisch REP  Krisch REP
 Landtag von Hessen  Landtag von NRW  Landtag von Sachsen  Landtagswahl
 Machtpolitik  Meinungsfreiheit  Mißbrauch  Musterbeispiel
 Ordnungswidrigkeit  Recht auf Wissen  Regelungswut  Reinhart Dr. CDU
 Schäuble Dr  Schleswig Holstein  Scheindebatte  Schutz öffentlicher Interessen
 Schutz privater Interessen  Sozialausschuß  subjektives Recht  Überwachungsgesetz
 Uniform  Verweigerung Sachdiskussion  Welten R.A.  Zielsetzung
 Zusammenfassung

Einleitung
Die hier wiedergegebenen Texte sind Auszüge aus dem Landtagsprotokoll.
Es gilt das gesprochene Wort.  Das vollständige Landtagsprotokoll ist abzurufen im Internet des Landtags
www.landtag-bw.de/ Drucksachen bzw. ist erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.




Warum gab es diesen Gesetzentwurf?
Weil der Sozialausschuß im Februar 2000 eine Informationsreise zur EU nach Brüssel machte.
Im Lauf der Gespräche erhielten die Abgeordneten Kenntnis von Vorhaben der EU, die Informationsfreiheit einzugrenzen.
Nach Prüfung, ob andere Bundesländer sich durch Gesetze zum freien Informationszugang vor solchen Bestrebungen schon geschützt hatten, wurden diese Gesetze analysiert und ein auf Baden-Württemberg und auf unsere Landesverfassung zugeschnittener Gesetzentwurf erstellt.
Die Debatte in der 101 Plenarsitzung war die erste Beratung dieses Entwurfes.

Nur durch die Überweisung an den zuständigen Ausschuß wurde es möglich, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zur zweiten, abschließenden Beratung in der letzten 103. Sitzung des Landtags und damit noch vor der Land-tagswahl 2001, einzubringen.

Es ist interessant, das Verhalten der Fraktionen vier Wochen vor der Landtagswahl zu erleben.

Würde der Gesetzentwurf abgelehnt – dann dokumentierten diese Fraktionen Machtmißbrauch und Arroganz der Macht, mißachteten die Bürger, schränkten deren Freiheit zum Informationszugang und zum Wissenszugang bewußt ein und nützten so den eigenen Wissensvorsprung zum Nachteil der Wähler – verhielten sich also undemokratisch.

Würde dem Gesetzentwurf der Republikaner zugestimmt, dann wäre vier Wochen vor der Wahl dokumentiert, daß Die Republikaner tatsächlich gute Arbeit zum Wohl des Landes und unserer Bürger leisten.
Würden die vier anderen Fraktionen das zulassen?


Was sind Inhalt und Grundlagen dieses Gesetzentwurfes?
Das Informationsfreiheitsgesetz soll jedem Bürger das Recht auf ungehinderten Zugang zu Akteneinsicht und Aktenauskunft bei öffentlichen Stellen, und zwar für nicht-kommerzielle Zwecke sichern, mit der Möglichkeit, dieses Recht gegenüber öffentlichen Stellen gerichtlich durchzusetzen.
Die Rechte Dritter und der Datenschutz werden im Gesetz ebenso berücksichtigt wie das öffentliche Interesse oder das Gemeinwohl.  Die Art und Weise des Informationszuganges, Kosten und zeitlicher Ablauf sind im Gesetz geregelt, wie auch die Gründe zur Ablehnung eines Antrages auf Informationszugang.

Das Gesetz stärkt die Position des freien Bürgers gegenüber Behörden und Verwaltungen, schützt vor Willkür und Machtmißbrauch, und wird schon durch seine bloße Existenz manche Fälle von Korruption und  Machtmißbrauch verhindern.

Das Gesetz stärkt unsere Demokratie.


101. Plenarsitzung - Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung - Gesetzentwurf der Fraktion Die Republikaner –
Gesetz zum Schutz des
freien Informationszugangs in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – IFG)
–  Drucksache 12/5776


Stellv. Präsident Birzele:
Herr Abg. Krisch, Sie erhalten das Wort.

Abg. Krisch REP: ....
Die Grundlage unserer Demokratie ist die Freiheit - denn Demokratie ohne Freiheit gibt es nicht.
Freiheit beinhaltet selbstverständlich auch Verantwortung.
Diese Freiheit verpflichtet zur Einhaltung gesellschaftlicher und rechtlicher Regeln; denn sonst wird Freiheit zur Anarchie und zerstört die Gesellschaft.
Meilensteine zur Freiheit sind beispielsweise das Hambacher Fest und die Freiheitskämpfe in Baden. Bauernaufstände früherer Zeiten oder weltweite Freiheitsbewegungen sind alles Forderungen nach Freiheit.
Menschen wollen frei sein.

Ich habe ganz bewußt noch eine Zeit erlebt, die Jüngere nur vom Hörensagen kennen.
Sage keiner, 8- und 9-jährige wissen nicht, was um sie herum vorgeht.

