1. Kommentar zur Debatte und zu den Medien
2. REP - Abg.Krisch
3. CDU - Abg.Dr.Repnik
4. SPD - Abg.Dr.Müller
5. Grüne - Abg.Bender
6. FDP / DVP - Abg.Dr.Noll
7. Minister Vetter
8. REP - Abg.Krisch
9. Antrag zum Bundessozialhilfegesetz
Das Diskussionsziel der Debatte war, Problemlösungen anzubieten, und an dem Beispiel "Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnützigen Arbeiten" das Versagen und die Schuld der Politiker aufzuzeigen, sowie zu beweisen, daß Vorschläge der Republikaner von den Altfraktionen im Landtag mißachtet werden.
Reaktionen im Plenum zur Rede des Abg. Krisch
Beim Hinweis auf die Situation unschuldig in Not Geratener und auf
deren fehlende Fürsprecher: keine Reaktion.
Aber beim Hinweis auf jene, die unser Sozialsystem mißbrauchen:
Zwischenrufe und Aufregung.
Im Sinne vernetzender Politik (kein Problem kann wegen der gegenseitigen
Beeinflussung nur für sich alleine betrachtet werden) wurde
auf den Zusammenhang zwischen legaler Steuerflucht und damit Arbeitsplatzexport
und deshalb steigender sozialer Not verwiesen: keine Reaktion.
Im Sinne vernetzender Politik wurde auf den Zusammenhang zwischen Anspruchsdenken
und die Auswirkungen auf den Sozialstaat verwiesen: kaum Reaktion.
Im Sinne vernetzender Politik wurde auf die Sogwirkung guter deutscher
Sozialhilfe auf arme Staaten in der EU verwiesen und auf den Zwang, wegen
falscher Gesetze alle Einwanderer so zu behandeln wie jene Deutschen, die
diese Sozialleistungen erst ermöglichten und die dafür arbeiteten:
Reaktion Beschimpfungen.
Die schlimmen Auswirkungen auf unseren Sozialstaat wegen der geplanten
EU-Osterweiterung wurden genannt: Reaktion Beschimpfungen.
Die Folgen der Masseneinwanderung wurden aufgezeigt, ein Vergleich mit
den USA wurde vorgenommen: Reaktion Beschimpfungen.
Der Forderung, daß gemeinnützige Arbeiten von Sozialhilfeempfängern
nicht zu einem Verlust von Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt führen
dürfen, wurde von Rot und Grün widersprochen.
Damit ist deutlich gemacht:
Schlechte Gesetze wurden nicht versehentlich geschaffen, sondern
mit Wissen, mit Billigung, ja wahrscheinlich bewußt von Politikern
der alten Parteien, mit dem Ergebnis, daß unser Sozialstaat geschädigt,
ja auf lange Sicht zerstört wird.
Da muß man fragen: wem nützt das?
Und warum handeln diese Politiker so?
Vom Redner wurden 3 konkrete Verbesserungsvorschläge zum BSHG bzw.
zum FAG gemacht, deren Fehlen die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern
zu gemeinnützigen Arbeiten erschwerten.
Ferner wurde eine Maßnahme zur Reduzierung der Ausländerbeschäftigung
vorgeschlagen.
Keiner der Vorschläge wurde angenommen.
(Diese werden als neue Anträge von der Fraktion Die Republikaner
eingebracht - Beispiel Seite 8.)
All das erhärtet die These des Redners:
Politiker der alten Parteien fügen unserem Land bewußt
und wissentlich Schaden zu.
-2-
Stellv. Präsident Weiser:
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte -- Heranziehung
von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnützigen Arbeiten -- beantragt
von der Fraktion Die Republikaner
Herr Abg. Krisch, Sie haben das Wort.
Abg. Krisch REP:
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnützigen
Arbeiten kann nur ein Teilaspekt des Problemkreises Sozialsystem sein.
Bevor wir Lösungsansätze vorschlagen, müssen wir versuchen,
Ursachen für die extreme Kostensteigerung in diesem Bereich zu finden.
Wir müssen auch die Situation der Betroffenen analysieren.
Denn da gibt es zwei distinkt verschiedene Personenkreise.
Da sind jene, die plötzlich zu Sozialhilfeempfängern abgerutscht
sind aus Gründen der Arbeitslosigkeit, aus persönlichen Gründen,
aus familiären Gründen, aus Krankheitsgründen - in den meisten
Fällen ohne eigenes Verschulden.
Für diese Menschen ist diese Situation entwürdigend.
