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Wirtschaftspolitik
Positionspapier der Fraktion
Erstellt September 1994 / letzte Überarbeitung Juli 1997



Überblick

Die hier vorgestellten Forderungen und Positionen wurden von der Fraktion Die Republikaner seit dem Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg in parlamentarischen Initiativen und Plenarreden immer wieder vorgetragen, und im Herbst 1995 in dieser Form als Positionspapier formuliert.
Mehr und mehr übernehmen die Bundesregierung und die Bonner Oppositionsparteien im Jahre 1997 diese Forderungen.
Am spektakulärsten ist hierbei die Forderung nach einer Reduzierung der Zahlungen an die EU, im Juli 1997 gestellt von CDU und SPD und Grünen -
also von jenen, die 1992 diese Zahlungen mit der EU aushandelten und diesen Zahlungen in Bundesrat und Bundestag und in den Länderparlamenten zustimmten.
Die Gegenargumente der Republikaner wurden stets vom Tisch gewischt mit dem Argument "Deutschland ist der größte Gewinner der EU".

Dieses Papier ist die Umsetzung der strategisch angelegten Wirtschaftspolitik der Landespartei in die parlamentarische Arbeit der Landtagsfraktion.
 
1 - Einflüsse auf die Politik
2 - Forderungen
2.1 vorausschauende 
2.2 langfristige
2.3 vernetzende
2.4 Republikaner spezifische
3 - Politische Ziele
3.1 Gemeinwohl
3.2 freiheitliche Ordnung
3.3 Sicherung des Wohlstands
3.4 Grenzen unserer Welt
4 - Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele
4.1 Rahmenbedingungen
4.2 Lohnnebenkosten
4.3 Staatsausgaben
4.4 öfffentliche Krditaufnahme
4.5 ausgeglichener Haushalt
4.6 Kosten der Verwaltung
4.7 Gesetzfolgekosten
4.8 Energiepolitik
4.9 Subventionsabbau
4.10 Wirtschaftswachstum
5 - Erhalt deutscher Arbeitsplätze
5.1 steuerliche Maßnahmen
5.2 Entwicklungshilfe
5.3 Ausbildung
6 - Stabilität der Währung
7 - Standort Deutschland


1 -  Einflüsse auf die Politik
Auch in der Wirtschaftspolitik sind immer zwei völlig gegensätzliche Faktoren 
zu berücksichtigen:
1a. äußere Einflüsse, also unbeeinflußbare oder fast unbeeinflußbare Dinge. Beispiele sind politische Entscheidungen in Washington oder anderswo
1b. eigene Entscheidungen, also beeinflußbare Größen.

2 -  Forderungen
Darauf aufbauend, fordern wir Republikaner:
2.1 Politik hat vorausschauend auf äußere Einflüsse zu reagieren, bzw. diese nach Möglichkeit zu antizipieren und im Vorgriff zu handeln.
2.2 Politik hat  Entscheidungen langfristig anzulegen, Änderungen von Entscheidungen langfristig anzukündigen und die Folgen - auch Folgekosten - aller politischen Entscheidungen vor jeder Entscheidung zu prüfen und zu verantworten.
2.3 Zukunftsorientierte Politik kann nur "vernetzend" gestaltet werden.
Das bedeutet:
Wirtschaftspolitik ist Stückwerk ohne Berücksichtigung von Bildungspolitik oder Finanzpolitik, von Einwanderungspolitik oder Umweltpolitik oder von Europapolitik, um einige Beispiele zu nennen. 
Gleiches gilt für alle anderen politischen Begriffe.
Vernetzende Politik bedeutet dabei:
Politische Entscheidungen dürfen erst nach der Überprüfung der Auswirkungen und der Folgen auf andere Politiken getroffen werden
2.4 Diese Grundvoraussetzungen für eine dem Lande und den Bürgern dienliche, dem Grundgesetz und der Landesverfassung entsprechende Politik sind elementar. 
Trotzdem sind es nur Die Republikaner, welche im Landtag diese Grundsätze immer wieder vortragen und einfordern.
Damit unterscheiden sich Die Republikaner grundlegend von allen anderen Fraktionen.