Selbst 1944 noch habe ich manches Schöne erlebt, doch auch viele Dinge, die bei dem damals Zehnjährigen zu zwei Entschlüssen führten.  Der erste:
Wenn ich groß bin, wird mir niemand Befehle erteilen.
Der zweite:  Wenn ich groß bin, werde ich nie und nimmer Uniform tragen.
Beides könnte man als Drang zur Freiheit bezeichnen.
An beides habe ich mich im wesentlichen halten können.
Allerdings sehe ich heute den Begriff Uniform weiter gehend als damals der Zehnjährige.
Denn Uniform als Kleidung ist doch nur der Ausdruck einer tiefer gehenden Einstellung.
Der Begriff Uniform ist ein Hinweis auf die Uniformierung der Gedanken, auf die Uniformierung der Persönlichkeit.
Uniform sind deshalb nicht nur Springerstiefel oder Designerkleidung oder Punkerfrisur.
Uniform ist auch "big-brother-denken" und Verhalten.
Uniform in diesem weiter gehenden Sinn ist auch dasBetroffenheitsritual nach jeder „Bild“-Zeitungsmeldung:
die Betroffenheit zum Beispiel nach dem Düsseldorfer Handgranatenanschlag der Russen-Mafia, also nach einem Bandenkrieg unter Rußlandaussiedlern.
Uniformin diesem Sinne ist auch das Betroffenheitsritual, wenn Palästinenser oder Islamisten ihren Krieg gegen Israel an Synagogen in Deutschland  führen.
Uniformist, wenn ein Bundeskanzler die Behauptungen einer kranken, damit bemitleidenswerten SPD-Stadträtin durch persönliche Anteilnahme adelt.

Diese geistige Uniform ist die wahre Gefahr für unsere Demokratie.
Terror und die Morde der RAF haben wir doch ohne Schaden für unsere Demokratie überstanden. Sie wurde dadurch eher gefestigt.
Wenn Schaden entstand, dann heute, wo einige der damaligen Terroristenfreunde – auch aus der Partei der Grünen - in einflußreiche Positionen gerückt sind.
Die ernst zu nehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Bürger ohne eigenes Denken.
Die Gefahr ist der zur Duldsamkeit und zur Fernsehkultur erzogene Bürger, der kritikunfähige Bürger.
Die Gefahr liegt in der Uniformierung des Denkens, im fehlenden kritischen Nachdenken und Querdenken.
Um querdenken und nachdenken zu können, sind Wissen und Information Voraussetzung.
Der Wissenserwerb, der Zugang zu Information setzt wiederum den freien, ungehinderten Zugang zu dieser Information voraus.
Genau das sichert der vorliegende Gesetzentwurf, der damit ein Grundstein unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein wird.

Drei Bundesländer – Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin – haben das vor uns erkannt und Informationsfreiheitsgssetze geschaffen.
Die Bundesregierung müht sich mit Vorbereitungen. Sie hat das in ihrem Koalitionsvertrag stehen.

Baden-Württemberg war in politischen Dingen immer ein Vorreiter.
Wir waren immer Wegbereiter, Visionäre und Anstoßer.
Baden-Württemberg hat die längste demokratische Kultur und Geschichte in Deutschland.
Darauf sind wir stolz.
Diese Geschichte und diese demokratische Vergangenheit Baden-Württembergs muß uns Verpflichtung sein.
Artikel 2 unseres Grundgesetzes betrifft die Freiheit der Person.
Artikel 5 unseres Grundgesetzes besagt, jeder habe das Recht, sich frei zu äußern und sich ungehindert zu unterrichten.
Dieses Recht wird durch viele praktische, politische und verwaltungsrechtliche Schranken eingegrenzt.

Dem muß zum Wohle unserer Demokratie begegnet werden.
Das ist Sinn und Zweck dieses Gesetzentwurfs.
Jetzt mögen Sie, die Abgeordneten der anderen Fraktionen, im Einzelnen an dem Gesetzentwurf Kritik üben. Dazu sind die Ausschußberatungen da, um Änderungen oder Verbesserungen auch aus Ihrer Sicht vorzunehmen.

Wer dieses Gesetz jedoch grundsätzlich ablehnt, der kritisiert nicht nur drei deutsche Bundesländer,
der kritisiert nicht nur die Bundesregierung und deren Koalitionsvertrag,
sondern der muß sich ernsthaft fragen lassen, wie er oder sie es denn mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung hält.
Ein Demokrat stimmt dem Gesetzentwurf zu.




Stellv. Präsident Birzele: Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Reinhart.
    (Abg. Jacobi  Die Grünen: Der wird sich wieder drehen und wenden!)

