Debatten im Landtag:


Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung
und der Alterssicherung
beim Vergleich mit gesetzlichen Versorgungswerken
am Beispiel der Steuerberater, der Ärzte, Apotheker und anderer nicht-Versicherungspflichtiger


Redebeitrag des Abgeordneten
Wolf  Krisch   Republikaner
Parl. Berater Dr.Peter Linder

56. Sitzung des 12. Landtags

 Kommentar
 CDU - Abg. Dr. Stanienda
 SPD - Abg. Nagel
 FDP / DVP - Abg. Dr. Noll
 REP - Abg. Krisch
 Minister Repnik und Abstimmung
 Anträge der Republikaner


Einleitung
Die hier wiedergegebenen  Texte sind Auszüge  aus dem Redeprotokoll  des Landtags.
Es gilt das gesprochene Wort.
Vollständige Texte sind erhältlich von den jeweiligen Fraktionen oder von der Fraktion Die Republikaner.

Kommentar
Das Thema diese Debatte könnte nicht trockener sein: Änderungen in einem Staatsvertrag, die durch EU-Recht und durch andere Rechtsänderungen erforderlich wurden, sowie stilistische und grammatikalische Verbesserungen.
Kein Grund, darüber lange zu debattieren - und so reagierten die Sprecher von vier Fraktionen.
Doch der Gesetzentwurf hat einen brisanten Hintergrund, birgt politischen Sprengstoff.

Hier zeigt sich der ungerechte Unterschied zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und den gesetzlich zulässigen, jedoch mit den Beteiligten ausgehandelten und wesentlich günstiger formulierten Versorgungswerken jener, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterworfen sind.
Ohne diese Versorgungswerke zu kritisieren ist anzumerken, daß die gesetzliche Rentenversicherung benachteiligt ist.

Im Redebeitrag des Abgeordneten Krisch sind einige der zu kritisierenden Punkte angeschnitten.

Beteiligte und Betroffene und Interessierte sind aufgefordert, Stellung zu nehmen, die Anträge der Fraktion Die Republikaner zu bewerten und Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Diese sollen bei der Behandlung der Anträge im Plenum oder im Ausschuß berücksichtigt werden sollten.



Sitzungsbeginn  12. November

Stellv. Präsident Weiser
Punkt 11 der Tagesordnung
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung -
Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung -
Drucksache 12/3242
Beschlußempfehlung und Bericht des Sozialausschusses - Drucksache 12/3360
Berichterstatter: Abg. Mühlbeyer

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? -
        (Abg. Mühlbeyer CDU: Ich wünsche schnelle Beratung, Herr Präsident!)
Dies ist nicht der Fall.
Das Präsidium hat festgelegt, daß .... eine .... Aussprache mit einer Redezeit von 5 Minuten je Fraktion stattfinden soll.
Das Wort hat Frau Abg. Stanienda.

Frau Abg. Dr. Stanienda CDU
.... Erstens geht es um rein redaktionelle Änderungen, denen wir zustimmen .... Zweitens geht es um datenschutzrechtliche Anforderungen, ....Drittens geht es um die Erweiterung der Pflichtmitgliedschaft .....

Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Nagel.

Abg. Nagel SPD: .... Unter Zurückstellung sämtlicher nur erdenklicher Bedenken stimmt die SPD-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf zu.

Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Frau Abg. Bender.

Abg. Birgitt Bender Bündnis 90/Die Grünen: .... Auch wir haben dem Gesetzentwurf im Ausschuß zugestimmt und werden es hier tun. ....

Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Dr. Noll.

Abg. Dr. Noll FDP/DVP: .... Auch wir stimmen frohen Herzens diesem Gesetzentwurf zu. ....



Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat Herr Abg. Krisch.

Abg. Krisch REP: ...
Die im Gesetzentwurf vorgenommenen Änderungen sind wegen geltendem Recht und wegen EU-Recht notwendig und erforderlich. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Die eigentliche Diskussion zu diesem Thema, meine Damen und Herren, müßte jetzt beginnen.

Der vorherige Tagesordnungspunkt, der Punkt 10 der Tagesordnung der heutigen Sitzung, galt dem Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg.
Der jetzt zur Behandlung stehende Tagesordnungspunkt gilt dem Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der Apotheker des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischern Apothekerversorgung.
Es gibt ähnliche Versorgungswerke für Architekten, Ärzte und andere Berufe, alles privilegiert Versicherte, alles, um im Sprachschatz der FDP zu bleiben, Besserverdienende, und alle gehören nicht zum System der gesetzlichen Rentenversicherung.

Herr Kollege Noll, betrachtet man die Versorgungswerke unter dem Gesichtspunkt der Solidarität für sozial Schwache,
        (Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Das muß man über Steuern regeln!)
so könnte man durchaus diese rechtmäßigen Versorgungswerke als Abwendung von der Solidargemeinschaft unseres Volkes bezeichnen.
        (Beifall bei den Republikanern)

Deshalb einige grundsätzliche Gedanken hierzu.

