Landtag von Baden-Württemberg -- 72. Plenarsitzung -- TOP 3

Aktuelle Debatte
Eröffnung der Ausstellung Rechtsextremismus in Deutschland



Vorbemerkung:
Wochenlang wurde über angebliche "Rangeleien der Rep im Landtag" berichtet.
Nicht ein einziger Bericht erklärte Ablauf oder Hergang dieser sogenannten "Rangeleien", obwohl mindestens eine Video-Kamera den Vorgang aufgenommen hat.
Warum wird der Film nicht als "Beweis für Gewalt der REP" gezeigt?
Es gäbe doch nichts besseres, als die REP im Bild vorzuführen.

Oder zeigt der Film nichts angreifbares?
Es geschah folgendes nach uns vorliegenden Berichten, nach den Berichten der wenigen am Vorgang Beteiligten:

1    Die "Rangelei" dauerte etwa 10 Sekunden.

  1. Die "Rangelei" wurde von Personen, die nur 4-5 m daneben standen, nicht bemerkt.
  2. Es wird immer von 4 beteiligten Republikanern gesprochen. Tatsache ist: nur zwei waren zugegen, von denen einer unbeteiligt war.
  3. Der Ablauf:

  4. Zwei Abgeordnete der REP standen vor der in allen Berichten genannten Vitrine im Landtag, einem etwa 80 cm breiten, 30 cm tiefen und 80 cm hohen Glaskasten, in dem oben Zeitungen der DVU und NPD ausgestellt waren.
    Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz trat auf diese Abgeordneten zu und verlangte "Gehen Sie hier weg".
    Die Antwort eines Abgeordneten "Sie haben hier kein Hausrecht".
    Darauf versuchte der Verfassungsschützer, den Abgeordneten mit beiden Händen wegzuschieben.
    "Finger weg" war dessen Reaktion.
    Der Verfassungsschützer trat zurück, mit der Zeitung "Der Republikaner" in der Hand - und in diesem Moment riß der Abgeordnete dem Verfassungsschützer die Zeitung seiner eigenen Partei aus der Hand und zerriß diese Zeitung. Diese Zeitung hatte sich der Verfassungsschützer nur Minuten vorher vom Informationsstand der Republikaner geholt!
  5. Das wars.

  6. Dauer unter 10 Sekunden.
    Ein Verfassungsscshützer holte sich eine Zeitung bei den Republikanern - und diese Zeitung wurde ihm wieder weggenommen. Der Verfassungsschützer wurde dabei von keinem Republikaner berührt.
    Ende einer "Rangelei".
    Frage - was steht im Duden unter Rangelei?
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Gekürzte Fassung des Plenarprotokolls der 72. Sitzung.
Das vollständige Protokoll kann im Internet aufgerufen werden unter
www.landtag-bw.de
Landtagspräsident Straub

Aktuelle Debatte –
Vorgänge im Zusammenhang mit der Eröffnung der Ausstellung "Demokratie ist verletzlich – Rechtsextremismus in Deutschland" –
beantragt von der Fraktion der SPD

Präsident Straub: Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr.Schlierer.

Abg. Dr. Schlierer REP: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme diese Debatte als das, was sie ist: Auftakt zum Landtagswahlkampf.

Ich habe so den Eindruck, dass da einige sind, die sich jetzt überlegen: Was machen wir denn? Womöglich sind die Republikaner wieder dabei". Dann fehlt den einen die absolute Mehrheit, und die anderen sehen ihre Kalküle nicht aufgehen. Ich habe dafür Verständnis.
Ich muss aber auf der anderen Seite sagen, dass das, was ich vorhin hier gehört habe, Herr Kuhn, alles andere als überzeugend war.

