Redebeitrag
des Abgeordneten
Wolf
Krisch Republikaner
100.
Sitzung des 12. Landtags
Einleitung
Die hier wiedergegebenen Texte sind Auszüge
aus dem Landtagsprotokoll bzw. sind die Manuskripte der Debattenredner.
Es gilt das gesprochene Wort.
Das vollständige Landtagsprotokoll
ist abzurufen im Internet des Landtags www.landtag-bw.de
oder erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.
Erstmals in einem Gesetz wird auf die Gefahr der Überfremdung, wird auf den wachsenden Ausländeranteil und auf soziale Spannungen in unseren Städten hingewiesen.
Offen und ehrlich? Oh Gott, nein.
Die Politiker sprechen von problematischen
Bewohnerstrukturen –
ja was ist denn
das?
Die SPD spricht von der Stabilisierung
von der Abwertung betroffener Wohnquartiere –
ja was ist denn
das?
Im Gesetzentwurf wird gesprochen von „sozialer
Entmischung“, politisch korrekt von „sinkender Lebensqualität“,
politisch korrekt von „sinkender Attraktivität“.
Ja was ist denn
das?
Stellv. Präsident Weiser:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Erste
Beratung des Gesetzentwurfs
–
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung
im Wohnungswesen
für
Baden-Württemberg –
Drucksache
12/5733
Stellv. Präsident Weiser:
Das Wort hat Herr Abg. Winckler.
Abg. Winckler
CDU:
.... Einer der Beweggründe für
die Einführung der Fehlbelegungsabgabe zu Beginn der Neunzigerjahre
war der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit. ....
..... sehen wir es .... als sozial ungerecht
an, wenn Benutzer von Sozialwohnungen .... begünstigt werden, indem
sie durch Steuergelder verbilligte Mieten zahlen ...
l
hierzu Aussagen von MdL Krisch
.... Schädliches hat die Fehlbelegungsabgabe
bisher in Siedlungen mit überwiegendem Sozialwohnungsbestand bewirkt.
....
.... wanderten bereits zahlreiche Abgabepflichtige
aus solchen Siedlungen ab. ....
.... rückten sozialwohnungsberechtigte
Personen nach, die meistens in mehrfacher Hinsicht soziale Schwierigkeiten
haben. Dadurch wurde die ohnehin ziemlich problematische Bewohnerstruktur
noch ungünstiger....
.... drohen manche der Siedlungen in
absehbarer Zukunft zu sozialen Brennpunkten mit den allseits bekannten
gravierenden Problemen zu werden. .....
l
- und wer war 16 Jahre an der Regierung? Hierzu Aussagen von MdL Krisch
Abg. Schmiedel
SPD:
.... größte Herausforderung
für die Wohnungspolitik ... ist die Stabilisierung bedrohter und von
Abwertung betroffener Wohnquartiere. .....
Stellv. Präsident Weiser: Das
Wort hat Herr Abg. Krisch.
Abg. Krisch REP:
.... Der Herr Minister hat seine Rede
vorhin mit den Worten eröffnet:
„Die Fehlbelegungsabgabe ist nach wie
vor richtig.“
Aber das Wirtschaftsministerium hat auch
die Aussage gemacht, daß die Fehlbelegungsabgabe
landesweit entfallen könnte, wenn nur in der Durchführungsverordnung
keine fehlbelegungspflichtigen Städte ausgewiesen würden.
Herr Minister, offiziell äußern
Sie sich so – doch quasi unter vier Augen anders.
Dieses Verhalten halten wir für
nicht richtig und nicht redlich.
Die SPD –
so habe ich den Kollegen Schmiedel verstanden – tendiert dazu, die Fehlbelegungsabgabe
ganz entfallen zu lassen.
So hat sich auch die SPD in Stuttgart
verhalten.
Aber warum setzen
Sie das nicht bei der Bundesregierung durch?
Es handelt sich
hier um ein Bundesgesetz, um das AFWoG.
Zum Handwerklichen des Gesetzentwurfs,
Herr Minister.
Nach Artikel 1 soll in dem § 3 ein
neuer Absatz 3 angefügt werden.
Danach kann von der Erhebung einer Ausgleichszahlung
abgesehen werden, wenn – Zitat -
„Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, daß dies dem Erhalt oder der Wiederherstellung
sozial gemischter Belegungsstrukturen dient“.
Jetzt ist die Frage zu stellen:
Wer definiert eigentlich, was „Erhalt“
oder „Wiederherstellung gemischter Belegungsstrukturen“ ist?
Ist es noch gemischt, wenn nur noch 5%
der Anwohner deutsche Staatsbürger sind – einheimische Deutsche -
oder dürfen es auch 50% sein?
Wie weit dürfen Kommunen widerspruchslos
selbst entscheiden?
Wer korrigiert – und wenn ja, nach welchen
Kriterien?
Greift hier das Regierungspräsidium
ein in solche Entscheidungen, oder das Wirt-schaftsministerium?
Das alles steht nicht im Detail im Gesetzentwurf.
Das alles wird in der Praxis Probleme geben.
