Das Innenministerium -
das LKA - und das Fernsehen
Der Fall Axel Reichert
wird von der Landtagsfraktion Die Republikaner seit über 2 Jahren
kontinuierlich bearbeitet und verfolgt.
Und im Laufe dieser
Untersuchungen stellten sich die Dinge heraus, die einem gesetztreuen Bürger
unglaublich vorkommen müssen, die gegen Recht und GEsetz und Verfassung
verstoßen.
Unter anderem hat
die Landesregierung auf Anfragen der Landtagsfraktion Die Republikaner
wissentlich und demnach vorsätzlich gelogen!
Beispiel: Vorgänge
wurden als "der Landesregierung unbekannt" bezeichnet, obwohl Monate vorher
diese Vorgänge Teil staatsanwaltlicher Untersuchungen unter Einbeziehung
des LKA waren. Ziel der Lüge: nicht antworten zu müssen.
Beispiel: in Verhandlungen
wurden unter Eid von Beamten des Ladnes Baden-Württemberg wahrheitswidrige
Aussagen gemacht.
Doch die gleiche,
dafür verantwortliche Landesregierung und der CDU Minister Schäuble
werfen den Republikanern vor, "einen Rechtsruck" vorgenommen zu haben,
mit "anderen Rechtextremisten zu kooperieren".
Der Fall Axel Reichert
stinkt zum Himmel -
wir werden den Sumpf
offenlegen.
Derzeit können
wir wegen laufender Vorgänge nicht alle uns schon heute bekanntegewordenen
Fakten bekanntgeben.
Diese Seite wird
deshalb in den ersten 4 Monaten des Jahres 1999 wesentliche Erweiterungen
und Ergänzungen erfahren.
Der LKA Beamte Axel Reichert hatte den Auftrag,
vorher unpolitische Jugendliche zu politisieren.
Er hatte als Beamter den Auftrag, eine seit Jahren
bestehende relativ harmlose Gruppe zur sogenannten „Kameradschaft Karlsruhe“
mit rechtsextremer Ausrichtung auszubauen.
Axel Reichert hatte den Auftrag, eine vorher
nicht existierende Jugendabteilung in dieser „Kameradschaft“ aufzubauen.
Der LKA Beamte Axel Reichert hat nach polizeilichen
Erkenntnissen die sogenannte „Anti-Antifa“ in Karlsruhe gegründet.
Und gerade diese Anti-Antifa wurde vom Dienstherrn
des Axel Reichert, vom damaligen SPD Innenminister Birzele als „Beleg für
die Gewalttätigkeit der rechten Szene“ angeführt.
Nicht zu observieren - nein,
politisch zu indoktrinieren
war die Aufgabe des Axel Reichert!
Mit antisemitischen, volksverhetzenden Reden zum Thema „Der Nationalsozialismus
in der heutigen Zeit“ - die Rede eines LKA-Beamten!
Nachtrag Januar 1999: dasOriginal des Redemanuskriptes
des Axel Reichert ist im Besitz der Republikaner - sicherheitshalber wegen
schon rechtswidrig erfolgter Hausdurchsuchungen an einer deutschen Beamten
nicht zugänglichen Stelle untergebracht. Die Behauptung der Landesregierung
- Zitat - "es gäbe keinen Beweis für diese Behauptung der Republikaner,
es gäbe keinen Beweis, daß Axel Reichert diese Rede gehalten
habe" ist damit als freche Lüge entlarvt.
Mit der Vorbereitung einer Reise zu einer Rudolf-Heß-Veranstaltung
im Ausland. Wohlgemerkt - als LKA-Beamter!
Der LKA Beamte Axel Reichert hatte die Aufgabe, die Partei Die Republikaner
mit den von ihm selber gemachten „Neonazis“ in Verbindung zu bringen.
Anschließend berichtete der damalige SPD Innenminister Birzele,
der für diesen Axel Reichert politisch Verantwortliche, im Landtag
über angebliche „Kontakte der Republikaner zu Neonazi-Gruppen“.
