44. Sitzung des 12. Landtags
Redebeitrag des Abgeordneten
Wolf Krisch Republikaner
Die Landtagsfraktion Die Republikaner hat sich als einzige Fraktion in einem deutschen Parlament entschieden gegen das M-A-I ausgesprochen und nicht nur "Berichtsanträge" und Fragen gestellt.
Wir werden wachsam
sein und bei der mit Sicherheit kommenden Neuauflage des M-A-I wiederum
Widerstand mobilisieren.
Für unser Land,
für unseren Staat, für unsere Demokratie.
Demokratieverständnis
und Verfassungstreue zeigt sich im politischen Verhalten im Parlament und
außerhalb - und nicht in politischen Fensterreden.
Zusammenfassung
Die Republikaner haben wieder einmal ein Thema angesprochen, das -
aus Sicht der Regierung - nicht diskutiert werden soll.
Bei M-A-I handelt es sich um ein neues, bisher geheim verhandeltes
Abkommen der OECD, bei dem eine Ratifizierung mit 29 Staaten im April 98
geplant war - ohne daß je ein Parlament sich damit beschäftigt
hatte.
Das M-A-I hätte weitreichende Auswirkungen auf unsere Wirtschaft,
auf Arbeitsplätze, auf Ausländerrecht - um nur einige zu
nennen - und würde Änderungen des Grundgesetzes, der Landesverfassung
und geltenden Rechts erfordern, würde der M-A-I-Entwurf vom 14.
Februar 1998 rechtsgültig werden.
Aus all diesen Gründen ist Widerstand gegen M-A-I angesagt
und notwendig.
Deshalb sind die Reaktionen der 4 anderen Fraktionen im Landtag interessant:
Die CDU schlug vor, das Thema entweder abzusetzen oder doch wenigstens
in nur 5 Minuten abzuhandeln.
Die SPD und die FDP sprachen von „keiner Aktualität“.
Die Grünen war informiert, und bestätigten unabsichtlich
Aussagen der Republikaner (Hinweise auf die Ausbeutung der Dritten Welt
oder auf notwendige Änderung geltenden deutschen Rechts).
1992, vor der Ratifizierung des Vertrags von Maastricht haben diese
Fraktionen auf Initiativen der Republikaner ähnlich reagiert.
Doch der Vertrag von Maastricht zeigt:
Schriftliche Vertragsformulierungen gelten nicht mehr, wenn politische
oder wirtschaftliche Interessen im Spiel sind.
Dann wird entweder der Vertrag geändert, oder geltende
Vertragsbedingungen werden vertragswidrig nicht berücksichtigt oder
werden aufgeweicht.
Einige Beispiele aus dem Vertrag von Maastricht:
Die Volksabstimmung in Dänemark wurde, um das gewünschte Ergebnis
zu erzielen, vertragswidrig zweimal durchgeführt.
Die Stabilitätskriterien zur Einführung des Euro wurden vertragswidrig
geändert:
Das Kriterium Währungsstabilität - die Bandbreite der zulässigen
Kursschwankungen wurde kurzerhand von +/-2,5% auf +/-15% erhöht
Das Kriterium Währungsstabilität - die Forderung, eine Währung
müßte die Stabilität mindestens zwei Jahre ohne Änderung
der Wechselkurse beweisen - wurde im Falle Italien schlichtweg mißachtet.
Das Kriterium Stabilität - die Forderung, Staatsverschuldung müsse
unter 60% des BIP (Bruttoinlandsprodukt) liegen, wurde geändert in
„die Verschuldung müsse sich den 60% kontinuierlich annähern“.
Das Kriterium Stabilität - (die Forderung Staatsverschuldung unter 60% des BP) wurde nicht erfüllt und es wurde manipuliert und gelogen. Einige Beispiele:
Aus all diesen Gründen ist der Vertragsentwurf von M-A-I, der schon
von Anfang an verschiedene Vertragsauslegungen zuläßt, der vieldeutig
und mehrdeutig ist, bei dem jede exakte Formulierung und Eingrenzung oder
Ausgrenzung vermieden wird, abzulehnen.
