40. Plenarsitzung - TOP 2b 
Haushalt 1998 - Sozialministerium Einzelplan 09 
Redebeitrag des Abgeordneten Wolf Krisch - Republikaner 
 
 
 Zusammenfassung
1. Teil der Debatte:
REP - Abg. Krisch
2. Teil der Debatte:
REP - Abg. Krisch
Minister Vetter 
Abstimmungen
Anträge der Republikaner

Vorbemerkung
Die hier wiedergegebenen Texte sind im wesentlichen Auszüge aus dem Landtagsprotokoll. Der Beitrag von W. Krisch basiert auf dem Redemanuskript. Es gilt das Landtagsprotokoll.



Zusammenfassung
Punkt 2 b der Tagesordnung
Einzelplan 09: Sozialministerium
Präsident Straub:
Ich rufe Punkt 2 b der Tagesordnung auf:
Einzelplan 09: Sozialministerium
Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses -- Drucksache 12/2409
Das Wort erteile ich Herrn Abg. Krisch.

Abg. Krisch REP: Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der 17. Sitzung des Landtags, der letzten Haushaltsdebatte, forderten wir Haushaltsklarheit und politische Aussagen. An diesen Forderungen hat sich bis heute nichts geändert. Wie in vorhergehenden Haushaltsdebatten wollen wir auch diesmal dort Ausgaben mindern, wo das Preis-Leistungs-Verhältnis bei sozialen Maßnahmen ungenügend ist und wo aus grundsätzlichen politischen Erwägungen heraus ein anderer Einsatz der Finanzmittel zu fordern ist. Wir wollen die Mittel aber dort erhöhen, wo das aus sozialpolitischen Erwägungen heraus sinnvoll und erfolgversprechend ist. Knappe Mittel müssen effizient eingesetzt werden, und Tabus darf es nicht geben.

(Beifall bei den Republikanern)
Gerade aus diesem Grund, Herr Kollege Noll, verlangen wir Kürzungen bei der Förderung der freien Wohlfahrtspflege.
Das hat im Finanzausschuß zu einer Meinungsverschiedenheit mit dem Herrn Minister geführt. Der Minister betonte dort, er sei nicht bereit, bei der freien Wohlfahrtspflege zu kürzen.

Doch was der Belegschaft der Landesverwaltungen an Einsparungen zugemutet wird, muß auch den Trägern der Liga als dem größten und mächtigsten Dienstleistungsmulti zugemutet werden. Der Kollege von der FDP/DVP weiß wohl nicht, daß die Spitzenverbände der Liga bundesweit über 900.000 hauptberufliche Mitarbeiter, fast 100.000 Zivildienstleistende und anderthalb Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigen.
Das sind zweieinhalb Millionen Beschäftigte.  (Abg. Dr. Noll FDP/DVP:  Wir reden von Baden-Württemberg!)
Der Umsatz der Liga beträgt 108 Milliarden DM. Von 1990 bis 1993 nahm die Zahl der Einrichtungen der freien Wohlfahrts-pflege um 40% zu, die Zahl der Betten und Plätze nahm um 30% zu,
aber die Zahl der Mitarbeiter stieg um satte 220%.
Wer hier, Herr Kollege, von effizienter Bereitstellung sozialer Dienstleistungen spricht und hier Kürzungen ablehnt, der ist unglaubwürdig, dem fehlt Fachwissen und Sachwissen.

Gerade den Trägern der Liga müssen unwirtschaftliches Arbeiten, Steuerungsmängel und Fehlversorgungen vorgehalten werden.   Falsche Strukturen und Sonderstellungen dieser Organisationen müssen abgebaut werden. Nur über finanziellen Druck ist auch dort erfolgsorientierteres Handeln möglich.

Niemand kann mir erzählen, daß in einer Organisation mit 1 1/2 Millionen ehrenamtlichen Mitarbeitern - und davon weit über 95% ohne betriebswirtschaftliche Ausbildung, ohne Managementerfahrung, ohne unternehmerische Kenntnisse weil ohne unternehmerische Verantwortung arbeitend, mit fast 100.000 Zivildienstleistenden, ebenfalls meistens ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse, daß in diesem, in einem der größten Wirtschaftsimperien Deutschlands immer und an allen Stellen wirtschaftlich und unter dem Gesichtspunkt höchster Sparsamkeit gearbeitet wird.
Niemand kann mir erzählen, daß eine Organisation mit Monopolstellung in vielen Gebieten, daß eine Organisation ohne harte Konkurrenz, überall und immer effizient arbeitet.