Für diese Menschen ist es eine Verletzung des Selbstwertgefühls,
vor dem Sozialamt stehen zu müssen. Für sie bedeutet diese Situation
eine Reduzierung der Lebenswerte und der Lebensqualität. Diese Gruppe
hat aber kaum Fürsprecher.
Ihr stehen gegenüber eine Gruppe, die bewußt auf Sozialhilfe
spekuliert, sowie Menschen, die internationale Konflikte verwenden, um
bei uns Sozialhilfe zu erhalten, und Menschen, die unser liberales Asylrecht
ausnützen, um ihre wirtschaftliche Lage zu verbessern.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Da seid ihr wieder beim
Thema!)
-- Frau Bender, diese Menschen haben Fürsprecher in Legion, eine
ganze Fraktion sitzt hier.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Und sie haben Rassisten
zu Feinden!)
Dabei sind diese Menschen,
auch die Ausländer, nicht schuld
an der Misere des Sozialsystems.
Es ist die Schuld der Politiker, die Gesetze machten, welche den Mißbrauch des Sozialhilfesystems erst erlauben und ermöglichen, Schuld der Politiker, die die Folgen der Gesetze mißachten, die Gesetzfolgekosten bei der Schaffung neuer Gesetze überhaupt nicht bedenken.
Hierzu ein Beispiel: Wir müssen erwarten, daß im Jahr 2005 oder 2010 die EU-Ost-Erweiterung kommt und dann Polen und Rumänien Mitglieder der EU sind, Länder mit extremer Armut. Nun gibt es eine EU-Richtlinie, die EWG 1216/68, die uns zwingt, alle Sozialhilfeempfänger in der EU gleich zu behandeln.
Gott sei Dank ist unser Sozialhilfesystem besser als das Griechenlands
oder Portugals. Aber das bedeutet einen Sog von Sozialhilfebenötigenden
nach Deutschland - schon aus den jetzigen Mitgliedsstaaten der EU und schlimmer
noch nach der EU-Osterweiterung.
Das kann dann so ablaufen.
Erst kommt einer und sucht Arbeit. Aber dann wird er arbeitslos und
Sozialhilfeempfänger. Doch er hat das Recht auf Familiennachzug: also
Vater, Mutter, Kinder, vielleicht fünf Personen.
Doch es gibt internationale Verträge, in denen durch unsere
Politiker der Begriff „Familie“ nach türkischem, nach islamischem
Recht definiert und festgeschrieben wurde. Dann sind es bis zu 50
Personen, die nachkommen dürfen, da zur Familie gehörend!
Welche Pervertierung unseres Rechts.
Kein Politiker kann so dumm sein, Gesetze zu ratifizieren, die solchen
Mißbrauch zulassen.
Das ist billigende, wissentliche, eventuell absichtliche Zustimmung;
das sind Gesetze, die unseren Sozialstaat nur zerstören können.
Wir dürfen auch nicht die Kleinen hängen, über
Sozialhilfeempfänger streiten und gleichzeitig feststellen -- darüber
haben wir gestern debattiert --, daß legale Steuerflucht existiert,
daß Großkonzerne immer weniger Steuern zahlen, und zwar
legal.
Da wird im Ausland ein neuer Betrieb errichtet - die hiesigen Arbeitsplätze
werden „exportiert“, die verschwinden - und die dabei entstehenden Anlaufverluste
werden mit den in Deutschland erwirtschafteten Gewinnen verrechnet.
Zum Schaden unseres Landes, zum Schaden all jener, die ihre Lohnsteuer
treu und brav bezahlen.
Wiederum: Kein Politiker kann so dumm sein,
(Zurufe von der CDU: Doch!)
daß er Gesetze ratifiziert, die solche Steuerflucht zulassen.
Das muß billigend, wissentlich oder gar absichtlich geschehen.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der auch zu diesem Themenbereich gehört,
der unseren Sozialstaat bedroht, ist der Wertewandel in unserer Gesellschaft.
Beim Tagesordnungspunkt 1 wurde es heute morgen von den Kollegen Rech
und Käs ausführlich gesagt:
Früher hatten wir eine leistungsbereite Gesellschaft, heute
haben wir eine Anspruchsgesellschaft. Auch hier sitzen die Vertreter
der Anspruchsgesellschaft.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Gut, daß Sie keine
Ansprüche an die Gesellschaft haben!)
Diesen jungen Menschen, die diesen Wertewechsel hinter sich haben,
kann ich ebenfalls keinen Vorwurf machen.
