Debatten im Landtag:

Die Einführung  des Euro
Betrug  am  Bürger -
Betrug  an  Deutschland?



Redebeitrag des Abgeordneten
Wolf  Krisch   Republikaner
Parl. Berater  Dr. Peter Linder

45. Sitzung des 12. Landtags



Einleitung
Die hier wiedergegebenen  Texte sind Auszüge  aus dem Redeprotokoll  des Landtags.
Es gilt das gesprochene Wort.  Vollständige Texte sind erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.
Der wiederholt zitierte Bericht der EU-Kommission ist gegen Kostenerstattung
erhältlich von der Fraktion Die Republikaner.


 
Übersicht
Abhängigkeit der Schuldenkriterien 
Arbeitsplatzverlust durch Euro 
Ausgaben - hinausgeschoben 
Auslegung der Fiskalkriterien 
Berichte der Kommission 
Betrug an Deutschland
Bundesbank Berechnungsgrundlage
Döring 
Einzelhandel - Kosten durch den Euro
Einnahmen - vorgezogen 
Euro und die Fußballbundesliga
Fiskalkriterien - Auslegung 
Gesamtwirtschaft - Kosten durch Euro 
Harmonisierung - fehlende 
Haushalte 
Kollaps der Wirtschaft durch Euro
Konvergenzkriterien - nominelle Daten
Konvergenzprogramme - kurzfristig 
M-A-I und Euro 
Manipulation 
Notenbankgewinne
Primärsaldo 
Sanktionen
Scheitern der Währungsunion
Spöri 
Stabilitätskriterien - GG Art.109 
Täuschung - Arbeitsplätze
Täuschung - Kohl / Stoiber 
Täuschung - nachprüfbar durch Daten 
Tragfähigkeit der Schuldentrands
Verschuldungsgrenze Deutschland 
Versorgungsansprüche 
Währungsgebiet
Zeitpunkt für Währungsunion 
Währungshoheit
Zinsniveau
Zinspolitik 

Stellv. Präsident Birzele:
Punkt 3 der Tagesordnung
a) Dr. 12/1446  Große Anfrage FDP
b) Dr. 12/688    Antrag Republikaner
c) Dr. 12/322    Antrag Republikaner
d) Dr. 12/1768  Antrag CDU
e) Dr. 12/2061  Antrag Grüne
f)  Dr. 12/2698  Beschlußantrag Grüne
.... Stellv. Präsident Birzele: das Wort hat der Herr Abg.  Krisch

Abg. Krisch REP 
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
die Art und Weise, wie die Landesregierung die Drucksache 12/688 und. 12/1446 beantwortete, zeigt wieder einmal, welchen Verlust dieses Land erlitt, als der Euroskeptiker Spöri durch den Europhilen Döring ersetzt wurde.

Schon im November 1996 fragten die Republikaner nach den Kosten, die dem Einzelhandel durch Einführung des Euro entstehen. Im Mai 1997 wiederholte die FDP-Fraktion sinngemäß die gleichen Fragen, nur anders formuliert.
Doch statt sachlicher, fundierter Aussagen antworteteHerr Döring in einer Art, die nur zu RTL-Talkshows paßt.
Herr Minister, ich spreche Ihnen fundierte Sachkompetenz ab.

Ein konkretes Beispiel:
Die Einführung des Euro wird den Einzelhandel mit Kosten in der Größenordnung von 30 Milliarden Mark belasten - oder etwa 3% eines Jahresumsatzes. Bis heute haben Sie diese Angaben des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels nicht widerlegt.
Befragt nach den Kosten, die Handelsbanken oder Versicherung oder der Wirtschaft allgemein und dem Bürger entstehen, antworten Sie, ich zitiere: "die Kosten seien gar nicht abschätzbar " und weiter "jede Schätzung für die Gesamtwirtschaft ist mit grundsätzlichen Schwierigkeiten behaftet" -und damit ist das Problem für den Herrn Minister erledigt.
Daß diese Kosten die Wirtschaft belasten  -  das kümmert Sie wohl nicht.
Sie machen lieber Werbung für den Euro, bezeichnen Fragen nach den Kosten dieser Euro-Werbung als, ich zitiere Sie, als „ekelhaft“ - und brüsten sich damit, daß Brüssel diese Werbung bezahle.  Zwar erhält Brüssel dieses Geld vorher von Deutschland - doch das erwähnen Sie nicht.