3 - Politische Ziele
3.1 Wirtschaftspolitik muß dem Gemeinwohl dienen. 
3.2 Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung mit größtmöglicher Entscheidungsfreiheit des Einzelnen ergänzt diesen Anspruch.
Diese hier genannten gegensätzlichen Forderungen in Übereinstimmung zu 
bringen, ist die Forderung der Wirtschaftspolitik der Republikaner.
Politische Ziele der Wirtschaftspolitik der Republikaner sind somit
3.3 Sicherung des Wohlstands unserer Bürger wie auch der Gemeinschaft, sprich Staat, Land, Kommunen sowie Wirtschaft und Industrie.
3.4 Berücksichtigung der Grenzen unserer Welt sowohl in Bezug auf die Endlichkeit vorhandener Rohstoffe als auch auf die begrenzte Belastbarkeit der Umwelt. 
3.5 Stabilität in der Wirtschaftsentwicklung, die ohne Stabilität der Bevölkerungszahl jedoch nicht möglich ist, weder national noch international. 
Jeder wirtschaftliche Fortschritt wird durch extreme Bevölkerungsentwicklung zerstört. 
Dieses politische Tabuthema beeinflußt auch die Wirtschaftspolitik.

4 -  Maßnahmen zur Verwirklichung der politischen Ziele
4.1 Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen müssen unserer Wirtschaft eine Chancengleichheit gegenüber dem internationalen Wettbewerb garantieren. 
Bestehende Strukturen von Handel, Handwerk und Industrie müssen neuen Entwicklungen angepaßt werden, dürfen aber nicht zugunsten übernationaler Normen geopfert werden. Besonders betroffen von diesen aufgezwungenen Änderungen sind Einzelhandel und Handwerk. Die Konzentration im Einzelhandel auf immer weniger multinational operierende Konzerne ist in vollem Gang und vergleichbares beginnt auch schon im Handwerk.
Diese Entwicklung schadet dem Land, unseren Beschäftigten und damit langfristig allen Bürgern. 

Die Stärke Baden-Württembergs war immer ein gesunder, starker Mittelstand. Diese Stärke zu erhalten bedeutet den Erhalt sicherer Arbeitsplätze und die Zukunftssicherung des Landes. 
Zum Erhalt dieser Stärke ist auch eine Überprüfung der Problemkreise 
Tarifpolitik und Arbeitszeitvereinbarungen - sowohl bezogen auf Lebensarbeitszeit als auch auf wöchentliche Arbeitszeit - erforderlich. Arbeitszeitverkürzungen bei vollem Lohnausgleich sind nur realisierbar, wenn die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Betriebe dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