Abg. Dr. Reinhart CDU: ....
.... ist das, was Sie (die Republikaner) hier wollen, eine Totalnormierung. ....
Gerade der Verzicht auf eine Regelungswut hat auch mit Demokratie und mit Freiheitsrechten zu tun. ....
Wir werden diesen vorgelegten Gesetzentwurf der Republikaner ablehnen. ....
Das Gesetz ist ein Hemmnis auch für den mündigen Beamten, dem wir vertrauen. ....
Auch Kosten würden entstehen .....
das Land Baden-Württemberg (ist) mustergültig .... hinsichtlich der Gesetzesfolgenabschätzung .....
Denn man muß immer die Folgen ermitteln ....
vor allem fragen: Erforderlich? Zweckmäßig? Geeignet?
.... auch darin .... eine Aufgabe sehen, daß wir solche unsinnigen Gesetze nicht erst erlassen.
l Als einzige Fraktion im Landtag haben die Republikaner seit 1992 immer wieder nach Gesetzesfolgen gefragt, vor der Verabschiedung von Gesetzen eine Prüfung der Folgekosten und der Folgen neuer Gesetze verlangt. Das wurde immer, auch von der CDU, abgelehnt.




Stellv. Präsident Birzele:
Das Wort erhält Herr Abg. Bebber.
Abg. Bebber SPD:
Herr Kollege Reinhart, ganz so einfach ist es .... nicht, .... solche Informationsrechte für die Bürgerinnen und Bürger .... sind so einfach nicht abzulehnen. ....
.... ist nicht einzusehen, weshalb die Behörden nicht von sich aus diese Informationen öffentlich machen, also ins Internet stellen.
.... gleich die Kritik am Entwurf des Reps-Gesetzes: Diese Entwicklung (Internet) wird in dem Gesetzentwurf der Reps .... nicht berücksichtigt.
l Falsch – alle zukünftigen Entwicklungen der Informationstechnik werden im Gesetzentwurf berücksichtigt.
Abg. Bebber SPD .... Man muß sich darüber im Klaren sein, daß durch solche Informationsansprüche .... zusätzliche Kosten entstehen. ....
Wir werden in der neuen Legislaturperiode sicherlich einen entsprechenden richtigen, guten Gesetzentwurf vorlegen.
    (Abg. Krisch REP: Einen nachgeschriebenen Gesetzentwurf!)


Stellv. Präsident Birzele:
Das Wort erhält Herr Abg. Jacobi.
Abg. Jacobi Die Grünen: ....
Die Republikaner haben uns einen .... diskussionswürdigen Gesetzentwurf vorgelegt. ....
.... In der nächsten Legislaturperiode muß ein solches Gesetz .... beschlossen werden.


Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Kluck.
Abg. Kluck FDP/DVP: ....
.... muß ich meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß ausgerechnet Sie, Herr Krisch, sich erdreisten, die Demokratie und die bürgerlichen Freiheiten zu beschwören.
Sie sind der Allerletzte.
Die Fraktion, die sich hier Die Republikaner nennt, obwohl Sie mit Republik gar nichts zu tun haben, will jetzt kurz vor Toresschluß noch einmal den Eindruck erwecken, als ob sie auch zu solider Sacharbeit in der Lage sei. Deswegen hat sie diese Fleißarbeit vorgelegt.....
.... Im Moment sehen wir für ein solches Gesetz überhaupt keine Notwendigkeit. .... werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.




Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Krisch.

Abg. Krisch REP: ....
Ich möchte ein Wort von Dr. Hans-Günther Weber zitieren:
Nur ein Volk, das sich zur Freiheit bekennt, wird vor der Geschichte bestehen.
Ein Volk ohne Freiheit ist nichts.“
Damit ganz kurz zu meinen vier Vorrednern.

Herr Kluck hat sich wieder einmal als Landtagskasper bewährt.

Herrn Jacobi spreche ich meinen Respekt aus.

Die SPD hat ein Problem.
Sie haben ständig das Thema Kosten – Kosten – Kosten hervorgehoben.
Ich frage Sie: Wie wollen Sie in der Bundesregierung Ihren eigenen Koalitionsvertrag umsetzen, in der ein solches Gesetz zur Informationsfreiheit ausdrücklich festgeschrieben ist?
Wieviel ist Ihnen das Grundrecht jeder Demokratie, die Meinungsfreiheit, denn wert?
Der Schlüsselsatz aller vier Vorredner, war – ob ausgesprochen oder nicht:
„Wir werden ein gleiches Gesetz in Zukunft vorlegen.“
    (Abg. Bebber SPD: Nein, besser!)

Genau das haben wir erwartet. Damit können wir rechnen.
Genau das passiert regelmäßig mit unseren Anträgen:
Sie lehnen ab, und kurz darauf finden wir unsere Entwürfe und unsere Vorschläge in Ihren Initiativen wieder.

Meine Damen und Herren, der Deutsche Journalistenverband DJV verlangt ein Recht auf Akteneinsicht in öffentlichen Einrichtungen, verlangt ein „Recht auf Wissen“. Nur ....

    (Zurufe von der CDU und der SPD)

Herr Kollege, es gibt drei Bundesländer, die solche Gesetze schon erarbeitet haben.
Wir erfinden das Rad nicht zum vierten Mal.
Selbstverständlich haben wir die Pflicht, bestehende Gesetze zu prüfen und handwerkliche Fehler aufzuspüren.
In unserem Entwurf sind handwerkliche Fehler dieser bestehenden Gesetze herausgenommen.