Da kommt der Kollege Birzele und zitiert aus dem Verfassungsschutzbericht.
Wissen Sie was, Herr Birzele: Lesen Sie einmal in den "Stuttgarter Nachrichten" vom 14. Oktober 1999 den Kommentar des Chefredakteurs Offenbach.
Da haben Sie genau die Verquickung von Zuwanderung und sozialem Problem bei uns, die wir seit Jahren hier kritisieren.
Mit solchen Maßstäben können Sie nicht überzeugen.

Zu Ihnen, Herr Kollege Oettinger: Sie reden von der Kungelei mit DVU und NPD.
Naja, dazu will ich Ihnen etwas sagen: Wir nehmen vielleicht ab jetzt auch noch die "Deutschen Monatshefte" in die Vitrine.
Ein Republikaner auf der Illinger CDU-Wahlliste! Was wollen Sie denn? Wer kungelt hier mit wem? Die CDU mit den Republikanern! Das ist doch das Interessante.

Wenn Sie dann sagen: "Das Bekenntnis zur Ausstellung hier im Landtag", dann sage ich Ihnen auch was: Diese Ausstellung richtet sich gegen einen Teil des Landtags, gegen einen Teil des Parlaments.
Wenn sie das tut, dann richtet sich sozusagen die Ausstellung auch gegen den Landtag selbst – im Landtagsgebäude. Da sage ich Ihnen offen:
Es gibt bei Ihnen in der Fraktion auch durchaus aufrechte Leute, die sagen: Das ist nicht richtig.
Wenn Sie mir hier erzählen wollen, das sei alles von vornherein eine Basis, dann irren Sie sich.
Jetzt noch etwas zu der rechtlichen Bewertung. Herr Kollege Oettinger, ein Blick in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt Ihnen doch sofort, dass hier, was das Verhalten meiner Fraktionskollegen angeht, gar kein strafbares Verhalten vorliegt, was Sie zumindest im Zusammenhang mit Nötigung ansprechen.
Haben Sie die Entscheidung nicht gelesen? Ich rate es Ihnen einmal. Dann werden Sie schnell merken – das verdanken wir natürlich mehr dem rotgrünen Umfeld –, dass diese Art des früher als Nötigung angesehenen Verhaltens heute nicht mehr strafbar ist.
Aber das ist nun einmal so. Darum werden Sie sich nicht herumdrücken können.
So wird das eben in Zukunft zu entscheiden sein.
Ich sage Ihnen: Ich sehe gar keinen Grund für eine Entschuldigung. Was ich sehe, ist der Grund, das Verhalten dieses Verfassungsschutzmitarbeiters zu verurteilen.
Dazu haben Sie bis heute nichts gesagt.
Dazu haben Sie nichts gesagt.

– Nein, nein. Ich will Ihnen etwas sagen: Was Sie hier machen, ist folgendes:

Sie unterstellen einen Sachverhalt, den Sie gar nicht kennen, so, wie er Ihnen passt, und bauen darauf Verurteilungspyramiden auf, anstatt sich hinzustellen und klar und deutlich zu sagen:

Wenn ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes am Ende der Eröffnungsveranstaltung einen Abgeordneten dieses Hauses körperlich angreift – –
– Das ist schon beweislich gesichert. – Wenn das der Fall ist und Sie schweigen dazu – Sie haben im Präsidium verweigert, dieses Verhalten zu verurteilen –, setzen Sie selber Maßstäbe, an denen wir Sie messen werden.

Wenn das der Fall ist und Sie dazu schweigen – Sie haben sich im Präsidium geweigert, dieses Verhalten zu verurteilen –, setzen Sie selbst Maßstäbe, an denen wir Sie messen werden.
Auf jeden Fall ist das, was Sie hier gemacht haben, Heuchelei und nichts anderes.
Ich sage in diesem Zusammenhang auch, dass dieser Beamte oder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weder vom Landtagspräsidenten noch von seinem eigenen Vizepräsidenten zu seinem Verhalten ermächtigt war.

