11. Plenarsitzung - 17.Okt. 96 - TOP 3 Dr.12/11/Dr.12/20 
Anträge der Fraktion Die Republikaner 
Stabilitätspakt für Europa   -  und 
Geldpolitik in der Währungsunion 
Redebeitrag des Abgeordneten Wolf Krisch Republikaner 
Es gilt das gesprochene Wort.
 
Zusammenfassung:
Mit diesen beiden Anträgen machten die Fraktion der Republikaner den Landtag auf problematische Formulierungen aufmerksam, die in den Verträgen zur Einführung der Eurowährung stehen. Die Republikaner zeigten mit den Anträgen, daß diese Formulierungen zu einer Instabilität der neuen Eurowährung führen werden. Deshalb verlangten Die Republikaner eine Verbesserung bestehender Verträge.
CDU, SPD, FDP und Grüne verneinten, daß es solche problematische Formulierungen gibt (die aber für jedermann einsehbar sind) und lehnten sogar den Versuch einer Besserung der Verträge ab.
Das heißt: im Landtag von Baden-Württemberg setzen sich alleine Die Republikaner für eine stabile Währung und damit für eine sichere Zukunft ein. 

11. Plenarsitzung TOP 3
Redebeitrag Wolf Krisch REPUBLIKANER 

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Dieser Tagesordnungspunkt umfaßt 2 Anträge meiner Fraktion, die inhaltlich völlig verschiedene Themen behandeln.
Unser Antrag mit Dr.12/11 fordert Maßnahmen, um auf Dauer die Verbindlichkeit der wichtigen Konvergenzkriterien zu sichern, und betrifft die Budgetdisziplin der EU Mitgliedstaaten -
die gestrige Haushaltsdebatte zeigt, wie wichtig dieses Thema ist.

Ganz anders unser Antrag aus Dr.12/20, der sich mit der Europäischen Zentralbank befaßt, mit der erweiterten Beteiligung der nationalen Notenbanken, mit geldpolitischen Maßnahmen, mit Zinspolitik und mit dem Unterschied zwischen dem zentral ausgerichteten englischen Bankensystem bzw. dem dezentralen und bewährten deutschen Modell und der damit verbundenen Gefahr für die gesamte deutsche Bankenstruktur.

Verschiedener können zwei Anträge kaum sein.

Trotzdem haben Sie die gleichzeitige Debatte beider Anträge in nur 5 Minuten erzwungen.
Es scheint, daß eine Mehrheit dieses Hauses keine Sachdebatte über wichtige Detailfragen der von Ihnen forcierten Währungsunion wünscht, ja diese Debatte verhindern will.

Ganz anders aber reagieren die Euroverlierer, die direkt betroffenen, die sogenannten kleinen Leute, also die Mehrheit der Bürger unseres Landes.
Diese Menschen wollen Information.

Stabilitätspakt unsicher und ohne durchgreifende Wirkung

Der gegenwärtige Verlauf der Regierungskonferenz läßt uns in der Tat Schlimmes befürchten. Dies gilt insbesondere im Bezug darauf, was heute als "Stabilitätspakt für Europa" diskutiert wird. Ausgangspunkt dabei sind die unverbindlichen Bestimmungen des Maastrichter Vertrages, wenn es darum geht, eine solidarische Finanz- und Haushaltspolitik in der Währungsunion durchzusetzen.

Weder die im Artikel 104c EG-Vertrag niedergelegten Sanktionen noch die Bestimmungen im "Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" garantieren wirksam eine erforderliche Haushaltsdisziplin der potentiellen Mitgliedstaaten über den Tag der Aufnahme in die Währungsunion hinaus.

Hier liegt doch das Problem.

Dies wird noch deutlicher, wenn man sieht, wie schwer es der Regierungskonferenz fällt, die Auslegung dehnbarer Begriffe wie "ausnahmsweise" oder "vorübergehende" Überschreitung der Defizitobergrenze präzise festzulegen.

Es ist ebenfalls zu erwarten, daß es nicht zu einer völligen Automatik für das Greifen der Sanktionen gegen Defizite kommen wird.
Zwar wurde im September in Dublin eine Selbstbindung in der Haushaltspolitik vereinbart. Doch es bleibt völlig offen, wie diese denn zu formulieren ist.