Unser Entwurf schließt ausdrücklich zukünftige Entwicklungen im Informationssektor mit ein.
Unser Gesetzentwurf ist auf das Internet und auf die Nachfolger des Internets anwendbar – lesen Sie das doch bitte genau durch.
Meine Damen und Herren,
nur Wissen um Fakten und Vorgänge schützt die Bürger und unseren Staat.

Nun zum CDU-Kollegen Reinhart:
Ausgerechnet die Fraktion, die gestern ein Überwachungsgesetz hervorgebracht hat,
    (Abg. Haasis CDU: Überwachungsgesetz?)
die das Polizeigesetz um eine Überwachung der Bürger durch Videotechnik ergänzt hat,
ausgerechnet diese Fraktion sagt:
Die Verfassung braucht dieses Gesetz nicht.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie sind in der Verteidigung, weil Sie gemerkt haben, daß Sie mit dem gleichen Gesetzentwurf zu spät gekommen sind.
Sie werden das selbst noch machen.

Dieses Gesetz soll den „gläsernen“ Bürger schützen, der angesichts von Videoüberwachung oder Kontrolle über das Mobiltelefon gegenüber anderen, gegenüber Verwaltung und Behörden im Nachteil ist.
Dieser Bürger braucht Schutz und Hilfe.
Ihm dient dieses Gesetz.

Sie sagten vorhin, Herr Kollege Bebber, das Gesetz sei überflüssig.
Das Gesetz sichert doch die bessere Kontrolle der Exekutive.
Genau das ist unsere, die Aufgabe dieses Parlaments: die Kontrolle der Exekutive.
Dieses Gesetz wird ein Werkzeug zur Umsetzung unseres verfassungsmäßigen Auftrags sein.

Schließlich:
die Europäische Union, Herr Solano plant, die Informationsfreiheit und die Gedankenfreiheit der Bürger einzuschränken.
    (Abg. Bebber SPD: Das ist barer Unsinn, was Sie da gerade reden, barer Unsinn!)
Sie wissen das ganz genauso gut wie wir.
Es ist in der EU geplant, fünf, sechs verschiedene Themenbereiche, Politikbereiche, einzuschränken.
Es sollen sogar politischen Mandatsträgern bestimmte Informationen vorenthalten werden.

So im Bereich der inneren Sicherheit,der Verteidigung, vor allem aber bei Währungsfragen.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sind Pflöcke einzuschlagen.

Dem Schutz unserer Verfassung dient dieses Gesetz.

Ich wundere mich, frage mich, wo Ihr aller Aufschrei gegen die Einschränkungen der Informations- und Verfassungsfreiheit bleibt.

Ein praktisches Beispiel:
Wir erleben doch die Entdemokratisierung unserer Gesellschaft.
Ein Herr Schrempp hat schließlich mehr wirtschaftliche Macht als der Ministerpräsident Teufel.

Auch dieser Entwicklung muß entgegengewirkt werden.

Ein derartiges Informationsfreiheitsgesetz setzt auch dem Grenzen.
Das verlangt sogar unser Grundgesetz.
Meine Damen und Herren,
ich wiederhole es noch einmal. Sie können an diesem Gesetzentwurf Kritik üben.
Er kann in einzelnen Punkten geändert werden, dazu sind wir bereit.
Das ist der Sinn einer jeden ersten Lesung, den Entwurf vorzulegen und Verbesserungen anzufragen.

Aber dieser Gesetzentwurf ist dringend und hat noch in dieser Legislaturperiode seine zweite Lesung zu erhalten.


Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort hat der Herr Innenminister.

Innenminister Dr. Schäuble: ....
.... Mit Ausnahme logischerweise der antragstellenden Fraktion der Republikaner sind alle anderen Fraktionen – die Fraktionen der CDU, der FDP/DVP, der Grünen und der SPD – gegen diesen Gesetzentwurf der Republikaner.
    (Abg. Krisch REP: also gegen die Informationsfreiheit!)

Damit ist .... das Wichtigste heute gesagt.
Das Zweite:
.... Wir hatten am 1. März 2000 eine Besprechung .... mit dem Bundesinnenminister.
Mit Ausnahme der drei Länder Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein .... waren .... die anderen 13
Länder .... der Auffassung, daß ein solches Gesetz nicht notwendig sei. ....
Warum soll man .... (wo) überhaupt keine Mißstände bekannt geworden sind, weil wir ja eine umfassende Information betreiben, ein neues, zusätzliches Gesetz erlassen?
Mit einem solchen Gesetz wäre auch die Gefahr verbunden, daß irgendwelche abstrakten, konfusen Erwartungen erweckt würden, die man dann nachher gar nicht einhalten kann.

    (Abg. Krisch REP: Und daß Manipulationen aufgedeckt werden, Herr Minister!)

