Angesichts der stereotypen Wiederkehr bestimmter Vorwürfe, mit denen die angebliche „Verfassungsfeindlichkeit“ der Republikaner vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg behauptet und zu untermauern versucht wird, nehmen die Republikaner die jüngste von dieser Behörde vorgelegte Publikation zum Anlaß, diese Argumente einzeln auf den Prüfstand zu stellen und Punkt für Punkt zu widerlegen.
Dem kursiv in der Schriftart "Times
New Roman" gedruckten
vollständigen Text der VS-Broschüre
„Die Partei
‚Die Republikaner‘ – konservativ oder rechtsextremistisch?“
folgt dabei jeweils die ausführliche
Entgegnung der Republikaner.
Die orthographischen und grammatikalischen
Fehler im Text des Verfassungsschutzes sind Fehler im Original.
Stuttgart, 18.12.2000
Dr. Rolf Schlierer MdL
– Fraktionsvorsitzender –
Vorbemerkung
(Text
des Verfassungsschutzes)
Der
Schutz unserer Verfassung kann nicht allein von staatlichen Stellen, sondern
muss auch von den Bürgerinnen und Bürgern selbst im Rahmen einer
geistig-politischen Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus
geleistet werden.
Hierzu
bedarf es entsprechender objektiver Informationen, die eine Meinungsbildung
überhaupt erst ermöglichen.
Im
Rahmen der Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes soll die vorliegende
Broschüre einen Überblick über Anhaltspunkte für rechtsextremistische
Bestrebungen der Partei „Die Republikaner“ (REP) geben.
Außerdem
wird dargelegt, wie die Partei versucht, ihre verfassungsfeindlichen
Positionen zu verschleiern bzw. zu leugnen und die Rechtmäßigkeit
der nachrichtendienstlichen Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz
Baden-Württemberg zu bestreiten.
Seit
Mitte Dezember 1992 wird der 1984 gegründete baden-württembergische
Landesverband der REP vom Landesamt für Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen
Mitteln beobachtet, weil tatsächliche Anhaltspunkte für rechtsextremistische
Bestrebungen festgestellt wurden.
Bemerkung:
Es ist nirgends
und war noch nie von tatsächlichen rechtsextremistischen Bestrebungen
der Republikaner die Rede, nur von Anhaltspunkten.
Trotz
Beobachtung durch den Verfassungsschutz seit 1992.
Warum?
Gab es keine
tatsächlichen rechtsextremistischen Bestrebungen bei den REP
- oder war der
Verfassungsschutz nur zu inkompetent, keine zu finden?
Muß der
Verfassungsschutz deshalb weiterhin Steuergelder verschwenden, um doch
noch etwas zu finden? Etwas, das es nicht gibt?
Neben
verfassungsfeindlichen Äußerungen und Kontakten von einfachen
REP-Mitgliedern zu anderen Rechtsex-tremisten sind es vornehmlich - teilweise
führende - Funktionsträger der Partei, die diesbezüglich
in Erscheinung treten.
Mittlerweile
haben sich die REP wiederholt gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung
durch die Verfassungsschutzbehörden vor den Verwaltungsgerichten zur
Wehr gesetzt und behauptet, für die im Grundgesetz garantierten rechtsstaatlichen
Prinzipien einzutreten. Deshalb wird hier der Frage nachgegangen, ob diese
Selbstdarstellung der REP mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmt.
Obwohl bereits 1994 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Eilverfahren und zuletzt auch das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Entscheidung vom 26. Mai 2000 im Hauptsacheverfahren die Zulässigkeit der Beobachtung der REP unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel durch das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt hat, vertreten die REP nach wie vor Gegenpositionen, die es notwendig machen, sich mit ihnen argumentativ auseinander zu setzen.
Stellungnahme
der REP
Auch wenn an der Spitze des Landesamtes
für Verfassungsschutz ein examinierter Politikwissenschaftler steht,
ist diese termingerecht zum Wahlkampfauftakt in Baden-Württemberg
vorgelegte Broschüre alles andere als eine objektive und wissenschaftlichen
Ansprüchen genügende Publikation.
Wer wissenschaftlich
arbeitet, verschafft sich Zugang zu allen Quellen, Fakten und Argumenten,
die sein Thema betreffen, sichtet und bewertet sie und stellt dann seine
These auf, die er unter Würdigung der vollständigen Tatsachenlage
begründet.
Die Verfassungsschützer gehen den
umgekehrten Weg:
Sie stellen die These auf, die Republikaner
seien „rechtsextremistisch“, und suchen dann anschließend Faktensplitter,
Meinungen und nicht selten unbewiesene Behauptungen zusammen, die diese
These stützen sollen.
Was gegen die von vornherein feststehende
These spricht, wird weggelassen und zurechtgebogen.
Die Verfassungsschützer differenzieren
nicht nach Quellenwert, Aktualität und Relevanz ihrer „Beweise“, selbst
Polemiken aus dubiosen Postillen des rechten Randes sind ihnen als Argument
nicht zu schade, wenn sie nur in ihre vorgefertigte Meinung passen.
So rühren die Verfassungsschützer
ein Gebräu aus Halbwahrheiten, Desinformation und Unterstellungen
an, das entgegen dem Auftrag ihrer Behörde den Bürger nicht aufklärt,
sondern in die Irre führt, und mit dem sie den alten Parteien CDU,
SDP, FDP und Grünen willkommene Schützenhilfe in der tagespolitischen
Auseinandersetzung und im Wahlkampf geben.
Obwohl die Republikaner in Baden-Württemberg
seit
1992 vom Verfassungsschutz mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet
werden, haben die versammelten Bemühungen von Bundes- und Länderverfassungsschützern
bislang
nicht mehr als „Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen
hervorgebracht, die noch dazu noch lange nicht von allen Verwaltungsgerichten
als zulässige Grundlage für eine weitere Beobachtung anerkannt
werden.
Keine einzige Disziplinarmaßnahme,
die gegen Beamte und Soldaten, die Mitglieder der Republikaner sind, wegen
ihres Engagements für diese Partei von ihren Dienstherren verhängt
worden ist, hatte bislang vor den Gerichten Bestand.
In seiner Ausgabe vom 25. September 2000
berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ ausführlich über den
jüngsten Freispruch vor dem Truppendienstgericht Süd in
München, der zwei Berufssoldaten aus Baden-Württemberg von dem
Vorwurf reinigt, durch ihr kommunal- und landespolitisches Engagement für
die Republikaner ihre Dienstpflichten verletzt zu haben.
In dem Urteil heißt es wörtlich:
„Die in den Anschuldigungsschriften vorgenommene Wertung, die Partei Die
Republikaner habe seit 1993 insgesamt oder überwiegend verfassungsfeindliche
Ziele verfolgt, ergab sich für die Kammer bei Auswertung aller zum
Gegenstand der Hauptverhandlung gemachten Beweismittel nicht.“
Angesichts dieser durchaus uneinheitlichen
Entscheidungslage empfinden die Republikaner die Fortsetzung der nachrichtendienstlichen
Beobachtung als ungerechtfertigte Diskriminierung und Behinderung
ihrer politischen Oppositionsarbeit und als Ausdruck einer nicht hinnehmbaren
parteipolitischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Unterdrückung
mißliebiger Konkurrenz.
Die Republikaner werden sich deshalb auch
künftig mit allen rechtlichen und politischen Mitteln, die ihnen der
demokratische Rechtsstaat an die Hand gibt, dagegen zur Wehr setzen.
Sind
die „Republikaner“ rechtsextremistisch?
(Text
des Verfassungsschutzes)
Bei
den REP ist neben Anhaltspunkten für Bestrebungen gegen den demokratischen
Rechtsstaat und seine Institutionen auch eine übersteigerte Fremdenfeindlichkeit
festzustellen.
Zudem
wird die Basis des demokratischen Verfassungsstaates angezweifelt.
Ferner
ist das Verhältnis - auch der Parteispitze - zu verfassungsfeindlichen
Gruppierungen weiterhin ungeklärt.
Stellungnahme
der REP
Diese Behauptungen sind mit dem vom Verfassungsschutz
vorgelegten Material nicht zu beweisen.
Daß bei den Republikanern keine
Anhaltspunkte für „übersteigerte Fremdenfeindlichkeit“ vorliegen,
weil ihre diesbezügliche Äußerungen den Rahmen des von
anderen Parteien Geäußerten nicht überschreiten, hat selbst
das Verwaltungsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 26.5.2000 bestätigt.
Kritik wird von den Republikanern nicht
an der Basis des demokratischen Verfassungsstaates
geübt, sondern an politischen Gegnern, die sich nicht an dessen Regeln
halten.
Das Verhältnis der Parteispitze und
der gesamten Partei zu Gruppen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes
stehen, ist in zahlreichen Beschlüssen eindeutig geklärt und
wird dort, wo dies nötig ist, auch konsequent durchgesetzt.
In § 1 der Bundesatzung und im Kapitel 1 des Parteiprogramms bekennen sich die Republikaner ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, wie sie durch das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes und der Länder festgeschrieben ist. Dem immer wieder erhobenen Vorwurf, das Parteiprogramm sei geschönt formuliert und entspreche nicht den Tatsachen, steht entgegen, daß das Parteiprogramm öffentlich mit zahlreichen Änderungsanträgen auf mehreren Parteitagen intensiv und kontrovers diskutiert und schließlich verabschiedet wurde.
Diffamierung
demokratischer Institutionen
(Text
des Verfassungsschutzes)
Die
REP verunglimpfen politische Gegner in einer mit unserer Verfassungsordnung
unvereinbaren Weise. Bereits im Jahre 1986 stellte das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) dazu fest, dass häufige Beschimpfungen, Verdächtigungen
und Verleumdungen mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit
nach Artikel 5 Grundgesetz und einer politischen Opposition nicht vereinbar
sind.