Wir müssen befürchten, daß das Sanktionsinstrument zu einem politischen Kuhhandel im Rahmen einer Ministerratsentscheidung führen wird - und nicht zu unserem Nutzen.

Die Problematik des Artikel 104c EG-Vertrag wird schließlich darin deutlich, daß über Höhe und über Verfahren einer Stabilitätseinlage unter den EU-Staaten völlig unterschiedliche Vorstellungen bestehen.
Kommt es zu einem Stufenplan oder zu einer Sockellösung mit variablem Teil der Zwangseinlage?
Wie steht es mit einer Obergrenze derartiger Zahlungen?
Denn dieses steht doch fest:
würden die Sanktionszahlungen für Staaten mit einem übermäßigen Budgetdefizit übergebührlich hoch, dann wird die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens der Sanktion in Frage gestellt.

Hauptproblem: nicht auszuschließende Bail-Out-Effekte

Das schwerwiegendste Argument gegen eine fiskalpolitische Disziplinierung sind jedoch die breit diskutierten Haftungsgrundsätze, englisch "Bail-Out"-Effekte. Unter "Bail-Out" ist das Eintreten anderer Länder für die Überschuldung eines einzelnen Staates zu verstehen.
Eine solche "Haftungsgemeinschaft" ist nach Artikel 104b EG-Vertrag, die sogenannte "No-Bail-Out-Klausel", formal ausgeschlossen.
Doch dies ist keine Garantie, daß Bail-out durch diverse Hintertüren nicht doch praktiziert wird.
Im Artikel 104b EGV wird Bail-Out ausgeschlossen,
im Artikel 103a Abs. 2 EGV praktisch doch wieder eingeführt.

Dort sind nämlich ausdrücklich gemeinschaftliche Hilfs- und Haftungsmaßnahmen in besonderen nationalen Krisensituationen vorgesehen.

Dies kann nach Ansicht von Wirtschaftsexperten schließlich dazu führen, daß eine einzelne nationale Schuldenkrise, die Krise eines einzelnen Staates in der EU Gefahren für die Stabilität der gesamten Währungsunion nach sich zieht.

Denn kommt es in einem verschuldeten Mitgliedsland zu einer ernsten Schuldenkrise, so fehlt in einer Währungsunion die heutige vorhandene und immer wieder praktizierte Methode, die Staatsschuld dieses Landes durch Inflation zu reduzieren.

Wobei wir zunächst annehmen - aber nicht wissen - die zukünftige Europäische Zentralbank verfolgt tatsächlich das Ziel einer Preisstabilität - so wie man es uns heute erzählt und versichert.

Der letzte Ausweg wäre in einem solchen Fall ein tatsächlicher staatlicher Kreditausfall. Kommt aber ein bedeutender Staat - nehmen wir um ein fiktives Beispiel zu nennen, Italien - bei einer Gesamtverschuldung von über 100 Prozent des Bruttosozialproduktes seinen Schuldverpflichtungen nicht mehr nach, so führt dies zu einem Zusammenbruch der Finanzmärkte in der Gemeinschaft. Denn die Geschäftsbanken und institutionelle Anleger sind in großem Umfange Kreditgeber des betreffenden Staates.

Zur Vermeidung einer solchen Finanzkrise würde einerseits der Druck auf einzelne Staaten der Gemeinschaft - insbesondere auf Deutschland - noch stärker, finanziellen Beistand zu leisten.
Andererseits könnte sich die Europäische Zentralbank einer noch stärkeren Inflationsorientierung ihrer Geldpolitik nicht entziehen.

Wer hier meint, das kann nicht passieren, das ist Angstmache - der stelle sich vor, die Separatistenbewegung in Italien gewinnt, das Land zerfällt - und schon haben wir den geschilderten Fall.
Vor 5 Jahren hätte niemand die Tragik des ehemaligen Jugoslawiens für möglich gehalten.
Vor Jahren hätte niemand den Zerfall der UDSSR auch nur angedacht.
In der Politik ist eben fast alles möglich.