Zweites Beispiel:
Schon in der 31. Plenarsitzung und der Aktuellen Debatte zur Einhaltung der EU-Stabilitätskriterien verwies ich auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Haasis (Dr.12/1523).  Schon damals antwortete die Landesregierung hilflos, ich zitiere: "Um innerstaatlich die Einhaltung der Maastrichtkriterien gewährleisten zu können, liegt bisher nur der Vorschlag des Bundes vom Juni 1996 vor" und weiter Zitat: "Verhandlungen zwischen Bund und Länder sind bisher noch nicht erfolgt".  Dieser Zustand gilt noch heute - erst vor einigen Tagen hat ein CDU-Bundestagsabgeordneter gleiches moniert. Ich verweise hierzu auch auf Drucksachen 12/1768 und 12/2061.

Ein Wirtschaftsminister, der fordert, den Euro einzuführen, noch bevor die dazu notwendigen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, also die Schaffung innerstaatlicher Regelungen nach Artikel 109 Grundgesetz geschaffen sind, der handelt verfassungswidrig.

Die Republikaner haben schon vor der Ratifizierung des Vertrages von Maastricht vor dieser Währungsreform des Euro gewarnt.

Meine Damen und Herren,
Unter Abwägung aller Fakten, in Kenntnis der Vertragsformulierungen und in Kenntnis der auch von der Bundesregierung vorgenommenen Täuschungen und Fälschungen in der Bilanz sage ich:
Die Einführung dieses Euro muß als bewußter und gezielter Betrug an Deutschland und an unseren Bürgern bezeichnet werden.
Alle Planungen zur Einführung des Euro beruhen von Anfang an auf arglistiger und vorsätzlicher Täuschung

 (Widerspruch des Abg. Kluck FDP):
- Zum Beleg, Herr Kollege Kluck,
Jahrelang wurden uns neue Arbeitsplätze als das Ergebnis der Euro-Einführung versprochen - gegensätzlichen Aussagen meiner Fraktion wurden verlacht. Doch seit Anfang dieser Woche schließt sich Kanzler Kohl den Aussagen der Republikaner an, und seit gestern tut es Herr Stoiber.
 (Zuruf der Abg. Dr. Inge Gräßle CDU)
- Seit gestern tut es auch der Herr Stoiber, Frau Kollegin. Beide verneinen plötzlich die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch den Euro.
Das ist doch von Anfang an wissentliche und bewußte Täuschung.

Ich sage Ihnen voraus:
Spätestens 5 bis 15 Jahre nach seiner Einführung wird dieses Kunstgeld Euro kollabieren. Dann wird es zu einer wirtschaftlichen und politischen und sozialen Katastrophe in der Europäischen Union kommen. Dann wird das Kunstgeld Euro wieder abgeschafft.
Aber erst nachdem Millionen von Existenzen vernichtet sind,
nachdem 100.000-de von Firmen in Konkurs gegangen sind,
und nachdem eine gewaltige Firmenkonzentration stattgefunden hat,
so wie es den Zielen des M-A-I, des Multilateralen Abkommens über Investitionen, entspricht.

Der Zerfall dieser Kunstwährung Euro setzt Deutschland in Bezug auf die finanzielle Lage zurück auf den Stand der frühen 50-er Jahre.
Doch wegen der in den nächsten 5-15 Jahren weiter zunehmenden Zerstörung unserer sozialen Strukturen und wegen der bis dahin noch weiter gewachsenen sozialen Unruhen wird es eine schlimmere und hoffnungslosere Lage sein als in den 50-er Jahren - die waren eine Zeit voller Hoffnung und Optimismus, eine Zeit mit Gemeinsinn und mit Zusammenarbeit aller Deutschen.
Wer immer diesem Euro zustimmt,
zerstört langfristig Deutschland und
zerstört die Zukunft Europas.

Ich will Ihnen das im folgenden belegen.

Die Brüsseler EU-Kommission und das europäische Währungsinstitut (EWI) haben die Berichte über die Wirtschaftsdaten der Teilnehmer zur Währungsreform am 25. März 1996 vorgelegt, die Stellungnahme des Deutschen Bundestages zum Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion erfolgt am 2. April 1998.
Doch offensichtlich sind die Ergebnisse alle schon vorweggenommen.
Es werden nur noch politisch-subjektive Entscheidungen getroffen -
ohne jede Rücksicht auf ökonomisch-objektive Tatsachen.
Eine Währungsunion ohne wirtschaftliche Einheit, ohne rechtliche Harmonisierung endet zwangsläufig im Mißerfolg - auch wenn das noch 5-10 Jahre dauert.