Aus
der Vielzahl polemischer und diffamierender Äußerungen der REP
zum Rechtsstaat und seinen Institutionen, die durch Beleidigungen oder
Verunglimpfungen auch von Verfassungsorganen geprägt sind, ergeben
sich denn auch klare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Stellungnahme
der REP
Diesem zunächst wertenden Kriterium
werden Beweismittel zugrunde gelegt, die alle aus dem für das Verständnis
notwendigen Zusammenhang gerissen werden. Es werden nur angeblich belastende
Tatsachen angeführt und entlastende Tatsachen verschwiegen.
Sowohl bezüglich der Qualität
als auch der Quantität der angeführten „Beweise“ ist die Aussage,
die Republikaner „diffamierten demokratische Institutionen“ durch „häufige
Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen“ eine willkürliche
Bewertung und keine Tatsachenfeststellung.
Die politische Auseinandersetzung in Deutschland
wird von allen Parteien mit harten Bandagen geführt.
Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes,
hier subjektive Zensuren zu verteilen.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang
auch, daß unter Zugrundelegung des vom Verfassungsschutz angelegten
Maßstabes dieselbe Wertung auf alle Bundestagsparteien zu erstrecken
wäre, da von Vertretern dieser Parteien ebenfalls eine Vielzahl von
polemischen und diffamierenden Äußerungen gegenüber dem
politischen Gegner und insbesondere gegenüber den Republikanern vorliegt.
Stellvertretend sei nur an die Äußerung
des ehemaligen niedersächsischen Innenministers und Ministerpräsidenten
Glogowski
(SPD) erinnert, der wörtlich erklärte:
„NPD, Republikaner,
DVU unterscheide ich nicht. Das ist für mich alles rechtsradikaler
Sumpf. Das hieße, Scheiße nach Geruch zu sortieren.“
(lt. NHA v. 12.5.1998).
Im übrigen wurden von den Republikaner
keineswegs Verfassungsorgane beleidigt oder verunglimpft, sondern im Rahmen
des politischen Meinungskampfes zumeist auf Angriffe des politischen
Gegners im Rahmen des vom Bundesverfassungsgericht anerkannten „Rechts
zum Gegenschlag“ reagiert.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Mit
einer immer wieder zu findenden Agitation gegen führende Vertreter
unseres demokratischen Rechtsstaats wird das Bestreben deutlich, das Ansehen
des Mehrparteiensystems zu diskreditieren.
„...
Nach Auffassung von Verfassungsschutz und Innenministerium ist demnach
nur ‚politisch korrekt' ausgerichteten Personen der freie Informationszugang
zu den Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags erlaubt.
Diese
Einstellung erinnert fatal an die von tatsächlichen Nazis und stalinistischen
Vollstreckern in der Zeit des 3. Reiches und der SED-Diktatur in Deutschland
betriebenen Ausgrenzungspraktiken gegen-über politisch Andersdenkenden.
Die seinerzeitigen Parolen wie: ,mit Juden, Kommunisten und Vater-landsverrätern
spricht man nicht bzw. pflegt man keinen Umgang' sind den älteren
Mitbürgern noch in Erinnerung und sollten für die Herren Schäuble
und Rannacher Anlass geben, ihre eigenen Vorge-hensweisen und Einstellungen,
... selbstkritisch zu hinterfragen. ...“
(Pressemitteilung
„Die Republikaner im Landtag“ vom 2. Juli 1999)
Stellungnahme
der REP
Vergleiche mit Personen oder Geschehnissen
aus der Zeit des Nationalsozialismus sind zwar drastisch, aber in der politischen
Auseinandersetzung durchaus nicht ungewöhnlich.
In dem o.a. Zitat werden weder Amtsträger
noch Institutionen pauschal und wesenhaft mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt,
sondern konkrete Verhaltensweisen einzelner Personen durch einen scharfen
Vergleich angeprangert.
Unzulässig ist der Versuch, solche
einzelne Personen des öffentlichen Lebens dadurch der Kritik zu entziehen,
indem man sie einfach zu Vertretern des demokratischen Rechtsstaates und
für sakrosankt erklärt.
Ein Fehlverhalten solcher Personen wäre
nach der Logik des Verfassungsschutzes schon deshalb nicht mehr kritisierbar,
weil jede Kritik an der Person sogleich mit einer verfassungsfeindlichen
Agitation gegen den Rechtsstaat gleichgesetzt wird.
Zudem läßt sich aus der zitierten
Textstelle nicht im geringsten eine Kritik am Mehrparteiensystem der Bundesrepublik
Deutschland entnehmen. Vielmehr ging es in der zitierten Pressemitteilung
um die Reaktion auf einen konkreten Vorgang, der bezeichnenderweise von
den Verfassern der Broschüre verschwiegen wird.
Anlaß der Pressemitteilung, aus
der das o.a. Zitat entnommen ist, war der Verfassungsschutzbericht 1998,
in dem die Tätigkeit eines parlamentarischen Beraters der Landtagsfraktion
der Republikaner zum Anlaß genommen wurde, den Republikanern Kontakte
mit anderen Rechtsextremisten vorzuwerfen.
Der parlamentarische Berater hatte
im Auftrag der Fraktion wegen des Aufbaus rechtsextremistischer und neonazistischer
Personengruppen durch sogenannte Verdeckte Ermittler des Landeskriminalamtes
im Raum Karlsruhe ermittelt.
Die hier gewonnenen Erkenntnisse haben
zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Beamte des Landeskriminalamtes
wegen Volksverhetzung und wegen des Verdachts auf Bildung einer
kriminellen Vereinigung geführt.
Die Republikaner sahen in der Herausstellung
dieser Recherche im VS-Bericht den Versuch der Landesregierung, den Abgeordneten
das Recht auf unselektierte Informationsaufnahme zu beschneiden.
Im folgenden ein den Zusammenhang wahrender
Auszug aus der Pressemitteilung:
Pressemitteilung
Nr. 128/99 - 2. Juli 2000
Republikaner
werfen Verfassungsschutz Verstoß gegen Rechte der Abgeordneten
vor
Rolf
Schlierer: Das Landesamt für Verfassungsschutz beschneidet das Recht
auf unselektierte Informationsaufnahme durch die Legislative
Ganz offensichtlich
sind Innenministerium und die ihm nachgeordnete Verfassungsschutzbehörde
nicht gewillt, einschlägige Verfassungsnormen und Bestimmungen ihres
eigenen Landesverfassungsschutzgesetzes zu respektieren.
Nach Artikel 27
der Landesverfassung
- ist der Landtag
die gewählte Vertretung des Volkes
- übt der Landtag
die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden
Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung
- sind die Abgeordneten
Vertreter des ganzen Volkes.
Nach Artikel 39 der
Landesverfassung
- können Abgeordnete
über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete Tatsachen
anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis verweigern
- können sich
Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats der Mitarbeit von Personen bedienen,
die ihrerseits das Zeugnis über bei dieser Mitarbeit gemachte Wahrnehmungen
verweigern dürfen.
Das heißt im
konkreten Fall, daß die in der Fraktion Die Republikaner zusammengeschlossenen
Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags, die sowohl in ihrer
Gesamtheit und als Einzelperson Vertreter des ganzen Volkes sind, bei ihrer
Mandatsausübung durch die Landesverfassung geschützt werden.
Diese Verfassungsgrundsätze
schließen aber aus - und hier sollten sowohl der Innenminister als
auch dessen Verfassungschutzpräsident sich von ihren Verfassungsjuristen
dahingehend Nachhilfe in Verfassungskunde geben lassen - daß innerhalb
der von Abgeordneten vertretenen Bürgerschaft eine Selektion
nach guten oder bösen, armen oder reichen, politischen oder unpolitischen,
rechts oder links eingestellten Bürgern mit dem Ziel unterschiedlicher
Ansprüche auf ihre Interessenwahrung durch die Volksvertreter vorgenommen
wird.
Die im Verfassungsschutzbericht
von Innenministerium und Verfassungsschutz an die Fraktion gerichtete Aufforderung,
nicht mit von ihnen politisch bestimmten sogenannten ”Neonazis” zu sprechen
bzw. Auskünfte und Informationen zu aufklärungsbedürftigen,
rechtsstaatsgefährdenden Vorgängen innerhalb der Landesverwaltung
einzuholen, ist eine eindeutige, von Gesetz und Landesverfassung nicht
gewollte Selektierung und Stigmatisierung von Bürgern und Bürgerinnen.
Ganz offensichtlich
soll diesem Personenkreis der ungehinderte Zugang zu Abgeordneten des ganzen
Volkes verwehrt werden.
In geradezu unprofessioneller
Weise verstoßen das ”Verfassungsministerium” und das Landesamt für
Verfassungsschutz mit ihrem Verlangen nach Selektion und kontrolliertem
Zugang bzw. Umgang von Bürgern und Bürgerinnen mit den Mitgliedern
des ”Verfassungsorgans Landtag” gegen den eigenen originären Pflichtenkodex
der Achtung und Wahrung grundlegender Normen von Landesverfassung und Grundgesetz.
Zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zählen laut
der o.a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes insbesondere die im
Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (Artikel 1,2,3 ff).
Ein für die
Demokratie ganz wesentliches Grundrecht wird von Artikel 3 GG besonders
herausgestellt.
a) ”Alle Menschen
sind vor dem Gesetz gleich (Abs.1)”,
b) ”Niemand darf
wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt
oder bevorzugt werden (Abs.3)”.
Das in den ”Bestrebungen” von Innenministerium und Verfassungsschutz zum Ausdruck gekommene Verwehren des ungehinderten und repressionsfreien Umgangs bzw. Informationsverkehrs aller Angehörigen des ganzen Volkes mit ihren gewählten Vertretern im Landtag, unbeachtlich ihrer jeweiligen politischen Anschauung oder Auffassungen, ist ein geradezu klassischer Fall grund- und menschenrechtswidriger Einstellungen dieser staatlichen Stellen.
