Das folgende ist die Abschrift eines Schreibens des Herrn Dr. Rannacher,
Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz.
Eine Fotokopie des Originals verschicke ich auf Anfrage


Kleines Landeswappen
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg
Der Präsident                                                                                        Stuttgart, 21. Mai 1997 
HerrnWolf Krisch  MdL
Murrstr. 5
70806  Kornwestheim
 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

der Herr Innenminister hat mich gebeten, zu den in Ihren beiden Schreiben an ihn erhobenen Vorwürfen hinsichtlich der Bewertung von Publikationen des REP-Kreisverbandes Ludwigsburg in der Informationsbroschüre des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg "Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland" (Stand August 1996) Stellung zu nehmen.
Bei dem "Ludwigsburger REP-Info September 93" handelt es sich nach hiesiger Kenntnis eindeutig um ein Druckerzeugnis des REP-Kreisverbandes Ludwigsburg, das sich - lt. Anrede - an "Mitglieder und Freunde im Kreisverband" richtet. In dieser Schrift wurde aus Sicht des Kreisverbands Ludwigsburg der Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart wegen der nachrichtendienstlichen Beobachtung der REP durch den Verfassungsschutz kommentiert, was in Teilen der o.g. Broschüre einfloß.
Es mag dahingestellt bleiben, in welcher Auflage dies "Info September 93" verbreitet wurde, es fügt sich jedenfalls inhaltlich - und nur hierum geht es - nahtlos in die anderen Flugschriften des von Ihnen geführten Kreisverbands Ludwigsburg ein und ist von Ihnen als Kreisvorsitzendem unterzeichnet.

Ich kann letztlich nicht abschließend beurteilen, in welcher Absicht das "Info September 93" verfaßt wurde. Dennoch habe ich an der - nach meiner Beurteilung nachgeschobenen - Version Zweifel, wonach die zitierte Formulierung ein "Lockmittel" sein sollte, erhebliche Zweifel. Ich begründe dies wie folgt:
- der in der "Rechtsextremismus "-Broschüre des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg zitierte Satz, wonach vom REP-Kreisverband der Beschluß des VG Stuttgart als "durchaus vergleichbar mit den Schauprozessen unter Stalin oder mit den Urteilen eines Herrn Freisler" kommentiert wurde, findet sich - in abgeschwächter Form - auch in einem anderen Flugblatt des KV Ludwigsburg aus dem gleichen Zeitraum.
Unter der Überschrift "Sind Sie ein Verfassungsfeind?" heißt es:
 "... Das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit den Richtern Pfäffle, Pfaudler und Wisslicen hat unsere Klage abgelehnt, mit abenteuerlichen Begründungen ....
... Was sagen Sie zu dieser Rechtsprechung?
... Wir fragen Sie: an welche Schauprozesse erinnert Sie diese Verleumdungskampagne? ..."
Am Rand des von Ihnen verantwortlich gezeichneten Flugblatts wird der Empfänger aufgefordert: "Bitte geben Sie dieses Flugblatt an Freunde und Bekannte weiter."

- im Januar 1994 wurde eine überarbeitete Fassung des "Ludwigsburger REP-Info September 93" bekannt, das die oben zitierte Wertung der REP nicht mehr enthielt. Dafür wurde eine neue provozierende These aufgestellt:
"... Jetzt endlich haben wir den Beweis, daß auch die Post von Landtagsabgeordneten vom Verfassungsschutz überwacht wird!" (Unterstreichung im Original)

Nachdem Sie diese These n Ihrem Schreiben an Herrn Minister nicht mehr wiederholen, gehe ich davon aus, daß Ihrer Partei die Abenteuerlichkeit dieser Behauptung inzwischen aufgegangen ist.
- in Ihrem Schreiben an Herrn Minister behaupten Sie, daß "nur wenige Tage später (nach Verteilung des "Rundschreibens") im ständigen Ausschuß des Landtags eine Diskussion über diese Rundbriefaktion mit dem Vorwurf des 'verfassungsfeindlichen Verhaltens' durch den damaligen Innenminister Birzele" geführt wurde.
Ich kann das so nicht nachvollziehen.
Denn

-  das "REP-Info September 93" ist erst Anfang November 1993 dem Landesamt zugänglich und
- erst am 11. November 1993 dem Innenministerium vorgelegt worden.

Da der ständige Ausschuß bereits am 16. September 1993 und dann erst wieder am 24. März 1994 sich mit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes befaßte, kann Ihre Argumentation schwerlich richtig sein.
Außerdem gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß die Beratungen des Ständigen Ausschusses grundsätzlich geheim eingestuft sind. Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie das von Ihnen behauptete Wissen erlangt haben wollen.

Nach alledem sehe ich keinen Anlaß, an den in der "Rechtsextremismus"-Broschüre meines Amts getroffenen Feststellungen inhaltlich etwas zu korrigieren. Ich sehe mich vielmehr veranlaßt, Ihren Vorwurf "falscher und unkorrekter Berichte" ausdrücklich zurückzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Dr. Rannacher


Absender   Wolf Krisch  MdL
Fraktion Die Republikaner
Haus der Abgeordneten
70173  Stuttgart
An den Präsidenten
des Landesamts für Verfassungsschutz
Herrn Dr. Rannacher
Postfach 500700

703720  Stuttgart

 Den 26. Mai 1997
Informationsbroschüre des Landesamtes für Verfassungsschutz
„Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland"
August 1996  -  Ihr Schreiben 21. 5 1997 - kein Aktenzeichen

Sehr geehrter Herr Präsident,

für Ihre interessanten Ausführungen darf ich mich auch im Namen all jener Mitarbeiter meines Kreisverbandes bedanken, die an der Erstellung der in Ihrem Schreiben genannten Drucksachen beteiligt waren.

Diese Personen kennen aus eigener Tätigkeit die Hintergründe, die Fakten, man könnte sagen, die Wahrheit, und finden daher Ihre Ausführungen sehr - verwenden wir das Wort - bemerkenswert.

Wenn unsere Bürger den am 23. Mai vorgestellten Verfassungsschutzbericht 1996 und den Fall Axel Reichert mit der "Kameradschaft Karlsruhe" oder andere, hierzu gehörende Vorgänge kennen, so dient das der Stärkung unserer Demokratie.
Mündige Bürger sollten über jede Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz unterrichtet und informiert sein.

Wir werden deshalb Ihre Aussagen allen Interessenten vorlegen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Wolf Krisch  MdL

Kopie an Herrn Innenminister