Verfassungsbeschwerde gegen den Euro
Das Thema „Euro / Arbeitsplätze“ ist jetzt noch wichtiger


Die Republikaner haben schon am 26. Februar beim Bundesverfassungsgericht eine Einstweilige Anordnung gegen den Euro eingereicht.

Am 2. April 1998 hat das Bundesverfassungsgericht 5 Verfassungsbeschwerden und die Klage der Republikaner gegen den Euro vom 26. Februar 1998 - ohne daß dies in den Medien erwähnt wurde -  abgewiesen.
Diese Entscheidung über unsere Klage hatten Die Republikaner nach Prüfung der Aktenlage nicht erwartet.
Hätte das Bundesverfassungsgericht die in seiner Entscheidung von 1993 festgelegten Normen eingehalten, dann hätte es eine Entscheidung gegen den Euro fällen müssen, der Klage der Republikaner gegen den Euro zustimmen müssen.
Eine - aus Zeitgründen nur oberflächliche - Prüfung der vorliegenden Unterlagen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Verfassungsbeschwerden zeigt eine objektiv als fragwürdig zu bezeichnende Auslegung des Artikel 14 GG.
Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht ergibt sich der Verdacht einer politischen Entscheidung.

Die Debatten in den Parlamenten - Beispiel die 45. Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg und dort die Redebeiträge der Fraktionen FDP und Gründe, SPD und CDU, bestätigen diesen Eindruck.
Kein Redner dieser Fraktionen bezog sich in seiner Rede auf den jeder Fraktion für diese Debatte vorliegenden Bericht der Europäischen Kommission.
Im Gegenteil wurde versucht, durch Zwischenrufe - Beispiel: die SPD-Abgeordneten Brechtken, Drexler, Nagel und Weimer die Debatte ins lächerliche zu ziehen: siehe Plenarprotokoll der 45. Sitzung.
Es war zu erkennen, daß selbst an diesem Tag die Mehrheit von CDU, SPD, FDP und Grün die Folgen des Euro auf Deutschland und auf Europa, und die Tragweite einer Entscheidung für den Euro immer noch nicht erkannt hatte oder nicht erkennen wollte - im Nichtwissen den Euro befürwortete!


Das Negative der Ablehnung unserer Klage gegen den Euro vorweg:
Der Partei sind Kosten in Höhe von etwa DM 5.000 entstanden. Die Kosten der Klage betragen DM 34.000.
Somit Gesamtkosten DM 39.000.
Gesamteinnahmen durch Spenden bis heute etwa DM 12.500.
Wie sind also auf weitere Spenden angewiesen.

Das Positive:
Die Aktion war nicht umsonst.
Nur wenige Tage nach der Entscheidung für den Euro zeigte sich, wie richtig unsere Aussagen waren.
Der Streit um die Spitzenposition der neuen Zentralbank und die kommende Aufteilung in zwei 4-Jahres-Positionen statt einer 8-jährigen Leitung ist schon wieder ein Bruch des Vertrags von Maastricht.
Das ist nicht der erste, das ist nicht der einzige Vertragsbruch!

In der Landtagsrede der 45. Plenarsitzung „Euro - Betrug an Deutschland?“ ist das im Detail aufgeführt. (Rede erhältlich von der Fraktion Die Republikaner im Lnadtag von Baden-Württemberg).
Das Thema Euro ist untrennbar mit dem Thema Arbeitsplatzvernichtung verbunden.
Das ist Teil unserer Wahlkampfaussagen:
Nur eine einzige Partei in einem deutschen Parlament hat sich für Deutschland eingesetzt.
Nur eine einzige Partei in einem deutschen Parlament hat sich gegen den Euro ausgesprochen.

Der Euro ist Betrug an Deutschland.



Zusammenfassung:
Allen, die sich an der Flugblattaktion gegen den Euro beteiligten, meinen persönlichen Dank.
Allen, die sich an der Prozeßgemeinschaft beteiligten, meinen herzlichen Dank.
Wolf Krisch


 
Der Text unseres Aufrufs zur Prozeßgemeinschaft


Das Weichgeld  Euro bedeutet Inflation.   Und die neue  EU-Zentralbank wird von der Politik kontrolliert, mit allen Nachteilen.   Das Ergebnis: noch mehr Arbeitsplatzverluste, noch mehr Steuern.   Wir bezahlen die Schulden anderer Euro-Staaten.   Deshalb den Euro verhindern durch Einigkeit der Vernünftigen - durch Abwahl der Anderen.