Der SPD Minister Birzele berichtete also über das Ergebnis der
Auftragsarbeit seines LKA-Beamten!
Könnte man da sagen „fies“? Man kann.
Dieser LKA Beamte Axel Reichert nahm an einer Polizeischulung teil.
Abends wurde dort heftig getrunken - und "im Suff" fing Axel an zu
erzählen, was er alles in der Kameradschaft Karlsruhe getan habe,
und wie er, Axel Reichert, die Jungs in Karlsruhe so richtig aufgeheizt
habe. Das heißt aber:
Der LKA Beamte Axel Reichert hat sich unter
Alkoholeinfluß selber enttarnt.
Die Sendungen im ZDF und in der Landesschau des 3. Programms vom 13.
Mai waren offensichtlich eine Reaktion auf die Fragestunde in der 48. Plenarsitzung
des Landtags in Stuttgart.
Eine Auftragsarbeit? Der Verdacht liegt nahe.
Die Landtagsfraktion Die Republikaner der „Enttarnung
eines LKA-Beamten“ zu beschuldigen,
einen ehemaligen Landtagsabgeordenten der Verletzung
eines Dienstgeheimnisses anzuklagen:
könnte man das unter diesen Umständen als „kriminelles
Verhalten des LKA“ bezeichnen?
Man kann durchaus.
Hält sich das LKA noch an unsere Gesetze und an unsere Ordnung?
Die Frage ist nach dem Fall Axel Reichert wohl mit NEIN zu beantworten.
Wie glaubwürdig ist ein Herrn Kraus als der Chef des Axel Reichert?
Die Frage ist nunmehr wohl mit NICHT GLAUBWÜRDIG zu beantworten.
Stand Januar 1999: Herr Kraus ist inzwischen
versetzt worden - wohl um den Herrn aus der Schußlinie zu nehmen.
Die Stasi hat zwar in der damaligen DDR vergleichbare
Manipulationen begangen,
hat aber in solchen Fällen "besser" gearbeitet.
Das Verhalten des LKA,
das Verhalten der verantwortlichen
Politiker,
die Falschberichterstattung
des Fernsehens schaden unserer Demokratie.
Da möge sich jeder selber Gedanken machen.
Zum Beispiel über mögliche strafrechtliche Konsequenzen für
A. Reichert - Verletzung von Dienstgeheimnissen -
oder für seinen Vorgesetzten Kraus - Vertuschen und Kungelei?
Die Sendungen im ZDF und in der Landesschau des 3. Programms vom 13.
Mai waren wahrscheinlich eine Reaktion auf die Fragestunde in der 48. Plenarsitzung
des Landtags in Stuttgart.
Womöglich eine Auftragsarbeit? Der Verdacht
liegt nahe.
48. Plenarsitzung
- TOP 6 Fragestunde
Auszug aus dem Landtagsprotokoll
Präsident Birzele: Ich rufe die dritte Mündliche
Anfrage auf - Mündliche Anfrage des Abg. Ulrich Deuschle REP -- Enthüllungen
über Arbeitsweisen verdeckter Ermittler des LKA Baden-Württemberg
im "Stern-Magazin"
Herr Abg. Deuschle, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.
Abg. Deuschle REP: ... Ich frage die Landesregierung:
Stellv. Präsident Birzele: Herr Ministerialdirektor.
Ministerialdirektor Eckert: Herr Abg. Bebber, die Fakten,
die Sie genannt haben, sind dem Innenministerium bekannt.
(Heiterkeit -- Abg.
Wieser CDU: Sehr gut! -- Weiterer Zuruf: Sagenhaft!)
Stellv. Präsident Birzele: Eine Zusatzfrage des Herrn
Abg. Rapp.
Abg. Rapp REP: .... welche dienst- und strafrechtlichen
Konsequenzen haben die im "Stern" von dem Verdeckten Ermittler "Reichert"
und dessen Vorgesetzten gemachten Aussagen, im Wildparkstadion in Karlsruhe
unter jugendlichen Fans unter anderem die .... rassistische und volksverhetzende
Losung "Husch, husch, husch, Neger in den Busch" gebrüllt
zu haben?