Daß derartige
Verhaltensweisen zudem nicht mit von den verantwortlichen Amtsträgern
in ihrem geleisteten Amtseid verbindlich eingegangenen Pflichten ”das Grundgesetz,
die Landesverfassung und das Recht zu achten und zu verteidigen und Gerechtigkeit
gegen jedermann zu üben....” in Übereinstimmung zu bringen sind,
bedarf bei dieser Sachlage keiner weiteren Begründung.
Nach Auffassung
von Verfassungsschutz und Innenministerium ist demnach nur ”politisch korrekt”
ausgerichteten Personen der freie Informationszugang zu den Abgeordneten
des baden-württembergischen Landtags erlaubt.
Diese Einstellung
erinnert fatal an die von tatsächlichen Nazis und stalinistischen
Vollstreckern in der Zeit des 3. Reiches und der SED-Diktatur in
Deutschland betriebenen Ausgrenzungspraktiken gegenüber politisch
Andersdenkenden.
Die seinerzeitigen
Parolen wie: ”mit Juden, Kommunisten und Vaterlandsverrätern spricht
man nicht bzw. pflegt man keinen Umgang” sind den älteren Mitbürgern
noch in Erinnerung und sollten für die Herren Schäuble und Rannacher
Anlaß geben, ihre eigenen Vorgehensweisen und Einstellungen, wie
sie in dem gegen die Landtagsfraktion gerichteten operativen Spähvorgang
sichtbar werden, selbstkritisch zu hinterfragen.
Unbeachtlich dieser Aufforderung bleibt es sowohl Innenminister als auch Verfassungsschutzpräsidenten unbenommen, nach der nunmehr quasi amtlich festgehaltenen ”Anrüchigkeit” des Umgangs mit dem von ihnen diskriminierten Personenkreis die im eigenen Zuständigkeitsbereich (aus welchen Gründen auch immer) betriebene ”enge Kontaktpflege” mit ”Neonazis” umgehend einzustellen.
Die Landtagsfraktion selbst wird unbeschadet der fortbestehenden verfassungswidrigen Verhaltensweisen des LfV BW weiterhin ihren verfassungsgemäßen Auftrag zur Aufklärung rechtsstaatswidriger Vorgänge im Bereich des staatlich organisierten (rechten) Beschaffungsextremismus wahrnehmen.
"Unser Rechtsstaat kann von Extremisten und von Terroristen angegriffen werden. Gefährdet werden kann er nur von denen, denen er anvertraut ist" (der ehemalige NRW-Innenminister B. Hirsch laut W.Z. vom 7. Mai 111977).
Bei einem Vergleich
der in der VS-Broschüre zitierten Sätze mit dem vollständigen
Text der Pressemitteilung fällt die manipulative Vorgehensweise der
VS-Broschüre auf.
Durch die Verkürzung
wird der Text aus dem Zusammenhang herausgelöst und sinnentstellend
verschärft.
Fremdenfeindlichkeit
und Schüren von Ausländerhaß
(Text
des Verfassungsschutzes)
Ein
anderes Kriterium zur Beurteilung der Verfassungsfeindlichkeit einer Organisation
ist deren Haltung zu den im Grundgesetz garantierten Menschenrechten.
Die
rechtsextremistische Einstellung der REP dazu zeigt sich exemplarisch an
ihren seit Jahren feststellbaren massiven verbalen Angriffen gegen hier
lebende Fremde. Ausländer und Asylbewerber werden häufig pauschal
diffamiert.
Wiederholt
werden dabei zum Teil gewalttätige und bürgerkriegsähnliche
Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Deutschland prognostiziert,
wenn die Zuwanderung nicht gebremst würde.
Die
REP schüren damit Feindseligkeiten zwischen Deutschen und Ausländern
in der Bevölkerung.
„
... Wir sind nicht mehr Herr im eigenen Land. Zuwanderer, die wir nicht
gerufen haben, haben Deutschland zum Bürgerkriegsland gemacht. Wer
Multi-Kulti sät, wird Bürgerkrieg ernten!
...
Durch ihre Feigheit und Realitätsverweigerung haben die Altparteien
uns diesen Bürgerkrieg ins Haus geholt. ...“
(„DER
REPUBLIKANER“ 1-2/99)
„...
Die Messer sitzen locker in Multi-Kulti-Kreuzberg ... Fazit: Multi-Kulti
taugt nur bei Sonnenschein. Im Ernstfall wird blutiger Bürgerkrieg
daraus. ...“
(„DER
REPUBLIKANER“ 1-2/99)
Stellungnahme
der REP
Die hier inkriminierten Zitate sind wiederum
sinnentstellend aus dem Zusammenhang gerissen.
Beide Artikel beziehen sich auf die Kurdenkrawalle
Anfang 1999.
„Bürgerkriegs“-Terminologie war zu
jener Zeit in der Medienberichterstattung gang und gebe. So titelte
die „Bild“-Zeitung am 17.2.99: „Kurden-Krieg überall auf
unseren Straßen“.
Aus dem Zusammenhang des Artikels wird
klar deutlich, daß nicht „die Zuwanderer“ pauschal kritisiert werden,
sondern lediglich jene Zuwanderer, die Konflikte aus ihrer Heimat gewaltsam
auf deutschen Straßen austragen. Es ist schlicht und einfach unredlich,
in der Konstatierung und Kommentierung real stattfindender Konflikte ein
„Schüren“ oder Herbeireden ebendieser Konflikte sehen zu wollen.
Der Verfassungsschutz verfährt hier
nach der Devise: „Wenn das Erdbeben kommt, schlägt man den Seismographen.“
Darin ein massives Versagen der Politik zu sehen ist eine legitime Deutung,
die z.B. auch ein Leitartikel des Chefredakteurs der „Stuttgarter Nachrichten“
Jürgen
Offenbach vornimmt („Davon abgesehen bietet die Bonner Politik
– von heute bis weit zurück in die Ära Kohl – ein Bild der Hilflosigkeit“,
StN 20.2.1999).
Zu erinnern ist auch an den bayerischen
Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, der sich im
„Focus“-Interview am 4.1.1999 ebenfalls „verfassungsfeindlich“ im
Sinne des baden-württembergischen Landesamtes äußerte:
„Wenn wir mit dieser neuen Staatsbürgerregelung
etwa die ganze Kurdenproblematik und das damit verbundene massive Gewaltpotential
nach Deutschland importieren, schätze ich die Gefährdung der
Sicherheitslage höher ein als bei der RAF in den Siebziger- und Achtziger-jahren.“
Auch das zweite Zitat ist aus dem Zusammenhang
gerissen.
Der Artikel bezieht sich auf die Berichterstattung
in der Berliner Presse über einen Zwischenfall in einer Kneipe, in
dessen Verlauf eine Gruppe türkischer Männer auf deutsche Polizeibeamte
losging, die als „deutsche Schweine“ bezeichnet wurden, wobei das Auftreten
einer als „Verräterin“ beschimpften türkischstämmigen Polizisten
eskalierend wirkte.
In einem internen Bericht des Berliner
Landesschutzpolizeiamtes hieß es dazu, in bestimmten Wohnquartieren
könne das Einsatzgeschehen derart eskalieren, „daß es Dimensionen
einer ethnischen Auseinandersetzung annimmt“ („Berliner Zeitung“,
9.1.1999).
Bezeichnend ist auch, daß der VS
verschweigt, daß die Zeile „Die Messer sitzen locker in Multi-Kulti-Kreuzberg“
als Bildunterschrift ein Foto kommentiert, das Mitglieder einer Kreuzberger
türkischen Jugendgang mit gezogenen Messern zeigt.
Die journalistisch zugespitzte Auseinandersetzung mit der Realität der Herausbildung von Ghettomentalitäten unter jugendlichen Ausländern darf in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat nicht tabu sein. Hinzu kommt, daß sich ähnliche Darstellungen unter Unterschriften in verschiedenen Publikationen, die jedweden Verdachts verfassungsfeindlicher Tendenzen enthoben sind, finden lassen.
(Text
des Verfassungsschutzes)
In
welcher Art und Weise die REP zum Teil die Ausländer-/ Asylantenfrage
erörtern zeigt sich an folgender Äußerung:
„...
Das Problem der Ausländer, die hier in Deutschland leben und arbeiten,
ist nicht das Thema, wenn wir Deutschland als Einwanderungsland ablehnen.
Uns, und unserer Politik, liegt vielmehr daran, Ausländern, die unter
dem Vorwand der politischen Verfolgung einreisen, hier nur Sozialhilfe
erhalten wollen, ernsthaft entgegenzuwirken ...
Nehmen
wir Menschen doch mal die Natur als Vorbild wie die Grünen. Wenn ein
Schwarm Parasiten an der Wirtspflanze hängt, geht sie unweigerlich
ein. Verreckt ein Hund, springen die Flöhe bekanntlich zu einem anderen
über ...“
(Zwei
REP-Mitglieder im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 1996)
Die
Begriffe „Parasiten“ und „Flöhe“ und der Vergleich von Menschen mit
Schmarotzern und Ungeziefer spricht Ausländern die Menschenwürde
ab und siedelt sie unterhalb der menschlichen Existenz an. Unabhängig
von der Frage der Strafbarkeit wird mit diesem Zitat die massive Ausländerfeindlichkeit
der REP-Repräsentanten und der von ihnen vertretenen Politik evident.
-
Zitat von Ministerpräsident Teufal in der Wahlnacht, 25. März
2001
"mit
dem Scheitern der Republikaner ist ein Stück Schande von Baden-Württemberg
genommen".
Ist
das nun eine verfassungsgemäße, rechtsmäßige, ordentliche
und nicht zu kritisierende Aussage, ein Zeichen von christlicher Toleranz,
der Beweis für demokratisches Rechtsverständnis?
Oder
findet der Verfassungsschutz hier womöglich Anhaltspunkte für
verfassungsfeindliches Denken? -
Stellungnahme
der REP zum Landesamt für Verfassungsschutz
Der Autor dieses Zitates wollte zum Ausdruck
bringen, daß die Republikaner eine Zuwanderung, die vom deutschen
Arbeitsmarkt aufgenommen kann, nicht grundsätzlich ablehnen. Jedoch
wenden sich die Republikaner eindeutig gegen den Mißbrauch des Asylrechts.
