Übersicht |
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1.1 Vorbemerkung |
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1.2 Die Medien und die Presse |
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Stuttgarter Thesen |
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2. Grundlagen |
4 Politische Reform |
2.1 Ständige Regierungskonferenz |
4.1 Wirtschaftliche / Währungspolitische Integration |
2.2 Prozeß der Verfahrensregelungen |
4.2 Wirtschaftliche / Soziale Notwendigkeiten |
2.3 Beteiligung der Länder |
4.3 Eintrittskriterien in Währungsunion |
2.4 Politikfelder / Handlungsdefizite |
4.4 Handlungsfähigkeit der Länderparlamente |
3 Institutionelle Reform |
4.5 Binnenmarkt und Globalisierung |
3.1 Zentrales Entscheidungsgremium |
4.6 Wettsbewerbsordnung |
3.2 Zweite Kammer |
4.7 Neuordnung der Finanzen |
3.3 Europäisches Parlament |
4.8 Handlungsdefizite der EU |
3.4 Ausschuß der Regionen |
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3.5 Europäische Kommission |
5 Schlußkommentar |
3.6 Subsidiaritätsprinzip |
5.1 Ablehnung des Vertrags von Maastricht und des Euro |
3.7 Vertiefung der EU |
5.2 Stuttgarter Thesen der Republikaner |
1.1 |
Vom 5. bis 7. Mai 1997 fand im Landtag von Baden-Württemberg eine
Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum für
Föderalismus-Forschung Tübingen statt.
Ziel und Aufgabe war die Erarbeitung der „Stuttgarter Thesen"
zum Thema
„Die europapolitische Rolle der Landes- und Regionalparlamente
in der Europäischen Union"
Die Fraktion Die Republikaner hat sich dabei als einzige der fünf
Landtagsfraktionen bei der Abstimmung aus drei Gründen der Stimme
enthalten:
-
weil eine Diskussion über Verbesserungsvorschläge vom
Moderator der Konferenz unterbunden wurde;
-
weil die der Konferenz schon abstimmungsfertig vorgelegten "Stuttgarter
Thesen" des Landtags nicht als "Ergebnis der Tagung im Bereich
der Ländermitwirkung bei der europäischen Gesetzgebung" bezeichnet
werden können;
-
weil diese "Stuttgart Thesen" des Landtags nicht weitreichend
genug sind, um eine Verbesserung des status quo zu bewirken.
Die Fraktion Die Republikaner im Landtag von Baden-Württemberg
legt hiermit die schon am 7. Mai den Konferenzteilnehmern übergebenen
"Stuttgarter Thesen der Republikaner" als Alternativvorschlag
vor.
Wir sind überzeugt, daß eine Realisierung der hier vorgestellten
Forderungen ein entscheidender Schritt ist,
ein Schritt hin zu mehr Effizienz und Demokratie im europäischen
Entscheidungsprozess. |
1.2 |
Zur Presseberichterstattung über diese Konferenz:
Der einzige Hinweis auf Die Republikaner in den Medienberichten
über diese Konferenz war die Bemerkung
"als einzige Fraktion stimmten die Republikaner den Stuttgarter Thesen
nicht zu".
Weil die Medien den Inhalt des von der Fraktion
Die Republikaner als einziger Fraktion im Landtag einbrachten und
vorlegten weitergehenden Vorschlages verschwiegen, ist diese Veröffentlichung
über das Internet notwendig geworden.
Am 28. Februar 1998, am Tag nach der Veröffentlichung
der Defizit-Kriterien der wichtigsten EU-Staaten, am Tag nach der größten
Daten-Manipulation in der Geschichte der noch jungen EU, zeigt sich die
Bedeutung dieser Stuttgart Thesen der Republikaner.
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2 |
Wolf Krisch MdL / Dr. Peter Linder Parlamentarischer
Berater
Die Stuttgarter Thesen der Republikaner
Grundlagen |
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2.1 |
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat auf seiner
Turiner Konferenz im März 1996 beschlossen, eine ständige
Regierungskonferenz einzusetzen.