Dann sage ich dazu noch etwas, damit das nicht verborgen bleibt:
Gegen diesen Beamten wird von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt.

(Abg. Drexler SPD: Woher wissen Sie das?) – Ja, weil ich schon das Aktenzeichen habe, Herr Kollege.
– Vorhin ist vom Präsidenten erwähnt worden, dass Gott sei Dank ermittelt wird.
Ich schließe mich dem an. Es wird ermittelt. Wir werden dann feststellen, wer eine Straftat begangen hat.
Ich kann nur eines sagen: Ich halte es für sehr bedenklich, wenn in diesem Hohen Hause Abgeordnete regelrecht vogelfrei werden;
denn in Zukunft gilt nach Ihrer Lesart – es muss nur irgendein Mitarbeiter einer externen Behörde kommen –, dass er irgendeinen Abgeordneten, ohne dass er zuvor den Landtagspräsidenten, der das Hausrecht ausübt – nur er darf das Hausrecht ausüben – gefragt hat, angreifen darf. Da schauen Sie zu.
Ich sage Ihnen ganz offen: Machen Sie weiter so.

Das wird die Bevölkerung draußen schon begreifen.

Sie werden dann ganz schnell sehen, dass das Rechtsgefühl draußen bei den Menschen vielleicht ausgeprägter ist als bei Ihnen, die Sie Ihr politisches Spiel treiben.

(Zuruf von der SPD: Das macht die Nazimaske aus!) Ich sage noch etwas zu der Frage, was da passiert ist.
Herr Präsident, es hat mehrere Versuche gegeben, diese Vitrine zu füllen.
Sie ist übrigens am Anfang sogar von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes geöffnet worden. Das ist nicht das Problem.
Das Problem ist, dass Abgeordnete meiner Fraktion vor dieser Vitrine stehend den Aufforderungen dieses Verfassungsschutzmitarbeiters nicht Folge geleistet haben.
Das ist Ihr Recht. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Im Übrigen will ich noch hinzufügen, dass die Falschaussage von Herrn Birzele – die werden wir dann auch noch darlegen können –, dass Abgeordnete auf seine Aufforderung hin, obwohl er gar kein Hausrecht ausüben konnte, es sich aber angemaßt hat, nicht weggegangen seien, auch nicht stimmt.

Herr Kollege Birzele hat Herrn Kollegen Schonath aufgefordert und Herr Kollege Schonath ist zur Seite gegangen.
Ich frage Sie: Was ist daran strafbar?
– Herr Birzele, zu Ihnen: Abgesehen davon, dass wir im Laufe der Legislaturperiode mit Ihnen noch einige Themen zu besprechen haben werden,

(Abg. Birzele SPD: So haben die Nazis angefangen!) ich nenne nur das Stichwort Beschaffungsextremismus –, haben Sie selbst zugegeben, dass Sie die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes noch regelrecht ermuntert haben, sich Material der Fraktionen unten aus dem Landtag zu besorgen, um das dann in die Vitrine einzulegen.
Damit haben Sie eines demonstriert:
Es ging Ihnen kurz vor der Kommunalwahl nur darum, Stimmung gegen meine Fraktion zu machen.
Das ist Fakt.
Das Argument, diese Ausstellung richte sich nicht gegen einen Teil des Landtags, ist damit endgültig widerlegt.
Meine Damen und Herren, in dieser ersten Runde will ich noch eines sagen:

Es stimmt nicht, dass das Präsidium bei seiner Beschlussfassung in voller Kenntnis des Ausstellungsumfangs entschieden hätte. Ich habe das nachgeprüft.
Die Unterlagen, die uns damals vom Bundesamt für Verfassungsschutz zugeleitet wurden, enthielten die Informationen über diese Vitrine nicht.
Wenn Sie selbstkritisch wären, müssten Sie sagen: Eigentlich sind auch wir vom Bundesamt für Verfassungsschutz gelinkt worden.