Das Zitat: „Nehmen wir Menschen doch mal
die Natur als Vorbild…“ war Anlaß für eine längere Auseinandersetzung
vor den Gerichten des Landes. Es wurden zwei Republikaner wegen Volksverhetzung
angeklagt und in erster Instanz freigesprochen.
Die Revision der Staatsanwaltschaft endete
ebenfalls mit einem Freispruch der beiden Angeklagten.
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde
als unbegründet verworfen, da die Republikaner nicht Teile der Bevölkerung
diffamieren wollten, sondern sich dieser „Redeabschnitt allein gegen solche
Asylbewerber richtete, die staatliche Leistungen erschleichen wollen“ (III.
3. des Beschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe).
Vielmehr pauschaliert hier der Verfassungsschutz
in unzulässiger Weise, indem er eine Einzeläußerung auf
lokaler Ebene, die sich auf einen konkreten Mißstand bezog, sogleich
als Evidenz für „die massive Ausländerfeindlichkeit der REP-Repräsentanten
und der von ihnen vertretenen Politik“ wertet.
Hier zeigt sich besonders deutlich die
fragwürdige Praxis des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Für den Leser ist nicht erkennbar,
daß beide Zitat in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen.
Erst wenn man die Urteile des Amtsgerichts
Lahr und des Landgerichts Offenbach liest, wird klar, daß die Republikaner
eben nicht pauschal alle Ausländer und Asylbewerber diffamieren wollten.
Sie wurden von diesem Vorwurf vor Gericht
freigesprochen.
Die Art und Weise, wie dieser angebliche
„Beleg“ veröffentlicht wurde, kann nur als Versuch bezeichnet werden,
die wirklichen Zusammenhänge zu verschleiern.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Weiterhin
gebrauchen die REP Formulierungen, durch die Ängste in der Bevölkerung
aufgebaut werden sollen, indem der „Untergang“ des deutschen Volkes prognostiziert
wird.
Mit
seiner Rede auf dem „Republikanertag“ vom 3. Oktober 1998 in Stuttgart-Bad
Cannstatt bestätigte der baden-württembergische Landesvorsitzende
KÄS die bekannte Einstellung der Partei hierzu:
„...
Noch nie war Deutschland so von Fremden überflutet, wie nach der Ära
Kohl;
...
Handeln wir aber schnell, wenn wir nicht wollen, dass unsere Demokratie
zerbricht ... angesichts einer fortschreitenden Überfremdung unseres
Volkes ...
...
und Abends traut sich keiner mehr recht auf die Straße, weil türkische
Jugendbanden die Gegend unsicher machen
...
Wenn man von den Bedrohungen Deutschlands spricht, kommt man einer keinesfalls
vorbei. Ich meine die Überfremdung
...
Ich fühle mich auf den Straßen eben nicht wohl, wenn ich mitten
in Deutschland den Eindruck habe, in Afrika zu sein. Für den gegenwärtigen
Zustand gibt es eben nur einen treffenden Ausdruck und der heißt
fortgeschrittene Überfremdung
...
Heute stellt sich die Frage, ob es den Umvolkern schon gelungen ist, all
das Deutsche zu zerstören, in das das Fremde noch zu integrieren wäre
...
Jetzt ist das Volk aufgerufen, nachdem es Kohl aus dem Amt entfernt hat,
nun auch jene Umvolker aus ihren Sesseln zu fegen, die Tag für Tag
daran arbeiten, dass das Deutschsein schon bald getilgt sein wird
...
Wir haben nur ein Land, in dem wir die Herren sind! Deshalb muss Deutschland
den Deutschen bleiben! Wir schulden unserem Volk Arbeit, den Ausländern
aber schulden wir nichts!
Wir
schulden unseren Kindern ein christliches Abendland, den Moslems aber schulden
wir nichts!
Wir
schulden Europa Freiheit und Wachsamkeit, den Moslems aber verschaffen
wir einzig den Flug nachhaus.
Meine
Damen und Herren, liebe Parteifreunde, wenn wir kommen, dann fliegen die
alle nachhaus! Das ist versprochen.“
(Fehler
im Original)
(Redemanuskript
der Rede von KÄS)
Stellungnahme
der REP
Folgt man der Logik des Verfassungsschutzes,
die an diesen Zitaten Anstoß nimmt, sind prominente Politiker quer
durch alle Parteien „Verfassungsfeinde“. Einige Kostproben zum Vergleich:
„Die Grenze der
Belastbarkeit Deutschlands durch Zuwanderung ist überschritten.“ Otto
Schily (SPD), Bundesinnenminister, am 15. November 1998
in einem Interview mit dem Berliner Tagesspiegel;
„Wir brauchen
weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen.“
Günther
Beckstein (CSU), bayerischer Innenminister, am 20. Juni
2000 im Focus;
„Wir dürfen
nicht mehr so zaghaft sein bei ertappten ausländischen Straftätern.
Wer unser Gastrecht mißbraucht, für den gibt es nur eins: raus,
und zwar schnell. […] jetzt schwappt eine Welle von Verbrechen aus dem
Osten nach Deutschland, damit sind wir noch nicht fertig geworden.“ Gerhard
Schröder (SPD), damals Ministerpräsident, heute
Kanzler und Parteichef, am 20. Juli 1997 in Bild am Sonntag;
„Wenn Ausländer
eine Bereicherung sind, dann können wir schon seit langem sagen: Wir
sind reich genug. [...] Eine multikulturelle Gesellschaft ist eine latente
Konfliktgesellschaft. Der innere Friede ist gefährdet.“ Heinrich
Lummer (CDU), damals noch Bundestagsabgeordneter, am 30.
Juni 1998 im Berliner Tagesspiegel;
„Jeder dritte
Bauarbeiter im Osten ist arbeitslos. Gleichzeitig arbeiten nicht wenige
ausländische Beschäftigte auf dem Bau. Kann man es einem hiesigen
Bauarbeiter verdenken, daß er die Wut kriegt, wenn er nicht zuletzt
deswegen seine Arbeit verliert? [...] Und doch: Der Bauarbeiter ist kein
Nazi und kein Rassist.“ Christine Ostrowski (PDS), damals
Landtagsabgeordnete in Sachsen, heute Bundestagsabgeordnete, am 30. April
1998 im Neuen Deutschland.
Im Juni 1998 hatte der damalige Berliner
Innensenator und jetzige Innenminister von Brandenburg
Jörg Schönbohm (CDU) in einem Interview die
Formulierung gebraucht: „Es gibt heute schon Quartiere,
die so sind, daß man sagen kann: Dort befindet man sich nicht in
Deutschland. […] Deutschland ist kein Einwanderungsland und sollte es auch
nicht werden.“ (BZ, 2.6.98)
Und andernorts: „Es
gibt Gebiete in der Stadt, in denen man sich nicht als Deutscher in Deutschland
fühlt.“ (taz, 5.9.98)
Der Berliner CDU-Generalsekretär
Volker
Liepelt erklärte: „Es gibt
Gegenden, wo viele Deutsche sich nicht mehr zu Hause fühlen. Man muß
den Teufelskreis von Verwahrlosung und Gewalt durchbrechen.“
(BZ, 3.6.98)
Auch Schönbohm wurde von den Grünen,
der SPD, türkischen Organisationen und in der Presse vorgeworfen,
er schüre Überfremdungsängste, ohne daß der Verfassungsschutz
deswegen diese Argumente aufgegriffen und mit der Überwachung der
CDU begonnen hätte.
Die gleichen Maßstäbe müssen
für alle Parteien gelten, wenn nicht der Eindruck einseitiger Willkür
entstehen soll.
Die
Basis des demokratischen Verfassungsstaates wird angezweifelt
(Text
des Verfassungsschutzes)
Ein
ebenfalls häufig von Rechtsextremisten verwendetes Agitationsthema
ist die angebliche „Umerziehung“ („Re-Education“) der Deutschen
nach 1945.
Nach
dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus in Deutschland waren die Siegermächte
bestrebt, vor allem im Bildungsbereich Grundlagen für die Entwicklung
einer demokratischen Gesellschaft zu schaffen. Nach rechtsextremistischem
Verständnis wurde die „Umerziehung“ der deutschen Bevölkerung
von den westlichen Besatzungsmächten aufgezwungen und somit die Grundlage
für eine wirkliche freiheitliche Demokratie auf deutschem Boden beseitigt.
Das
Verwaltungsgericht Stuttgart führt dazu in seiner Entscheidung vom
26. Mai 2000 aus, mit den Begriffen „Umerziehung“ und „Altparteien“ werde
im Sinne eines Parteijargons zum Ausdruck gebracht, dass die Parteien in
volksverachtender und volksschädigender Weise nach wie vor lediglich
ausführende Organe der ehemaligen Besatzungsmächte seien, deren
Ziele dem Deutschen Volk nach dem Krieg quasi übergestülpt worden
seien.
Stellungnahme
der REP
Die Umerziehungspolitik der Amerikaner
in der unmittelbaren Nachkriegszeit war nicht konstitutiv für die
Wiedergründung der Demokratie in Deutschland, sondern ein von den
Urhebern selbst alsbald als solcher erkannter und verlassener Irrweg auf
dem Weg zu diesem Ziel.
Die Kritik der Republikaner an der „Umerziehung“
richtet sich gerade nicht gegen die Legitimität der Parlamentarischen
Demokratie in Deutschland, sondern auf die radikalen und nicht mit unserem
Verständnis der Menschenwürde zu vereinbarenden Zielsetzungen
eines im übrigen abgeschlossenen historischen Phänomens, nämlich
der US-amerikanischen Umerziehungspolitik, die darauf hinauslief, die Deutschen
geistig neu zu justieren, weil man sie für „geisteskrank“ hielt.