Die Aufgabe dieses Gremiums ist es, unter anderem auch Vorschläge
für eine institutionelle Reform der Union zu erarbeiten. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund der vergangenen Ausweitung der EU
auf nunmehr 15 Mitglieder und der künftigen Behandlung der weiteren
Beitrittsanträge. |
2.2 |
Die Struktur der Institutionen und der Prozeß der
Verfahrensregelungen der Union war ursprünglich auf die Gründungsgemeinschaft
der Sechs zugeschnitten und können unter den heutigen Herausforderungen
nur noch schwerlich bestehen.
Es erscheint daher angezeigt, die bisherigen Strukturen den neuen Anforderungen
anzupassen und dabei die institutionellen Interessen der Länder
und Regionen der einzelnen Staaten deutlich zu stärken.
Eine verbindliche Einbindung der Länder und Regionen, aber auch
der Kommunen in den europäischen Entscheidungsprozeß
läßt sich schon daraus ableiten, daß die Länder
und Kommunen in Deutschland den entscheidenden Beitrag zur Erfüllung
der Konvergenzkriterien zu erbringen haben. |
2.3 |
Eine Beteiligung der Länder bzw. Regionen und Kommunen
am europäischen Entscheidungsprozeß läßt sich
nicht in der bestehenden Struktur erreichen.
Die europäischen Strukturen müssen sich öffnen für
eine erweiterte Ländermitwirkung an der Gesetzgebung der EU.
Soll die Beteiligung über Informations- und Mitteilungsrechte
oder die Teilnahme in beratenden Ausschüssen hinausgreifen und zentralistische
Fehlentwicklungen verhindern, so sind grundsätzliche Korrekturen
und Neugestaltungen im Entscheidungsaufbau der europäischen Organe
nötig.
Diese müssen auch eine strikte Trennung von gesetzgeberischer
und exekutiver Gewalt im Blickfeld haben.
Dies jedoch kann nur über eine nationalstaatliche Fundierung europäischer
Politik erreicht werden.
Vorschläge hierzu bringt dieses Thesenpapier ein. |
2.4 |
Eng verzahnt mit der organischen Entscheidungsstruktur sind die inhaltlich-politischen
Bereiche. Dabei ist festzustellen, daß gerade in Politikfeldern,
die in Deutschland „Ländersache" sind, eine besondere Brüsseler
Regulierungswut Platz greift.
Weiter fällt auf, daß in der EU einer Überregulierung
in Bereichen wie Industrie- oder auch Regionalpolitik massive Handlungsdefizite
in anderen Bereichen gegenüberstehen.
Besonders augenfällig werden diese Handlungsdefizite im Bereich
der Wettbewerbspolitik und der gesamten Innen- und Rechtspolitik.
Die Ergebnisse der Regierungskonferenz, die von der Reflexionsgruppe vorbereitet
werden, sind daher auch von besonderem Gewicht für die künftige
Stellung und Beteiligung der Landes- und Regionalparlamente sowie der Kommunen
in Fragen der europäischen Integration. |
3 |
Thesen zur institutionellen Reform |
3.1 |
Die Stellung des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs
als zentrales Entscheidungsgremium in Fragen von grundsätzlicher
integrationspolitischer Bedeutung beziehungsweise der Fachminister (Ministerrat)
bei der gemeinschaftlichen Rechtssetzung ist zu stärken.
Um die Effizienz der Entscheidungsprozesse zu erhöhen,
soll der Europäische Rat nur noch fünf feste Mitglieder aus den
„großen" Nationen besitzen, die um zwei alternierende Mitglieder
der „kleinen" Länder ergänzt werden.
Um die Kontinuität der Politik auch für die Länder,
Regionen und Kommunen nach außen zu fördern soll die Ratspräsidentschaft
nur noch alle 2 Jahre wechseln, wobei die Präsidentschaft nur eines
der fünf „großen" Länder wahrnehmen kann.