Niemand kann mir erzählen, daß nur die Mitarbeiter der Liga ausschließlich das Interesse der zu Versorgenden im Auge haben und niemals und unter keinen Umständen persönliche Interessen.

Und wenn auch nur einer der hier erwähnten Punkte auch nur einmal vorkommt, wenn auch nur einmal unwirtschaftlich
gearbeitet wird, wenn auch nur einmal persönliche Interessen vor den Interessen der Allgemeinheit stehen,
dann ist der Gedanke an Kürzungen zwingend notwendig, dann sind Kürzungen der Landesmittel notwendig.

Kürzungen in der Größenordnung von 23 Millionen DM verlangen wir -- da sind wir mit Ihnen von der FDP/DVP einig --

(Abg. Bebber SPD: Oje!)
bei Unterhaltsvorschüssen und Ausfalleistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz. --
 Zuhören vor dem Zwischenruf!
-- Denn die Fallzahlen in diesem Bereich sind von knapp 9.400 Fällen im Jahr 1990 auf fast 40.000 Fälle im Jahr 1996
gestiegen. Das ist mehr als das Vierfache. Die Ausgaben lagen 1990 noch bei 25 Millionen DM. Jetzt sind im Haushalt 143 Millionen DM eingesetzt, fast das Sechsfache. Alle Vorschläge, die in der Denkschrift 1997 vom Rechnungshof unterbreitet worden sind, sind im Ansatz oder aus angeblich datenschutzrechtlichen Gründen weggefallen und haben zu keiner Lösung geführt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß diese besorgniserregende Dynamik
ursächlich mit dem Massenzuzug von Ausländern zusammenhängt,
(Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Jetzt sind wir wieder beim Thema!)
auch wenn Sie, Herr Dr. Noll, dies nicht wahrhaben wollen. Das Prinzip der Verantwortung ist auch in diesem Bereich endlich in den Vordergrund zu stellen. Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß der potentielle Empfängerkreis im Sinne der Abgrenzung des Landeserziehungsgelds eingegrenzt wird.

Doch die wichtigsten unserer Anträge zu diesem Sozialhaushalt betreffen Vorschläge, die wir unter dem neuen Begriff "Kindergartengeld" einbringen.

Meine Damen und Herren, der Ausgabenbereich von Kindergärten hat sich aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz deutlich erhöht und belastet zunehmend unsere Kommunen. Dabei wären durch wirkungsvollere Belegungsmanagemente und durch optimale Gruppengrößen durchaus Einsparungen möglich. Um solche Effizienzgewinne auszuschöpfen, ist es notwendig, Alternativen zu bieten und Wettbewerbselemente einzuführen.

Deshalb fordern wir die Schaffung eines Kindergartengelds, das nach unserem Vorschlag in der Größenordnung von 2.500 DM pro Jahr jenen Personen und Sorgeberechtigten ausbezahlt wird, die mit einem Kind im Kindergartenalter auf einen Kindergartenplatz verzichten, die selber die eigenen Kinder betreuen, ohne den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz aufzugeben.

(Abg. Dr. Gisela Meister-Scheufelen CDU: Das ist ja verrückt! ++)
Es wäre möglich, in einem ersten Schritt von heute 400.000 Kindergartenplätzen etwa 10.000 Plätze einzusparen.
(Abg. Dr. Gisela Meister-Scheufelen CDU: Das ist ja irre! ++ )
Dadurch ergäbe sich eine Einsparung von 75 Millionen DM. Dieser Einsparung stünden nur etwa 25 Millionen DM Ausgaben an Kindergartengeld gegenüber. Das ergibt eine Nettoeinsparung von 50 Millionen DM.

Diese Umorientierung beim Kindergartenplatz hält ausdrücklich am Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz fest, ja, macht diesen sogar überhaupt erst möglich.
Einsparungen ergeben sich durch den Wegfall teurer Sachleistungen und durch die Einführung kostengünstigerer Einkommensleistungen.

