Aktuelle Debatte
Eröffnung
der Ausstellung Rechtsextremismus in Deutschland
Oder zeigt der Film nichts angreifbares?
Es geschah folgendes nach uns vorliegenden
Berichten, nach den Berichten der wenigen am Vorgang Beteiligten:
1 Die "Rangelei" dauerte etwa 10 Sekunden.
Gekürzte Fassung
des Plenarprotokolls der 72. Sitzung.
Das vollständige
Protokoll kann im Internet aufgerufen werden unter
www.landtag-bw.de
Landtagspräsident Straub
Aktuelle Debatte –
Vorgänge im Zusammenhang
mit der Eröffnung der Ausstellung "Demokratie ist verletzlich – Rechtsextremismus
in Deutschland" –
beantragt von der Fraktion
der SPD
Präsident Straub: Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr.Schlierer.
Abg. Dr. Schlierer REP: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme diese Debatte als das, was sie ist: Auftakt zum Landtagswahlkampf.
Ich habe so den Eindruck, dass da einige
sind, die sich jetzt überlegen: Was machen wir denn? Womöglich
sind die Republikaner wieder dabei". Dann fehlt den einen die absolute
Mehrheit, und die anderen sehen ihre Kalküle nicht aufgehen. Ich habe
dafür Verständnis.
Ich muss aber auf der anderen Seite sagen,
dass das, was ich vorhin hier gehört habe, Herr Kuhn, alles andere
als überzeugend war.
Da kommt der Kollege Birzele und zitiert
aus dem Verfassungsschutzbericht.
Wissen Sie was, Herr Birzele: Lesen Sie
einmal in den "Stuttgarter Nachrichten" vom 14. Oktober 1999 den Kommentar
des Chefredakteurs Offenbach.
Da haben Sie genau die Verquickung von
Zuwanderung und sozialem Problem bei uns, die wir seit Jahren hier kritisieren.
Mit solchen Maßstäben können
Sie nicht überzeugen.
Zu Ihnen, Herr Kollege Oettinger: Sie reden
von der Kungelei mit DVU und NPD.
Naja, dazu will ich Ihnen etwas sagen:
Wir nehmen vielleicht ab jetzt auch noch die "Deutschen Monatshefte" in
die Vitrine.
Ein Republikaner auf der Illinger CDU-Wahlliste!
Was wollen Sie denn? Wer kungelt hier mit wem? Die CDU mit den Republikanern!
Das ist doch das Interessante.
Wenn Sie dann sagen: "Das Bekenntnis zur
Ausstellung hier im Landtag", dann sage ich Ihnen auch was: Diese Ausstellung
richtet sich gegen einen Teil des Landtags, gegen einen Teil des Parlaments.
Wenn sie das tut, dann richtet sich sozusagen
die Ausstellung auch gegen den Landtag selbst – im Landtagsgebäude.
Da sage ich Ihnen offen:
Es gibt bei Ihnen in der Fraktion auch
durchaus aufrechte Leute, die sagen: Das ist nicht richtig.
Wenn Sie mir hier erzählen wollen,
das sei alles von vornherein eine Basis, dann irren Sie sich.
Jetzt noch etwas zu der rechtlichen Bewertung.
Herr Kollege Oettinger, ein Blick in die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zeigt Ihnen doch sofort, dass hier, was das Verhalten meiner Fraktionskollegen
angeht, gar kein strafbares Verhalten vorliegt, was Sie zumindest im Zusammenhang
mit Nötigung ansprechen.
Haben Sie die Entscheidung nicht gelesen?
Ich rate es Ihnen einmal. Dann werden Sie schnell merken – das verdanken
wir natürlich mehr dem rotgrünen Umfeld –, dass diese Art des
früher als Nötigung angesehenen Verhaltens heute nicht mehr strafbar
ist.
Aber das ist nun einmal so. Darum werden
Sie sich nicht herumdrücken können.
So wird das eben in Zukunft zu entscheiden
sein.
Ich sage Ihnen: Ich sehe gar keinen Grund
für eine Entschuldigung. Was ich sehe, ist der Grund, das Verhalten
dieses Verfassungsschutzmitarbeiters zu verurteilen.
