Absender   Wolf Krisch  MdL
Fraktion Die Republikaner
Haus der Abgeordneten
70173  Stuttgart
Herrn Innenminister
Dr. T. Schäuble
Dorotheenstr. 6

70173  Stuttgart

 Den 27. März 1997

 

Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland
Veröffentlichung des Landesamts für Verfassungsschutz -
Stand August 1996


Sehr geehrter Herr Innenminister,

nach Erscheinen dieses Berichtes des Landesamts für Verfassungsschutz bemerkte ich neben anderen Falschaussagen auf Seite 17, Absatz 6.3.1 ab Zeile 7 bis Zeile 17  die Darstellung eines mich als Vorsitzender des Kreisverbands Ludwigsburg der Republikaner betreffenden Vorganges.
Ich habe es bisher bewußt unterlassen, dagegen Einspruch zu erheben.
Eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Heiler in der Plenarsitzung vom 20. März und ein Gespräch mit Herrn Abgeordneten Birzele am gleichen Tag veranlaßt mich, dies hiermit zu tun.

Falsch ist die Aussage
"Seit Dezember 1992 werden die Partei und .... von den  Verfassungsschutzbehörden .... beobachtet. ..."
Richtig ist:
Schon seit 1989 bekam ich als Kreisvorsitzender Hinweise, daß Beauftragte des Verfassungsschutzes als Sympathisanten und Mitglieder meines Kreisverbandes agierten. Der Anfangsverdacht richtete sich auf Personen, die sich durch besonders aggressives Verhalten und durch entsprechende Wortwahl (Kanaken, Pack) auszeichneten.   In einem - wegen Rücksicht auf die Betroffenen von mir nicht beweisbaren - Fall wurde gar mit erpresserischen Methoden versucht, die Mitarbeit als Informant und Spitzel des Verfassungsschutzes zu erzwingen.

Falsch ist die Aussage
".... tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Haltung der REP. Diese Entscheidung wurde in einem Flugblatt des Kreisverbandes Ludwigsburg als durchaus vergleichbar mit den Schauprozessen unter Stalin ..."  und weiter bis Ende der Zeile 17.
Richtig ist:
Ein solches Flugblatt hat es nie gegeben, denn als "Flugblatt" wird eine öffentlich verteilte Drucksache bezeichnet.  Dagegen hat es in meinem Kreisverband eine "Spitzelsuchaktion" gegeben.
Das Ziel war, die Vermutung zu bestätigen oder zu widerlegen, daß eines oder mehrere Mitglieder des Kreisverbands und/oder  regelmäßig an Versammlungen teilnehmende Gäste in Wahrheit Beauftragte des Verfassungsschutzes sind.

Ich bitte Sie, Herr Innenminister, um eine Korrektur der Darstellung dieses Vorganges in der oben genannten Veröffentlichung des Landesamts für Verfassungsschutz.

Es darf in einer Demokratie nicht vorkommen, daß wegen falscher und unkorrekter Berichte von Beauftragten des Verfassungsschutzes nach der Vorgabe „für gute Berichte gibt es vom Verfassungsschutz gutes Geld" (Aussage von Beamten des Verfassungsschutzes bei dem Versuch einer Anwerbung) das Opfer - also der Beobachtete - zum Täter gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Wolf Krisch  MdL