Es ist die Politik, die diesen Werteverlust und Wertewandel erst möglich
macht.
Hier liegt ein Versagen der Regierungen der letzten Jahrzehnte vor.
Wer war es denn, der antrat mit dem Anspruch zur moralischen Wende?
Zur Wende, die nie kam. Und der damit, wie mit so anderen
großen Ankündigungen, kläglich versagte.
Als Folge dieses Wertewandels kommt dann von dieser, der linken Seite
des Hauses, zum Teil schon die Forderung, leistungsunwillige Deutsche im
Arbeitsprozeß durch leistungswillige Ausländer oder Asylbewerber
auszutauschen.
Meine Damen und Herren, dies ist unser Land, und wir verlangen Arbeitsplätze
zunächst für unsere Landsleute.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Sie haben keine Ahnung!)
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen sechs oder acht Themenbereiche
für die Diskussion angeboten. Das ist das besondere der aktuellen
Debatte: als beantragender Redner kann ich Ihnen die Themen vorgeben.
Und ich hatte mich entschlossen, in dieser ersten Runde den Schwerpunkt
auf die Problemanalyse, auf die Diskussion der Fehler im Sozial-System,
auf die Fehler der Politik zu legen.
Jetzt liegt es an Ihnen, darauf einzugehen.
Im zweiten Teil der Rede werde ich konkrete Lösungsvorschläge
machen.
-3-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Dr. Repnik.
(Abg. Birzele SPD: Friedhelm, gib's ihm!)
Abg. Dr. Repnik CDU: .... Das Thema "Heranziehung von Sozialhilfeempfängern
zu gemeinnützigen Arbeiten" habe ich für .... richtig gehalten.
.....
..... was Sie hier abgeliefert haben, war nichts anderes als Hetze
gegen Ausländer .... ich kann das nicht mehr ertragen. .......
(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD, der Grünen und der
FDP/DVP)
-4-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Dr. Müller.
Abg. Dr. Walter Müller SPD: ....
Thema der Aktuellen Debatte ist die Heranziehung von Sozialhilfeempfängern
zu gemeinnützigen Arbeiten. Herr Kollege Krisch hat aber nicht über
Sozialhilfeempfänger gesprochen, sondern über Leute, die nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz Ansprüche haben. .... Sie sind
natürlich mit Ihrer verbohrten Ideologie das Arbeitsplatzrisiko Nummer
eins für die Deutschen, ....
(Beifall bei der SPD)
-5-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Frau Abg. Bender.
Abg. Birgitt Bender Die Grünen:.... Was Sie hier
abgeliefert haben, Herr Krisch, war Populismus, und zwar von der miesesten
Sorte und zu Lasten aller, die keinen deutschen Paß haben. ....
(Beifall bei Grünen und bei Abgeordneten der SPD)
-6-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Dr. Noll.
Abg. Dr. Noll FDP/DVP: .... Nachdem die Republikaner das
Thema .... glatt verfehlt haben, möchte ich mich zu diesem Komplex
überhaupt nicht mehr äußern ....
-7-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat der Herr Sozialminister.
Sozialminister Dr. Vetter: ..... Ich begrüße es außerordentlich,
daß diese Debatte zu diesem Thema geführt wird.
Allerdings haben die Republikaner ein hoch anspruchsvolles Thema verhunzt.
....
..... Es gibt in der heutigen Zeit nicht nur ein Recht auf Arbeit,
sondern auch eine Pflicht zur Arbeit. Wer zumutbare Arbeit verweigert,
der schädigt im Grunde genommen die Arbeitnehmer und schädigt
das Volk. ....
Und .... es gibt eine Menge von Regularien, die da noch im Weg stehen.
Da muß man jetzt sehr sorgfältig die Probleme zu lösen
versuchen. ....
-8-
Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Krisch.
(Abg. Pfister FDP/DVP: Oje!)
Abg. Krisch REP:
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Pawlowsche Reflexe bei Fröschen bewegen Muskeln.
Die Kollegen Bender, Müller und Repnik haben bewiesen, daß
auch Landtagsabgeordnete Pawlowsche Reflexe haben. Da werden Mundmuskeln
bewegt, und es wird gesprochen, bevor man denkt.
Mich enttäuschte auch, daß der Herr Minister ein Urteil
fällte, bevor das Spiel zu Ende war, also vor der zweiten Runde, daß
der Herr Minister urteilte, noch bevor er die Aussagen gehört hat.