Die Fragwürdigkeit des Auswahlverfahrens der Teilnehmerstaaten zur dritten Stufe der Währungsreform  - Währungsunion - zeigt sich schon bei der Auslegung der Fiskalkriterien.  Ihnen allen liegt doch der Konvergenzbericht der Europäischen Kommission vor. Nur um Belgien und Italien den Beitritt zur Währungsunion zu ermöglichen, wurde die Grundregel der Währungsunion, die Gros-Regel - aufgegeben.
Nach Gros ist - ich zitiere - „die Schuldenstandquote dann hinreichend rückläufig, wenn zwischen 1994 und 1997 der Rückgang der Schuldenstandquote mindestens 15% des Abstandes zwischen Quote und den geforderten 60% ausmacht“ - Ende Zitat.

Doch Belgien hat nur 8,5 % geschafft - die Hälfte des geforderten -
Italien hat nur 3% geschafft - sehen Sie nach: Bericht der Kommission, Tabelle 4.2 Seite 95.
Und Spanien steigerte seine Schuldenstandquote gar von 62,6% 1994 auf satte 68,8% 1997.
Nebenbei: Deutschland hat die Verschuldensgrenze, wie Sie wissen, grundgesetzlich geregelt - in Artikel 115.
Und die Brüsseler Kommission hat der Bundesregierung vorgerechnet, daß Deutschland in den vergangenen 5 Jahren gleich 4-mal die grundgesetzlich festgelegte Verschuldensgrenze durchbrochen hat. Ist das ein verfassungskonformes Verhalten?

Zurück zum Konvergenzbericht der Kommission:
Um Italien und Belgien trotz allem zum Euro zu verhelfen, wird flugs ein neues Prinzip erfunden, - das Prinzip der „Tragfähigkeit der Schuldentrends“. Das klingt gut - und keiner weiß, worum es geht.
Damit wird überschuldeten Ländern die Euro-Teilnahme ermöglicht, wenn diese 1997 einen genügend großen Primärsaldo aufweisen, gleichgültig, ob überhaupt oder wieweit deren Schuldenstand zurückgefahren wurde.
Dieser Primärsaldo enthält aber keine Zinszahlungen.
Vielmehr wird der Saldo errechnet, indem man die um Zinsen verminderten Ausgaben von den Einnahmen abzieht.
Und das bedeutet:
Je verantwortungsloser ein Land gehandelt hat -
je mehr Schulden es gemacht hat -
je höher seine Zinsverpflichtungen sind -
desto besser ist sein Primärsaldo.
Damit werden Italien und Belgien „Euro-fähig“ - trotz totaler Überschuldung.
Aber von allen Euro-Anwärtern weisen nur Deutschland und Frankreich einen Primärüberschuß auf, der nicht  - der nicht - zu einem kurzfristigen Abwärtspfad der Schuldenquote führt.
Und weil Deutschland mit 61,8% im Jahr 1997 das Schuldenstandkriterium nicht erreichte - Italien hat hier 123% - erfüllt Deutschland nach dieser neuen Rechnung die Bedingung zur Teilnahme an der Währungsunion nicht.
Rechnen Sie selber nach: Bericht der Kommission, Tabelle 4.8, Seite 111.

Es ist doch grotesk:
Da wird manipuliert um Regeln zu finden, die den nicht-Euro-fähigen Ländern die Teilnahme erlauben.
Aber wenn nach diesen neuen Regeln Deutschland rausfallen würde -
dann gelten diese Regeln eben nicht für Deutschland.
Es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.

Im Wirtschaftsleben wäre ein solches Verhalten strafbar; im Wirtschaftsleben würde das als kriminell bezeichnet.
Wie sollen wir dieses Verhalten der Politik nennen?  Auch kriminell? Oder betrügerisch?
Oder sollen wir schweigend darüber hinwegsehen?
Auf die Fußball Bundesliga übertragen hieße das:
alle abstiegsgefährdeten Vereine dürfen im Strafraum Hand spielen.
So wird der Euro eingeführt.

Dieser Euro zerstört unsere Zukunft -
dieser Euro gefährdet den Frieden.
 (Abg. Drautz FDP: Ewig gestrige.)