4.2 Lohnnebenkosten sind dem Standard unserer europäischen Nachbarländer anzupassen.
Auch aus diesem Grund sind unsere Zahlungen an die EU den Zahlungen der anderen EU-Mitglieder anzugleichen, bezogen auf die jeweilige Wirtschaftskraft, gemessen am Bruttosozialprodukt. 
Die Sonderrolle Deutschlands als Hauptzahler der EU ist weder wirtschaftlich noch politisch gerechtfertigt und muß beendet werden. 
Die überproportionalen Zahlungen an die EU benachteiligen die deutsche Wirtschaft gegenüber europäischen Wettbewerbern.
4.3 Staatsausgaben beeinflussen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 
Der Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt, die Staatsquote, hat mit über 50% eine nicht mehr zu akzeptierende Größe erreicht und muß umgehend zurückgeführt werden. 
Ohne die Rückführung der Staatsquote ist der Einfluß von Bund und von Gebietskörperschaften wie Ländern oder Kommunen auf die Wirtschaft und auf die privaten Haushalte so groß, daß man von Staatsdirigismus sprechen kann -und das ist ein Gegensatz zur grundgesetzlichen Forderung nach einer freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Zu hohe Staatsausgaben haben hohe Steuerbelastung der Bürger und der Unternehmen zur Folge.
Unsere Forderung nach Steuerkürzungen ist mit unserer Forderung nach Kürzung der Staatsausgaben verbunden. Das schließt auch ein die Reduzierung der Staatsausgaben aufgrund internationaler Vereinbarungen.
Insbesondere ertragsunabhängige Steuern sind vor allem zum Schutz der mittelständischen Wirtschaft zu reduzieren. Da die Mehrheit unserer Arbeitsplätze von der mittelständischen Wirtschaft bereitgestellt werden, ist diese Forderung eine wesentliche Voraussetzung zur Verringerung der Arbeitslosigkeit.
Parallel zur Reduzierung der Steuerbelastung ist die Steuergesetzgebung zu vereinfachen. Damit wird auch eine größere Steuergerechtigkeit erreicht.
4.4 Die Reduzierung der öffentliche Kreditaufnahme und eine Rückführung der Staatsverschuldung sind erst nach Kürzung der Staatsausgaben möglich. Das unterstreicht, welche Auswirkungen Staatsausgaben haben. 
Öffentliche Kredite sind auf langfristige Investitionen zu beschränken. 
Kurzfristige Investitionen, vor allem konsumptive Ausgaben, dürfen nicht über Kredite finanziert werden.
Staatliche Investitionen sind auf hoheitliche Aufgaben des Staates zu begrenzen, müssen dem Gemeinwohl dienen und sind nur dann zu veranlassen, wenn eine privatwirtschaftliche Vergabe rechtlich oder betriebswirtschaftlich nicht möglich ist.
Öffentliche Unternehmungen sind, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, zu privatisieren. Durch Privatisierung dürfen keine neuen Monopole gebildet werden. Durch entsprechende verwaltungstechnische Maßnahmen und durch sorgfältige gesetzgeberische Formulierungen ist Mißbrauch und Korruption auszuschließen. Auch ist sicherzustellen, daß weder das das organisierte Verbrechen noch Sekten oder andere verfassungsschädliche Gruppierungen Einfluß auf die Wirtschaft nehmen. können.
Das Sonderopfer Solidaritätszuschlag muß zeitlich befristet werden. Diese nationale Solidaritätszahlung darf nicht als Zusatzbelastung unserer Wirtschaft und den Bürgern aufgebürdet werden, solange gleichzeitig Deutsch-land mehr als alle anderen EU Mitglieder Zahlungen an die EU leistet.
4.5 Ein ausgeglichener Haushalt von Bund, Ländern und Kommunen ist oberstes Ziel auch dann, wenn als Konsequenz jene Leistungen eingeschränkt werden müssen, die zu Zeiten hohen Wirtschaftswachstums finanzierbar waren.
Allenfalls unvermeidliche Mehrausgaben und dadurch erforderliche Neuverschuldung müssen zum Zeitpunkt der Entscheidung zeitlich begrenzt werden. Nur wenn die Rückzahlungsmöglichkeiten verbindlich festgelegt werden können, sind Mehrausgaben zulässig. 