Wir verlangen, meine Fraktion verlangt Umsetzung des geltenden Rechts,
und zwar bezogen auch auf das BSHG, das Bundessozialhilfegesetz.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Sie kennen das Recht doch
gar nicht!)
Das, was der Herr Minister sagte, gilt seit August 1996. Es gibt sehr
wohl die Möglichkeit zur Heranziehung von Sozialhilfeempfängern
zu gemeinnütziger Arbeit - man vergleiche §19 und folgende des
BSHG.
Aber, Herr Minister, das von Ihnen zitierte, das bestehende Instrumentarium
ist unvollständig.
Was Sie sagten stimmt nicht - denn im Gesetz fehlen die Ausführungsbestimmungen.
Das BSHG ist genau so schwammig wie all jene Gesetze, die ich im ersten
Teil meiner Rede kritisierte - die Gesetzfolgen wurden genauso sträflich
mißachtet.
Es fehlt - nur um ein einziges Beispiel zu nennen - die Definition des
Begriffes „gemeinnützig“. Schon damit ist Mißbrauch Tür
und Tor geöffnet.
Denn es ist schon ein Unterschied, was gutwillige und sachliche denkende
Menschen darunter verstehen, oder was inkompetente Politiker, Beamte oder
Bedienstete aus dem Wort „gemeinnützig“ machen könnten.
Ist gemeinnützig alles, was einer einzelnen Stadtverwaltung nützt?
Oder muß nicht auch - und so verstehen wir den Begriff - der
Nutzen für die Bürger, für den Landkreis, für das Land
berücksichtigt werden?
All das fehlt im BSHG, und das hat keiner der Redner dieser Debatte
auch nur angedacht.
Doch ohne die Klärung dieses Begriffes sind alle Aussagen zum Thema Schall und Rauch. Allerdings kommt es in den Medien gut an, wenn man die Backen aufbläst, auch wenn man dabei nichts zur Sache sagt.
Der Sache wegen und der betroffenen Menschen, der Sozialhilfeempfänger wegen verlangt unsere Fraktion mindestens die folgenden drei Verbesserungen im BSHG, im Bundesozialhilfegesetz:
Erstens: Die Kommunen müssen Tätigkeitskataloge
erstellen, damit jene Arbeiten in den einzelnen Kommunen definiert werden,
die für Sozialhilfeempfänger verwertbar sind, ohne - ich wiederhole
- ohne den ersten Arbeitsmarkt zu schädigen.
Es geht um die Zusätzlichkeit dieser Arbeitsplätze, um
die Zusätzlichkeit.
Zweitens: Wir verlangen, daß die Kommunen organisatorische
Strukturen schaffen, um den Einsatz der Sozialhilfeempfänger zu gemeinnützigen
Arbeiten effizient und ohne zusätzliche Verwaltungskosten umzusetzen.
Es kann und darf nicht sein, daß hier eine zusätzliche
Verwaltungsebene geschaffen wird, deren Kosten alle erhofften Einsparungen
auffrißt.
Drittens: Das Ganze funktioniert nur, wenn die Kommunen Anreize
erhalten, zum Mitmachen motiviert werden.
Das ist über Finanzleistungen möglich.
Wir schlagen vor, entweder - als Variante eins - eine Belohnung all
jener Kommunen, die das Bundessozialhilfegesetz umsetzen.
Die Höhe der Finanzhilfe könnte von der Anzahl der gemeinnützigen
Arbeitnehmer abhängig sein, oder - als zweite Variante - eine Kürzung
von Finanzleistungen an Kommunen, die nicht in der Lage oder die nicht
willens sind, Sozialhilfeempfänger für gemeinnützige Arbeiten
einzusetzen.
Denn die Zielsetzung des Sozialhilfegesetzes, meine Damen und Herren,
ist eindeutig und wurde bisher von keinem Redner auch nur angesprochen:
Das ist menschenwürdige Hilfe unter Mitwirkung der Betroffenen.
Das ist der Kernpunkt:
Mitwirkung der Betroffenen.
Ein Sozialhilfeempfänger, der sich weigert, an dieser Mitwirkung
teilzunehmen, widerspricht dem Geist des Sozialhilfegesetzes.
Die Forderung nach gemeinnützigen Arbeiten für Sozialhilfeempfänger, meine Damen und Herren, ist an sich ein relativ kleiner Schritt, aber er könnte einen Wertewandel auch bei den Betroffenen bewegen.
Die Gruppe eins, die ich vorhin schilderte, die sowieso gern arbeiten möchte, wäre wieder motiviert. Diese Menschen bekämen neuen Lebensmut.