(Abg. Dr. Gisela Meister-Scheufelen CDU: Kinderfeindlich! ++ )
Unsere Forderungen werden bestätigt durch sozialwissenschaftliche Theorie und durch sozialwissenschaftliche Untersuchungen.
Wir schaffen unter den Bedingungen der Wahlfreiheit für Familien einen zusätzlichen finanziellen Nutzen.
Vor dem Hintergrund fallender Realeinkommen der Arbeitnehmer und von Frauenarbeitslosigkeit sind Zuwendungen an die Familienbudgets in vielen Fällen von höherem Nutzen als reine Kindesunterbringung.
(Beifall bei den Republikanern)

Die Aussage des Ministers, es sei abenteuerlich, arbeitslosen und hilfebedürftigen Familien Geldleistung für die Kindererziehung zu geben, weil Kindererziehung Sache der Familien sei, zeigt, daß der Minister Sinn und Zweck familienpolitischer Maßnahmen verkannt hat.

Im Kindergartenbereich müssen endlich jene Schlußfolgerungen umgesetzt werden, die in der sozialen Pflegeversicherung beim Pflegegeld schon längst zur Anwendung kommen.
Unser Vorschlag des Kindergartengelds soll sozial schwachen, arbeitslosen Familien zugute kommen.

Unser nächster Antrag auf Zuschüsse für betriebsnahe Einrichtungen ist zum Wohl berufstätiger Frauen und deren Kinder gedacht. Denn auch das Konzept der Betriebskindergärten ist ein Mittel, das Spannungsfeld zwischen Erwerb und Kindererziehung zu beseitigen oder wenigstens zu mindern.

 (Abg. Dr. Gisela Meister-Scheufelen CDU: So ein Unsinn! ++ )
Der Vorteil, der Nutzen der Betriebskindergärten ist die Nähe von Mutter und Kind - zum Wohle der berufstätigen Frauen und zum Wohl der Kinder.
Wer unsere Anträge ohne Gegenargumente ablehnt, zeigt:
a) es wird an eingefahrenen Strukturen festgehalten.
b) Hilfen für Bedürftige sind Lippenbekenntnisse, nicht wahres politisches Ziel der Ablehnenden.
c) es wird nicht sachbezogen abgestimmt, sondern politische Ideologie entscheidet über die Abstimmung.
Das wäre kein vorbildlich demokratisches Verhalten.
Wir aber können keine Kürzungen im Krankenhausbereich von 30 Millionen DM akzeptieren, die in wenigen Sekunden im Ausschuß durchgingen, während Sozialleistungen für Ausländer nicht angetastet werden.
(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ah, endlich beim Thema!)
Meine Damen und Herren, unsere Vorschläge sind ausgewogen, sind bezahlbar und unterstützen die Bedürftigen im Land.
Es sind Anträge, gestellt aus sozialer Verantwortung - die Zustimmung sozial denkender Politiker ist gefordert.
Mein Appell: Unterstützen Sie uns, besonders den Antrag auf Kindergartengeld.
 

2. Teil der Debatte
Präsident Straub: Das Wort erteile ich Herrn Abg. Krisch.

Abg. Krisch REP:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind mit unserer Haushaltsrede auf konkrete Probleme dieses Haushalts eingegangen, haben auf weitschweifende Ausführungen verzichtet.
Wir haben soziale Verantwortung gezeigt. Ein Beispiel: Wir wollen bei zunehmender Verschlechterung des Wohnumfelds in Ballungsgebieten die Familienerholung verbessern und haben verlangt, die Ansätze dafür um 1 Million DM aufzustocken. Im Gegenzug wollten wir Überflüssiges kürzen. So zum Beispiel die Förderung von Beratungsstellen; denn die Zahl der Beratungsfälle und die Zahl der Beratungsstellen haben zugenommen, ohne daß ein sichtbarer Erfolg meßbar und erkennbar gewesen wäre.

Meine Damen und Herren, in den Sitzungen des Sozialausschusses sprach ich von politischer Arroganz, sprach ich von Mißbrauch politischer Macht.

Als Beispiel nannte ich das Verhalten des Ministerpräsidenten, der von diesem Rednerpult aus dem Plenum sagte, er würde lieber Nachteile für das Land in Kauf nehmen, als einem Vorschlag der Republikaner zuzustimmen.
Das ist politische Arroganz.
Ein weiteres Beispiel:
Bei einer kürzlich durchgeführten Aktuellen Debatte sagte ich zum Thema Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu gemeinnützigen Arbeiten als Schlüsselsatz:
Nicht Sozialhilfeempfänger sind schuldig an unserer Misere, nicht die Ausländer sind schuldig an unserer Misere, sondern es sind die Politiker und deren falsche Politik.