Es ist zu erwarten, daß diese Mehrdeutigkeit Absicht ist - um
nach einer Ratifizierung Beschlüsse durchzusetzen, die vor der Ratifizierung
als „völlig unmöglich“ oder „niemals“ bezeichnet wurden.
Präsident Straub: Das Wort hat der Abgeordnete Krisch.
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Abg. Wolf Krisch REP
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
vor der Debatte sagte ein Kollege der SPD, er sehe keine Aktualität
in dieser Debatte über M-A-I.
Das bestätigt die Vermutung, daß nur wenigen Mitgliedern
des Landtags von Baden-Württemberg die Brisanz und der Inhalt des
Vertragsentwurfs „Multilaterales Abkommen über Investitionen“ in der
Fassung vom 14. Februar 1998 bekannt ist.
Hierzu eine Vorbemerkung.
Seit über zwei Jahren wird von den wichtigsten Industrienationen
der Welt im geheimen über M-A-I verhandelt. Internationale Abkommen,
die schon vor 10 oder 20 Jahren ratifiziert wurden und jedes für sich
alleine gesehen, zustimmungswürdig oder akzeptabel sind, werden mit
M-A-I zu einem neuen Paket zusammengeschnürt. Durch die daraus entstehenden
rechtlichen Verflechtungen und Querverbindungen ergeben sich unvorhersehbare
Folgen für die Weltwirtschaft.
Erst seit Ende 1997 wurden auf Grund von Initiativen US-amerikanischer
Bürgerintiativen einige Details bekannt. Ähnliche Gruppen in
Frankreich, England, Deutschland, Holland und anderen Staaten schlossen
sich an.
In Frankreich ist MAI seit Anfang 1998 ein immer aktueller werdendes
Thema - dort hauptsächlich unter dem in Deutschland überhaupt
noch nicht beachteten Gesichtspunkt Sprache - Kultur - Musik - Medien.
In Deutschland ist MAI immer noch ein Thema für einige wenige Journalisten
und wenige Leser. Die Politik hat MAI nur am Rande aufgegriffen. Einige
Anfragen im Bundestag wurden von der Bundesregierung enttäuschend
nichtssagend beantwortet.
Doch Veröffentlichungen der Bundesregierung über Maastricht
oder über den Euro lauteten zum vergleichbaren Verhandlungszeitpunkt
ebenfalls nur ausweichend und valiumartig. Dieses Ausweichen und Nichtssagen
ist ein Indiz dafür, daß die Vorwürfe gegen M-A-I gerechtfertigt
sind.
Die Beurteilung des M-A-I wird dadurch erschwert, daß der gültige
Text in einem „juristen-englisch“ geschrieben ist, welches sicherlich nur
wenige Mitglieder des hohen Hauses ohne Schwierigkeiten lesen können.
Das ist ein englischer Text, in dem durch Austauschen nur eines Wortes
mehrdeutige und völlig gegensätzliche Auslegungen möglich
sind. Eine Übersetzung wird deshalb dem Originaltext niemals gerecht
werden.
Schon eine flüchtige Durchsicht des Vertragsentwurfes Stand 14. Februar 1998 zeigt mögliche Folgen des Abkommens:
Und während die Regierung formal das Recht hat, Geheimverhandlungen
zu führen, haben die Bürger das Recht, Auskunft darüber
zu bekommen, wie die derzeitige Regierung die Zukunft der Bürger verplant
und beeinflußt.
Das gilt auch dann, wenn M-A-I erst mit einigen Monaten Verspätung
ratifiziert werden kann.
Zum Vertragswerk
M-A-I ist ein Abkommen zum Schutz von Investoren und von Investitionen;
das klingt recht positiv und vernünftig.
Doch M-A-I greift nicht nur in die Landesverfassung ein, sondern auch in das Grundgesetz und in geltendes Recht.