Sie richtet sich darüber hinaus gegen
Versuche v.a. von seiten der politischen Linken, dieses historische Phänomen
der „re-education“ dafür zu instrumentalisieren, sich selbst durch
die Tabuisierung bestimmter Werte und Positionen Vorteile im politischen
Meinungsstreit zu verschaffen.
Der Begriff „Umerziehung“ ist zunächst
ein zeitgeschichtlicher terminus technicus, der in einer Reihe von wissenschaftlichen
Publikationen Niederschlag gefunden hat.
Es handelt sich bei diesem Begriff um
eine Lehnübersetzung, die auf US-amerikanische Literatur zurückgeht.
So steht z.B. in der US-amerikanischen Besatzungsdirektive JCS 1067 der
US-Militärregierung zu lesen:
Die Erziehung soll kontrolliert und
ein Umerziehungsprogramm in Gang gebracht werden, „um die Nazi- und militärischen
Doktrinen völlig zu eliminieren und die Entwicklung demokratischer
Ideen zu ermutigen“.
Es ist nicht zu bestreiten, wie es der
VS nahelegt, daß es den Versuch einer „Umerziehung“ durch die US-Besatzungsbehörden
gegeben hat.
Daß die sozialwissenschaftlichen
Grundlagen, auf denen das US-amerikanische Umerziehungsprogramm basierte,
hochproblematische Seiten hatten, ist in der wissenschaftlichen Literatur
bereits ausführlich diskutiert worden. Als ein Beispiel von vielen
sei hier die## Heidelberger Sozialwissenschaftlerin Uta
Gerhardt mit ihrem Aufsatz „American Sociology and German Re-education
after World War II“ angeführt (German Historical
Institute Washington D.C., Occasional Paper No. 20, Washington
1997).
(Text
des Verfassungsschutzes)
Der
Begriff der „Alt-Parteien“ und seine Verwendung durch die REP komme sachlich
dem von der 1952 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen „Sozialistischen
Reichspartei“ (SRP) verwendeten Begriff der „Lizenz“- oder „Monopol-Parteien“
gleich, den das Bundesverfassungsgericht ausdrück-lich dem von Hitler
verwendeten Begriff der „System-Parteien“ gleichgestellt habe.
Stellungnahme
der REP
Hier irren das Verwaltungsgericht und
der Verfassungsschutz (ob vorsätzlich oder aus Unkenntnis, sei dahingestellt):
Der Begriff „Altparteien“
stammt weder direkt noch indirekt von Hitler, der SRP oder sonst einer
NS-Tradition ab, sondern wurde nachweislich von den Grünen aufgebracht
und ist in der politischen Auseinandersetzung längst Allgemeingut.
Dazu einige Beispiele:
„Der Vorstandssprecher
der GRÜNEN-Landespartei, Winfried Hermann, wertete das Wahlergebnis
als deutliches Zeichen, daß nicht Politikverdrossenheit, sondern
‚Alt-Parteien-Verdrossenheit‘ die Wähler bewegt habe.“ („Esslinger
Zeitung“, 21.9.1993);
„Wahldesaster
für die Alt-Parteien“ („Schwäbische Zeitung“, 20.9.1993,
Titel);
„Rückzug
von den Alt-Parteien“ („Badische Zeitung“, 22.9.1993, Titel).
Dezidiert linken Medien ist der Begriff
ebenso geläufig: „Mit seiner ‚Statt-Partei‘
zieht der Ex-CDU-Mann Markus Wegner gegen die Altparteien zu Felde.“
(„Stern“, 24.8.1993, BU);
„Nach Verlusten
am linken und rechten Flügel droht den Altparteien nun die Flucht
mittlerer Wählerschichten“ („Spiegel“, 18.10.1993).
Auch Sachsens CDU-Ministerpräsident
Kurt
Biedenkopf hat vor dem Ausdruck keine Scheu: „Die
bisherige Ordnung, die Ordnung der Altparteien, Union, Sozialdemokraten
und Freie Demokraten, wird erneut gestört…“ („Zeitsignale“,
Goldmann TB 11696, erschienen 1989, S. 17).
Daß der Gebrauch des Ausdrucks „Altparteien“
plötzlich „verfassungsfeindlich“ sein soll, hat sich bei den Grünen
offenbar bis heute noch nicht herumgesprochen:
„Als die GRÜNEN
1989 erstmals in den Rat einzogen, hatten sie die Selbstbescherung der
Altparteien kritisiert, die sich kurz vor den Wahlen die Aufwandsentschädigungen
teilweise um über 100% erhöht hatten. Schon damals unternahmen
die GRÜNEN im Rat alle Anstrengungen, die ‚Diäten‘ auf ein vernünftiges
Maß zu reduzieren. Da dies von den anderen Parteien strikt abgelehnt
wurde, beschlossen die GRÜNEN jährlich mindestens 10.000 DM für
soziale und ökologische Projekte zu spenden.“ (Bündnis
90 / Die Grünen, OV Engelskirchen,
www.gruene-engelskirchen.de/diaeten.htm
– Abruf 2.10.2000).
Und abschließend ein Zitat der Frankfurter
Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU):
„Die Grünen haben sich festgelegt, die Koalition
sofort zu beenden, wenn einer ihrer Dezernenten nicht wiedergewählt
wird. Gerade für die, die immer mit einem hohen moralischen Anspruch
gegen uns ´Altparteien` angetreten sind, ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit,
dies jetzt auch zu tun.“ (FR v. 15. 3.95).
Kontakte
zu anderen Rechtsextremisten
(Text
des Verfassungsschutzes)
Nach
wie vor ist das Verhältnis der REP zu anderen Rechtsextremisten ungeklärt.
Auch die Parteispitze wendet sich weiter von dem sogenannten „Abgrenzungsbeschluss“
des „Ruhstorfer Parteitages“ aus dem Jahr 1990 ab.
In
der Vergangenheit konnten insbesondere in Baden-Württemberg immer
wieder Kontakte von teilweise führenden Funktionären der Partei
zu anderen Rechtsextremisten festgestellt werden. Solche Kontakte standen
und stehen in eklatantem Widerspruch zu geltenden Parteibeschlüssen
und sind auch nach Satzung der REP nicht sanktioniert.
So
half ein führender Neonazi im baden-württembergischen Landtagswahlkampf
1996 dem damaligen REP-Landtagsabgeordneten Karl-August SCHAAL, indem er
ihn im Wahlkampf logistisch unterstütz-te.
Dieser
Neonazi wurde seinerzeit von der Polizei erkannt, als er im Kreis Tübingen
mit dem Fahrzeug von SCHAAL unterwegs war, um gemeinsam mit anderen Personen,
darunter dem stellvertretenden Tübinger REP-Kreisvorsitzenden, für
die Partei zu plakatieren.
Stellungnahme
der REP
Dem ehemaligen Landtagsabgeordnete Karl
August Schaal bot sich im Wahlkampf 1995/1996 ein Nachbar mit Namen Alois
Hogh als Helfer zum Aufhängen von Plakaten an. Herr Hogh war damals
in Tübingen politisch nicht Erscheinung getreten; er nahm lediglich
einmal an einer Plakatieraktion teil.
Sonstige Kontakte zu Herrn Hogh gab es
nicht.
Bei der Plakatieraktion wurde zunächst
das Fahrzeug mit den Plakattafeln ohne besonderen Anlaß polizeilich
kontrolliert und später das Kleben der Plakate mit einer Infrarot-Kamera
aufgenommen. Die Republikaner sind daher der Meinung, daß nicht ausgeschlossen
werden kann, daß diese Aktion vom Verfassungsschutz gesteuert wurde,
da
dem Photographen der Ort, an dem die Plakate aufgehängt wurden, schon
aus technischen Gründen vorher bekannt gewesen sein mußte.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Am
6. Juni 1998 fanden sich auf Initiative der „Republikanischen Jugend“ in
Kassel mehrere Hundert Demonstranten aus dem gesamten rechtsextremistischen
Spektrum zusammen, um gegen die Ausstellung „Vernichtungskrieg - Verbrechen
der Wehrmacht 1941 - 1944“ zu demonstrieren. Prominentester Redner der
REP war der baden-württembergische Landes- und - seinerzeit geschäftsführende
- stellvertretende Bundesvorsitzende KÄS. Positiv äußerte
er sich - so das „Nationale Info-Telefon Preussen“ - über den parteiübergreifenden
„Zusammenhalt nationaler Kräfte“. Zudem habe er neben den „Patrioten
aus dem bürgerlichen Lager“ auch jene Patrioten begrüßt,
die unter schwarz-weiß-roten Fahnen erschienen seien.
Als
Vertreter der „Freien Nationalisten“ habe der bekannte Neonazi Thomas WULFF
sprechen dürfen.
Stellungnahme
der REP
Am 6.6.1998 veranstaltete die RJ Hessen
unter Leitung ihres Vorsitzenden Andreas Lehmann in Kassel eine Demonstration
gegen die inzwischen wegen mehrerer Fälschungen zurückgezogenen
Wehrmachtsausstellung. Die Demonstration war öffentlich.
Sich vordrängende Vertreter anderer
Gruppen von außerhalb der Partei wurden von der Versammlungsleitung
an den Schluß des Demonstrationszuges verwiesen. Es ist aber nochmals
darauf hinzuweisen, daß sich jeder dieser Demonstration anschließen
konnte. Dies ergibt sich im übrigen auch aus dem geltenden Versammlungsrecht.
Ein Neonazi namens Thomas Wulff war den Veranstaltern weder bekannt noch
zu der Demonstration eingeladen worden.
Zum Ende der Demonstration sollten kurze
Ansprachen gehalten werden; kurz deshalb, weil die Situation wegen der
gewaltbereiten linken Demonstranten heikel wurde und die Polizei dazu drängte.