Den Nutznießern, dieser Versorgungswerke, Herr Kollege Nagel, muß man zugestehen, daß diese sich ein besseres System aufbauten als die verschwenderische und ineffiziente gesetzliche Rentenversicherung.
Die Mitglieder der Versorgungswerke brauchen nicht zu fürchten, Herr Kollege Brechtken, daß beim Besuch eines Staatsgastes vom Bundeskanzler ein Griff in die jeweilige Rentenkasse gemacht wird.
Und sie müssen nicht fürchten, mit versicherungsfremden Leistungen belastet zu werden.
Vor allem unterliegen Sie nicht, Herr Kollege Noll,dem miserabel verzinsten Umlageverfahren
        (Abg. Dr. Noll FDP/DVP: Die kriegen aber auch keine Zuschüsse!)
- der gesetzlichen Rentenversicherung.
Alle, die auf der Suche nach einem besseren System als dem der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben es mit diesen Versorgungswerken gefunden.

Es ist bemerkenswert, Herr Kollege Brechtken, daß Politiker mit einem nach eigenen Aussagen hochentwickelten sozialen Gewissen, also Politiker von der SPD und den Grünen, die so gerne von der Umverteilung von unten nach oben reden,
        (Abg. Brechtken SPD: Wie kommen Sie jetzt von den Apothekern zu dem? Das ist schon erstaunlich!)
dieses Nebeneinander von gesetzlicher Rentenversicherung mit Nachteilen für die dort Versicherten und Versorgungswerken mit Vorteilen für die dort Versicherten bisher noch nie kritisch ansprachen.

Hier zeigt sich ein Problem unserer Gesellschaft, denn im Laufe der Jahre hat sich die soziale Rentenversicherung verschlechtert.
Das Verhältnis von Beitragsleistungen zu Rentenzahlen wird zunehmend negativer.

So ist es kein Wunder, daß eine Tendenz zur Flucht aus dieser Versicherung zu verzeichnen ist: geringfügige Beschäftigungen, Scheinselbständigkeit, andere Altersversorgungssysteme jenseits der gesetzlichen Rentenversicherung.
Und manchmal wird an den Grundlagen des Generationenvertrags gezweifelt.

Meine Damen und Herren, die Harmonisierung der Alterssysteme in Deutschland ist ganz offensichtlich kein politisches Thema mehr.
Alle Kommissionen und Gutachten, die eine nationale Harmonisierung in Angriff genommen haben mit dem Ziel, einen höheren Solidaritätsgrad zu erreichen, sind ohne politische Resonanz.

Die Stärkung der Rentenversicherung durch eine dezentrale Sicherung wurde nach dem Scheitern des Zuständigkeitsgesetzes im April 1997 nicht weiter verfolgt.  Dagegen haben wir umfangreiche Finanzbünde, und wir haben das Gemeinlastverfahren zwischen der BfA und den Landesversicherungsanstalten. Nur das hat eine einheitliche Rentenpolitik in Deutschland erst möglich gemacht.

Meine Damen und Herren, wer weiß denn, daß diese Finanzausgleichsströme inzwischen größer sind als das Volumen des Länderfinanzausgleichs?
Baden-Württemberg ist auch hier ein Nettogeberland,
und die Empfängerpolitiker - bis zur Bundestagswahl waren es auch die Herren Schröder und Lafontaine -
sind die gleichen, die sich bisher um dieses Problem nicht kümmerten.
        (Abg. Brechtken SPD: Das ist doch Quatsch! So ein Unsinn!)
Keiner hat hier protestiert.

Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nur so ist eine weitere Erosion des zentralen Systems der Altersversicherung zu verhindern.

Wir müssen einen einheitlichen Versichertenbegriff schaffen.
Wir müssen selbständige Träger schaffen mit Selbstverwaltung,
mit optimaler Trägergröße und einer Steuerungsebene der Länder nach dem sogenannten föderativen Verbandsmodell.

Damit bin ich wieder am Anfang meines Beitrags.
Ich kann verstehen, wenn ich es auch nicht begrüße, daß die Angehörigen der freien Berufe bemüht sind, durch effiziente Versorgungssysteme unabhängig von der Fehlentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein.
Aber gerade deshalb ist es um so erforderlicher, eine Reform dieser gesetzlichen Rentenversicherung endlich einzuleiten.

Ich rufe Sie auf, da mitzuarbeiten.
(Beifall bei den Republikanern)



Stellv. Präsident Weiser: Das Wort hat der Herr Sozialminister Dr. Repnik.

Sozialminister Dr. Repnik: ...  Die Worte sind ausgetauscht. Die Inhalte sind klar. Die Sache ist mit der Apothekerkammer abgestimmt. Der Sozialminister bittet um Zustimmung.



Stellv. Präsident Weiser: Meine Damen und Herren, wir kommen in der zweiten Beratung zur Abstimmung. Der Sozialausschuß empfiehlt Ihnen mit der Beschlußempfehlung Drucksache 12/3360, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 12/3242, unverändert zuzustimmen.
Ich rufe auf
§ 1
Wer § 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. §1 ist damit verabschiedet.
Ich rufe auf
§ 2
Hier kann ich ohne förmliche Abstimmung die Zustimmung des Hauses feststellen.
Die Einleitung lautet: "Der Landtag hat am 12.November 1998 das folgende Gesetz beschlossen:".
Die Überschrift lautet: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Zugehörigkeit der
Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Landes Baden-Württemberg zur Bayerischen Apothekerversorgung". -
Das Haus stimmt der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz insgesamt zustimmen möchte, den darf ich bitten, sich zu erheben.
Danke.
Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet.



Die angekündigten Anträge der Fraktion Die Republikaner werden derzeit erarbeitet, und sollten bis Ende Dezember der Landtagsverwaltung zugeleitet werden.
Kommentare und / oder Vorschläge sind erwünscht.