Ich zitiere jetzt in der Reihenfolge aus dem Vertragsentwurf
Der Absatz 1. Allgemeine Übereinkünfte
legt fest, daß ausschließlich die International Labour
Organisation berechtigt ist, weltweit die Mindestarbeitsbedingungen festzulegen.
Ich bin überrascht, daß Gewerkschaftsvertreter diese Klausel
akzeptiert haben.
Der Vertrag definiert in Absatz 2, Umfang und Gültigkeit
„schutzwürdige Investitionen“ als:
jede Art Vermögen (assett). Auch das klingt vernünftig.
Aber laut Vertrag schließt das ein auch indirekte Beteiligungen,
geistiges Eigentum, ja sogar öffentliche Verschuldung - und zwar in
allen drei Fällen ohne jede zusätzliche Definition und Erläuterung,
wo die jeweiligen Grenzen liegen.
aber auch Aktien, Teilhaberschaften, Kredite, Schuldverschreibungen,
Werksverträge, Leistungszusagen aller Art und sonstige materielle
oder immaterielle Besitztümer oder Rechte auf Besitztümer wie
Mietverträge oder Hypotheken.
Da ist zu fragen: Wäre zum Beispiel schon ein Zeitungsartikel
„geistiges Eigentum“ und damit eine „schutzwürdige Investition“? Ein
guter Anwalt könnte das bestätigen - und mit welchen Folgen?
„Schutzwürdige Investoren“ werden definiert als
Einzelpersonen oder juristische Personen,
gleichgültig ob in privatem oder in Regierungsbesitz und
schließt ein Firmenstiftungen, Partnerschaften und Verbände
aller Art oder Organisationen aller Art.
Der geographische Wirkungsbereich von M-A-I soll gelten nicht nur im Land und auf Binnengewässern der Vertragspartner, sondern über die Staatsgrenzen hinaus auch auf hoher See in der 200 Meilen-Zone.
Eine Zusammenfassung des bisher gesagten:
der Geltungsbereich von M-A-I umfaßt Investitionen, an welche
auch an Fachmann zunächst nicht denkt,
und hat das Ziel, diese Investitionen zu schützen, ohne Rücksicht
auf die Interessen der Staaten, in denen Investitionen vorgenommen werden.
So enthält der Absatz 3 des Vertrages,
Umgang mit Investoren und Investitionen
folgende Klauseln:
Alle von einem Land den einheimischen Investoren gewährten Rechte
gelten uneingeschränkt für alle Investoren der M-A-I-Vertragspartner.
Das klingt annehmbar - bis man die vorhin genannten Definitionen genau
betrachtet. Ein Mietvertrag als schutzwürdige Investition, vergleichbar
dem Aufbau einer Fertigungsstätte? Ein gegnerischer Staat als schutzwürdiger
Investor? Ein guter Anwalt wird daraus „ja“ machen.
M-A-I hat unter anderem zur Folge:
Vor dem Vertrag von Maastricht konnten Kommunen und Ländern
mit den eigenen Steuergeldern zum Wohle der eigenen Wirtschaft Aufträge
an die Unternehmen der Kommunen oder des Landes vergeben.
Eigene Steuergelder dienten somit der Wirtschaftsförderung
in der eigenen Kommune.
Seit Maastricht müssen durch Steuergelder finanzierte öffentliche
Aufträge innerhalb der EU frei vergeben werden. Steuergelder
des Landes Baden-Württemberg kommen somit nicht mehr dem Land Baden-Württemberg
zugute, kurbeln nicht mehr unsere Wirtschaft an.
M-A-I geht einen entscheidenden Schritt weiter.
Nach M-A-I gilt gleiches Recht für sämtliche Vertragspartner
von M-A-I. Das sind zunächst 29 Staaten - später sollen es über
100 Staaten sein.
Eine mögliche Folge: Eine ICE-Trasse wird von einer asiatischen
Firma mit Personal aus Indien gebaut - und wenn der Bau genügend lange
dauert, haben diese Arbeiter und deren Familien Dauerwohnrecht in Deutschland
aufgrund geltenden EU-Rechts erlangt.