(Abg. Oettinger CDU: Wieso das?) Ja natürlich, wenn über eine Ausstellung auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen entschieden wird, –– (Abg. Haasis CDU: Wollen Sie bei jeder Ausstellung vorher jedes Ausstellungsstück begutachten? Das ist Blödsinn, was Sie da sagen!) – Herr Kollege Haasis, bei einer solch politisch brisanten Ausstellung – das wissen Sie auch – können Sie doch nicht sagen: Wir bieten Ihnen eine unvollständige Information an, auf deren Grundlage Sie zustimmen können.
Bei der Sachlage kann ich eigentlich nur eines sagen:
Es ist nicht im geringsten der Anlass geboten, von unserer Seite irgendwelche allgemeine Entschuldigungen abzugeben. Deshalb werde ich das auch nicht tun.
 


Zweiter Teil der Debatte

Präsident Straub: Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr.Schlierer.
Abg. Dr. Schlierer REP: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will einmal etwas zu meinen Vorrednern sagen.

Es ist schon bezeichnend, wenn der Fraktionsvorsitzende der SPD hier davon spricht, man müsse diesen Abgeordneten die Funktionen entziehen.
Als ob man dies könnte!
Ich kann bloß eines sagen: Herr Maurer, was schert Sie offensichtlich die Verfassung und das Recht?
So ist das. Nein, nein. Was Sie hier wollen, ist doch ein glatter Rechtsbruch.
Ich sage Ihnen gleich eines: Wenn Sie glauben, Sie könnten jetzt im Schnellverfahren eine rückwirkende Änderung in der Geschäftsordnung herbeiführen, dann wird das durch den Staatsgerichtshof rechtlich überprüft.

Ich sage Ihnen noch etwas dazu: Das hat ja noch eine ganz interessante Folgerung. Was glauben Sie eigentlich, was mit den ganzen legislativen Akten ist, die durch diesen Ausschuss laufen?
Da ist der Geburtsfehler ja sozusagen von Anfang an in das Gesetz mit eingewebt.

Ich könnte mir vorstellen, dass es manch einen Studenten delektiert, wenn er sich vorstellt, wie schön er dann beispielsweise Hochschulgesetze anfechten kann.
Das muss man sehr wohl überlegen.
Ich habe aber den Eindruck, das ist Ihnen völlig egal. Wahrscheinlich ist das auch schon ein Stück zu hoch für Sie, dass das dann auch Auswirkungen auf die Funktion des Parlaments hat.
– Sehen Sie, das ist auch bezeichnend: Es reicht Ihnen, Herr Brechtken.

(Abg. Brechtken SPD: Ja, richtig! Sie reichen mir!) Sie würden uns ja am liebsten das Wort entziehen, weil das Ihrem Verfassungsverständnis am ehesten entspricht.
Aber so ist unsere Verfassung eben nicht. (Abg. Birzele SPD: Nein! Sie sollen möglichst viel reden und sich entlarven!) – Ja, ja. Herr Birzele, Sie entlarven sich ja auch laufend. Da stehen wir uns wahrscheinlich in nichts nach.
Ich will nur eines deutlich machen, weil Herr Maurer das wieder angesprochen hat.
Ich sage das noch einmal deutlich: Eine Absprache mit dem Landtagspräsidenten hat es nicht gegeben. Das wird ja auch immer wieder fälschlicherweise in Umlauf gesetzt.

Nun noch ein Wort zum Kollegen Jacobi.
Wissen Sie, Herr Jacobi: Sie treten hier gerade hin, als ob die Grünen die Lichtgestalten von Recht, Gesetz und Verfassung wären.
Glauben Sie ehrlich, wir würden nicht die Zeitung lesen und nicht mitbekommen, dass der Kollege Buchter kürzlich in einem Zivilprozess wegen einer Sachbeschädigung, wegen glatten Rechtsbruchs, vor Gericht stand?

