Debatten im Landtag:
Fehlbelegungsabgabe  im  sozialen  Wohnungsbau

Redebeitrag des Abgeordneten
Wolf  Krisch   Republikaner

100. Sitzung des 12. Landtags 


Einleitung
Die hier wiedergegebenen Texte sind Auszüge aus dem Landtagsprotokoll bzw. sind die Manuskripte der Debattenredner. Es gilt das gesprochene Wort.
Das vollständige Landtagsprotokoll ist abzurufen im Internet des Landtags www.landtag-bw.de oder erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.



Warum gab es diese Debatte?
Es war die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Landesregierung.
Was ist daran bemerkenswert?
Bemerkenswert ist, daß zum ersten mal in einem Gesetz der soziale Verfall unserer Städte bestätigt wird.

Erstmals in einem Gesetz wird auf die Gefahr der Überfremdung, wird auf den wachsenden Ausländeranteil und auf soziale Spannungen in unseren Städten hingewiesen.

Offen und ehrlich?  Oh Gott, nein.
Die Politiker sprechen von problematischen Bewohnerstrukturen
ja was ist denn das?

Die SPD spricht von der Stabilisierung von der Abwertung betroffener Wohnquartiere
ja was ist denn das?

Im Gesetzentwurf wird gesprochen von „sozialer Entmischung“, politisch korrekt von „sinkender Lebensqualität“, politisch korrekt von „sinkender Attraktivität“.
Ja was ist denn das?


Stellv. Präsident Weiser:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs
– Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
für Baden-Württemberg –
Drucksache 12/5733

Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort hat Herr Abg. Winckler.

Abg. Winckler CDU:
.... Einer der Beweggründe für die Einführung der Fehlbelegungsabgabe zu Beginn der Neunzigerjahre war der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit. ....
..... sehen wir es .... als sozial ungerecht an, wenn Benutzer von Sozialwohnungen .... begünstigt werden, indem sie durch Steuergelder verbilligte Mieten zahlen ...
    l hierzu Aussagen von MdL Krisch
.... Schädliches hat die Fehlbelegungsabgabe bisher in Siedlungen mit überwiegendem Sozialwohnungsbestand bewirkt. ....
.... wanderten bereits zahlreiche Abgabepflichtige aus solchen Siedlungen ab. ....
.... rückten sozialwohnungsberechtigte Personen nach, die meistens in mehrfacher Hinsicht soziale Schwierigkeiten haben. Dadurch wurde die ohnehin ziemlich problematische Bewohnerstruktur noch ungünstiger....
.... drohen manche der Siedlungen in absehbarer Zukunft zu sozialen Brennpunkten mit den allseits bekannten gravierenden Problemen zu werden. .....
    l - und wer war 16 Jahre an der Regierung? Hierzu Aussagen von MdL Krisch



Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Schmiedel.

Abg. Schmiedel SPD:
.... größte Herausforderung für die Wohnungspolitik ... ist die Stabilisierung bedrohter und von Abwertung betroffener Wohnquartiere. .....



Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Dr. Witzel.
Abg. Dr. Witzel Die Grünen:
.... Die Fehlbelegungsabgabe halten wir Grünen .... für ein sinnvolles Instrument, um Mieter von Sozialwohnungen ..... an den Kosten der Förderung zu beteiligen und auf diese Weise einen sozialen Aus-gleich zu erreichen.


Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Krisch.
Abg. Krisch REP:
.... Der Herr Minister hat seine Rede vorhin mit den Worten eröffnet:
Die Fehlbelegungsabgabe ist nach wie vor richtig.
Aber das Wirtschaftsministerium hat auch die Aussage gemacht, daß die Fehlbelegungsabgabe landesweit entfallen könnte, wenn nur in der Durchführungsverordnung keine fehlbelegungspflichtigen Städte ausgewiesen würden.
Herr Minister, offiziell äußern Sie sich so – doch quasi unter vier Augen anders.
Dieses Verhalten halten wir für nicht richtig und nicht redlich.

Die SPD – so habe ich den Kollegen Schmiedel verstanden – tendiert dazu, die Fehlbelegungsabgabe ganz entfallen zu lassen.
So hat sich auch die SPD in Stuttgart verhalten.
Aber warum setzen Sie das nicht bei der Bundesregierung durch?
Es handelt sich hier um ein Bundesgesetz, um das AFWoG.

Zum Handwerklichen des Gesetzentwurfs, Herr Minister.
Nach Artikel 1 soll in dem § 3 ein neuer Absatz 3 angefügt werden.
Danach kann von der Erhebung einer Ausgleichszahlung abgesehen werden, wenn – Zitat -
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dies dem Erhalt oder der Wiederherstellung sozial gemischter Belegungsstrukturen dient“.
Jetzt ist die Frage zu stellen:
Wer definiert eigentlich, was „Erhalt“ oder „Wiederherstellung gemischter Belegungsstrukturen“ ist?
Ist es noch gemischt, wenn nur noch 5% der Anwohner deutsche Staatsbürger sind – einheimische Deutsche - oder dürfen es auch 50% sein?
Wie weit dürfen Kommunen widerspruchslos selbst entscheiden?
Wer korrigiert – und wenn ja, nach welchen Kriterien?
Greift hier das Regierungspräsidium ein in solche Entscheidungen, oder das Wirt-schaftsministerium?
Das alles steht nicht im Detail im Gesetzentwurf. Das alles wird in der Praxis Probleme geben.