Für Belgien und Italien gilt, Herr Drautz:
Nach den Berechnungen der Bundesbank vom März müßten beide Länder mit einem 4-prozentigen Wachstum des Bruttosozialproduktes kontinuierlich über 10 Jahre einen Primärüberschuß von fast 4% erwirtschaften, um die Schuldenstandquote von 60% zu erreichen.
Das wäre ein Konsolidierungsprozeß, den es in der Welt noch nie gegeben hat.
Planungen über solche Zeiträume sind wegen der unabsehbaren Folgen für die Bürger dieser Länder verantwortungslose Politik.

Doch selbst kurzfristige Zielsetzungen im Rahmen der Konvergenzprogramme bezüglich der Defizitquoten der Länder nur bis zum Jahr 2000 sind schon leere und bedeutungslose Versprechungen.
Denn würden diese Quoten auch nur annähernd erreicht -
dann würde dies einer Steigerung der Arbeitslosigkeit um 50% entsprechen -
verbunden mit einem gewaltigen Abbau der sozialen Sicherungssysteme.

Alles soeben vorgetragene kann jeder Fachmann nachvollziehen - können Sie alle selber nachrechnen.
Die Daten liegen Ihnen vor.
Und weil diese Daten vorliegen, wiederhole ich:

Die Einführung des Euro war von Anfang an arglistige Täuschung der Bürger und Wähler.

Ende Teil 1 der Debatte

 Teil 2 der Debatte
Stellv. Präsident Birzele: Das Wort erhält Herr Abg. Krisch

Abg.Krisch  REP: Herr Präsident, meine Damen und Herren,

Ich habe den Eindruck, daß meine Vorredner Meinungsreden hielten - ohne jede konkrete Angaben, ohne sachliche Einzelheiten. Ich habe hingegen nicht nur Daten und Fakten genannt, sondern auch die Quellenangaben.
Und das ist schon ein Hinweis über die Glaubwürdigkeit einer Aussage.

Die Maastrichter Konvergenzkriterien sagen doch überhaupt nichts über die reale Konvergenz der EU-Staaten aus und sind damit völlig untauglich
Die viel wichtigeren Größen,
die Höhe der Arbeitslosigkeit,
der Produktivitätsstand,
der Verlauf des Wachstumspfades,
die Entwicklung der Lohnstückkosten sowie
die Parallelität der Konjunkturzyklen und
die Angleichung der Wirtschaftsstrukturen bleiben unbeachtet.
Doch gerade das sind die eigentlichen Bedingungen für ein optimales und erfolgreiches Währungsgebiet.

Noch eines - und das wird nirgends diskutiert:
Die beiden Schuldenkriterien Defizit und Schuldenstand sind nicht nur voneinander gegenseitig abhängig, sondern auch vom Wachstum des Bruttoinlandsproduktes.
Diese Kriterien sind nämlich an bestimmte Wachstumsprozesse gebunden.

Im Gleichgewichtsniveau ist eine Schuldenstandsquote von 60% nämlich nur dann mit einer Defizitquote von 3% verträglich, wenn die nominelle Wachstumsrate des BIP exakt 5% beträgt.
Liegt das Wachstum darüber, sagen wir bei 6%, so läßt sich die 3%-Quote nur dann erreichen, wenn die Schuldenstandsquote weniger als 60% - nämlich nur 50% beträgt.
Würde umgekehrt das langfristige Wachstum nur 4% betragen, dann entspräche einer Schuldenstandsquote von 60% genau einer Defizitquote von 2,4%.

In anderen Worten, weil das so wichtig ist:
Wachstum, Schuldenstand und Defizit hängen voneinander ab und dürfen niemals unabhängig voneinander betrachtet werden.
Aber diese Werte sind für jedes Land der Welt und damit für jedes Land in Europa völlig unterschiedlich.

Das heißt aber:
Korrekterweise müßten für jedes einzelne Land Europas unterschiedliche numerische Werte der Schuldenkriterien bestimmt werden, je nachdem wie der Wachstumspfad - gemessen am langfristigen Durchschnitt des nominellen BIP - verläuft.

Und das ist ein Beweis für die Richtigkeit unserer Aussage:
Bei der Formulierung der Maastricht-Kriterien wurde der ökonomische Sachverstand von vorn herein ausgegrenzt,
und zusätzlich basiert die sich abzeichnende große Währungsunion auf einer nicht sachgerechten Auslegung der jetzt bestehenden Kriterien.