(Abg. Wieser CDU: Was? – Unruhe) – Ja. – Glauben Sie denn, dass Sachbeschädigungen, auch wenn sie eine geringfügige Sache betreffen, kein Rechtsbruch sind?
Sehen Sie: Das ist Ihr Rechtsverständnis. Deswegen haben Sie uns hier keine Vorhaltungen zu machen.
Im Übrigen sage ich Ihnen jetzt noch etwas.
Was glauben Sie, was für ein Sturm der Entrüstung durch dieses hohe Haus laufen würde, wenn ein Verfassungsschutzmitarbeiter einen Abgeordneten der Grünen angelangt hätte?
Da wäre wahrscheinlich der halbe Volksaufstand entstanden.
Und jetzt stellen Sie sich hin und sagen: Das ist alles nichts; das ist ganz normal, das gehört zu den Gepflogenheiten hier. Ich sage Ihnen noch einmal:

Von unseren Abgeordneten ist keine physische Gewalt ausgeübt worden.
Ich gestehe zu, dass eine Zeitung zerrissen wurde. Das war sicherlich nicht richtig, aber es war eine Reflexbewegung auf einen Angriff eines Verfassungsschutzmitarbeiters.
– So ist es.

Jetzt sage ich noch etwas zu den Rücktrittsforderungen.
Schauen Sie einmal: Wie absurd Ihre Argumentation ist, kann man sehr schnell daran festmachen, dass beispielsweise bei dem besagten Vorgang Herr Kollege Deuschle gar nicht zugegen war.
Es werden hier auch Falschbehauptungen aufgestellt, sie hätten die ganze Zeit dort herumgestanden.
Nun gibt es Gott sei Dank Zeugen außerhalb unserer Fraktion, nämlich diejenigen Personen, die sich zu dieser Zeit mit Herrn Deuschle unterhalten haben.

Trotzdem stellen Sie sich hier hin und fordern etwas.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, Herr Kollege Pfister, zuerst einmal den Sachverhalt aufzuklären und dann die großen Schlussfolgerungen zu ziehen.
– Wofür sollen wir uns denn entschuldigen?

(Abg. Pfister FDP/DVP: Dass Sie Gewalt angewendet haben!) – Sie wollen dauernd eine Entschuldigung für etwas, was gar nicht stattgefunden hat. Sie unterstellen nämlich, dass wir Handgreiflichkeiten ausgelöst haben, und das ist nicht der Fall.
Wir sind angegriffen worden.

Das wollen wir doch noch einmal deutlich machen.
– Sie versuchen hier, etwas zu konstruieren, weil es Ihnen so ins Konzept passt.
Aber Sie haben Pech.
Die Dinge lassen sich aufklären, und sie werden aufgeklärt werden.

Da bin ich gespannt, ob dann nicht vielleicht von uns die Forderung kommt, dass sich manche in diesem hohen Haus bei uns entschuldigen. Herr Pfister, ich komme auf Sie zurück.

Präsident Straub: Herr Abg. Maurer,
.... Ich bedaure es, dass Sie in Kenntnis der Rechtslage die Amtsführung des Parlamentspräsidenten gerügt haben.
Nach ständigem Parlamentsbrauch – ich zitiere aus der einschlägigen Kommentierung – widerspricht Kritik an der Amtsführung des Parlamentspräsidenten der parlamentarischen Ordnung und kann als Ordnungsverletzung durch einen Ordnungsruf geahndet werden.
Ich halte es nicht für richtig, das Verhalten anderer Abgeordneter berechtigterweise zu kritisieren, aber dabei gleichzeitig bewusst selbst gegen die parlamentarische Ordnung zu verstoßen.

Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.


Weitere Unterlagen und Informationen zu diesem Vorgang erhalten Sie

über die
Fraktion Die Republikaner
Landtag von Baden-Württemberg

Tel. 0711 - 2063927