Die Abstimmungen sollen grundsätzlich mit qualifizierter Mehrheit
erfolgen. |
3.2 |
Um das dezentrale und regionale Moment in der Gemeinschaft zu stärken
und dem Grundsatz der Subsidiarität Geltung zu verschaffen,
soll die Gründung einer Zweiten Kammer vorgenommen werden,
die aus Mitgliedern der nationalen Parlamente besteht.
Der Zweiten Kammer kommt die Aufgabe zu, das institutionelle Gleichgewicht
innerhalb der EU-Organe herzustellen und so die Machtbalance zwischen
den Entscheidungsbeteiligten zu halten.
Desweiteren liegt der Zweiten Kammer die Vorstellung zugrunde, Europa
„von unten aufzubauen".
Dazu soll die zu schaffende Zweite Kammer mit weitgehenden
Rechten ausgestattet werden, insbesondere soll ihr das Initiativmonopol
im Gesetzgebungsbereich zukommen.
Die nationalen Parlamente schließen dabei die parlamentarischen
Vertretungen sämtlicher Gebietskörperschaften mit ein.
Die Einrichtung einer Zweiten Kammer, mit dem Element einer Regionalkammer,
steht also im ganz besonderen Interesse derjenigen, die die Stellung der
Länder bzw. der Regionen und der Kommunen in der EU gestärkt
sehen möchten.
Um die nationalen Initiativpotentiale voll auszuschöpfen, sollen
die Abgeordneten in ihrer Zahl je nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl
ihres Landes in die Kammer entsandt werden.
Dabei ist die Zahl der Abgeordneten auf 300 Mitglieder zu begrenzen |
3.3 |
Das Europäische Parlament soll seine bisherige Stellung
erhalten und sichern.
Auch bei künftigen Gemeinschaftserweiterungen soll die Zahl der
Parlamentsmitglieder 650 nicht übersteigen.
Es ist zu erwägen, den Anwendungsbereich des Mitentscheidungsverfahrens
auszuweiten bzw. auf alle Fälle anzuwenden, in denen der Rat mit qualifizierter
Mehrheit entscheidet.
Auch die Ausweitung der Zustimmungserfordernis (Vetorecht) des
Parlaments auf Änderungen der Gemeinschaftsverträge sowie
auf Beschlüsse der Finanzausstattung der Gemeinschaft erscheint sinnvoll.
Daneben sollen feste und umfangreiche Informations-, Mitteilungs- und
Anhörungsrechte der Länder und Regionen in sämtlichen Ausschüssen
des Parlaments ermöglicht werden.
Im Ausschuß der Regionen, in dem die Mitwirkungsmöglichkeiten
der Gebietskörperschaften gegenwärtig am deutlichsten zutagetritt,
ist im Sinne einer größeren Repäsentativität das Verhältnis
der Zahl der Sitze von den Ländervertretern zu den Vertretern
der Kommunen zugunsten der Kommunen neu zu bestimmen.
Darüber hinaus sollte im Ausschuß der Regionen geregelt
sein, daß ihm keine Vertreter von Regionalregierungen, sondern nur
durch Wahlen legitimierte Regionalpolitiker angehören können |
3.4 |
Die Europäische Kommission verliert das Initiativrecht
für gemeinschaftliche Rechtsakte.
Ihre Exekutiv- und Kontrollfunktionen sollen dagegen nicht angetastet
werden.
Die Entzerrung von Legislative und Exekutive im europäischen
Entscheidungsprozeß mit der möglichen direkten Teilhabe von
Länder- bzw. Regionalparlamenten entspricht einem Demokratiegebot.
Der Umfang und die Zusammensetzung der Kommission ist zu begrenzen.
Daher wird jedes Land unabhängig von seiner Größe nur
ein Kommissionsmitglied entsenden |
3.5 |
Für eine zielgerichtete weitere Integrationsarbeit unter
den Bedingungen einer künftig erweiterten Mitgliedschaft osteuropäischer
Länder ist es erforderlich, die Definition eines Kompetenzkataloges
für die Union zu erstellen, der den Rahmen integrationspolitischer
Bemühungen absteckt und zugleich die Abgrenzung zu den nationalen
und regionalen Aufgaben aufzeigt
Dieser Kompetenzkatalog soll die „Selbstergänzungsklausel"
nach § 235 EGV ersetzen.