Das war von Anfang an bewußte Irreführung der Wähler, der Bürger.

Die Entscheidung für die Einheitswährung ist eine politische Entscheidung,
völlig unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen,
und ohne Rücksicht auf die Folgen,
ohne jede Rücksicht auf den Lebensstandard der Bevölkerung
- doch zum Nutzen einiger weniger:
zum Nutzen der Banken, zum Nutzen der multinationalen Großkonzerne.

Die Frage "wem nützt es" wird viel zu wenig gestellt.
Die Vorkommnisse um das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DlW) - ich meine damit die Drohungen, dem Institut wegen dessen unabhängiger Meinung Geldmittel zu kürzen, eine Drohung, fragwürdig für einen Rechtsstaat - und die kritische Stellungnahme der 155 Professoren der Wirtschaftswissenschaft zur Einführung der Einheitswährung, aber auch die 5 Verfassungsbeschwerden gegen den Beitritt zur Währungsunion - inzwischen vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen, aber im Interesse der Bürger sehr wohl berechtigt - sowie die Analyse des Bundes der Steuerzahler geben zu höchster Besorgnis Anlaß.

Für den Euro ist eine strenge Auslegung der Fiskalkriterien zwingend notwendig.  Warum?

Weil das statistische Zustandekommen auch der deutschen Defizitquote nach Ansicht angesehener Institute und bedeutender Wissenschaftler von finanzwirtschaftlichen Manipulationen und von einem Gestaltungsmißbrauch begleitet war.
Es ist doch bekannt, es wurde in wissenschaftlichen Fachzeitschriften beschrieben, daß die Ermittlung der Defizitquote in Deutschland manipuliert wurde zum Beispiel durch
massive außerordentliche Erlöse der Gebietskörperschaften aus Grundstücks- und Forderungsverkäufen (z.B. Bundeseisenbahnvermögen),
von der Ausgliederung der Krankenhäuser sowie der Universitätskliniken aus der öffentlichen Finanzwirtschaft.

Hinzu kam die private Vorfinanzierung staatlicher Investitionen und ein untypisches Absenken der übrigen staatlichen und kommunalen Investitionsausgaben.

Seit Jahren werden in den Kommunalhaushalten viele Aufgaben formal privatisiert.
1% des gesamten Defizitvolumens wird als verdeckte öffentliche Verschuldung aus der Haushaltsrechnung ausgegliedert, herausgerechnet.

Zeitlich hinausgeschobene Ausgaben bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie auf der einen Seite und
zeitlich vorgezogene Einnahmen durch frühzeitige Zuschußrückzahlungen andererseits haben die Defizitverschleierung noch verschönt.

Gänzlich unhaltbar wird das Schulden- und Defizitkriterium, wenn man bedenkt, daß das Gesamtvolumen der Versorgungsansprüche der öffentlich Bediensteten sich gegenwärtig auf 750 Milliarden DM beläuft, für die keine Rücklagen existieren.

Bereinigt man alle außerordentlichen Positionen der Haushalte und fügt den Bereich der Schattenverschuldung hinzu, so ergibt sich für Deutschland eine Defizitquote von mindestens 5% und eine Schuldenstandsquote von über 80%.

Übrigens: Der untypische Tiefstand des Zinsniveaus allein mildert über niedrigere Zinszahlungen das Finanzierungsdefizit um 28 Milliarden DM.

Und trotz allem wurden bei den Länderberichten der Kommission daraus keine Schlußfolgerungen gezogen.
Es wird vielmehr einer großen Währungsunion unter formal vorgetragenen Bedenken ,,grünes Licht" gegeben.

Wenn schon die frühere Vorgabe einer ,,punktgenauen Erfüllung" der Stabilitätskriterien aufgegeben wird, dann wäre es im Gegenzug erforderlich, vertragskonforme Verfahren zur stabilitätsgerechten Auslegung der Kriterien der beitrittswilligen Länder festzulegen.
Um subjektive Einflüsse auszuschließen, müssen diese einer ,,Numerus-clausus-Automatik" folgen - also genau definierte Werte erreichen.

Länderberichte, die sich nur auf ,,plausible", verbale Betrachtungen stützen, sind für einen objektiven Auswahlmodus völlig ungeeignet.
Und weil die Kommission, das EWI und die Bundesregierung hier nicht mit offenen Karten spielen, gerät das Auswahlverfahren zur ,,Politshow".