Was wäre beispielsweise, wenn Stuttgart den Stadtteil Ostheim gänzlich freistellen würde, Heslach aber nicht?   Welche Auswirkungen hätte das auf den nicht freigestellten Stadtteil?
Das wäre nicht nur eine Diskriminierung von Heslach, mit der Folge einer noch schnelleren Entmischung der Belegungsstruktur – mit noch mehr Verlust an Lebensqualität und steigender Kriminalitätsrate in diesem Bezirk.

Hier muß im Ausschuß nachgebessert werden –
wir werden dazu Anträge einbringen.

Auch was die Einstufungen der Ausgleichszahlungen betrifft – auch hier werden wir Besserungen verlangen.
Denn wenn schon verschiedene Einstufungen der Ausgleichszahlungen pro m2 notwendig sind – dann sollte das nicht in 4 Stufen geschehen wie es jetzt im Gesetz steht.
Aus verwaltungstechnischen Gründen, vor allem aber auch aus Gründen der sozialen Verantwortung und entsprechend der angeblichen Zielsetzung der Gesetzänderung in drei Stufen – zum Beispiel so
0,50 DM bei Einkommensgrenzen von 50% bis  75% - nicht von 40–60%
1,50 DM bei Einkommensgrenzen von 75% bis 100% - nicht von 60–80% und
3,00 DM bei Einkommensgrenzen über 100%.

Auch die Umstellung von DM auf Euro sollte im Gesetzestext selbst genannt werden und nicht versteckt in einer For-mulierung der Begründung zum Gesetz.  Also
DM-Berechnungen bis 31.12.2001,
Euro-Berechnungen ab 1.1.2002.
Nur so ist das Gesetz bürgerfreundlich.

Her Minister, solange die Fehlbelegungsabgabe nicht gänzlich abgeschafft wird, muß insbesondere der §3 ergänzt werden wie folgt:
„Rentner und Schwerbeschädigte werden grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe befreit“.

Gerade dieser Personenkreis ist ein ausgleichender und stabilisierender Faktor im Wohnquartier; nicht nur Kollege Winckler hat das ausdrücklich bestätigt.

Aber, Herr Kollege Winckler, zur Lebensqualität gehört auch die Qualität des Umfelds.
Soziale Gerechtigkeit muß diese Umfeldqualität einschließen.
Als diese heutigen Rentner vor 20 oder 40 Jahren in ihren Wohnbezirk einzogen, da sprachen doch so gut wie alle Nachbarn schwäbisch, auf jeden Fall deutsch.
Die Nachbarn hatten damals gleiche Gewohnheiten.
Sie hatten gleiche oder ähnliche Feste und Regeln.
Sogar die Kehrwoche wurde gleich gehandhabt.
Schon das wäre ein Grund, Rentner und Schwerbeschädigte grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe freizustellen.

Noch ein Kritikpunkt am Gesetz.
Der §4 des LAFWoG, mit der Überschrift „Beginn und Ende des Leistungszeitraumes“ enthält schon immer den Passus – ich zitiere –
    ein Säumniszuschlag wird bis zu 5 Tagen Säumnis nicht erhoben.
Wenn wir heute die Gesetzesänderung diskutieren, wäre es doch angemessen und sozial verträglicher, diesen Zeitraum auf 10 Arbeitstage zu verlängern.
Das bringt dem Staat kaum Mindereinnahmen – die Verzinsung mit 12% per annum ist doch schon an der Wuchergrenze – kann aber den Betroffenen viel Mühe und Kosten und Kummer ersparen.
Was ist denn, wenn 2 Feiertage zu einem Wochenende hinzukommen.  Dann sind schon 4 der 5 Tage weg.
Dann ist die effektive Zeit zur Korrektur auf einen einzigen Tag begrenzt.
Wer dann zum Säumigen sagt – dieser sei selber schuld – der hat noch nie selber Verantwortung getragen, der war noch nie in einer Notlage.
Und der hat kein Gefühl für soziale Verantwortung.

Jetzt kommen wir noch zu dem politischen Aspekt dieses Gesetzentwurfs.

Alle meine Vorredner haben sich strikt politisch korrekt verhalten, auch jene, die dort hinten gerade so laut quaken.
Keiner hat deutsch gesprochen, keiner hat angesprochen, was verbrämt in diesem Gesetzentwurf steht.
Aber gerade das brennt allen Beteiligten, ob Kommunen oder Gemeinderäte oder der Mieterbund inzwischen auf den Nägeln. Und das betrachten alle als den Kern des Problems.
Das ist übrigens ein Schwenk in den Ansichten um 180o,  in nur ganz kurzer Zeit.