Indirektes Bail-Out

Noch in anderer Hinsicht sind Konkretisierungen des Solidaritätsprinzips geeignet, die Nicht-Haf-tungs-Klausel, die "No-Bail-Out-Klausel" zu untergraben.
Ich meine hier die Kohäsionspolitik im Rahmen der Strukturfonds und der Europäischen Investitionsbank. Insbesondere durch kohäsionspolitische Transferzahlungen werden bei defizitgefährdeten Ländern falsche weil positive Bonitätsbewertungen geschaffen. Die Folge sind zusätzliche Kredite zum Beispiel bei der Europäischen Investitionsbank.
Die Kohäsionspolitik hat für sich selbst genommen schon eine dem Bail-Out vergleichbare Wirkung.
Und die Kreditwürdigkeit des Überschuldeten steigt paradoxerweise, was wiederum zu weiterer zusätzlicher Kreditaufnahme führen wird, die Überschuldung weiter verschlimmert.
Das umverteilende Transfersystem innerhalb der Währungsunion bewirkt also für die beteiligten Länder eine höhere maximale Verschuldung als ohne Transfersystem.

In diesem Zusammenhang müssen die Bestrebungen der wirtschaftlich schwachen Länder innerhalb der Europäischen Union, aber auch die Maßnahmen nach dem Delors-II-Paket gesehen werden, die Versuche, den Zentralhaushalt stetig auszudehnen und parallel hierzu ein interregionales Transfersystem mit einer festen Finanzausgleichsfunktion zu etablieren.

Länder mit einer unzumutbaren Defizitpolitik bekommen so Zugang zu externer Finanzierung, da die privaten Kapitalmärkte eine wie auch immer geartete Haftung durch die anderen erwarten.

Das ist eine gefährliche, stabilitätsgefährdende Situation, die von den Euro-Befürwortern bewußt verschwiegen wird.

Hier liegen ungelöste Probleme der Währungsunion, die mit Sicherheit auch von der Regierungskommission nicht befriedigend gelöst werden.
Auf weitere Bestimmungen der Artikel 104c Abs.9 und 104c Abs.11 möchte ich hier nicht eingehen, da diese nur Empfehlungscharakter haben bzw. Veröffentlichungs- oder Überprüfungsverpflichtungen vorsehen. Doch damit läßt sich verantwortungsbewußte Haushaltsdisziplin nicht erzwingen.
Hier tickt eine Euro-Zeitbombe.

Unsere Fraktion fordert also:
Der EG-Vertrag ist im Bereich der Artikel 104c zu ergänzen, die stabilitätspolitischen Ziele sind realistischer zu formulieren und zu definieren.  Denn mit einer wirkungsvollen Disziplinierung durch den Kapitalmarkt ist im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion in der jetzigen Ausgestaltung nicht zu rechnen.

Vor allem die Verschuldungsanreize werden erst nach dem Übergang zu einer einheitlichen Währung zum Tragen kommen - dann, wenn es zu spät ist.

Forderungen
Um das zu verhindern,
ist (1) die Konditionensetzung der Europäischen Investitionsbank entsprechend dem jeweiligen Länderrisiko zu ändern bzw. zu ergänzen,
sind (2) die Strukturfondsmittel - also die Zahlungen an solche Länder - bei übermäßigen Defiziten zu kürzen.
(3) Ein Verbot von Beistandshilfen für einen Mitgliedstaat mit chronischen und übermäßigen Defiziten muß sowohl Bail-Out-Vermutungen - also Erwartungen an die Hilfe Dritter - als auch Verbesserungen der Kreditwürdigkeit, der Bonität dieses Staates entgegenwirken.
Und schließlich muß (4) bei wiederholter und nachhaltiger Verletzung der Budgetdisziplin der Ausschluß des betreffenden Landes aus der Währungsunion als letzte Sanktionsmöglichkeit möglich sein.


Ich komme nun zur Thematik unseres zweiten Antrags, Dr. 11/20.
Geldpolitisches Intrumentarium der EZB und Bankenstruktur

Parallel zu den fiskalischen Problemen wirft der Maastricht-Vertrag ein geldpolitisches Problem auf. Das geldpolitische Instrumentarium kommt nämlich gegenwärtig in Europa recht unterschiedlich zum Einsatz.
Eine durchaus zu erwartende weil von anderen Staaten befürwortete Vereinheitlichung der Geldpolitik zu einem zentraleren Modell der Geldversorgung würde für Deutschland nachhaltige und besonders negative Konsequenzen haben.

Die bestehenden Finanzierungs- und Bankenstrukturen in Deutschland sind das Ergebnis eines über Jahrzehnte technisch weit entwickelten Modells der Geldmengensteuerung und Refinanzierungspolitik der Deutschen Bundesbank.