Deshalb ist auch die Landesregierung wie alle anderen Fraktionen der Auffassung:
Dieser Gesetzentwurf muß abgelehnt werden.
    (Abg. Krisch REP: In der nächsten Legislaturperiode machen Sie es selber!)
 




Stellv. Präsident Weiser:
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.
Welche Anträge werden zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung gestellt?
    Abg. Krisch REP: Überweisung an den zuständigen Ausschuß.
– Wer dieser Überweisung zustimmt – es wird der Ständige Ausschuß sein – den bitte ich um ein Handzeichen. ....
Bei zahlreichen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen wird dieser Gesetzentwurf an den Ständigen Ausschuß überwiesen.


l  Bemerkung – nicht im Protokoll:
Die Abstimmung wurde zweimal vorgenommen, da der erste Wahlgang von der CDU angezweifelt wurde. Auch beim zweiten mal stimmten Abgeordnete der CDU und wenige Abgeordnete anderer Fraktionen der Überweisung an den Ausschuß zu.

Mit der Überweisung an den Ausschuß ist es möglich, den Gesetzentwurf trotz der Ablehnung durch den Innenminister Schäuble weiter zu behandeln.


Zweite Beratung  -
103. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg

Stellv. Präsident Birzele:
Punkt 11 der Tagesordnung  -  Gesetzentwurf der Fraktion Die Republikaner –
Gesetz zum Schutz des freien Informationszugangs in Baden-Württemberg Landesinformationsfreiheitsgesetz – IFG  –  Drucksache 12/5776
Beschlußempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 12/5905

Stellv. Präsident Birzele:  Herr Abg. Dr. Reinhart:
Abg. Dr. Reinhart CDU
..... Der Gesetzentwurf der Republikaner wurde in der ersten Lesung abgelehnt und im Ständigen Ausschuß abgelehnt. .... wir .... dieses Gesetz .... auch in der zweiten Lesung ablehnen. ....



Stellv. Präsident Birzele: Herr Abg. Bebber.
Abg. Bebber SPD
.... Wir werden den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen.


Stellv. Präsident Birzele: Frau Abg. Thon.
Abg. Renate Thon Die Grünen
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.


Stellv. Präsident Birzele: Herr Abg. Kluck.
Abg. Kluck FDP/DVP:
.... Wenn von den Reps eine Initiative zu Information und zu Freiheit vorgelegt wird, ist sie abzulehnen ....

Stellv. Präsident Birzele: Das Wort erhält Herr Abg. Krisch.
Abg. Krisch REP:
.... Diese Zweite Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein Musterbeispiel für die Art und Weise, wie in Baden-Württemberg und in diesem Haus Demokratie praktiziert wird.
Damit wird diese Debatte zu einer der wichtigeren in diesem Haus.

Wir Republikaner haben seit 1992 schon manche Gesetzentwürfe eingebracht, die nicht in den Ausschuß gelangten, obwohl vergleichbare Gesetzentwürfe nur Wochen später von einer anderen Fraktion mit viel Trommelwirbel eingebracht und umgesetzt wurde.
Ich erinnere an Herrn Ministerpräsidenten und sein famoses Gesetz zu verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen – das war die schlechte Kopie unseres, von der CDU kurz vorher abgelehnten Gesetzentwurfes.
Unser IFG gelangte diesmal immerhin bis in den Ausschuß.
Erst kurz vor der Beratung im Ausschuß, erst nach der Beratung in der 101. Plenarsitzung entdeckten wir das folgende:

Am 17. August brachte die Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag mit der Unterschrift des Herrn Tarek Al-Wazir die Dr. 15/1474 ein – das IFG Hessen.
Ebenfalls am 17. August brachte die Fraktion der SPD im Sächsischen Landtag durch Herrn Thomas Junk die Dr. 3/2394 ein – das IFG Sachsen.
Am 8. November brachte die Fraktion der CDU mit dem Erstunterzeichner Dr. Rüttgers im Landtag von NRW die Dr. 13/321 ein – das IFG NRW.

In allen Fällen waren es die Oppositionsfraktionen, nie die Regierung, die das Gesetz vorlegten!
In allen Fällen gab es schon in der ersten Lesung eine Sachdebatte - und immer eine einstimmige Überweisung in die Ausschüsse – ohne Gegenstimme.

Meine Damen und Herren der anderen Fraktionen – in jeder Sitzung dieses Hohen Hauses bezeichnen Sie sich als die „vier demokratischen Fraktionen“.
Doch mit der Behandlung dieses Gesetzentwurfes haben Sie sich demaskiert.

Sie haben durch ihr Handeln bewiesen, daß tatsächlich nur eine demokratische Fraktion in diesem Parlament vertreten ist und auch im der nächsten Legislaturperiode vertreten sein wird –
– die Fraktion der Republikaner.