Gibt es hier disziplinarische Maßnahmen, oder ist das in diesem
Zusammenhang nicht strafbar?
Ministerialdirektor Eckert: Die Tätigkeit des Verdeckten
Ermittlers "Axel Reichert" ist von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im
einzelnen bewertet worden. Das Verfahren ist eingestellt worden.
(Zuruf von den Republikanern:
Was?)
Deswegen gibt es in diesem Sinn keinen Anlaß zu weiter
gehenden Maßnahmen.
(Zuruf von den Republikanern:
Warum?)
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Dr.Schlierer.
Abg. Dr. Schlierer REP: .... war dem Innenministerium
1993/94 ... bekannt, daß gleichzeitig mit dem Einsatz des Verdeckten
Ermittlers im Wildparkstadion, in dessen Verlauf er auftragsgemäß
junge KSC-Fans mit nationalsozialistischem Gedankengut anpolitisiert hat,
ein von der Stadt Karlsruhe aus den Mitteln des Landesjugendplans finanziertes
Fanprojekt lief, ... mit dem Ziel ... Aggression und Gewalt unter jungen
KSC-Anhängern vorzubeugen?
(Hört, hört! bei
den Republikanern)
Ministerialdirektor Eckert: Den Zusammenhang zwischen der Tätigkeit
des Verdeckten Ermittlers "Axel Reichert" und der von der Stadt Karlsruhe
durchgeführten ... Kampagne sehe ich in diesem Sinne so nicht.
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
König.
Abg. König REP: .... Waren eigentlich Mitglieder
von Vorstand oder Präsidium des KSC über die während der
Heimspiele im Wildparkstadion mit Wissen des LKA von "Axel Reichert" gegen
die farbigen Gastspieler .... betriebene rechtsextremistische Hetze unterrichtet
worden?
Stellv. Präsident Birzele: Bitte, Herr Ministerialdirektor.
Ministerialdirektor Eckert: Die Aktivitäten
eines Verdeckten Ermittlers werden Dritten nicht bekanntgegeben.
Das ist eine interne Aufgabe und Angelegenheit des Landeskriminalamts.
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. Rapp.
Abg. Rapp REP: .... Sie haben gerade geantwortet,
daß das Verfahren gegen den sogenannten Axel Reichert wegen dieser
Rufe "Husch, husch, husch, Neger in den Busch!" eingestellt oder nicht
aufgenommen worden ist. Heißt das, daß künftig jeder
generell dies rufen kann, ohne bestraft zu werden?
Stellv. Präsident Birzele: Bitte, Herr Ministerialdirektor.
Ministerialdirektor Eckert:
Dieses heißt das mit Sicherheit nicht. Aber die Tätigkeit
eines Verdeckten Ermittlers unterliegt um des Erfolges der Aktion willen
besonderen Bedingungen, die nicht ohne weiteres auf andere übertragbar
sind.
Wie wollen Sie einen Verdeckten Ermittler erfolgreich in einer rechten,
linken oder welchen Szene auch immer tätig sein lassen, wenn Sie ihm
nicht auch eine gewisse Freiheit geben, seine Identität zu verbergen?
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. Dr.Schlierer.
Abg. Dr. Schlierer REP: .... in dem von Ihnen erwähnten
Ermittlungsverfahren, das aufgrund einer Strafanzeige von mir in Gang gesetzt
worden ist, war der Sachverhalt, der sich jetzt hier in bezug auf die Vorgänge
im Wildparkstadion ergibt, nicht Gegenstand der Ermittlungen.
Ich frage deshalb noch einmal:
Sehen Sie -- .Landesregierung oder Innenministerium -- keine
Veranlassung, aufgrund des nunmehr bekanntgewordenen Sachverhaltes entsprechende
disziplinarrechtliche Konsequenzen zu ziehen?