Hierin spielt die Basis-Refinanzierung mittels Wechselrediskont- und Lombardgeschäften der Geschäftsbanken eine äußerst wichtige Rolle.

Mit dem Maastricht-Vertrag soll dieses dezentral ausgerichtete und instrumentell differenzierte geldpolitische System auf dem Altar einer zentralen Offen-Markt-Politik geopfert werden.

Den Euro-Befürwortern scheint dies entweder nicht bewußt zu sein - oder es ist beabsichtigt. Das wäre ein Skandal, ein Betrug an den Bürgern und Wählern.

Denn würde unser dezentral ausgerichtetes Geldversorgungssystem zugunsten einer einheitlich-zentralen Offen-Markt-Politik abgelöst oder verlöre es auch nur quantitativ an Bedeutung, so hat dies eminente, weitreichende Auswirkungen auf unser Bankensystem.
Müßte sich nämlich dieses an ein neues, zentral ausgerichtetes geldpolitisches Instrumentarium anpassen, so wäre dies mit einem Bedeutungsverlust für Deutschland als Banken- und Finanzplatz verbunden, mit allen negativen Folgen für unsere Wirtschaft.
 

Die zentrale Ausgestaltung der Geldpolitik der europäischen Zentralbank wird daher aus deutscher Sicht nicht wettbewerbsneutral sein. Da kleinere Banken nicht ständig am Geldmarkt aktiv sein können, wird eine Rückführung bei der Basisrefinanzierung zu einer Veränderung der Bankenlandschaft führen, in der langfristig nur die Großbanken überleben können.

Wollen Sie das - Sie, die Sie diese Entwicklung befürworten?
Dann sagen Sie es jetzt, für Jedermann hörbar.

In diesem Zusammenhang sind wir es auch Leid, uns von der Wirtschafts- und Währungsunion immer wieder eine Fusionsdiskussion auch im Bankensektor aufzwingen zu lassen.

Inflationsziel und Europäische Zentralbank

Schließlich zeichnet sich ab, daß sich die Geldpolitik nicht wie bisher an einem Geldmengenziel, sondern an einem Inflationsziel orientiert.
Das entspricht doch zumindest teilweise der Aufgabe des Ziels der Geldwertstabilität.

Ein weiteres kommt hinzu:
Die Beschwörung einer Stabilitätsgemeinschaft wird in den Augen der Bürger über lange Zeit nur noch die Qualität von "guten Vorsätzen" haben.
Die Mitglieder des Europäischen Zentralbankrates werden anderen Anreizen unterliegen als die Mitglieder des Bundesbankdirektoriums.
Die europäische Zentralbank wird mit einer anderen öffentlichen Meinung im Hinblick auf das Stabilitätsziel konfrontiert, als die Bundesbank.
Die Neigung, angesichts konkurrierender wirtschaftspolitischer Ziele eine höhere Inflationsrate in Kauf zu nehmen, ist damit ganz real gegeben, da hilft alles Wunschdenken der Europhilen nichts.

Mit steigender Arbeitslosigkeit wird dieser Gesichtspunkt zunehmend an Bedeutung gewinnen. Da es aber ein "Europäisches Volk" nicht gibt und die Problemlagen unter den EU-Staaten sich zumindest graduell unterschiedlich gestalten, muß davon ausgegangen werden, daß sich jedes Mitglied des Europäischen Zentralbankrates in erster Linie an der nationalen öffentlichen Meinung seines Heimatlandes orientiert.

Die unterschiedlichen Interessen der nationalen Entscheidungsträger sind somit der entscheidende Gesichtspunkt, der in der Praxis einer stabilitätsorientierten Geldpolitik entgegensteht.
Im Interesse der Beibehaltung eines dezentralen Bankensystems und der Stärkung der Geldwertstabilität ist es für uns unerläßlich, im Maastricht-Vertrag, über die bisherigen Bestimmungen hinaus, einen dezentralen Einsatz der geldpolitischen Maßnahmen festzuschreiben, eine erweiterte Beteiligung der nationalen Zentralbanken beim Einsatz des geldpolitischen Instrumentariums vorzusehen.
 

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion fordert mit unseren Anträgen das, was auch von Wirtschaftsexperten und Verbänden auf breiter Basis gefordert wird.