Die Gesetzentwürfe aus Hessen und NRW und Sachsen liegen uns vor.
Wir haben alle geprüft und mit unserem Gesetzentwurf verglichen.
Im Kern und im Ziel sind alle Gesetzentwürfe – die von SPD und Grünen und CDU und der von uns – vergleichbar.
Die Bürger sollen ein Recht auf Akteneinsicht und auf Aktenzugang erhalten.
Das ist der ausschlaggebende Punkt – alle Gesetze haben ein gleiches Ziel,
die Stärkung der Demokratie.

Wir Republikaner hätten jedem dieser Gesetzentwürfe zugestimmt, wären Sie in diesem Hohen Hause eingebracht worden, mit Änderungsanträgen, ja.
Aber zugestimmt, wie wir immer zustimmen, wenn ein Antrag gut ist, unabhängig davon, wer den Antrag einbringt. Das haben wir auch heute wieder bewiesen.
Das ist das Zeichen demokratischen Verhaltens  -
nach der Sache zu stimmen und nicht nach der Herkunft.

Frühere Gesetzentwürfe unserer Fraktion konnten Sie oft ablehnen mit der Scheinbegründung – politisch nicht unsere Linie.  Das akzeptierten wir.
Hier handelt es sich um einen Gesetzentwurf, den Sie selber in der kommenden Legislaturperiode einzubringen versuchen.

Ihr Verhalten beweist also – Ihnen geht es nur um Machtpolitik.
Ein Gesetzentwurf wird abgelehnt, obwohl auch Sie alle vergleichbares anstreben -
nur weil der Vorschlag von uns Republikanern stammt.
Das dokumentieren Sie heute auf wunderbare Weise.

Am offensten der Abgeordnete Kluck mit den Worten
„Wenn von den Reps eine Initiative vorgelegt wird, ist sie abzulehnen“.

Sie zeigen damit Ihr seltsames Verständnis von Demokratie
- Sie zertrampeln die Demokratie.

In Sachsen, in Hessen, in NRW wurde schon jeweils in der ersten Beratung im Plenum auf Einzelheiten des jeweiligen Gesetzentwurfes eingegangen.
Im Landtag von Baden-Württemberg hingegen haben sie, die vier Fraktionen, die sich die demokratischen nennen, jede Sachdiskussion verweigert.

Im Ausschuß hat unser Sprecher das Gesetzesziel vorgetragen – doch während in NRW sich sogar zwei Ausschüsse mit dem CDU Gesetzentwurf ausführlich beschäftigen, wurde unser Sprecher im Ausschuß vom Ausschuß-Vorsitzenden aufgefordert, sich kurz zu fassen, seine Begründung des Gesetzes zu beenden.
In 9 Jahren Mitgliedschaft in diesem Parlament habe ich bei keiner auch noch so langatmigen Ausführung von Vertretern anderer Fraktionen es je erlebt, daß ein Abgeordneter aufgefordert wurde, auf die Erläuterungen zu einem Gesetzentwurf zu verzichten.
Das ist Wahlkampf in einer Ausschußberatung.

Abgeordnete sollten nur dem eigenen Gewissen verantwortlich sein.
Nach allem, was wir erlebten, gibt es nur zwei Möglichkeiten.

Entweder sind alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses aus den Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und der Grünen so kleinkariert parteipolitisch orientiert, daß alle aus diesem Grund eine sachliche Auseinandersetzung im Parlament verweigern.
Wenn das so sein sollte – warum sitzen Sie dann in diesem Parlament?

Die andere Möglichkeit –
Ihre vier Fraktionen unterliegen jede einzelne einem so strengen Fraktionszwang, daß selbst jene Abgeordneten, die real-politisch und sachlich denken, selbst jene, zu denen wir ein freundschaftliches Verhältnis aufgebaut habe, nicht gegen den Fraktionszwang handeln wollen und kuschen.
Wenn das so ist – wie wagen es solche Abgeordneten, wie wagen es deren Fraktionen, sich selbst als demokratisch zu bezeichnen?

Ein Wort noch zur CDU und zu Ihnen, Herr Innenminister Schäuble, zu Ihren Aussagen in der ersten Beratung.
Herr Innenminister, Sie haben uns im Plenum erklärt, daß 13 Bundesländer in Berlin auf einer wichtigen Tagung diese Informationsfreiheitsgesetze ablehnten.
Sie sagten uns, dieser Gesetzentwurf muß abgelehnt werden – Sie verwendeten das Wort „muß“.
Der Sprecher der CDU-Fraktion sagte, unser Gesetzentwurf sei eine „Totalnormierung“ – was immer das sein soll und “der Gesetzentwurf sei ein Hemmnis für den mündigen Beamten“.   Und weiter wörtlich aus dem Landtagsprotokoll
"Die Verfassung braucht dieses Gesetz nicht.  Es ist ein unsinniges Gesetz".