Ministerialdirektor Eckert:
Dem Innenministerium ist nicht bekannt, welche Erwägungen und
Fakten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in ihre Entscheidung einbezogen
hat. Ich wiederhole aber:
Das Innenministerium sieht keine Veranlassung, gegen den Verdeckten
Ermittler "Axel Reichert" disziplinarisch aktiv zu werden.
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Wilhelm.
Abg. Wilhelm REP: .... Sinn und Zweck des Einsatzes
eines Verdeckten Ermittlers ist die Aufklärung von Straftaten. Können
Sie mir sagen, welche und wie viele Straftaten vor dem Einsatz dieses besagten
"Axel Reichert" in Karlsruhe geschehen sind?
Ministerialdirektor Eckert: Dazu kann ich nichts sagen.
(Abg. Wilhelm REP: Oh! --
Abg. Rapp REP: Also null!)
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Deuschle.
Abg. Deuschle REP: .... darf ich Ihre vorvorherige
Aussage so verstehen, daß Sie Verdeckten Ermittlern zubilligen, Straftaten
.... in einem Rechtsstaat begehen zu dürfen, so daß .... derjenige,
der Straftaten vermeiden oder zumindest gegen Straftaten vorgehen sollte,
selbst Straftaten begehen darf?
Welches Rechtsverständnis würde einer solchen Interpretation
innewohnen?
Ministerialdirektor Eckert: Grundsätzlich darf
auch ein Verdeckter Ermittler keine Straftaten begehen.
Aber es gibt Situationen, in die ein Verdeckter Ermittler geraten
kann, die im Grenzfall eben auch eine Ordnungswidrigkeit oder beispielsweise
eine Beleidigung oder was auch immer als hinnehmbar erscheinen lassen.
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Schonath.
Abg. Schonath REP: .... Sie haben vorhin die
Straftaten mit dem Hinweis auf den Erfolgswillen quasi gebilligt. Wo
der Erfolgswille ist, ist auch ein Ziel. Welchem Ziel diente denn das,
was "Axel Reichert" als Aufgabe gehabt hat?
Ministerialdirektor Eckert: Hier handelt es sich um Fragen zur Ermittlungspraxis in einem konkreten Fall, die gegebenenfalls im Gremium nach Artikel 10GG beantwortet werden.
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. Wilhelm.
Abg. Wilhelm REP: .... habe ich Sie richtig verstanden?:
In Karlsruhe wurde also ein Verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts
Baden-Württemberg eingesetzt, obwohl das Innenministerium von keinerlei
Straftaten im dortigen Umfeld Kenntnis hatte.
Ministerialdirektor Eckert: Es ist ja so: Zunächst
setze ich einen Verdeckten Ermittler ein. Wenn es je zu Straftaten
kommen würde, fänden die nach der Einsetzung des Ermittlers statt.
Insofern ist mir die Zielrichtung Ihrer Frage nicht ganz verständlich.
(Zurufe, u.a. Abg. Wilhelm
REP: Da müßten doch Anhaltspunkte dasein!)
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. König.
Abg. König REP: .... wie beurteilt die
Landesregierung die Tatsache, daß der Landeskriminalbeamte "Axel
Reichert" als Verdeckter Ermittler minderjährige Jugendliche um sich
geschart hat -- 20 an der Zahl .... -- und mit diesen zusammen
(Abg. Sieber CDU: Ermittelt
hat!)
rassistische ausländerfeindliche Parolen weitergegeben und
.... im KSC-Stadion .... im Chor gebrüllt hat,
und welche Konsequenzen zieht sie eventuell daraus?
Ministerialdirektor Eckert: Sie entnehmen
dem Bericht des "Stern-Magazin", daß Herr "Reichert" bei seiner Tätigkeit
versucht und alles getan hat, junge Leute gerade von Straftaten abzuhalten.
(Lachen des Abg. Deuschle
REP)
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Käs.
Abg. Käs REP: .... wodurch unterscheidet
sich nach Ihrer Auffassung oder der Auffassung der Landesregierung das
Verhalten des sogenannten Herrn Reichert von dem Verhalten eines Agent
provocateur?