Was wäre beispielsweise, wenn Stuttgart
den Stadtteil Ostheim gänzlich freistellen würde, Heslach aber
nicht? Welche Auswirkungen hätte das auf den nicht freigestellten
Stadtteil?
Das wäre nicht nur eine Diskriminierung
von Heslach, mit der Folge einer noch schnelleren Entmischung der Belegungsstruktur
– mit noch mehr Verlust an Lebensqualität und steigender Kriminalitätsrate
in diesem Bezirk.
Hier muß im Ausschuß nachgebessert
werden –
wir werden dazu Anträge einbringen.
Auch was die Einstufungen der Ausgleichszahlungen
betrifft – auch hier werden wir Besserungen verlangen.
Denn wenn schon verschiedene Einstufungen
der Ausgleichszahlungen pro m2 notwendig sind – dann sollte das nicht in
4 Stufen geschehen wie es jetzt im Gesetz steht.
Aus verwaltungstechnischen Gründen,
vor allem aber auch aus Gründen der sozialen Verantwortung
und entsprechend der angeblichen Zielsetzung der Gesetzänderung
in drei Stufen – zum Beispiel so
0,50 DM bei Einkommensgrenzen von 50%
bis 75% - nicht von 40–60%
1,50 DM bei Einkommensgrenzen von 75%
bis 100% - nicht von 60–80% und
3,00 DM bei Einkommensgrenzen über
100%.
Auch die Umstellung von DM auf Euro
sollte im Gesetzestext selbst genannt werden und nicht versteckt in
einer For-mulierung der Begründung zum Gesetz. Also
DM-Berechnungen bis 31.12.2001,
Euro-Berechnungen ab 1.1.2002.
Nur so ist das Gesetz bürgerfreundlich.
Her Minister, solange die Fehlbelegungsabgabe
nicht gänzlich abgeschafft wird, muß insbesondere der §3
ergänzt werden wie folgt:
„Rentner
und Schwerbeschädigte werden grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe
befreit“.
Gerade dieser Personenkreis ist ein ausgleichender und stabilisierender Faktor im Wohnquartier; nicht nur Kollege Winckler hat das ausdrücklich bestätigt.
Aber, Herr Kollege Winckler, zur Lebensqualität
gehört auch die Qualität des Umfelds.
Soziale Gerechtigkeit muß diese
Umfeldqualität einschließen.
Als diese heutigen
Rentner vor 20 oder 40 Jahren in ihren Wohnbezirk einzogen, da sprachen
doch so gut wie alle Nachbarn schwäbisch, auf jeden Fall deutsch.
Die Nachbarn hatten damals gleiche
Gewohnheiten.
Sie hatten gleiche
oder ähnliche Feste und Regeln.
Sogar die Kehrwoche wurde gleich gehandhabt.
Schon das wäre ein Grund, Rentner
und Schwerbeschädigte grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe
freizustellen.
Noch ein Kritikpunkt am Gesetz.
Der §4 des LAFWoG, mit der Überschrift
„Beginn und Ende des Leistungszeitraumes“ enthält schon immer den
Passus – ich zitiere –
ein Säumniszuschlag
wird bis zu 5 Tagen Säumnis nicht erhoben.
Wenn wir heute die Gesetzesänderung
diskutieren, wäre es doch angemessen und sozial verträglicher,
diesen Zeitraum auf 10 Arbeitstage zu verlängern.
Das bringt dem Staat kaum Mindereinnahmen
– die Verzinsung mit 12% per annum ist doch schon an der Wuchergrenze –
kann aber den Betroffenen viel Mühe und Kosten und Kummer ersparen.
Was ist denn, wenn 2 Feiertage zu einem
Wochenende hinzukommen. Dann sind schon 4 der 5 Tage weg.
Dann ist die effektive Zeit zur Korrektur
auf einen einzigen Tag begrenzt.
Wer dann zum Säumigen sagt – dieser
sei selber schuld – der hat noch nie selber Verantwortung getragen, der
war noch nie in einer Notlage.
Und der hat kein Gefühl für
soziale Verantwortung.
Jetzt kommen wir noch zu dem politischen Aspekt dieses Gesetzentwurfs.
Alle meine Vorredner haben sich strikt
politisch korrekt verhalten, auch jene, die dort hinten gerade
so laut quaken.
Keiner hat deutsch gesprochen, keiner
hat angesprochen, was verbrämt in diesem Gesetzentwurf steht.
Aber gerade das brennt allen Beteiligten,
ob Kommunen oder Gemeinderäte oder der Mieterbund inzwischen auf den
Nägeln. Und das betrachten alle als den Kern des Problems.
Das ist übrigens ein Schwenk in den
Ansichten um 180o, in nur ganz kurzer Zeit.
Da wird politisch
korrekt gesprochen von „sozialer
Entmischung“,
politisch
korrekt von „sinkender Lebensqualität“,
politisch
korrekt von „sinkender Attraktivität“
und von steigender Kriminalitätsrate
in diesen Sozialbau Wohnungsgebieten.
Was heißt das denn?
Meine Damen und Herren, seien Sie doch
endlich einmal ehrlich.