Der folgende Redner bezeichnete diese Rede als Hetze gegen Ausländer,
und der Redner der SPD bezeichnete das als Hetze gegen Asylbewerber.

Meine Damen und Herren, ich bezeichne solche Antworten als politische Ignoranz.

(Abg. Capezzuto SPD: Was ist das? -- Abg. Moser SPD: Ein Hetzer!)
Diese Ignoranz zog sich durch viele Beratungen zu diesem Haushalt.

Ein Beispiel:
Seit Jahren warnen Republikaner vor Nachteilen für deutsche Schüler, wenn der deutschen Sprache unkundige Mitschüler den Unterricht verzögern, wenn deutsche Schüler gar Minderheiten in der eigenen Klasse sind.

(Abg. Dr. Gisela Meister-Scheufelen CDU: Wir sind bei der Sozialpolitik!)
 (Unruhe)
Diese Warnungen bezeichneten Sie, so wie jetzt in diesem Zwischenruf, als ausländerfeindlich und als extremistisch.
(Beifall des Abg. Moser SPD)

Und dann beklagte ausgerechnet der SPD Abg. Brechtken im Ausschuß, daß deutsche Schüler Nachteile haben, wenn zu viele Ausländer in den Klassen sitzen. Er sagte das gleiche wie wir Republikaner. Ist jetzt auch der Abgeordnete Brechtken ein Ausländerfeind?

Oder gilt der Ausdruck nur, wenn Republikaner reden?
Und es beklagte der Herr Minister Vetter im Ausschuß, daß deutsche Schüler Nachteile haben, wenn Ausländer mit schlechten Sprachkenntnissen in der Klasse sind.

Meine Damen und Herren, ausgerechnet die Vertreter jener Parteien, die diesen Zustand verschuldet haben, übernehmen Argumente der Republikaner. Das ist politische Arroganz.
(Beifall bei den Republikanern -- Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Was ist denn die Konsequenz aus dem, was Sie sagen?)
Frau Kollegin Bender,

(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Jetzt reden Sie doch mal Klartext!)
es ist nicht Arroganz, sondern es ist gefährliche politische Inkompetenz, wenn Sie, Kollegin Bender, gar das Grundgesetz bemühen, um zu fordern, der Staat müsse Ausländer besser behandeln als die eigenen deutschen Staatsbürger.
Hier zeigt sich wahre grüne Politik, Frau Kollegin.
(Abg. Birgitt Bender Die Grünen: Ja, danke! --
Abg. Birgit Kipfer SPD: Zu welchem Thema sprechen Sie eigentlich?)
Meine Damen und Herren, politische Arroganz wird vom Leben bestraft, und sie wird vom Wähler bestraft. Sie werden es erleben.

Präsident Straub: Das Wort erteile ich Herrn Sozialminister Dr. Vetter.

Sozialminister Dr. Vetter:
.... die Liga der Freien Wohlfahrtspflege (ist) wichtig. Die Unterstützung der Arbeit der Liga ist einer meiner Schwerpunkte ....
Deswegen ist es abenteuerlich, Herr Krisch, wenn Sie für die Republikaner fordern, hier Arbeitsplätze zu vernichten und gleichzeitig soziale Infrastrukturen kaputtzumachen. *
Das ist ein Doppelschlag gegen eine vernünftige Politik. .... bei der Liga der Freien Wohlfahrtspflege (haben) über 100.000 Damen und Herren Arbeitsplätze. Dies ist einer der wenigen Bereiche mit Wachstum bei den Arbeitsplätzen. ....
 

  

Präsident Straub: Meine Damen und Herren, Wortmeldungen liegen mir in der Allgemeinen Aussprache nicht mehr vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung zur Abstimmung über den Einzelplan 09. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlußempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/2409. Die vorliegenden Änderungsanträge werde ich bei den entsprechenden Kapiteln aufrufen.
Ich rufe auf

Kapitel 0901
Ministerium
Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.

REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0902
Allgemeine Bewilligungen
und bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0903
Arbeitsförderung und Berufsbildung
und dazu zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/2449-1. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
REP nein
Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -- Aufstockung der Arbeitsmarktprogramme des Landes --, Drucksache 12/2449-2. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
REP nein
Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/2449-3. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
REP nein
Ich rufe auf den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-7. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2449-17. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
REP nein
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2449-18. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP nein
Dann lasse ich über das Kapitel 0903 in der Fassung der Beschlußempfehlung abstimmen. Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0904
Gesetzliche Unfallversicherung im Landesbereich
Ich lasse über das Kapitel 0904 abstimmen. Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mit großer Mehrheit angenommen.
REP ja
Kapitel 0905
Hilfen für Behinderte
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Kapitel 0906
Arbeitsgerichtsbarkeit
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.
REP ja
Kapitel 0911
Landesversorgungsamt
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mit großer Mehrheit zugestimmt.
REP ja
Kapitel 0912
Versorgungsämter
REP ja
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.
Kapitel 0915
Versorgungskuranstalten
REP ja
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe auf
Kapitel 0917
Wohlfahrtspflege
und dazu den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/2449-4. Ich lasse über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist abgelehnt.
REP nein
Ich rufe dann den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-8, auf. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich lasse jetzt über das Kapitel 0917 -- Wohlfahrtspflege -- in der Fassung der Beschlußempfehlung abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0918
Jugendhilfe
Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0919
Familienhilfe
und dazu zunächst den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-9.
Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-10. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-11, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-12, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist abgelehnt.
REP ja
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-13, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist abgelehnt.
REP ja
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-14, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist abgelehnt.
REP ja
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-15, abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Ich lasse jetzt über das Kapitel 0919 -- Familienhilfe -- in der Fassung der Beschlußempfehlung abstimmen. Ich bitte um Zustimmung. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0920
Altenhilfe
und dazu zunächst den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/2449-5. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.
(Einige Abgeordnete der CDU signalisieren Zustimmung. -- Heiterkeit)
Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Die Gegenstimmen waren trotzdem die Mehrheit.
REP nein
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2449-19, abstimmen.
Herr Abg. Dr. Müller.
Abg. Dr. Walter Müller SPD: Herr Präsident, namens der SPD-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.
(Ministerpräsident Teufel: Haben Sie die erforderliche Unterstützung?)
Präsident Straub: Findet der Antrag die erforderliche Unterstützung? -- Das ist der Fall. Dann erfolgt eine namentliche Abstimmung.    -    (Namensaufruf)
Ich schließe die Abstimmung und darf bitten, das Ergebnis festzustellen.
(Auszählen der Stimmen)
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2449-19, bekannt:
An der Abstimmung haben sich 147 Abgeordnete beteiligt.
Mit Ja haben 56 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 91 Abgeordnete.
Damit ist der Antrag Drucksache 12/2449-19 abgelehnt.
Mit Ja haben gestimmt:
Bebber, Birgitt Bender, Birzele, Braun, Brechtken, Carla Bregenzer, Brinkmann, Buchter, Capezzuto, Dr.Caroli, Drexler, Marianne Erdrich-Sommer, Fischer, Göschel, Heinz Goll, Stephanie Günther, Hackl, Rudolf Hausmann, Ursula Haußmann, Heiler, Dr.Hildebrandt, Jacobi, Kielburger, Birgit Kipfer, Kretschmann, Kuhn, Lorenz, Maurer, Moser, Dr.Walter Müller, Nagel, Oelmayer, Dr.Puchta, Renate Rastätter, Redling, Reinelt, Annemie Renz, Christine Rudolf, Dr.Salomon, Dr.Schäfer, Sabine Schlager, Nils Schmid, Schmiedel, Schöffler, Seltenreich, Helga Solinger, Staiger, Stolz, Teßmer, Renate Thon, Walter, Wettstein, Wintruff, Dr.Witzel, Marianne Wonnay, Zeller.
Mit Nein haben gestimmt:
Behringer, Hans-Michael Bender, Heiderose Berroth, Birk, Ingrid Blank, Bloemecke, Dr.Carmina Brenner, Deuschle, Döpper, Dr.Döring, Drautz, Eigenthaler, Beate Fauser, Fleischer, Dr.Freudenberg, Dr.Glück, Göbel, Dr.Inge Gräßle, Haas, Haasis, Hauk, Hauser, Hehn, Heinz, Herbricht, Herrmann, Hofer, Huchler, Käs, Keitel, Kiefl, Kiel, Kiesswetter, Kleinmann, Kluck, Dr.Klunzinger, Köberle, König, Krisch, Ursula Kuri, Ursula Lazarus, Johanna Lichy, List, Mappus, Dr.Mauz, Mayer-Vorfelder, Dr.Gisela Meister-Scheufelen, Mühlbeyer, Ulrich Müller, Veronika Netzhammer, Dr.Noll, Pfister, Pfisterer, Rapp, Rau, Rech, Reddemann, Dr.Reinhart, Dr.Repnik, Ruder, Rückert, Dr.Schäuble, Schaufler, Gerd Scheffold, Dr.Stefan Scheffold, Scheuermann, Dr.Schlierer, Roland Schmid, Schuhmacher, Rosely Schweizer, Seimetz, Sieber, Stächele, Dr.Eva Stanienda, Dr.Steim, Stratthaus, Straub, Teufel, Tölg, Traub, Troll, von Trotha, Veigel, Dr.Vetter, Christa Vossschulte, Wabro, Wacker, Weiser, Wieser, Zeiher, Zimmermann.