(Abg. Kiel FDP/DVP: Deutsch,
bitte! -- Große Heiterkeit)
Stellv. Präsident Birzele: Herr Ministerialdirektor.
Ministerialdirektor Eckert: Ich darf wiederholen:
Der Verdeckte Ermittler hat in der Szene, in die er geschickt wird,
in die er eingeschleust wird, eine aus der Szene heraus glaubwürdige
Tätigkeit zu entfalten. Das hat mit einem Agent provocateur
nichts zu tun.
Ich sagte ja gerade, daß Herr "Reichert" im Kontakt mit
den Jugendlichen versucht hat, sie gerade nicht zu Straftaten anzustiften,
sondern sie davon abzuhalten.
Stellv. Präsident Birzele: Zusatzfrage, Herr Abg.
Krisch.
Abg. Krisch REP:
.... sind Sie sicher, daß alle
Antworten, die Sie eben dem Landtag gaben, der Wahrheit entsprechen, und
( l2
siehe Bemerkung am Schluß)
(Unmutsäußerungen
bei der CDU -- Abg. Birk CDU: Frechheit!)
welche Konsequenzen würden Sie
ziehen, wenn in Zukunft eine Ihrer Aussagen als nicht der Wahrheit entsprechend
bestätigt würde?
Ministerialdirektor Eckert: Diese Frage kann ich mit Sicherheit nicht beantworten. Ich glaube, das ist keine Frage, die den Vorgang, um den es hier geht, betrifft.
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. Käs.
Abg. Käs REP: .... ist der Landesregierung
bekannt, daß Herr "Reichert" die Leute, die er in seinem Umfeld versammelt
hat, zusammengefaßt hat, um sie zu einer Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung
nach Luxemburg zu transportieren, und halten Sie das vor allem angesichts
der Dinge, die dort passiert sind, für ein strafrechtlich einwandfreies
Verhalten?
Ministerialdirektor Eckert:
Zu dieser Frage, die die Ausforschung der Ermittlungstätigkeit
des Herrn "Reichert" betrifft, kann in einer Plenarsitzung nichts gesagt
werden.
(Abg. Sieber CDU: Sehr gut!)
Über weitere Aktivitäten kann gegebenenfalls im Gremium
nach Artikel 10GG Rede und Antwort gestanden werden.
Stellv. Präsident Birzele: Zweite Zusatzfrage, Herr
Abg. Dagenbach.
Abg. Dagenbach REP: .... Welche Voraussetzungen müssen
vorliegen, und welche Anhaltspunkte muß es dafür geben, daß
ein Verdeckter Ermittler eingesetzt wird?
(Abg. Sieber CDU: Machen
wir jetzt ein Staatsexamen? --
Abg. Sieber CDU: Das
ist doch keine Fragestunde mehr! --)
Stellv. Präsident Birzele: Herr Ministerialdirektor.
Ministerialdirektor Eckert: Das Polizeigesetz des Landes
definiert in den §§22 und 24 die Voraussetzungen für den
Einsatz von Verdeckten Ermittlern. Wenn ein Verdacht besteht oder damit
gerechnet werden muß, daß bestimmte Straftaten vorbereitet
werden, kann nach den Voraussetzungen der §§22 und 24 die Polizei
zur Prävention einen oder mehrere Verdeckte Ermittler einschalten.
....
Stellv. Präsident Birzele: Es liegen keine weiteren
Zusatzfragen vor. Damit ist die Fragestunde beendet.
Bemerkung:
l1
„Enttarnung des Axel Reichert":
das LKA behauptet, ein ehemaliger Landtagsabgeordneter habe den Axel
Reichert „enttarnt", und hat ein Verfahren gegen diesen Beamten eingeleitet.
Tatsache ist - siehe Bemerkung zu Anfang - daß dieser
Axel Reichert sich selber unter Alkoholeinfluß verraten hat.
l2
Das hat es in einer Fragestunde noch nicht gegeben -
ein Vertreter der Landesregierung wird gefragt, ob er dem Landtag die
Wahrheit sage.
Was war wohl der Grund für diese Frage?