Herr Innenminister, Sie haben doch tüchtige Mitarbeiter und Beamte.
Ich gehe also davon aus, daß Sie und die CDU-Fraktion wußten vom Gesetzentwurf der CDU in NRW.
Und damit haben Sie sich entlarvt.
Sie haben bewußt im Plenum eine Scheindebatte geführt.
Im Wissen um die Position der CDU in NRW haben Sie in diesem hohen Haus eine Scheinposition bezogen – nur mit dem einzigen Ziel, Die Republikaner schlecht aussehen zu lassen.
Ihnen war Wahlkampf wichtiger als die Verfassung.
Herr Innenminister, wir kritisieren Ihr Verhalten.

Meine Damen und Herren der vier nicht demokratisch handelnden Fraktionen, wir Republikaner akzeptieren nicht, daß Sachpolitik auf Dauer mit Füßen getreten wird – auch nicht um fragwürdiger und kurzfristiger Scheinerfolge willen.

Deshalb zum Schluß nochmals zu Ihrer Erinnerung das Wort von Dr. Hans-Günther Weber:
Nur ein Volk, das sich zur Freiheit bekennt, wird vor der Geschichte bestehen.
Ein Volk ohne Freiheit ist nichts.“
Dazu stehen wir Republikaner.
Deshalb sind wir in diesem Parlament.




Stellv. Präsident Birzele:
Wir kommen in der Zweiten Beratung zur Abstimmung.
Der Ständige Ausschuß empfiehlt Ihnen mit der Beschlussempfehlung Drucksache 12/5905, den Gesetzentwurf abzulehnen.
    Abg. Krisch REP: Wir beantragen namentliche Abstimmung!

Stellv. Präsident Birzele:
Meine Damen und Herren, wer den §§1 bis 17 des Gesetzentwurfs Drucksache 12/5776 zustimmen möchte, den bitte ich mit Ja zu antworten, wer ihn ablehnen möchte, der möge mit Nein antworten, wer sich enthalten möchte, mit „Enthaltung“.

Präsident Straub: Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt:
An der Abstimmung haben 98 Abgeordnete teilgenommen.
Mit Ja haben gestimmt 11,  mit Nein 87.
Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Weitere Abstimmungen .... sind nicht erforderlich.
Tagesordnungspunkt 11 ist damit erledigt. 


Zusammenfassung
Alle anwesenden Abgeordneten der CDU und SPD, der Grünen und der FDP  haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Stimmenthaltungen gab es keine.
Der Abgeordnete Kluck der FDP hat es ausgesprochen:
    Wenn von den Reps eine Initiative vorgelegt wird, ist sie abzulehnen.
Soviel zum Demokratieverständnis der Fraktionen CDU und SPD, FDP und Grüne im Landtag von Baden-Württemberg.

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Kurzfassung des Gesetzestextes
- Drucksache 12/5776
- abzurufen im Internet unter www.landtag-bw.de / Initiativen / Drucksachen

Informationsfreiheits Gesetz
- das  Bürgerrecht auf
ungehinderten  Informationszugang  IFG



A.  Zielsetzung

Das Recht auf freien Informationszugang und die Verbreitung dieser Informationen wurde trotz seiner Bedeutung für die demokratische Meinungsbildung und Willensbildung bzw. für eine Kontrolle staatlichen Handelns weder auf europäischer Ebene noch auf Bundes- oder Landesebene durch ein entsprechendes Gesetz bestätigt.

Das vorliegende Gesetz wird Baden-Württemberg die erforderlichen Voraussetzungen zum Schutz des freien Informationszugangsrecht bzw. der Verbreitung der Informationen sichern, bis auf Bundesebene oder auf europäischer Ebene diesem Rechnung getragen wird.

Das Gesetz definiert aber auch Einschränkungen, verhindert Mißbrauch und sichert berechtigte, schutzwürdige Interessen von Personen, Organisationen sowie von Land und Bund.

B.  Wesentlicher Inhalt

Jede natürliche und juristische Person hat ein Recht auf freien Informationszugang über Akteneinsicht und Aktenauskunft, und auf Verbreitung der erhaltenen Informationen zu nicht kommerziellen Zwecken.

Private und öffentliche Interessen werden dabei durch ein abgestuftes System von Einschränkungen gesichert.

Akteneinsicht / Aktenauskunft wird auf Antrag gewährleistet.

Dieses Recht auf freien Informationszugang ist ein subjektives Recht.

Die Möglichkeit der verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung und der Anrufung des Datenschutzbeauftragten ist gegeben.




1.  Abschnitt Informationsfreiheit

§1 Gesetzeszweck

Durch ein umfassendes Informationsrecht soll das Wissen und Handeln öffentlicher Stellen der Allgemeinheit zugänglich gemacht und die Verbreitung dieser Informationen gewährleistet werden.
 Dies soll die demokratische Meinungs- und Willensbildung fördern.
 Eine bessere Kontrolle staatlichen Handelns wird erwartet.

§2 Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt Informationszugangsrechte gegenüber Behörden.
(2)  Definition einer Behörde
(3) Definition von Akten - schriftlich, elektronisch, optisch, akustisch oder auf andere Weise gespeicherte Unterlagen, Schriftstücke, Magnetbänder, Disketten, Filme, Fotos, Hologramme, Tonbänder, Pläne, Diagramme, Bilder, Karten oder damit vergleichbares.