Wir fordern einen rechtsverbindlichen Pakt zu mehr Stabilität in einer Wirtschafts- und Währungsunion.

Ich möchte hier ganz ausdrücklich auf die "Petersberger Erklärung" hinweisen, in der sich die führenden Wirtschaftsverbände von Industrie, Handel und Banken folgendermaßen geäußert haben:
"Unerläßlich ist der Abschluß eines Stabilitätspakts, der die teilnehmenden Länder zu einer dauerhaft stabilitätsorientierten Finanzpolitik verpflichtet, weil das herkömmliche Haushaltsüberwachungsverfahren der EU hierzu nicht ausreicht. Dieser Stabilitätspakt muß vor Beginn der EWU unter Dach und Fach gebracht werden."
Dasselbe gilt für die Ausgestaltung der geldpolitischen Maßnahmen.

Und genau das ist das Ziel unserer Anträge.

Ich beantrage die weitere Behandlung unserer Anträge im zuständigen Ausschuß.
Die Anträge wurden an den Wirtschaftsausschuß überwiesen 



4. Sitzung des Wirtschaftsausschusses, 27. 11.96
Beratung von Drucksache 12/20 - aus der Plenarsitzung vom 17. Oktober.
Wolf Krisch REPUBLIKANER:
Dieser Antrag soll durch eine Änderung bestehender Verträge die Währungsstabilität sichern. Denn wer Fehler erkennt, hat die Pflicht, verbessernd einzugreifen. Werden erkannte Fehler von der Landesregierung nicht korrigiert, so ist das ein Zeichen fehlenden politischen Willens. Die Forderung der Republikaner nach notwendigen Verbesserungen aber als "widerwärtige Verhetzungskampagne" zu bezeichnen - die Aussage von Wirtschaftsminister Döring im Plenarsaal - ist entlarvend.
Auch der Termin für Verbesserungen ist entscheidend. Nicht - wie von einem Redner vorgeschlagen, nach dem Beginn der Währungsunion müssen Fehler beseitigt werden, sondern jetzt, vor dem Inkrafttreten der dritten Stufe.
Der Antrag der Republikaner zur
Verbesserung bestehender Verträge wurde
von SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt  

4. Sitzung des Wirtschaftsausschusses, 27. 11. 96
Beratung von Drucksache 12/11 - aus der Plenarsitzung vom 17. Oktober.
Aussage von Wolf Krisch, REPUBLIKANER:
Auch mit diesem Antrag sollte die Besserung bestehender Verträge erreicht werden.
So ist es ein Widerspruch, wenn auch nach einer Währungsunion eine nationale Budgetpolitik aber gleichzeitig eine gemeinschaftliche Geldpolitik vorgesehen ist.
Die Zusagen, die neue Eurowährung bleibe stabil sind so zu bewerten wie die Zusagen vor der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht 1992.
Damals wurde ein Wirtschaftswachstum versprochen. Tatsächlich aber gingen seit 1992 etwa 500.000 Arbeitsplätze verloren, halbierten sich die Exportüberschüsse in die EU-Staaten, verdoppelten sich jedoch unsere Zahlungen an die EU.

Der Redner der CDU bezweifelte den Rückgang der Exportüberschüsse mit der Begründung "das könne mangels einer einheitlichen Währung in Europa doch gar nicht festgestellt werden" (die Zahlen stammen vom statistischen Bundesamt !!).
Der Redner der Grünen bezeichnete die Forderungen nach eine Währungsstabilität als, Zitat "DM-Fetischismus".
Der Redner der Republikaner verwies nochmals darauf, daß bestehende Verträge infolge der Beistandsverpflichtung durch die anderen Staaten der EU nach Artikel 103a Abs.2 ein Anreiz für verschuldete Staaten sei, sich an keine Budgetdisziplin zu halten und weiter Schulden zu machen. Nur eine dauerhafte finanzpolitische Disziplin könne eine stabile Währung sichern.

Der Antrag der Republikaner
zur Verbesserung bestehender Verträge wurde
von SPD, CDU, FDP und Grünen abgelehnt
 
Weitere Information von der Landtagsfraktion 
Die Republikaner
Haus der Abgeordneten
70173 Stuttgart 
Tel. 0711/2063922  
 Fax. 0711/2063395