In seinem kurzen Redebeitrag verwies Käs
darauf, daß alle Bürger unseres Landes gegen diese Ausstellung
demonstrieren sollten, da sie nicht die Wahrheit darstelle. In diesem Zusammenhang
begrüßte er alle, die gegen diese Ausstellung aufstünden,
unabhängig von ihrem politischen Herkommen.
Dabei wurden weder die Unterschiede zwischen
den verschiedenen Gruppen verwischt noch zu einer Kooperation aufgefordert.
Der Hinweis galt lediglich dieser Demonstration
und dem friedlichen Protest gegen eine Ausstellung, die eine ganze Generation
mit unwahren Falschbehauptungen diffamiert.
Bemerkung:
In der 11. Legislaturperiode
des Landtags von Baden-Württemberg marschierte der damalige
Innenminister F. Birzele an der Spitze einer 1.-Mai-Demonstration. Direkt
hinter dem Minister marschierten Vertreter der verbotenen PKK mit
Symbolen und Fahnen dieser Organisation.
Dem Minister
wurde nie der Vorwurf einer Zusammenarbeit mit Linksextremisten und kurdischen
Verfassungsfeinden gemacht.
Alle Menschen
sind gleich - aber manche sind gleicher.
(Text
des Verfassungsschutzes)
1999
waren in Karlsruhe auf der REP-Kommunalwahlliste Mitglieder der „Nationaldemokratischen
Partei Deutschlands“ (NPD) zu finden. Ein verantwortlicher NPD-Funktionär
äußerte sich dahingehend, dass die Kandidatur - entgegen der
Behauptung der REP - durchaus auf der Basis einer offiziellen Absprache
zwischen den Parteien vollzogen worden sei.
Stellungnahme
der REP
Richtig daran ist nur, daß für
die baden-württembergische Kommunalwahl in Karlsruhe-Stadt auf der
Liste der Republikaner Mitglieder der NPD kandidiert haben.
Gegenüber den Republikanern haben
diese Kandidaten allerdings bei der Listenaufstellung ihre Mitgliedschaft
zur NPD verschwiegen, so daß in der Aufstellungsversammlung für
die Republikaner kein Grund bestand, sie als parteilose Bewerber nicht
auf ihre Liste zu nehmen.
Auch der damalige Kreisvorsitzende Markus
Schäfer, gegen den ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet wurde,
hat in einem Schreiben an den Landesverband Baden-Württemberg festgehalten,
daß er von der Mitgliedschaft dieser Kandidaten in der NPD nichts
gewußt habe. Herr Schäfer hat die Partei kurz nach dem Vorfall
verlassen. Das Landespräsidium der Republikaner hat sich sofort, nachdem
ihm die politische Provenienz dieser Kandidaten bekannt geworden war, in
der Öffentlichkeit von der Liste distanziert (Pressemitteilung vom
21.10.1999) und den Versuch unternommen, die Liste zurückzuziehen.
Dies war jedoch nicht mehr möglich,
da der letzte Termin dafür bereits verstrichen war.
Diese Verlautbarung wurde von der Presse
aufgegriffen („Stuttgarter Nachrichten“, 22.10.1999: „Rep gehen auf Distanz
zur NPD“).
Es ist wiederum bezeichnend für den
manipulativen Umgang des Landesamtes für Verfassungsschutz mit den
Fakten, daß es die eindeutigen Distanzierungen der Republikaner und
den Versuch, die Liste zurückzuziehen, mit keiner Silbe erwähnt,
während es den unwahren Behauptungen eines NPD-Funktionärs uneingeschränkt
Glauben schenkt.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Ähnliche
Vorkommnisse gab es auch in Pforzheim. Dort kandidierten Angehörige
des rechtsextremi-stischen „Freundeskreises ,Ein Herz für Deutschland',
Pforzheim e.V.“ (FHD) auf der Gemeinderats-liste der REP und wirkten aktiv
an deren Wahlkampf mit. Nach dem Vorbild der Parteiführung sieht anscheinend
die Basis mittlerweile auch keinen Anlass mehr, gegenüber anderen
Rechtsextremisten Zurückhaltung zu üben.
Stellungnahme
der REP
Dieser Vorwurf ist geradezu bezeichnend
für die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.
Es trifft zwar zu, daß in Pforzheim
bei der Kommunalwahl im Oktober 1999 fünf Mitglieder des „Freundeskreises
‚Ein Herz für Deutschland‘, Pforzheim e.V.“ auf der Liste der Republikaner
kandidiert haben.
Keiner dieser fünf Kandidaten ist
Mitglied einer Partei.
Und zum Zeitpunkt der Listenaufstellung
im Sommer 1999 war der „Freundeskreises ‚Ein Herz für Deutschland‘,
Pforzheim e.V.“ noch nie als rechtsextremistisch bezeichnet oder in den
Verfassungsschutzberichten erwähnt worden. Er wurde somit vom Verfassungsschutz
bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht als rechtsextremistisch eingestuft.
Überdies bestand bei der Listenaufstellung
kein Anlaß für die Republikaner, den Verein – im Unterschied
zum Ver-fassungsschutz – als rechtsextremistisch zu verdächtigen.
Erst nach der Kandidatur von fünf
Mitgliedern auf der Liste der Republikaner wurde dieser Freundeskreis in
dem im Jahr 2000 erschienenen Verfassungsschutzbericht für 1999 ohne
Begründung erwähnt. In den Berichten für die Jahre 1994
bis 1998 wurde der „Freundeskreis ‚Ein Herz für Deutschland, Pforzheim
e.V.“ dagegen nicht aufgeführt.
Es ist somit absurd, den Republikanern
eine Nähe zu Rechtsextremisten aufgrund der o.g. Kandidatur zu unterstellen.
Vielmehr stellt sich die Frage, ob nicht das Landesamt für Verfassungsschutz
den Freundeskreis ausschließlich deshalb in den Bericht für
1999 aufgenommen hat, um den Republikanern eine angebliche Nähe zu
Rechtsextremisten anhängen zu können.
Zwiespältige
Reaktionen der Partei auf Verstöße gegen den "Abgrenzungsbeschluß"
(Text
des Verfassungsschutzes)
Unter
der derzeitigen Parteiführung von Dr. SCHLIERER ist nicht erkennbar,
dass eine Missachtung der geltenden Abgrenzungsbeschlüsse gegenüber
anderen Rechtsextremisten klare Sanktionen zur Folge hätten bzw. Verstöße
nur von der unteren Funktionärsebene oder einfachen Mitgliedergruppen
verübt würden.
Bis
heute hat es kaum Sanktionen gegen führende Funktionäre aufgrund
ihrer Kontak-te zu anderen Rechtsextremisten gegeben. Teilweise sind sie
immer noch in ihren Ämtern, so der Landesvorsitzende Christian KÄS,
oder haben zumindest, wie der ehemalige Landtagsabgeordnete Karl-August
SCHAAL, noch maßgebliche Funktionen inne.
Dies
lässt nur den Schluss zu, dass der so genannte „Abgrenzungsbeschluss“
bloß auf dem Papier steht, auch wenn der Bundesvorsitzende vordergründig
wiederholt, dass die Partei gegen eine Zu-sammenarbeit mit anderen Rechtsextremisten
und für eine eindeutige Abgrenzung zu ihnen eintrete. Ein konsequentes
Vorgehen gegen diesbezügliche Verstöße seiner Parteimitglieder
lässt er jedoch vermissen.
Stellungnahme
der REP
Es kann überhaupt nicht die Rede
davon sein, daß die Abgrenzungsbeschlüsse der
Republikaner gegenüber Rechtsextremisten keine Geltung mehr hätten.
Seit 1994 gab es verschiedene Parteiausschlußverfahren, die aufgrund
des Ruhstorfer Beschlusses vollzogen wurden.
Diese Tatsache wird sowohl im Verfassungsschutzbericht
1999 als auch in der hier behandelten Broschüre einfach ignoriert,
obwohl sie den Verfassungsschutzbehörden bekannt ist.
Schlimmer: Es wird wider besseres Wissen
vom Landesamt für Verfassungsschutz eine Falschbehauptung aufgestellt,
um die Öffentlichkeit zu desinformieren.
Als jüngste Beispielsfälle für
Parteiordnungsverfahren wegen Kontakten zur NPD oder wegen Befürwortung
einer Kooperation mit der NPD sind die Ausschlußverfahren gegen Werner
Frey (stv. Landesvorsitzender Schleswig-Holstein) und Peter Fischer
(Kreisvorsit-zender Bergstraße) zu nennen. Gegen beide wurden Ordnungsmaßnahmen
verhängt und ein Ausschlußverfahren eingeleitet.
Werner Frey trat daraufhin aus der Partei
aus. Peter Fischer wurde durch Urteil des Bundesschiedsgerichts ausgeschlossen.
Ein Antrag Fischers beim Amtsgericht gegen das Schiedsgerichtsurteil wurde
rechtskräftig zurückgewiesen.
Es ist eigentlich überflüssig
zu erwähnen, daß auch die Republikaner bei Parteiordnungsverfahren
die einschlägigen Vorschriften des Parteiengesetzes und ihrer Satzung
zu beachten haben, die beim Ausschluß von Mitgliedern ein justizförmiges
Verfahren mit Instanzenweg vorsehen.
Alle Parteien stehen vor dem Problem,
daß ein Parteiausschluß von Mitgliedern, die gegen Grundsätze
verstoßen, erst nach Abschluß eines längeren Verfahrens
möglich ist.
Nur den Republikanern wird wiederum
einseitig zum Vorwurf gemacht, nicht schnell genug zu handeln, obwohl ein
schnellerer Parteiausschluß nach den rechtlichen Vorgaben gar nicht
möglich ist.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Bewertet
man das Verhalten einzelner maßgeblicher Parteimitglieder, auch unter
Berücksichtigung ihrer öffentlich verlautbarten politischen Zielsetzungen,
so wird das Bild der REP als einer rechtsextremistischen Partei weiter
gefestigt. Die wiederholten Kontakte von Parteiangehörigen zu anderen
Rechtsextremisten - quer durch nahezu alle Organisationsebenen - dokumentieren
den Unwillen und die Unfähigkeit der REP, sich von anderen Rechtsextremisten
abzugrenzen.