Damit sollen die bisherigen Handlungs- und Entscheidungsfelder auf
Länder- Regional- und Kommunalebene erhalten werden.
Gleichzeitig läßt sich damit die Akzeptanz der EU in allen
Ländern erhöhen. |
3.6 |
Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der
weiteren Integrationspolitik ist hoch anzusetzen und für die Länder,
Regionen und Kommunen von elementarem Interesse.
Die EU darf nicht Aufgaben automatisch an sich ziehen, die von den
nationalen und regionalen Ebenen aus eigener Kraft bewältigt werden
können.
Einer schleichenden Aushöhlung der Hoheitsrechte der
Länder bzw. Regionen und Gemeinden ist daher entschieden entgegenzuwirken.
Zur wirkungsvollen Durchsetzung des Prinzips ist insbesondere seine
Justitiabilität anzustreben.
Hierzu wäre die Einführung einer Klagebefugnis regionaler
Gebietskörperschaften beim Europäischen Gerichtshof der einzuschlagende
Weg. |
3.7 |
Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union stellen keinen
Widerspruch dar.
Daher sind Konzepte einer abgestuften Integration, oder eines Europa
der „zwei Geschwindigkeiten" aus Ländersicht abzulehnen, da dies nur
zu einer erneuten Spaltung Europas führen würde. |
4 |
Thesen zur Reform einzelner
politischer Handlungsbereiche |
4.1 |
Die konkreten Grenzen der wirtschafts- und währungspolitischen
Integration sind in höherem Maße zu beachten als bisher.
Nach wie vor bedürfen die EU-Länder spezielle, auf sie
abgestimmte Wirtschaftspolitiken.
Eine einheitliche Wirtschaftspolitik über alle Länder
führt eher zur Desintegration, denn eine wirtschaftspolitische
Maßnahme, die in einem Land von Vorteil ist, kann schädlich
für ein anderes Land sein. |
4.2 |
Wirtschaftliche und soziale Notwendigkeiten in den einzelnen
EU-Ländern dürfen nicht politischen Aktionen im Rahmen der EWWU
untergeordnet werden, da diese nur Subventionswettläufe und Interventionen
im Gefolge haben.
Diese greifen jedoch unmittelbar in die politischen Handlungsfelder
von Ländern, Regionen und Kommunen ein und begrenzen die Möglichkeiten
subsidiärer Politik. |
4.3 |
In vielen Fällen stellen die Eintrittskriterien in die
Währungsunion eine Fesselung der nationalen Beschäftigungs-
und Sozialpolitik dar.
Die Zahl der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger
darf aber nicht die Manövriermasse der Währungsunion bilden,
da Europa sonst mit Armut und Sozialrückbau statt mit Wohlstand gleichgesetzt
wird.
Daneben belasten die sozialen Auswirkungen einer unsachgemäßen
einheitlichen Wirtschaftspolitik in erster Linie die Länder und
Kommunen. |
4.4 |
Die Handlungsfähigkeit der Länder- und Regionalparlamente
muß im Rahmen der europäischen Integration erhalten bleiben.
Dies gilt ganz besonders im Bereich einer vorausschauenden und gestalterischen
Regional- und Infrastrukturpolitik, die nach dem deutschen Grundgesetz
den Ländern zugewiesen ist. In diesem Sinne ist die Eingrenzung und
Beschränkung des Beihilfekontrollrechts der EU vorzusehen.
Insbesondere die von der Kommission forcierte Industriepolitik führt
in zahlreichen Fällen zu kontraproduktiven Wirkungen einer subsidiär
verstandenen regionalen Strukturpolitik.
Eine Beschränkung der Entscheidungsbefugnisse auf europäischer
Ebene im Bereich der Industriepolitik würde zu einem Nettovorteil
der Integration führen. |
4.5 |
Binnenmarkt, Globalisierung und der dadurch bewirkte Strukturwandel
erfordern eine gemeinsame Wettbewerbsordnung für Europa.