Auch Sie reden hier über
das Thema Ausländer.
Doch Sie sprechen das
nicht offen aus, das ist tabu, das dürfen Sie offensichtlich nicht
sagen.
Wir Republikaner haben als einzige schon
längst darauf hingewiesen
(Abg. Dr. Caroli SPD: Jetzt ist wieder einmal die Katze aus dem
Sack!)
Was wir hier erleben,
ist eine Überfremdung dieser Wohngebiete.
Es ist die Ethnisierung
unserer Städte, die Entstehung von Parallelgesellschaften in unserer
Mitte.
Erstmals wird das sogar in einem Gesetzestext
zugegeben, wenn auch politisch korrekt, verdeckt, mit anderer Wortwahl.
Und dieses Problem wurde von Politikern
geschaffen, von den Bonner und den Berliner Parteien.
Ich sage ausdrücklich: Die Ausländer
tragen keine Schuld an diesem Problem.
Es waren die Politiker, die dieses Problem
geschaffen haben, die verantwortlich sind
(Abg.
Dr. Caroli SPD: „Politiker raus“ statt „Ausländer raus“!)
Wir haben in der 70. Plenarsitzung des
Landtags eine Debatte hierüber geführt.
Wir haben die Heitmeyer-Studie und die
Pfeiffer-Studie untersucht und besprochen.
Mit dem heutigen Tagesordnungspunkt holt
die Realität all jene ein, die uns damals widersprochen haben.
Meine Damen und Herren, es fuhren doch
genügend Ausschüsse zu Studienreisen in die USA.
Sie haben es dort selber gesehen –
In den US-Südstaaten
wird die englisch-sprachige Bevölkerung durch Einwanderer aus Mexiko
und anderen südamerikanischen Staaten ersetzt.
Die Folge ist
ein Kippen der sozialen Strukturen dieser US-Südstaaten.
Dabei sind die neuen Einwohner mehrheitlich
christlicher Religion, sind der Leitkultur der USA relativ nahe.
Bei uns sind die Zuwanderer mehrheitlich
Islamiten – eine völlig andere Dimension.
Stellv. Präsident Weiser: Herr Abg. Krisch, ich darf Sie auf das Ende Ihrer Redezeit hinweisen.
Abg. Krisch REP:
Ich habe das gelbe Licht gesehen, Herr Präsident.
Einen Schlußsatz:
Lassen wir mal weg, ob das alles gut oder
schlecht ist für das jeweilige Land –
Stellv. Präsident Weiser: Es schon wichtig, wenn die Redezeit abgelaufen ist.
Abg. Krisch REP:
.... ob diese Entwicklung gut oder schlecht für das Land ist.
Wir müssen fragen, ob
die Bürger, ob die Einheimischen jemals gefragt wurden, ob sie denn
wollen, daß der Anteil der deutschen Wohnbevölkerung so rapide
sinkt.
Die Antwort ist Nein.
Sie hatten nie eine Chance.
Sie müssen wehrlos erdulden, was
mit ihnen gemacht wird.
Und Sie alle bezeichnen Ihre Parteien
als demokratisch.
Stellv. Präsident Weiser:
Herr Abgeordneter,
ich darf Sie darauf hinweisen, daß die Bürger bei jeder Wahl
befragt werden, wen sie in den Landtag oder in den Bundestag schicken möchten.
Abg. Krisch REP:
Herr Präsident, ich hätte gerne die Möglichkeit zur Gegenrede!
Das steht mir leider nicht zu, deshalb kritisiere ich diese Bemerkung!
– Unruhe
Stellv. Präsident Weiser:–
Entschuldigung, Sie haben so lange gesprochen und die Redezeit überzogen,
l
richtig - knapp 30 Sekunden
daß mir auch eine Bemerkung zusteht.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen
vor, den Gesetzentwurf an den Wirt-schafts-Ausschuß zu überweisen.
– Sie stimmen der Überweisung zu.
Die Republikaner werden im Ausschuß
und in der zweiten Beratung des Gesetzes Änderungsanträge
einbringen.
Der wichtigste Antrag wird sein:
§3
des Gesetzes wird geändert wie folgt:
„Rentner
und Schwerbeschädigte werden grundsätzlich von der Fehlbelegungsabgabe
befreit“.
Ob der Landtag diesen REP-Antrag genauso
ablehnt, wie es der Stuttgarter Gemeinderat zuvor tat?
Es ist zu erwarten.
REP Anträge werden grundsätzlich
abgelehnt. Und kommen häufig später wieder als Antrag einer der
anderen Fraktionen, die sich die demokratischen nennen.
Über REP-Anträge berichten
die Medien grundsätzlich nicht.
Unsere Bürger erfahren deshalb
nicht, was unsere Fraktion unternimmt, was wir wollen, wofür wir uns
einsetzen.
Deshalb diese Notiz
– deshalb dieser Bericht.
Weitere Unterlagen und Informationen erhalten
Sie von der Fraktion
Die Republikaner
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70173 Stuttgart
Tel 0711 - 2063927
Tel 0711 - 2063924
Fax. 0711 - 2063935
www.rep-landtagbw.de