Die Folgen für den Arbeitsmarkt müssen nicht erläutert
werden.
Ein weiterer Punkt im M-A-I-Vertragsentwurf ist überschrieben mit
Vertragsklarheit, auf Englisch transparency.
Darunter versteht M-A-I, daß Investoren von allen Gesetzen
und Verordnungen oder anderen Regierungsakten unterrichtet werden müssen,
die deren Investitionen betreffen, und Schadensersatzansprüche stellen
können, wenn das nicht geschieht.
Alle Gesetze und Verordnungen, die Investoren benachteiligen, sind
zu ändern - doch was „Benachteiligung“ bedeutet, wird nicht rechtskräftig
definiert.
Die katastrophale Konsequenz dieser Klauseln möge sich jeder selber
ausmalen.
Eine Zwischenbilanz des bis jetzt gesagten in etwas scharfer aber deutlicher
Formulierung:
M-A-I ist die ideale Arbeitsgrundlage für das
organisierte Verbrechen.
M-A-I ist die Gewähr für erfolgreiche internationale
Geldwäsche.
Der Absatz III in M-A-I heißt
„Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis für Investoren und
für deren Personal“ und legt fest:
M-A-I-Investoren und deren Schlüsselpersonal haben unbegrenzte
Zugangs- und Aufenthaltsrechte in jedem Investitionsland.
Die Aufenthaltsdauer wird nicht festgelegt.
Der Investor kann selbst entscheiden, welche Personen unter den
Begriff „Schlüssel-personal“ fallen.
Eine numerische Begrenzung dieses Personenkreises ist nicht vorgesehen
- das können 2 Personen sein oder 20.000.
Das Zugangs- und Aufenthaltsrecht gilt gleichzeitig für die
Ehegatten, für Kinder und Familienmitglieder dieser Personen.
Die Ehegatten sollen außerdem automatisch das Recht zur Arbeitsaufnahme
im Gastland des Investors erhalten.
Dieser Passus hat weitreichende Auswirkungen auf Ausländerrecht,
auf Arbeitsrecht, auf unser Sozialrecht.
Ich erinnere an die noch kaum bekannte, in diesem Haus noch nie diskutierte
EU-Bestimmung, wonach ein Ausländer, der in Deutschland zwölf
Monate lang einer geregelten Arbeit nachging, ein Daueraufenthaltsrecht
in Deutschland erhalten soll.
Wer von uns kennt diese Bestimmung?
Dieser Passus erhält durch M-A-I noch weiterreichendere Konsequenzen.
Vorschriften und Gesetzgebung über die Einreise von Ausländern,
zum Beispiel in Notstandsgebiete mit hoher Arbeitslosigkeit, wären
unter den Bedingungen des M-A-I unwirksam - zum Schaden des Gastlandes
des Investors.
Jetzt zum Absatz Leistungsanforderungen
auf Englisch performance requirements.
Unter M-A-I dürfen einem Investor keinerlei Vorschriften gemacht
werden
über Import oder Export von Gütern,
über Einkauf und Verkauf seiner Produkte,
über Umfang oder Menge verwendeter Drittwährungen,
über Technologietransfer oder Weitergabe von Produktionskenntnissen.
Da fallen mir Begriffe ein wie Waffenhandel, Giftgaslieferungen oder
Drogengelder.
Die Konsequenz dieser Klausel ist, daß Deutschland geltendes
Recht weitgehend ändern muß.
M-A-I zwingt uns, das eigene Haus umzubauen.
Eine weitere Konsequenz ist, daß eine Harmonisierung zwischen
EU-Bestimmungen und dem Recht der Mitgliedsstaaten der EU nicht mehr möglich
sein wird.
M-A-I zerstört also jede Zukunftsplanung der EU!