Reden wir noch über Sanktionen bei Verletzung der Budgetdisziplin

Von Nachhaltigkeit einer Stabilitätspolitik auf EU-Ebene kann doch keine Rede sein.
Bei der Verabschiedung des ,,Stabilitäts- und Wachstumspakets" im Dezember 1996 in Dublin wurde weitgehend die französische Vorstellung berücksichtigt, wonach die Neuverschuldungsgrenze von 3% dann nicht zur Anwendung gelangt, wenn das reale BIP eines Landes pro Jahr um mehr als 2% abnimmt.
Bei einem realen BIP-Rückgang von mindestens um 0,75 Prozent muß sich zur Verhängung eines Sanktion eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Ministerrat finden.
Das wird unmöglich sein. Konjunktureinbrüche betreffen doch immer mehrere Länder. Aus ihrer eigenen Interessenlage heraus werden diese Länder Sanktionen ablehnen, ja ablehnen müssen - wer schneidet sich denn ins eigene Fleisch.

Mit der viel zu frühen Realisierung der ,,großen Währungsunion" muß deren Scheitern - wie ich Eingangs sagte - schon nach kurzer Zeit ihres Bestehens in Betracht gezogen werden. Warum?

Weil das Gebiet der heutigen und künftigen Europäischen Union eben keinen optimalen Währungsraum darstellt.
Denn neben den schon genannten realen Kriterien wirken sich die fundamental unterschiedlichen Sozialsystem, Steuersysteme und Tarifsysteme und deren wettbewerbsverzerrende Effekte auf den Arbeitsmarkt aus.
Ohne eine Harmonisierung auf diesem Gebiet kann eine Währungsunion nicht bestehen - das ist unmöglich.

Der Zeitpunkt für eine Europäische Währungsunion hätte unter den gegenwärtigen Bedingungen des Strukturwandels nicht ungünstiger gewählt werden können.

Wichtige Fragen wie das Problem der abzugebenden Notenbankgewinne,
Probleme durch entzogene Währungshoheit,
durch die entzogene Zinspolitik, durch die verlorene Geldmengenpolitik,
Probleme der abgegebenen Entwicklungspolitik,
und zusammen als Folgerung der Verlust einer eigenständigen Wirtschaftspolitik,
und weitere vergleichbare Probleme kann ich aus Zeitgründen nicht mehr ansprechen.
Aber diese Probleme verschärfen die geschilderte Sachlage.

Zusammenfassend:
Wer dem Euro zustimmt, ladet große Schuld auf sich.
Wer dem Euro zustimmt, muß sich vor den eigenen Kindern rechtfertigen,
wer dem Euro zustimmt, muß sich vor kommenden Generationen verantworten.

Können das die Befürworter des Euro?
 



 
Zusammenfassung
Am 2. April 1998 hat das Bundesverfassungs-gericht 5 Verfassungsbeschwerden gegen den Euro abgewiesen. Diese Entscheidung hatten Die Republikaner nach Prüfung der Aktenlage schon Anfang 98 befürchtet.
Noch nicht befaßt hatte sich das Bundesverfassungsgericht zu diesem Zeitpunkt über die Einstweilige Anordnung der Republikaner vom Februar 1998.
Wenn das Bundesverfassungsgericht die in seiner Entscheidung von 1993 festgelegten Normen einhält, dann sollte es eine Entscheidung gegen den Euro fällen und der Klage der Republikaner stattgeben.

Eine - aus Zeitgründen nur oberflächliche - Prüfung der vorliegenden Unterlagen über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegen die 5 Verfassungsbeschwerden zeigt eine objektiv als fragwürdig zu bezeichnende Behandlung und Auslegung des Artikel 14 GG.
Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht drängt sich der Verdacht einer politischen Entscheidung auf.

Die Debatte und die Redebeiträge der Fraktionen FDP und Gründe, SPD und CDU bestätigen diesen Eindruck. Kein Redner dieser Fraktionen bezog sich in seiner Rede auf den jeder Fraktion vorliegenden Bericht der Europäischen Kommission.
Ein Beobachter mußte den Eindruck gewinnen, daß selbst an diesem Tag diese 4 Fraktionen sich über die Auswirkung des Euro auf Deutschland und auf Europa, und über die Tragweite einer Entscheidung für den Euro immer noch nicht bewußt sind -
und trotzdem unwissend den Euro befürworten!

 
 
 
 
 
 
 
 

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