§3 Informationszugangsrecht
 legt fest, daß jede natürliche oder juristische Person gegenüber öffentlichen Stellen ein Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft hat.

§4 Anwendungsbereich
 legt fest, wie das Gesetze andere Gesetz berührt.

§5 Umfang des Informationszugangsrechts
 legt fest, daß Akteneinsicht und Aktenauskunft zu gewähren ist bzw. wann nicht.

2.  Abschnitt  Einschränkungen des Informationszugangsrechts

§6 Amtsverschwiegenheit
legt fest die Genehmigung nach § 79 Abs. 2 Landesbeamtengesetz.

§7 Schutz überwiegend privater Interessen
(1) legt fest, wann Akteneinsicht / Aktenauskunft entfällt
     (a) bei personenbezogene Daten,
     (b) bei Schutz geistigen Eigentums
     (c) bei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis
(2) legt fest Regeln zur Akteneinsicht / Aktenauskunft
     (a) bei personenbezogenen nicht öffentlichen Daten,
     (b) bei personenbezogenen allgemein zugänglichen Daten
     (c) beim Einzelfall, wo das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse überwiegt.

§8 Schutz überwiegend öffentlicher Interessen
(1) Akteneinsicht / Aktenauskunft ist nicht möglich wenn
     (a) definiert Einschränkungen wegen Schädigung internationaler oder vergleichbare Beziehungen / der Landesverteidigung / der inneren Sicherheit
     (b) definiert Einschränkungen wegen anhängiger Gerichtsverfahren oder vergleichbarer Verfahren
     (c) definiert Einschränkungen bei Ermittlungsverfahren wegen Straftaten
     (d) legt fest Angaben öffentlicher Stellen, die nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallen.
(2) legt fest, daß Akteneinsicht / Aktenauskunft abgelehnt werden kann,
     (a) bei Vorgängen, die nach gesetzlichen Vorschriften in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sind,
     (b)  bei Verfahren innerhalb / zwischen Behörden
     (c) bei Vorgängen, die noch nicht abgeschlossen sind,
     (d) wenn vorzeitiges Bekanntwerden den Erfolg behördlicher Maßnahmen gefährdet
     (e) wenn Aufgaben öffentlicher Stellen erheblich beeinträchtigt würden, oder wenn Informationsinteresse das entgegenstehende öffentliche Interesse an der Geheimhaltung überwiegt.

§9 Gefährdung des Gemeinwohls
legt fest, wann Akteneinsicht / Aktenauskunft versagt werden darf.

§10 Beschränkte Akteneinsicht oder Aktenauskunft
(1) legt fest, ob Akten vollständig oder wann nur teilweise eingesehen werden dürfen.
(2) legt fest, wie das geschieht

3. Abschnitt Verfahren

§11 Antragstellung, Durchführung der  Akteneinsicht und Aktenauskunft
(1) legt fest, wie der Antrag auf Akteneinsicht / Aktenauskunft gestellt wird
(2) legt Art der Aktenauskunft fest
(3) regelt Akten anderer Stellen.
(4) regelt Anfertigung von Notizen.
(5) regelt kopieren von Papierunterlagen
(6) regelt kopieren anderer Unterlagen
(7) regelt Ablehnungen
(8) regelt Zustimmung Dritter
(9) verbietet gewerbliche Nutzung

§12 Entscheidung, Anhörung der betroffenen Person
(1) regelt Entscheidung über einen Antrag
(2) regelt Rechte Dritter und Betriebs-geheimnisse / Geschäftsgeheimnisse.
(3) regelt Widerspruch gegen eine Entscheidung.

§13 Begründungspflicht und Bescheidungsfristen
(1) regelt wann bzw. wie schnell Akteneinsicht / Aktenauskunft gewährt wird.
(2) regelt Ablehnung / deren Begründung
(3) regelt Ablehnungsfristen
(4) regelt Zwischenbescheide
(5) regelt vollständige Antragsablehnung

§14 Kosten
(1) regelt Gebühren und Auslagen
(2) regelt Gebührentatbestände und Höhe der Gebühren
(3) regelt Amtshandlungen der Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände

§15 Anrufung der/des Landesbeauftragten für den Datenschutz
(1) Anrufung des Landesbeauftragten
(2) Vorschriften über gerichtlichen Rechtsschutz

4. Abschnitt Schlußvorschriften

§16 Ordnungswidrigkeiten / Geldbußen

§17 Inkrafttreten


Zusammenfassung
Alle anwesenden Abgeordneten der CDU und SPD, der Grünen und der FDP  haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
Stimmenthaltungen gab es keine.
Der Abgeordnete Kluck der FDP hat es ausgesprochen:
    Wenn von den Reps eine Initiative vorgelegt wird, ist sie abzulehnen.
Soviel zum Demokratieverständnis der Fraktionen CDU und SPD, FDP und Grüne im Landtag von Baden-Württemberg.

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Die Republikaner
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