Nach einer eventuellen Einführung der Einheitswährung Euro
sind die Konsequenzen noch weiterreichend. Die Verträge von Maastricht
und Amsterdam eröffnen wegen (nur versehentlich?) schlampiger Formulierungen
viel Möglichkeiten für Subventionsbetrug und ähnliche Vergehen.
Wird das M-A-I diesen Verträgen übergestülpt, so potenzieren
sich die möglichen Betrügereien - werden aber zum Teil sogar
legalisiert.
Da M-A-I sich immer auf weitere internationale Verträge bezieht,
ergänzen diese teilweise die Verträge von Maastricht und Amsterdam:
kein Mensch kann mehr erkennen, was das für volkswirtschaftliche oder
sozialpolitische Auswirkungen haben wird.
Ein Schmankerl besonderer Art ist der Artikel über
Monopole, Staatsbetriebe und Konzessionen.
Nach den Bestimmungen dieses Artikels darf niemand die Aufrechterhaltung
oder die Festlegung oder die Abschaffung eines bestehenden Monopols verbieten.
Aber M-A-I geht noch weiter.
Ein Monopol kann in verschiedenen geographischen Gebieten arbeiten
und darf in diesen verschiedenen Gebieten für das gleiche Produkt
unterschiedliche Leistungen oder Preise fordern.
Verschiedene geographische Gebiete könnten Nationalstaaten sein,
aber auch verschiedene deutsche Bundesländer - das M-A-I läßt
beide Auslegungen zu.
Ein denkbares Beispiel: Der M-A-I-Investor General Motors könnte
Opel in Hamburg anders verkaufen als in München.
Es erstaunt schon, mit wieviel krimineller Energie das M-A-I ausgehandelt
wurde.
Der Absatz über Monopole und Staatsfirmen bzw. Konzessionen
ist ein Vertrag über die Entmachtung der Nationalstaaten, ja der EU.
Kein Staat, keine Gebietskörperschaft hat nach der Ratifizierung
des M-A-I noch Kontrolle über seine Bodenschätze, über seine
Rohstoffe oder über wirtschaftliche Lenkungsmechanismen.
Eine Zumutung ist der M-A-I-Passus über die Ausbeutung von Bodenschätzen.
In diesem Abschnitt werden internationale Investoren den heimischen
Investoren gleichgestellt, auch dann, wenn es sich um Bodenschätze
handelt, die zum Überleben eines Staates in dessen eigener Regie verwertet
werden müssen oder sollten.
Das betrifft besonders die Staaten der Dritten Welt. Doch gerade
diese Staaten sind an der Formulierung des M-A-I nicht beteiligt. Tritt
M-A-I in Kraft, dann haben Entwicklungsländer nur zwei Möglichkeiten
a) M-A-I nicht beizutreten - aber dann wird über GATT und den
IMF schon gesorgt, daß dieser Staat wirtschaftlich ruiniert wird,
oder
b) M-A-I beizutreten - um danach von den M-A-I-Investoren
rücksichtslos ausgebeutet zu werden. Der Staatsruin wie im Fall (a)
tritt dann eben verzögert ein.
Alle Entwicklungsprogramme eines Staates zur Förderung strukturschwacher
Regionen oder zum Abbau von Arbeitslosigkeit oder zur Förderung zukunftsweisender
Technologien sind unter dem M-A-I nicht oder nur noch begrenzt möglich.
M-A-I ist das Ende jeder Wirtschaftsförderung, jeder Entwicklungsförderung.
Zum Arbeitsrecht:
Den Vertretern der Gewerkschaften folgender Satz aus dem Abschnitt
„keine Absenkung von Standards“ zur Kenntnis, ich zitiere:
Ein Absinken von Sicherheitsstandards oder Umweltstandards oder
die Verschlechterung geltender Arbeitsbedingungen ist nicht erwünscht.
Falls aber hierüber gegensätzliche Ansichten bestehen,
dann sollten die Betroffenen verhandeln.
Ende Zitat - da ist kein weiterer Kommentar erforderlich.
Der Absatz „Schutz vor Nachteilen (Protection from Strife)"
ist ebenfalls bemerkenswerte Prosa.