Wir kommen zur Abstimmung über das Kapitel 0920 -- Altenhilfe -- in der Fassung der Beschlußempfehlung. Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.

REP ja
Ich rufe auf
Kapitel 0921
Frauenförderung
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/2449-6, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
REP nein
Jetzt lasse ich abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion Die Republikaner, Drucksache 12/2449-16. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Jetzt lasse ich noch abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 12/2449-20. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
REP ja
Dann lasse ich über das Kapitel 0921 -- Frauenförderung -- in der Fassung der Beschlußempfehlung abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0922
Gesundheitspflege
Wer diesem Kapitel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP nein
Ich rufe auf
Kapitel 0923
Gesundheitsämter
Wer dem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP ja
Ich rufe auf
Kapitel 0924
Landesgesundheitsamt
Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
REP ja
Ich lasse über
Kapitel 0930
Zentren für Psychiatrie und Rheumazentrum Baden-Baden
abstimmen. Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. -- Gegenstimmen? -- Enthaltungen? -- Diesem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben jetzt noch über Abschnitt II der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 12/2409, abzustimmen. Ich stelle fest, daß das Haus diesem Abschnitt zustimmt. -- Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
REP ja
Damit ist die Beratung des Einzelplans 09 -- Sozialministerium -- abgeschlossen.
 


Anträge der Fraktion Die Republikaner zum  Einzelplan 09  Sozialministerium


Änderungsantrag
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 643 01-6 Unterhaltsvorschüsse und Ausfalleistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz
1998 statt                       143 000,0 TDM
         zu setzen              120 000,0 TDM
1999 statt                       145 000,0 TDM
     zu setzen                  120 000,0 TDM
Begründung:
Die stark ansteigenden Ausgaben in diesem Bereich müssen begrenzt werden. So sind die Fallzahlen von 9 372 im Jahre 1990 auf 39 311 Fälle (1996) gestiegen. Die Ausgaben haben 1990 noch 25,3 Mio. betragen. Die Rückgriffsquote ist von 28,8 % (1990) auf nur 12,6 % (1993) bzw. 17,6 % (1996) gefallen. Vorschläge, wie sie vom Rechnungshof Baden-Württemberg in der Denkschrift 1997 unterbreitet wurden, um den Rückgriffserfolg zu erhöhen, sind im Ansatz steckengeblieben oder haben aus datenschutzrechtlichen Gründen zu keiner Lösung geführt. Da die besorgniserregende Dynamik in diesem Bereich insbesondere auch mit dem Massenzuzug von Ausländern nach 1985 zusammenhängt, sind die auf der Hand liegenden Konsequenzen zu ziehen und das Prinzip "Verantwortung" in den Vordergrund zu stellen. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, im Rahmen des Unterhaltsvorschußgesetzes im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß der potentielle Empfängerkreis im Sinne der Abgrenzung
des Landeserziehungsgeldes eingegrenzt wird.


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 104
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0921 Frauenförderung
Titelgruppe70 Frauenforschung

1998 statt                               730,0 TDM
         zu setzen                          0,0 TDM
1999 statt                               731,6 TDM
         zu setzen                          0,0 TDM
Die Titelgruppe ist aufzulösen.
Begründung:
Die Titelgruppe ist aufzulösen, da jede gesell-schafts-politische Relevanz dieser Ausgaben
bestritten wird. Frauenrelevante Sozialstruktur-forschung wird an vielen universitären und außeruniversitären Einrichtungen geleistet, so daß hier ein typischer Bereich von Doppelförderung vorliegt.



Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 94
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 684 71-4 N Kindergartengeld
1998 statt                                   0,0 TDM
         zu setzen                  25 000,0 TDM
1999 statt                                   0,0 TDM
         zu setzen                  30 000,0 TDM
Begründung:
Wie 653 71-8


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 94
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 684 71-3 Zuschüsse zu den Personalkosten der Fachkräfte an Kindergärten von Trägern der freien Jugendhilfe
1998 statt                         365 000,0 TDM
         zu setzen                294 100,0 TDM
1999 statt                         381 000,0 TDM
         zu setzen                304 000,0 TDM
Begründung:
Wie 653 71-8


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 92
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 684 05-5 Förderung von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
1998 statt                           16 000,0 TDM
         zu setzen                  12 300,0 TDM
1999 statt                           16 000,0 TDM
         zu setzen                  12 300,0 TDM
Begründung:
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, daß reine Beratung in den meisten Fällen ins Leere geht. In der Vergangenheit nahmen die Beratungsfälle mit den Beratungsstellen zu, ohne daß ein Erfolg in sozialer Sicht erkennbar geworden ist. Soziale Arbeit und berufsständische Interessen lassen sich nur noch schwer auseinanderhalten. Durch höhere
Arbeitseffizienz sind daher die Kürzungen, wie dies auch in der allgemeinen Landesverwaltung geschieht, zu erwirtschaften. Sonderprivilegien im Konsolidierungsprozeß darf es nicht geben.


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 92
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 684 03-0 Förderung der Familienerholung
1998 statt                             1 000,0 TDM
         zu setzen                    2 000,0 TDM
1999 statt                             1 000,0 TDM
         zu setzen                    2 000.0 TDM
Begründung:
Der Familienerholung kommt insbesondere unter den Bedingungen einer zunehmenden Verschlechterung des Wohnumfeldes in Ballungs-gebieten hohe Bedeutung zu. Der Förderbetrag sollte daher entsprechend aufgestockt werden.


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium
Seite 94
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0919 Familienhilfe
Titel 653 71-8 Zuschüsse zu den Personalkosten der Fachkräfte an Kindergärten von Gemeinden und Gemeindeverbänden

1998 statt                         220 000,0 TDM
         zu setzen                210 000,0 TDM
1999 statt                         230 000,0 TDM
         zu setzen                210 000,0 TDM
Begründung:
Der Ausgabenbereich für Kindergärten hat sich aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz deutlich erhöht.
Eine große Unbekannte sind die Effizienz und Effektivität der Kindergartenbetreuung. So sind insbesondere im Hinblick auf ein wirkungsvolles Belegungsmanagement, optimalere Gruppengrößen Einsparungen möglich bei Realisierung des Rechtsanspruches. Um diese Effizienzgewinne auszuschöpfen, ist es erforderlich Alternativen der Kindergartenbetreuung als Wettbewerbselement aufzuzeigen. In diesem Sinne soll ein Kindergartengeld geschaffen werden, das jährlich 2.500,00 DM beträgt und den Personensorgeberechtigten dann ausgezahlt wird, wenn sie mit einem Kind im Kindergartenalter auf einen Kindergartenplatz verzichten. So sollen von den ca. 400 000 Kindergartenplätzen in einem ersten Schritt 10 000 Plätze eingespart werden, für die 25 Mio. DM an Kindergartengeld aufzubringen sind, die auf der anderen Seite jedoch eine Einsparung von 75 Mio. DM ermöglichen (1998).
Im Jahr 1999 soll die Wahlfreiheit der Eltern dann auf 20 000 Plätze gesteigert werden.
Diese Umorientierung im Kindergartenbereich hält ausdrücklich am Rechtsanspruch auf einen Platz fest. Er wird jedoch ergänzt durch ein Alternativangebot mit Wahlfreiheit. Die Einsparungen ergeben sich insbesondere daraus, daß besonders teure Sachleistungen durch billigere Einkommensleistungen ersetzt werden. Dabei schaffen unter den Bedingungen der Wahlfreiheit die Einkommensleistungen in den Familien zusätzlich einen höheren Nutzen. So ist die Überlegenheit monetärer Transfers, also Geldzahlungen, gegenüber Realtransfers aus wohlfahrtstheoretischer Sicht unumstritten. Insbesondere vor dem Hintergrund fallender Realeinkommen der Arbeitnehmer und der Frauenarbeitslosigkeit sind Einkommenszuwendungen zu den Familienbudgets in vielen Fällen von höherem Nutzen für die Familien als die reine Kindesunterbringung.
Die Jugendprobleme unserer Tage sind darüber hinaus geprägt von einer zunehmend familienfernen und entsprechend staatsnahen Erziehung. Auch hier soll ein Zeichen gesetzt werden für die Wiedereinsetzung der Familie in ihrer angestammten Erziehungsrechte. Auch im Kindergartenbereich sollten daher die Schlußfolgerungen gezogen werden, wie sie auch in der sozialen Pflegeversicherung zur Anwendung gekommen sind.
Die Änderungsanträge 653 71-8, 684 71-3, 684 71-4, 681 72-8 und 683 72-0 sind im Gesamtzusammenhang der Betreuungssituation für Kinder zu sehen. 



Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 80
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0917 Wohlfahrtspflege
Titel 684 01-6 Förderung der freien Wohlfahrtspflege
1998 statt                             7 350,0 TDM
         zu setzen                    5 700,0 TDM
1999 statt                             7 350,0 TDM
     zu setzen                        5 100,0 TDM
Begründung:
Entsprechend der Einsparungen im Personal- und Sachkostenbereich der Landesverwaltung muß auch den Trägern der Liga als mächtigen Dienstleistungsmultis zugemutet werden, Rationalisierungsgewinne und Skaleneffekte im Rahmen ihrer Verwaltungs- und Dienstleistungen zu erbringen. Bundesweit beschäftigen die sechs Spitzenverbände 937 000 hauptberufliche Mitarbeiter, 98 615 Zivildienstleistende und 1,5 Millionen ehrenamtliche Mitarbeiter.
Ihr Umsatz beläuft sich auf 108,3 Milliarden DM. Während zwischen 1970 und 1993 die Einrichtungen um 40 %, die Zahl der Betten/Plätze um 30 % zunahm, war im gleichen Zeitraum ein Anstieg der Zahl der Mitarbeiter um 220 % festzustellen. Zur eigenverantwortlichen Erwirtschaftung von Effizienzgewinnen eignen sich besonders Pauschal zuschüsse. Unwirtschaftlichkeiten, Steuerungsmängel und Fehlversorgungen, die sich im Rahmen von neokorporatistischen Strukturen und einer daraus resultierenden Sonderstellung ergeben, müssen abgebaut werden. Hierzu ist auch finanzieller Druck nötig um in höherem Maße erfolgsorientiertes Handeln durchzusetzen. Der These, nach der es sich bei den Wohlfahrtsverbänden um "erfolgreich scheiternde Organisationen" handelt, kann nur über eine entsprechende finanzwirtschaftliche Steuerung entgegengetreten werden, da das erfolgreiche Nicht-Lösen von Problemen als die eigentliche Ursache der Aus-gabendynamik in diesem Bereich angesehen werden muß.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Untersuchung: Steuerungsmängel im System der Freien Wohlfahrtspflege, in: Sozialer Fortschritt
6-7/97.


Änderungsantrag
Einzelplan 09, Sozialministerium Seite 36
Der Landtag wolle beschließen,
Kapitel 0903 Arbeitsförderung und Berufsbildung
Titelgruppe 75 Soziale Maßnahmen für ausländische Arbeitnehmer und deren Familien
1998 statt                             8 400,0 TDM
         zu setzen                          0,0 TDM
1999 statt                            8 400,0 TDM
         zu setzen                          0,0 TDM
Die Titelgruppe 75 ist aufzulösen.
Begründung:
Ausländische Arbeitnehmer sind im gesamten sozialen Hilfesystem der Bundesrepublik eingebunden und belasten in unerträglichem Umfang die Sozialkassen wie dies in der Sozialhilfe deutlich wird. Eine darüberhinaus gehende Förderung ist unter Gleichbehandlungsgrundsätzen der steuerzahlenden Allgemeinheit und den deutschen Arbeitslosen nicht zu vermitteln. Dies gilt unabhängig von der Haushaltslage, zumal der Nutzen solcher Veranstaltungen mehr als fragwürdig angesehen werden muß (vgl. Rechnungshofbericht 87, S.110 ff). Kürzungen der Sozialleistungen für deutsche Arbeitnehmerfamilien in allen Bereichen und zugleich Ausweitungen der Sozialleistungen nur für Ausländer gefährden die soziale Symmetrie und untergraben die Leistungsbereitschaft der deutschen Arbeitnehmer.

 
Weitere Information von der Landtagsfraktion 
Die Republikaner
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70173 Stuttgart 
Tel. 0711/2063922 
 Tel. 0711/2063926 
 Fax. 0711/2063395 
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