Dazu haben Sie bis heute nichts gesagt.
Dazu haben Sie nichts gesagt.
– Nein, nein. Ich will Ihnen etwas sagen: Was Sie hier machen, ist folgendes:
Sie unterstellen einen Sachverhalt, den Sie gar nicht kennen, so, wie er Ihnen passt, und bauen darauf Verurteilungspyramiden auf, anstatt sich hinzustellen und klar und deutlich zu sagen:
Wenn ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes
am Ende der Eröffnungsveranstaltung einen Abgeordneten dieses Hauses
körperlich angreift – –
– Das ist schon beweislich gesichert.
– Wenn das der Fall ist und Sie schweigen dazu – Sie haben im Präsidium
verweigert, dieses Verhalten zu verurteilen –, setzen Sie selber Maßstäbe,
an denen wir Sie messen werden.
Wenn das der Fall ist und Sie dazu schweigen
– Sie haben sich im Präsidium geweigert, dieses Verhalten zu verurteilen
–, setzen Sie selbst Maßstäbe, an denen wir Sie messen werden.
Auf jeden Fall ist das, was Sie hier
gemacht haben, Heuchelei und nichts anderes.
Ich sage in diesem Zusammenhang auch,
dass dieser Beamte oder Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weder vom Landtagspräsidenten
noch von seinem eigenen Vizepräsidenten zu seinem Verhalten ermächtigt
war.
Dann sage ich dazu noch etwas, damit das
nicht verborgen bleibt:
Gegen diesen Beamten wird von der Staatsanwaltschaft
Stuttgart ermittelt.
Das wird die Bevölkerung draußen schon begreifen.
Sie werden dann ganz schnell sehen, dass das Rechtsgefühl draußen bei den Menschen vielleicht ausgeprägter ist als bei Ihnen, die Sie Ihr politisches Spiel treiben.
Im Übrigen will ich noch hinzufügen, dass die Falschaussage von Herrn Birzele – die werden wir dann auch noch darlegen können –, dass Abgeordnete auf seine Aufforderung hin, obwohl er gar kein Hausrecht ausüben konnte, es sich aber angemaßt hat, nicht weggegangen seien, auch nicht stimmt.
Herr Kollege Birzele hat Herrn Kollegen
Schonath aufgefordert und Herr Kollege Schonath ist zur Seite gegangen.
Ich frage Sie: Was ist daran strafbar?
– Herr Birzele, zu Ihnen: Abgesehen davon,
dass wir im Laufe der Legislaturperiode mit Ihnen noch einige Themen zu
besprechen haben werden,
Es stimmt nicht, dass das Präsidium
bei seiner Beschlussfassung in voller Kenntnis des Ausstellungsumfangs
entschieden hätte. Ich habe das nachgeprüft.
Die Unterlagen, die uns damals vom Bundesamt
für Verfassungsschutz zugeleitet wurden, enthielten die Informationen
über diese Vitrine nicht.
Wenn Sie selbstkritisch wären, müssten
Sie sagen: Eigentlich sind auch wir vom Bundesamt für Verfassungsschutz
gelinkt worden.
Zweiter Teil der Debatte
Präsident Straub: Das
Wort erteile ich Herrn Abg. Dr.Schlierer.
Abg. Dr. Schlierer
REP: Herr Präsident,
meine Damen und Herren! Ich will einmal etwas zu meinen Vorrednern sagen.
Es ist schon bezeichnend, wenn der Fraktionsvorsitzende
der SPD hier davon spricht, man müsse diesen Abgeordneten die Funktionen
entziehen.
Als ob man dies könnte!
Ich kann bloß eines sagen: Herr
Maurer, was schert Sie offensichtlich die Verfassung und das Recht?
So ist das. Nein, nein. Was Sie hier
wollen, ist doch ein glatter Rechtsbruch.
Ich sage Ihnen gleich eines: Wenn Sie
glauben, Sie könnten jetzt im Schnellverfahren eine rückwirkende
Änderung in der Geschäftsordnung herbeiführen, dann wird
das durch den Staatsgerichtshof rechtlich überprüft.