Europäische Wettbewerbspolitik darf aber nicht bei der Beihilfekontrolle
im Rahmen regionalwirtschaftlicher Förderung ansetzen, sondern bei
der Fusionskontrolle immer mächtiger werdender Produktions- und Handelseinheiten.
Nicht nur die Endverbraucher, auch die mittelständisch geprägte
Unternehmenskultur muß vor einer um sich greifenden Monopolisierung
der Wirtschaft geschützt werden.
Erfolgreiche regionale Wirtschaftspolitik mit spezieller Förderung
des Mittelstands und der ortsgebundenen Industrie darf nicht durch unkontrollierte
unternehmerische Machtballungen konterkariert werden.
Die bisherigen Rechtsgrundlagen des EU-Vertrags und der Fusionskontrollverordnung
zeitigen nicht die erhofften Ergebnisse.
Auf mittlerer Sicht ist ein Gemeinschaftsrecht anzustreben,
welches die Wettbewerbsordung in der EU in restriktiver Weise handhabt.
Als unerläßlich wird daher die Schaffung einer unabhängigen,
politikfreien europäischen Kartellbehörde angesehen. |
4.6 |
Eine Neuordnung der Finanzen der europäischen Union
nach 1999 muß an den bisherigen Einnahmequellen festhalten.
Als Bemessungsgrundlagen bei der Beitragsbemessung sind proportionale
BIP-Beiträge pro Kopf zugrundezulegen.
Eine weitere innergemeinschaftliche Umverteilungswirkung ist aus der
Sicht der Länder, Regionen und Kommunen zu vermeiden.
Das Finanzwesen der EU muß weiterhin eine differenzierte Entwicklung
der Länder bzw. Regionen, die ihrer historischen Bestimmung entspricht,
möglich machen.
Eine personelle „Europasteuer" wird abgelehnt. |
4.7 |
In anderen Politikbereichen als der Wirtschafts- und Währungspolitik
weist die EU große Handlungsdefizite auf, die für die
Länder, Regionen und Kommunen von höchster Bedeutung sind.
Dies gilt insbesondere für eine gemeinsame und vertretbare
Zuwanderungs- und Drogenpolitik und deren praktische Durchsetzung.
Kontraproduktive Maßnahmen im Bereich der Innen- und Rechtspolitik,
wie das Abkommen von Schengen über den Abbau von Grenzkontrollen,
müssen einer kritischen Bewertung unterzogen werden.
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5 |
Schlußkommentar
Als Ergebnis unserer parlamentarischen Arbeit seit der Ratifizierung
des Vertrags von Maastricht sehen wir unsere seit 1989 vertretene Meinung
auch heute bestätigt.
Das Wort "heute" galt im Mai 1997.
Es gilt auch bei der Nachprüfung dieser Internet-Seite am Tag
nach Veröffentlichung der Euro-Kriterien vom 27. Februar 1998.
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5.1 |
Wir müssen sowohl den Vertrag von Maastricht in der uns heute
bekannten Form, den Binnenmarkt und die geplante Einheitswährung EURO
aus allgemeinpolitischen und aus ökonomisch-sachlichen Gründen
ablehnen.
Als Parlamentarier und gewählte Vertreter des Volkes sind wir
aus unserem Demokratie Verständnis gefordert, an der Besserung und
Verbesserung falscher politischer Entscheidungen aktiv mitzuwirken. |
5.2 |
Die hier vorgelegten Stuttgarter Thesen der Fraktion Die Republikaner
zeigen die Ernsthaftigkeit unserer politischen Arbeit.
Wir rufen alle politischen Kräfte, gleich welcher Fraktion,
gleich welcher politischen Richtung in allen Staaten der Europäischen
Gemeinschaft auf, mit uns an der Verwirklichung der hier vorgeschlagenen
Verbesserungen mitzuarbeiten, zum Wohl unserer Bürger.
Wolf Krisch MdL - Fraktion Die Republikaner |