4.6 Kosten der staatlichen und kommunalen Verwaltungen und Kosten staatlicher Verwaltungsaufgaben, die in zunehmenden Maß auch als Folge des Vertrages von Maastricht an die Wirtschaft weitergegeben werden, wachsen unkontrolliert. Diese Kosten gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.
Deshalb ist eine Überarbeitung der Verwaltungsstrukturen und der Arbeitsabläufe in den Verwaltungen sowie eine Überarbeitung der staatlichen bzw. der hoheitlichen Aufgaben erforderlich. 
Das Ziel ist eine Verwaltungsvereinfachung.
4.7 Die Folgekosten von Gesetzen, Vorschriften und Normen sind zu erfassen. 
Wo Gesetze für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben als Gesetzesfolgekosten Mehrausgaben oder sonstige Belastungen von untergeordeneten Ebenen verursachen, sind diese vom Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit den Betroffenen zu korrigieren. 
Für alle Gesetze sind vor der Verabschiedung die Folgekosten und alle sonstigen Gesetzesfolgen festzustellen.
4.8 Die Energiepolitik muß nach technisch durchführbaren Lösungen suchen, ohne ideologische Voreingenommenheit und ohne Technikfeindlichkeit. 
Zur Energiepolitik stellen wir folgende Forderungen auf:
4.8-1 Wir fordern eine Energiepolitik, die den Sicherheitsbedürfnissen des Staates und der Bürger entgegenkommt und sowohl der Energieeinsparung als auch der Förderung alternativer Energien hohe Priorität einräumt.
4.8-2 Wir fordern eine Förderung der Energieträger Sonne, Wasser, Wind und nachwachsende Rohstoffe, welche für die Energieteillastversorgung geeignet sind. Wir fordern ferner die Entwicklung der Energiequelle Kernfusion für die Energiehauptlastversorgung, die nach heutigem Kenntnisstand umweltfreundlichste und sicherste Zukunftsenergie.
4.8-3 Die Nutzung der Kernenergie, welche den schädlichen Ausstoß an Kohlendioxid reduziert, ist nur unter Berücksichtigung des jeweils gültigen Standes der Technik und nur unter Berücksichtigung aller Sicherheitsmaßnahmen gerechtfertigt. 
Die Entsorgung und Endlagerung der atomaren Abfälle muß dabei gesichert sein.
4.8-4 Die Förderung von Energiesparmaßnahmen und von energiesparenden Technologien und die Förderung des Gebrauches langlebiger Güter ist von gleichwertiger Bedeutung.
Die Verwendung kurzlebiger Verbrauchsgüter ist unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte durch politische Maßnahmen einzuschränken. 
Energiekosten für die Güterherstellung wie auch der Verbrauch unersetz-licher Rohstoffe müssen in einer Energiebilanz berücksichtigt werden.
4.8-5 Zusammenfassend fordern wir eine Energiepolitik, welche die Belange der Wirtschaft und damit die Auswirkungen auf Arbeitsplätze in gleichem Maße berücksichtigt wie umweltpolitische Gesichtspunkte.
4.9 Der Abbau von Subventionen und der Ersatz von Subventionen durch wirtschaftsfördernde Maßnahmen ist zwingend notwendig.
4.9-1 Subventionen können nur Hilfe zur Selbsthilfe sein und müssen zeitlich begrenzt werden. Sie sind allenfalls zulässig, wo durch EU Vorschriften deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt werden.
4.9-2 Dieser Subventionsstop gilt auch für versteckte Subventionen. Negative Beispiele sind Fördermaßnahmen der EU ebenso wie Maßnahmen, die sich wegen der verfehlten Einwanderungspolitik der jetzigen und der letzten Regierungen im Bereich der Hilfe für hier lebende Ausländer ergeben.
4.10 Wirtschaftswachstum ist durch positive Rahmenbedingungen zu fördern. 
Zu diesen positiven Rahmenbedingungen gehören ausdrücklich:
4.10-1 die schon genannte Reduzierung der Lohnnebenkosten 
4.10-2 die Reduzierung überflüssiger Vorschriften und die Vereinfachung von Behördenauflagen 
4.10-3 die Entlastung unserer Industrie und Wirtschaft von staatlichen Aufgaben auf das für die Gemeinschaft vertretbare Minimum
4.10-4 Laufzeiten von Investitionsvorhaben, vom ersten Antrag / ersten Vorschlag bis zur Fertigstellung, müssen wesentlich verkürzt werden. 