Da wird politisch korrekt gesprochen von „sozialer Entmischung“,
politisch korrekt von „sinkender Lebensqualität“,
politisch korrekt von „sinkender Attraktivität“ und von steigender Kriminalitätsrate in diesen Sozialbau Wohnungsgebieten.
Was heißt das denn?
Meine Damen und Herren, seien Sie doch endlich einmal ehrlich.
Auch Sie reden hier über das Thema Ausländer.
Doch Sie sprechen das nicht offen aus, das ist tabu, das dürfen Sie offensichtlich nicht sagen.
Wir Republikaner haben als einzige schon längst darauf hingewiesen
    (Abg. Dr. Caroli SPD: Jetzt ist wieder einmal die Katze aus dem Sack!)

Was wir hier erleben, ist eine Überfremdung dieser Wohngebiete.
Es ist die Ethnisierung unserer Städte, die Entstehung von Parallelgesellschaften in unserer Mitte.
Erstmals wird das sogar in einem Gesetzestext zugegeben, wenn auch politisch korrekt, verdeckt, mit anderer Wortwahl.

Und dieses Problem wurde von Politikern geschaffen, von den Bonner und den Berliner Parteien.
Ich sage ausdrücklich: Die Ausländer tragen keine Schuld an diesem Problem.
Es waren die Politiker, die dieses Problem geschaffen haben, die verantwortlich sind
    (Abg. Dr. Caroli SPD: „Politiker raus“ statt „Ausländer raus“!)

Wir haben in der 70. Plenarsitzung des Landtags eine Debatte hierüber geführt.
Wir haben die Heitmeyer-Studie und die Pfeiffer-Studie untersucht und besprochen.
Mit dem heutigen Tagesordnungspunkt holt die Realität all jene ein, die uns damals widersprochen haben.

Meine Damen und Herren, es fuhren doch genügend Ausschüsse zu Studienreisen in die USA.
Sie haben es dort selber gesehen –
In den US-Südstaaten wird die englisch-sprachige Bevölkerung durch Einwanderer aus Mexiko und anderen südamerikanischen Staaten ersetzt.
Die Folge ist ein Kippen der sozialen Strukturen dieser US-Südstaaten.
Dabei sind die neuen Einwohner mehrheitlich christlicher Religion, sind der Leitkultur der USA relativ nahe.
Bei uns sind die Zuwanderer mehrheitlich Islamiten – eine völlig andere Dimension.

Stellv. Präsident Weiser: Herr Abg. Krisch, ich darf Sie auf das Ende Ihrer Redezeit hinweisen.

Abg. Krisch REP: Ich habe das gelbe Licht gesehen, Herr Präsident.
Einen Schlußsatz:
Lassen wir mal weg, ob das alles gut oder schlecht ist für das jeweilige Land –

Stellv. Präsident Weiser: Es schon wichtig, wenn die Redezeit abgelaufen ist.

Abg. Krisch REP: .... ob diese Entwicklung gut oder schlecht für das Land ist.
Wir müssen fragen, ob die Bürger, ob die Einheimischen jemals gefragt wurden, ob sie denn wollen, daß der Anteil der deutschen Wohnbevölkerung so rapide sinkt.
Die Antwort ist Nein.
Sie hatten nie eine Chance.
Sie müssen wehrlos erdulden, was mit ihnen gemacht wird.
Und Sie alle bezeichnen Ihre Parteien als demokratisch.

Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abgeordneter, ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Bürger bei jeder Wahl befragt werden, wen sie in den Landtag oder in den Bundestag schicken möchten.

            Abg. Krisch REP: Herr Präsident, ich hätte gerne die Möglichkeit zur Gegenrede!
            Das steht mir leider nicht zu, deshalb kritisiere ich diese Bemerkung!  –  Unruhe

Stellv. Präsident Weiser:– Entschuldigung, Sie haben so lange gesprochen und die Redezeit überzogen,
   l richtig - knapp 30 Sekunden
daß mir auch eine Bemerkung zusteht.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Wirt-schafts-Ausschuß zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.


Die Republikaner werden im Ausschuß und in der zweiten Beratung des Gesetzes Änderungsanträge
einbringen.
Der wichtigste Antrag wird sein:
§3 des Gesetzes wird geändert wie folgt:
„Rentner und Schwerbeschädigte werden grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe befreit“.

Ob der Landtag diesen REP-Antrag genauso ablehnt, wie es der Stuttgarter Gemeinderat zuvor tat?
Es ist zu erwarten.
REP Anträge werden grundsätzlich abgelehnt. Und kommen häufig später wieder als Antrag einer der anderen Fraktionen, die sich die demokratischen nennen.
Über REP-Anträge berichten die Medien grundsätzlich nicht.
Unsere Bürger erfahren deshalb nicht, was unsere Fraktion unternimmt, was wir wollen, wofür wir uns einsetzen.
Deshalb diese Notiz
– deshalb dieser Bericht.

Weitere Unterlagen und Informationen erhalten Sie  von  der  Fraktion
Die Republikaner
Haus der Abgeordneten
70173  Stuttgart
Tel  0711 - 2063927
Tel  0711  - 2063924
Fax. 0711 -  2063935
www.rep-landtagbw.de