     Jetzt Flagge zeigen  -  jetzt handeln!

   Initiative  Prozeßgemeinschaft gegen den Euro
 

  1. Ich beteilige mich an der Prozeßgemeinschaft zur Erhaltung der D-Mark.  Ich bevollmächtige die Prozeßgemeinschaft zur prozessualen Wahrung meiner eigenen Grundrechte und unterstütze die beim Bundesverfassungsgericht anhängig zu machenden Musterverfahren mit einem einmaligen Betrag von DM 10,--.  Damit kein Euro kommt.
  2. Ich spende jetzt     DM ______ auf das unten genannte Republikaner-Spendenkonto 
    "Prozeßgemeinschaft Euro" - Sparkasse Bonn - Konto 1900 2229 - BLZ 380 500 00
  3. Ich überweise  DM  ________  sobald mir der Einreichungstermin der Verfassungs-Beschwerde genannt wird.
  4. Ich antworte Ihnen per Post an    Die Republikaner - Postfach 41 07 65 - 12117 Berlin
  5. Ich antworte Ihnen per Fax an     030 - 79098315 Republikaner Berlin 

  6. Ich antworte Ihnen per e-mail             



Name / Anschrift / Unterschrift

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Begründung der Verfassungsbeschwerde:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht Urteil festgestellt, daß die Einführung des Euro nur dann nicht gegen die Verfassung verstößt,  wenn die Stabilität der neuen Währungsunion nachhaltig gesichert ist.
Nachhaltig gesichert bedeutet:  nicht mit Bilanztricks kurzfristig über die Hürden gebracht.
Der deutsche Bundestag beschloß 1992, unter folgenden Bedingungen an der Europäischen Währungsunion teilzunehmen:

  1. daß alle Teilnehmerstaaten an dieser Währungsunion die Stabilitätskriterien erfüllen
  2. daß damit kein deutscher Staatsbürger Vermögensverluste erleiden wird
  3. daß die neue Währung so stabil bleibt wie die DM
Sollte Deutschland den Euro einführen, ohne daß die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, so ist eine Verfassungsbeschwerde  nach Maastrichter Muster  erforderlich und  erfolgversprechend.
Denn: die Überantwortung der deutschen Währungspolitik an internationale Entscheidungsgremien , die die Stabilität des Euro nicht wahren können, bedeutet einen Eingriff in die politische Selbstbestimmung und in das Eigentum der Beschwerdeführer.
Das aber widerspricht dem Grundgesetz.
Versuche, die Stabilitätskriterien durch buchhalterische Tricks einzuhalten anstatt Haushalte zu konsolidieren, werden zu einem explosionsartigen Anstieg der Defizite in den Jahren nach der Euro-Einführung führen.
Das gefährdet das Vermögen der Beschwerdeführer.
Hilfszusagen der Europäischen Gemeinschaft gegenüber Drittstaaten, die nicht quantifiziert, plafoniert noch haushaltmäßig erfaßt sind, destabilisieren diese Einheitswährung zusätzlich.
Geld und damit die Währung ist ein Grundrecht und die Grundlage individueller Freiheit.
Ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht kann niemals Gegenstand von Gemeinschaftsrecht sein.
Die Abgeordneten des deutschen Bundestages würden ihr vom Wähler erhaltenes Mandat überschreiten  und damit die Verfassung verletzen, wenn sie der Einführung eines instabilen, inflationsgefährdeten Euro zustimmen.
Hierzu auch Grundgesetz  Art.79 Abs.3,  Art. 38,  Art. 14,  Art. 109.

Die Republikaner
Kreisverband  Ludwigsburg
71608  Ludwigsburg
Tel. 07141 / 251606  -  Fax. 07154 / 823282
www.rep.de  -  www.landtag-bw.de/krisch