Der Gruppe zwei, den nicht Arbeitswilligen, würde gezeigt: entweder ihr tut etwas für die Gemeinschaft, oder ihr bezahlt dafür mit gekürzten Beihilfen.
Voraussetzung für den Erfolg dessen, was hier gefordert wird, sind aber selbstverständlich weitergehende und begleitende Maßnahmen.
In erster Linie muß Schluß mit einer Masseneinwanderung
sein, die jeden neuen Arbeitsplatz vernichtet.
Wir können in Zukunft nicht mit einer Einwanderungsrate existieren,
die das Sechsfache der Einwanderungsrate der USA ausmacht.
Wobei zu berücksichtigen ist, daß die USA ihre Einwanderer
sortieren und selektieren - ganz im Gegensatz zu uns - ein großer
Unterschied.
Wir verlangen, um den Erfolg und die Sicherheit unseres Sozialsystems
zu gewährleisten, daß Gesetzesfolgen und Gesetzesfolgekosten
vor der Verabschiedung eines Gesetzes beachtet werden.
Das war das Wesentliche, was ich im Teil eins zu sagen hatte, Herr
Kollege Müller.
Wir verlangen, daß diese Gesetze deutsche Interessen beachten
und berücksichtigen.
Wir werden dazu parlamentarische Initiativen einbringen.
So werden wir zum Beispiel die Wiedereinführung der Lohnsummensteuer, die abgeschafft wurde, verlangen, mit einer Änderung: Lohnsummensteuer nur für Nicht-EU-Ausländer.
Das wäre ein Schritt, auch die illegale Beschäftigung zu erschweren, vielleicht zu reduzieren und damit das ganze Sozialhilfesystem wieder auf eine solidere Basis zu bringen.
Wir wollen, meine Damen und Herren, unser Sozialsystem schützen und damit auch den betroffenen Menschen helfen.
Jetzt, Herr Vetter, nehme ich an, haben Sie im Anschluß noch etwas
zu sagen. -
(Herr Minister Vetter wich einer Antwort aus).
Bemerkung:
Der Arbeitskreis Soziales der Fraktion Republikaner war seit Wochen
auf dieser Tagung angemeldet und hat an beiden Tagen mit mehreren Personen
an den Einzelgesprächen teilgenommen.
„Sic tacuisses, philosophus mansisses“ gilt auch hier.
Stellv. Präsident Weiser: .... Die Aktuelle Debatte ist damit
beendet und Punkt 10 der Tagesordnung erledigt.
-9-
Antrag der Fraktion Die Republikaner
Drucksache 12/2073
Arbeit für Sozialhilfeempfänger
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung aufzufordern,
im Bundesrat auf eine Verbesserung des BSHG (Bundessozialhilfegesetzes)
hinzuwirken wie folgt:
Begründung:
In Zukunft sollte bei Sozialhilfebezug mehr Gebrauch von §19 BSHG
gemacht und die Sozialhilfeempfänger für gemeinnützige und
zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden. Dies setzt jedoch weitere
Regelungen voraus.
Durch gemeinnützige Arbeiten von Sozialhilfeempfängern darf
der erste Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigt werden, da dies nur zu
Arbeitsplatzverlusten und damit zu neuen Sozialhilfeempfängern führen
würde.
Es darf auch in den Kommunen keine neue Verwaltungsebene mit zusätzlichen Kosten entstehen, da dies die erhoffte Kostenreduzierung aufheben würde.
Schließlich ist ein Anreiz zu schaffen, die Kommunen für den Einsatz von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnützigen Arbeiten zu motivieren und das Kostensenkungspotential durch solche gemeinnützigen Arbeiten auszunützen.
Die von Herrn Minister Vetter in der 31. Sitzung des 12. Landtags zu
TOP 10 gemachten Aussagen, es gäbe schon ein greifendes Instrumentarium
im BSHG, entsprechen leider weder den statistischen Befunden noch kommunalen
Erfahrungen.
So definiert beispielsweise der §19 BSHG weder den Begriff „gemeinnützig“
noch den Begriff „zusätzliche“ Arbeit. Ohne präzise Begriffsbestimmung
aber ist Willkürlichkeit Tür und Tor geöffnet.
Hinweise auf organisatorische Strukturen der Kommunen zum effizienten Einsatz von Sozialhilfeempfängern für gemeinnützige Arbeit fehlen völlig im BSHG.
Weitere Unterlagen und Informationen erhalten Sie von der Fraktion