Durch
die jüngste Kritik am Abgrenzungsbeschluss mit der Forderung nach
dessen Aufhebung und dem Rücktritt des Bundesvorstands wird zudem
deutlich, dass diejenigen Kräfte in der Partei, die sich gegenüber
anderen Rechtsextremisten vorbehaltlos öffnen wollen, immer mehr an
Einfluss gewinnen.
„...
Die Versammlung der hessischen Kreisvorsitzenden der Republikaner fordert
den Bundesvorstand der REP auf, aufgrund der katastrophalen Wahlergebnisse
der letzten Jahre zurückzutreten. Der Kurs der Abgrenzung gegenüber
anderen Patrioten wird ebenso verurteilt wie die ,Wohlverhaltenspolitik'
gegenüber den sog. Etablierten ...“
[Pressemitteilung
des REP-Kreisverbands Bergstraße (Hessen) vom November 1999]
Stellungnahme
der REP
Die hier zitierten Äußerungen
des inzwischen aus der Partei ausgeschlossenen Vorsitzenden des KV Bergstraße
haben zu keinem Zeitpunkt die Zustimmung des Landesverbandes Hessen gefunden.
Herr Fischer, der inzwischen rechtskräftig
aus der Partei wegen seiner Befürwortung einer Zusammenarbeit mit
der NPD ausgeschlossen wurde, konnte niemals für „die hessischen Kreisvorsitzenden“
sprechen.
Es gab auch keine Versammlung der hessischen
Kreisvorsitzenden der Republikaner im November 1999. Vielmehr hatten sich
seinerzeit nur einige wenige Kreisvorsitzenden getroffen, die überdies
die angeblichen Forderungen keineswegs unterstützten.
Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang,
daß das Landesamt für Verfassungsschutz verschweigt, daß
der hessische Landesvorstand der Republikaner in seiner Sitzung vom 13.11.1999
mit 17 gegen drei Stimmen die Forderungen Fischers zurückwies und
dies in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Diese vom Verfassungsschutz einfach ignorierten
Fakten wurden überdies in einer Pressemitteilung des Bundesverbandes
vom 16.11.1999 (Nr. 66/99) ebenfalls der Öffentlichkeit zur Kenntnis
gebracht.
Es kann also keine Rede davon sein, daß
„Kräfte, die sich gegenüber anderen Rechtsextremisten vorbehaltlos
öffnen wollen, immer mehr an Einfluss gewinnen“ gewinnen würden.
Auch hier ist das Gegenteil der Fall:
Der Mentor der Kritik am Bundesvorstand wurde inzwischen ausgeschlossen.
Die Kräfte, die den verfassungskonformen Kurs der Partei vertreten,
haben sich auch im Fall Fischer klar durchgesetzt.
Stellungnahme
der REP
Die Argumentation des Verfassungsschutzes
läßt auch hier zu wünschen zu übrig.
Zunächst einmal zeigt gerade die
Realität, daß die Republikaner längst eine rechtskonservative
Partei sind.
Dies wird nicht zuletzt durch die Übernahme
des Parteivorsitzes durch den heutigen Bundesvorsitzenden Rolf Schlierer
im Dezember 1994 deutlich. Schlierer hatte zusammen mit den beiden früheren
stellvertretenden Bundesvorsitzenden Alexander Hausmann und Christian Käs
nach der Amtsenthebung des ehemaligen Vorsitzenden Schönhuber im Herbst
1994 die Parteiführung übernommen und sich bei der Wahl auf dem
Bundesparteitag am 17.12.1994 in Sindelfingen gegen andere Bewerber durchgesetzt.
Schlierer war zuvor als stellvertretender
Bundesvorsitzender vorwiegend für die programmatische Arbeit der Partei
zuständig. So war er als Vorsitzender der Bundesprogrammkommission
für die auf dem Bundesparteitag 1993 in Augsburg erfolgte Novellierung
des Parteiprogrammes verantwortlich.
Zu diesem Parteiprogramm stellte der VGH
Hessen in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 07.05.1998
fest:
„Anhaltspunkte für menschenrechtsfeindliche
Bestrebungen ergeben sich allerdings nicht aus dem Bundesparteiprogramm
1993, welches ein ausdrückliches Bekenntnis zu den fundamentalen Prinzipien
der freiheitlich demokratischen Grundordnung enthält.“
Somit läßt sich also gerade
aus der Mitwirkung des heutigen Parteivorsitzenden nicht entnehmen, daß
dieser vor dem Dezember 1994 einen extremistischen oder verfassungsfeindlichen
Kurs der Partei mitgestaltet hätte.
Noch viel weniger läßt sich
dies aus dem Zitat aus dem Jahr 1992 ablesen.
Einmal abgesehen davon, daß es sich
hierbei um ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat im Rahmen der Wahlkampfberichterstattung
vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg handelt, läßt
sich aus dem Zeitpunkt nichts im Sinne irgendeiner Kontinuität ableiten.
Im Jahr 1992 stand die Partei nicht im
Verfassungsschutzbericht und war daher auch nicht als extremistisch eingestuft.
In einem rechtskräftigen Urteil vom 30.12.1992 stellte das Oberlandesgericht
Stuttgart fest:
„Es liegen derzeit auch keine hinreichend
sicheren Nachweise dafür vor, daß Die Republikaner abweichend
vom Parteiprogramm und über dieses hinausgehend die freiheitlich
demokratische Grundordnung bekämpfen; in den bisher vorliegenden
Verfassungsschutzberichten sind sie nicht erwähnt.“
Wenn sich also der heutige Parteivorsitzende,
der im Januar 1992 nach der Parteisatzung als geschäftsführender
stellvertretender Bundesvorsitzender der nächste Funktionsträger
hinter Schönhuber war, sich im Wahlkampf auf eine entsprechende Frage
eines Journalisten als „der Mann hinter Schönhuber“ bezeichnete, war
dies satzungsrechtlich zutreffend und nicht zu beanstanden.
Eine Distanzierung vom späteren Kurs
des Parteivorsitzenden war zu diesem Zeitpunkt auch nicht erforderlich,
da die Partei auch zum damaligen Zeitpunkt keinen verfassungsfeindlichen
oder extremistischen Kurs verfolgte.
Im übrigen ist die Unterstellung,
daß sich der heutige Parteivorsitzende „bereits frühzeitig mit
dem politischen Kurs seines Vorgängers identifiziert“ habe, schon
deshalb unsinnig, weil es „den politischen Kurs“ seines Vorgängers
gar nicht gegeben hat.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Das
zunächst geheimgehaltene Treffen vom 17. November 1998 zwischen Dr.
SCHLIERER und dem Bundesvorsitzenden der rechtsextremistischen „Deutschen
Volksunion“ (DVU), Dr. Gerhard FREY, kurz vor dem Bundesparteitag 1998
bestätigt die tatsächliche Intention des Bundesvorsitzenden und
damit der REP.
Mit
der dort getroffenen Übereinkunft, durch die ein konkurrierendes Auftreten
beider Parteien bei Wahlen vermieden werden soll , ist man den Abgrenzungsgegnern
in der Partei entgegengekommen.
Bis
dahin hatte insbesondere Dr. SCHLIERER wiederholt Gespräche mit DVU-Vertretern
rigoros abgelehnt und war für eine strikte Abgrenzung gerade auch
gegenüber dieser Partei eingetreten.
Das
Treffen und die neuerliche Bestätigung von Dr. SCHLIERER als Bundesvorsitzender
auf dem Bundesparteitag vom 21./22. November 1998 im bayerischen Hinterskirchen
zeigen, dass die innerparteilichen Befürworter eines stärkeren
Kooperationskurses gegenüber anderen Rechtextremisten ihre politische
Zielsetzung nicht aufgeben müssen, sondern offensichtlich die zumindest
stillschweigende Rückendeckung der Parteiführung haben.
Stellungnahme
der REP
Auch diese Ausführungen enthalten
neben Kaffeesatzleserei mehrere Unwahrheiten.
Richtig ist, daß sich der Parteivorsitzende
Schlierer am 17.11.1998 zu einem Gespräch über die politische
Lage in Deutschland nach der Bundestagswahl mit dem Vorsitzenden der DVU
getroffen hatte. Dieses Treffen war im zuständigen Parteigremium bekannt,
also keineswegs geheimgehalten.
Bei diesem Gespräch wurde – entgegen
allen Unterstellungen und Falschbehauptungen – keinerlei Übereinkunft
oder Absprache getroffen. Es gab lediglich eine Verständigung darüber,
daß man sich bei künftigen Wahlen darum bemühen wolle,
eine unnötige Konkurrenz zwischen Republikanern und DVU zu vermeiden.
De facto sind jedoch Republikaner und
DVU auch nach dem 17.11.1998 weiterhin bei Wahlen gegeneinander angetreten.
Es gab weder Kontakte noch eine irgendwie geartete Kooperation zwischen
Republikanern und DVU. Schon daraus wird deutlich, daß es weder eine
Absprache noch einen „stärkeren Kooperationskurs gegenüber anderen
Rechtsextremisten“ gab.
Die Behauptung, daß die innerparteilichen
Befürworter einer stärkeren Kooperation mit Rechtsextremisten
die Rückendeckung der Parteiführung besäßen,
läßt sich auch nicht aus den Wahlergebnissen bei den Bundesparteitagen
1998 und 2000 herleiten. Vielmehr machen gerade die Wahlergebnisse zum
Bundesvorstand der Republikaner in den letzten Jahren deutlich, daß
es inzwischen keinen einzigen Befürworter einer solchen Kooperation
mit Rechtsextremisten mehr im Vorstand gibt. Damit dokumentiert die Entwicklung
der Partei in den letzten sechs Jahren genau das Gegenteil dessen, was
vom Landesamt für Verfassungsschutz behauptet wird.