Den Investoren wird Schutz nicht nur vor Streik, sondern auch vor
Kriegsfolgen gewährt, selbst dann, wenn der zu schützende
Investor gerade der die Kriegsfolgen verursachende Aggressor sein sollte.
Eine Perle im M-A-I-Vertragsrecht sind auch die Paragraphen über
Streitigkeiten zwischen Investoren und Regierungen der Investitionsländer.
Bei Beschwerden der M-A-I-Investoren wird geltendes Recht des Gastlandes
ausgesetzt. Statt dessen wird ein Schiedsgericht mit seltsamen Entscheidungsprozeduren
eingesetzt.
Ein Effekt wird dann sein: nicht wer im Recht ist bekommt Recht, sondern wer Geld hat, um mehr und bessere Anwälte zu bezahlen, wird das von diesen Anwälten beeinflußte Schiedsgericht zu einer vorteilhaften Entscheidung bewegen.
Von großer Bedeutung sind die Klauseln in
Absatz VII Finanzleistungen.
Der mit Transparency also Klarheit überschriebene Absatz enthält
folgenden Satz, ich zitiere:
Ein Investor kann nicht gezwungen werden, Informationen herauszugeben, die seine berechtigten kommerziellen Interessen berühren.
Ein denkbarer Fall: Ein M-A-I-Investor, der illegal Giftmüll verbuddelt, erreicht durch einen guten Anwalt womöglich, daß er vor einer Hausdurchsuchungen geschützt ist, denn sein berechtigtes kommerzielles Interesse ist es doch, durch illegale Müllentsorgung schnell reich zu werden.
Diese Aktuelle Debatte hat ein Ziel:
der Landtag von Baden-Württemberg sollte aktive Schritte gegen
die Ratifizierung des M-A-I einleiten,
zum Schutz unseres Grundgesetzes, zum Schutz unserer Bürger, zum
Schutz unserer Zukunft.
Wir werden einen Antrag einreichen mit dem Ziel, die Ratifizierung
des M-A-I zu verhindern.
Wir werden weiterhin beantragen, der Wirtschaftsausschuß möge
eine Anhörung zu M-A-I beschließen mit dem Ziel, dem Landtag
mehr und detaillierteres Wissen über dieses Abkommen zu vermitteln,
damit der Ausschuß weitere Schritte beschließen kann.
Die Redner der Grünen, der SPD und der CDU befürworteten
eine solche Anhörung im Bundestag. Ich gehe somit davon aus, die Zustimmung
dieser Fraktionen nach der Einreichung unseres Antrages zu erhalten.
In nur 10 Minuten Redezeit können die Gefahren des M-A-I nicht
ausreichend geschildert werden. Die gravierenden Auswirkungen auf unsere
Kultur, auf unsere Sprache, auf Erziehung und Bildung, auf Funk und Fernsehen
habe ich überhaupt nicht ansprechen können.
Allerdings ist interessant, daß in Frankreich gerade dieser
Aspekt seit Anfang des Jahres mehr und mehr in den Medien, in der Öffentlichkeit
engagiert diskutiert wird: die deutsche Öffentlichkeit kennt das Problem
noch nicht einmal.
Ich bitte Sie, sich selber mit dem Thema zu befassen.
Und ich bitte Sie, dieses eine mal, dieses wichtige mal gerade wegen
des M-A-I-Termindruckes über Fraktionsschranken hinaus zu einer Entscheidung
für unsere Bürger, zu einer Entscheidung für unsere Wirtschaft
und gegen M-A-I zu kommen -
unterstützen Sie unsere Anträge.
Antrag der Fraktion Die Republikaner
M-A-I - Multilaterales Abkommen über
Investitionen
Der Landtag wolle beschließen
die Landesregierung zu ersuchen
I. zu berichten
III. im Bundesrat darauf hinzuwirken,
Weitere Ablehnungsgründe sind in Dateien folgender Adressen zu finden:
Weitere Unterlagen und