Ich sage Ihnen noch etwas dazu: Das hat
ja noch eine ganz interessante Folgerung. Was glauben Sie eigentlich, was
mit den ganzen legislativen Akten ist, die durch diesen Ausschuss laufen?
Da ist der Geburtsfehler ja sozusagen
von Anfang an in das Gesetz mit eingewebt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es
manch einen Studenten delektiert, wenn er sich vorstellt, wie schön
er dann beispielsweise Hochschulgesetze anfechten kann.
Das muss man sehr wohl überlegen.
Ich habe aber den Eindruck, das ist Ihnen
völlig egal. Wahrscheinlich ist das auch schon ein Stück zu hoch
für Sie, dass das dann auch Auswirkungen auf die Funktion des Parlaments
hat.
– Sehen Sie, das ist auch bezeichnend:
Es reicht Ihnen, Herr Brechtken.
Nun noch ein Wort zum Kollegen Jacobi.
Wissen Sie, Herr Jacobi: Sie treten hier
gerade hin, als ob die Grünen die Lichtgestalten von Recht, Gesetz
und Verfassung wären.
Glauben Sie ehrlich, wir würden nicht
die Zeitung lesen und nicht mitbekommen, dass der Kollege Buchter kürzlich
in einem Zivilprozess wegen einer Sachbeschädigung, wegen glatten
Rechtsbruchs, vor Gericht stand?
Von unseren Abgeordneten ist keine physische
Gewalt ausgeübt worden.
Ich gestehe zu, dass eine Zeitung zerrissen
wurde. Das war sicherlich nicht richtig, aber es war eine Reflexbewegung
auf einen Angriff eines Verfassungsschutzmitarbeiters.
– So ist es.
Jetzt sage ich noch etwas zu den Rücktrittsforderungen.
Schauen Sie einmal: Wie absurd Ihre
Argumentation ist, kann man sehr schnell daran festmachen, dass beispielsweise
bei dem besagten Vorgang Herr Kollege Deuschle gar nicht zugegen war.
Es werden hier auch Falschbehauptungen
aufgestellt, sie hätten die ganze Zeit dort herumgestanden.
Nun gibt es Gott sei Dank Zeugen außerhalb
unserer Fraktion, nämlich diejenigen Personen, die sich zu dieser
Zeit mit Herrn Deuschle unterhalten haben.
Trotzdem stellen Sie sich hier hin und
fordern etwas.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, Herr Kollege
Pfister, zuerst einmal den Sachverhalt aufzuklären und dann die großen
Schlussfolgerungen zu ziehen.
– Wofür sollen wir uns denn entschuldigen?
Das wollen wir doch noch einmal deutlich
machen.
– Sie versuchen hier, etwas zu konstruieren,
weil es Ihnen so ins Konzept passt.
Aber Sie haben Pech.
Die Dinge lassen sich aufklären,
und sie werden aufgeklärt werden.
Da bin ich gespannt, ob dann nicht vielleicht von uns die Forderung kommt, dass sich manche in diesem hohen Haus bei uns entschuldigen. Herr Pfister, ich komme auf Sie zurück.
Präsident Straub: Herr
Abg. Maurer,
.... Ich bedaure
es, dass Sie in Kenntnis der Rechtslage die Amtsführung des Parlamentspräsidenten
gerügt haben.
Nach ständigem
Parlamentsbrauch – ich zitiere aus der einschlägigen Kommentierung
– widerspricht Kritik an der Amtsführung des Parlamentspräsidenten
der parlamentarischen Ordnung und kann als Ordnungsverletzung durch einen
Ordnungsruf geahndet werden.
Ich halte es nicht
für richtig, das Verhalten anderer Abgeordneter berechtigterweise
zu kritisieren, aber dabei gleichzeitig bewusst selbst gegen die parlamentarische
Ordnung zu verstoßen.
Die Aktuelle Debatte ist damit beendet.
Weitere Unterlagen und Informationen zu diesem Vorgang erhalten Sie
über die
Fraktion Die Republikaner
Landtag von Baden-Württemberg
Tel. 0711 - 2063927