(Text
des Verfassungsschutzes)
Die
Gemeinsamkeiten der Spitzenfunktionäre von DVU und REP scheinen zudem
größer zu sein als öffentlich zugegeben, wenn angesichts
der bisherigen Abgrenzung ein einziges Treffen genügt, um ei-ne Übereinkunft
mit solch weitreichenden Konsequenzen zu erzielen. Die Erklärung einer
politischen Partei, sich zugunsten eines direkten Konkurrenten nicht dem
Wählervotum zu stellen (eines der ele-mentaren Ziele einer Partei),
stellt eine gravierende Selbstbeschränkung dar, die man sich kaum
zu-gunsten eines bislang hart kritisierten Konkurrenten auf der Basis eines
kurzen Treffens auferlegt.
Das
Übereinkommen vom November 1998 macht daneben deutlich, dass sich
die Konturen zwischen beiden Lagern innerhalb der REP unter der Führung
von Dr. SCHLIERER zunehmend verwischen und sich der „rechte Flügel“
- auch vertreten durch den baden-württembergischen Landesvorsitzen-den
KÄS - faktisch weiter durchsetzt. Grundsätzlich lässt sich
an den angestrebten Wahlabsprachen ablesen, dass sich sowohl die DVU als
auch die REP in das „nationale Lager“ einordnen. Unter Füh-rung Dr.
SCHLIERERs haben die REP gerade in den letzten Jahren einen weiteren Rechtsruck
voll-zogen.
Wurde
der damalige Parteivorsitzende Schönhuber noch 1994 wegen seiner Kontaktaufnahme
mit der DVU unter maßgeblicher Beteiligung des damaligen stellvertretenden
Bundesvorsitzenden Dr. SCHLIERER entmachtet, so verhandelt Dr. Schlierer
nunmehr selbst direkt mit DVU-Chef Frey und trifft weitreichende politische
Absprachen.
Stellungnahme
der REP
Wie bereits dargelegt, gibt es das angebliche
Übereinkommen vom November 1998 nicht. Bezeichnenderweise kann
der Verfassungsschutz auch keine Quelle für seine Behauptung
benennen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz
verschweigt vorsätzlich, daß Republikaner und DVU auch weiterhin
als konkurrierende Parteien bei Wahlen (wie etwa bei der Landtagswahl in
Thüringen) gegeneinander angetreten sind. Von einer gravierenden Selbstbeschränkung
der Republikaner kann also gar keine Rede sein.
Im übrigen wies der Sprecher des
bayerischen Verfassungsschutzes Franz Gruber bereits im November
1998 laut einer Meldung der „WELT“ vom 24.11.1998 darauf hin, daß
es keine Annäherung zwischen Republikanern und DVU gebe:
„Die Gespräche zwischen den rechtsextremen
Republikanern und der Deutschen Volksunion (DVU) über Wahlabsprachen
haben nach Ansicht von Verfassungsschützern keine Annäherung
zwischen den beiden Parteien gebracht.“
Die Behauptung des Landesamtes für
Verfassungsschutz, daß sich bei den Republikanern die „Konturen zwischen
den Lagern verwischen“ würden und sich ein sog. „rechter Flügel“
unter Käs durchgesetzt habe, entbehrt ebenfalls jeglicher Grundlage.
Abgesehen davon, daß Käs zu
keinem Zeitpunkt eine Kursänderung oder Annäherung an Rechtsaußen
gefordert hat, ist nach seinem mißlungenen Versuch einer Gegenkandidatur
gegen Schlierer 1998 und nach seinem Rückzug aus der Führungsspitze
der Partei auf dem Bundesparteitag 2000 genau das Gegenteil dessen eingetreten,
was der Verfassungsschutz behauptet.
Auf dem Bundesparteitag in Winnenden im
November 2000 setzte sich Schlierer mit seinem Personalvorschlag vollständig
durch.
Der sog. „rechte Flügel“ – was immer
darunter zu verstehen sein soll – spielte keine Rolle.
Insoweit kann auch auf die Berichterstattung
vom 20.11.2000 über den Bundesparteitag verwiesen werden.
Geradezu absurd ist daher die Behauptung,
die Republikaner hätten „gerade in den letzten Jahren einen weiteren
Rechtsruck vollzogen“ hätten.
Einmal abgesehen davon, daß das
Landesamt für Verfassungsschutz nicht in der Lage ist, auch nur einen
einzigen Beweis für seine Behauptungen anzubieten, beweisen die vorgenannten
Fakten genau das Gegenteil.
Offenbar war hier der Wunsch Vater der
Verfassungsschutz-Gedanken.
Fazit
(Text
des Verfassungsschutzes)
Die
zahlreichen als verfassungsfeindlich einzustufenden Äußerungen
der REP-Mitglieder und -Funktionäre, die Kontakte zu anderen Rechtsextremisten
und die häufig ausbleibenden Reaktionen der Par-teiführung auf
solche Vorkommnisse belegen in vielfältiger Weise die tatsächlichen
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei den REP.
(Bemerkung:
Was könnte das wohl sein, "tatsächliche Anhaltspunkte"?
Wäre der Gegensatz
dann ein untatsächlicher Anhaltspunkt?
Gilt nicht der Satz
- wie man redet, denkt man auch und handelt?
Das heißt
doch, konfuses reden erzwingt konfuses handeln - oder nicht?)
Sie
erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung
durch den Verfassungsschutz.
Dabei
stellen die beispielhaft aufgeführten Äußerungen und Kontakte
nur einen Querschnitt aus den dem LfV vorliegenden Erkenntnissen dar.
Die
Behauptung der REP, sie würden zu Unrecht den rechtsextremistischen
Parteien zugeordnet, ist damit widerlegt. Basta
Weder
ist der Vorwurf der mangelnden Neutralität gegenüber dem Landesamt
für Verfassungsschutz sachlich begründet noch wird das Parteienprivileg
durch die nachrichtendienstliche Beobachtung eingeschränkt.
An
der Rechtmäßigkeit und auch Notwendigkeit der nachrichtendienstlichen
Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden als Grundlage einer
geistig-politischen Auseinandersetzung mit den REP gibt es daher keine
berechtigten Zweifel. Basta
Stellungnahme
der REP
Die in der Verfassungsschutzbroschüre
angeführten Beispiele tragen das Fazit, die Zusammenfassung,
nicht.
Weder treffen sie zu, noch stellen sie
irgendeinen Querschnitt dar oder belegen gar in „vielfältiger Weise“
die angeblich bestehenden „tatsächlichen Anhaltspunkte“ verfassungsfeindlicher
Bestrebungen der Republikaner.
Die eklektizistische Vorgehensweise, die
sinnentstellenden Verkürzungen oder die Aufstellung von Falschbehauptungen
seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz widerspricht nicht nur
den gesetzlich normierten Aufgaben des Verfassungsschutzes, sondern begründen
den Verdacht einer voreingenommenen und parteilichen Arbeitsweise der Behörde.
Dies zeigt sich vor allem dort, wo das
Landesamt für Verfassungsschutz ganz gezielt ihm bekannte Erkenntnisse
verschweigt, weil diese nicht in das gewünschte Bild hineinpassen.
Hierzu zählt beispielsweise, daß
der Verfassungsschutz auch das Urteil des Truppendienstgericht Süd
vom 22.3.2000 verschweigt, in dem zwei in Baden-Württemberg stationierte
Berufssoldaten, die den Republikanern angehören, von disziplinarrechtlichen
Vorwürfen freigesprochen wurden. In dieser Entscheidung gelangt das
Gericht nach einer intensiven Beweisaufnahme über die Vorwürfe
des Verfassungsschutzes zu folgender Bewertung:
„Die Partei verfolgt
keine verfassungsfeindlichen Ziele und selbst wenn dem so wäre, konnte
der Soldat auch aufgrund der Anschuldigungsschrift dies nicht erkennen.“
„Insgesamt kam vielmehr die Kammer insoweit
zu dem Ergebnis:
Die Soldaten haben durch das ihnen vorgeworfene
und von der Kammer festgestellte außerdienstliche Engagement für
die REP ihre Dienstpflichten nach §§ 8 und 17 Abs.2 S.2 SG schon
objektiv nicht verletzt, weil nicht festgestellt
werden kann, die Partei habe im angeschuldigten Zeitraum im Sinne der Anschuldigungsschrift,
die nach § 103 Abs.1 WDO den Gegenstand der Urteilsfindung bestimmt,
verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.“
In einem Kommentar zu diesem Truppendienstgerichtsurteil
in der FAZ von 25.9.00 heißt es:
„Ebenso schwer wiegt, daß das Gericht
wichtige politische Aussagen der Republikaner als verfassungsmäßig
unbedenklich bewertet.
Damit widerspricht es dem Anspruch aller
Bundestagsparteien, selbst zu bestimmen, was ‚politisch korrekt‘ und damit
verfassungskonform sei.
Das ist der Stoff, aus dem Grundsatzdebatten
gemacht sind.“
Demgegenüber profiliert sich das
Landesamt für Verfassungsschutz mit seiner Broschüre über
die Republikaner als Sprachrohr der politischen Korrektheit. Die angeführten
Beispiele für angeblich verfassungsfeindliche Äußerungen,
für angebliche Kontakte zu Rechtsextremisten oder angeblich häufig
nicht erfolgende Reaktionen der Parteiführung treffen zum größten
Teil nicht zu und dienen allenfalls der Irreführung der Öffentlichkeit.
Fazit:
Insgesamt
hinterläßt die Verfassungsschutzbroschüre den Eindruck
einer intellektuell anspruchslosen und dilettantischen Zusammenstellung
von Halb- und Unwahrheiten, die offenbar ausschließlich
deshalb im September 2000 veröffentlicht wurde, um im Vorwahlkampf
der den Innenminister stellenden Regierungspartei Argumente zur Polemik
gegen die Republikaner zu liefern.