Das gilt sowohl für öffentliche Aufgaben - als Beispiel seien hier genannt neue Schienentrassen oder Straßen - als auch für Investitionen und oder Bauvorhaben von Wirtschaft, Industrie und Einzelpersonen.
4.10-5 die Sicherung der internationalen Chancengleichheit durch Maßnahmen, welche den Mißbrauch bestehender Gesetze und Vorschriften auch innerhalb der EU unterbinden. 
Hierzu gehört auch die Präzisierung aller Gesetze, Erlasse und sonstigen Richtlinien, bei denen nachträglich festgestellt wird, daß die Intention des Gesetzgebers umgangen oder verfälscht werden kann.
4.10-6 der Umbau der Steuerpolitik.
Dieser Umbau der Steuerpolitik muß auch umweltpolitische Gesichtspunkte berücksichtigen. Der Verbrauch von Rohstoffen und die Entsorgung von Produkten sind steuerpolitisch zu beeinflussen.
Die steuerliche Belastung von Arbeit und Arbeitskraft ist zu reduzieren und durch andere Steuerstrukturen aufkommensneutral auszugleichen.
Mittelständischen und kleinen Unternehmen muß durch steuerliche Änderungen eine Chancengleichheit gegenüber den internationalen Großkonzernen eingeräumt werden. Nur dadurch können Arbeitsplätze in diesen Bereichen langfristig gesichert werden.
4.10-7 das Ende der doppelten Besteuerung von Ersparnissen. 
Dies ist wichtig für unsere Bürger. Dies ist noch wichtiger zur Stärkung der Eigenkapitaldecke gerade unserer mittelständischen Industrie, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Sicherung von Arbeitsplätzen.
4.10-8 Werkvertragsarbeitsverhältnisse sowie die Arbeitsverhältnisse billiger EU Kontingentarbeitskräfte sind zu beenden. Die Folge dieser Abkommen war vor allem im Baugewerbe eine Konkurswelle deutscher Unternehmer mit Arbeitsplatzverlusten deutscher Arbeitnehmer. 
Gleiche Folgen werden sich auch in anderen Wirtschaftszweigen bei Beibehaltung dieser Abkommen zeigen.
5 Der Erhalt deutscher Arbeitsplätze und die Verhinderung der Produktionsverlagerung ins Ausland ist Aufgabe und Ziel unserer Wirtschaftspolitik.
5.1 Zur Vermeidung des Mißbrauchs von Förderungsmaßnahmen sind steuerliche Vergünstigungen, Existenzgründungsdarlehen, Liquiditätshilfen und andere staatliche Unterstützungen grundsätzlich mit voller Rückzahlungspflicht oder mit dem Verlust der Vorteile dieser Hilfen verbunden, wenn 
eine Produktionsverlagerung ins Ausland stattfindet, und zwar innerhalb eines von Fall zu Fall festzulegenden Zeitraumes nach Gewährung der Vergünstigung. 
Das gilt auch für eine verdeckte oder eine nur teilweise Produktionsverlagerung, die beispielsweise definiert ist als die Verlagerung des Einkaufs von inländischen auf ausländische Lieferanten oder auch die Übernahme von Fertigungsstätten im Ausland zu Lasten heimischer Fertigung.
5.2 Entwicklungshilfe für Drittländer muß Teil einer aktiven Wirtschaftspolitik sein. Das Ziel ist Hilfe zur Selbsthilfe, ohne Schädigung der gewachsenen Strukturen im Empfängerland. Aufträge an die deutsche Industrie müssen in gleichem Maße darin verbunden sein wie dies bei unseren europäischen Nachbarn praktiziert wird.
5.3 Ein Bildungssystem, welches die Ausbildung von Fachkräften für Handwerk, Industrie und Handel sichert, ist die Grundlage jeder Wirtschaftspolitik. 
Wir fordern:
5.3-1 die Stärkung des dualen Ausbildungssystems, 
5.3-2 die Förderung des Ansehens der nichtakademischen Ausbildung,
5.3-3 die Förderung der Weiterbildung auch bei Nichtakademikern.
5.4 Die Zahl der Arbeitsplätze kann nicht unbegrenzt vergrößert werden. 
Eine Begrenzung der Zuwanderung ist damit eine absolute Notwendigkeit.

6 - Die Stabilität der Währung und die Währungshoheit sind die Grundlagen jeder Wirtschaftspolitik.
Eine europäische Einheitswährung ist von Nachteil für unsere Wirtschaft. Alle entsprechenden Bestrebungen sind deshalb einzustellen und entsprechende Klauseln des Vertrags von Maastricht sind zu ändern. Nur die Wechselkurse schützen eine Volkswirtschaft und sind bei den unterschiedlichen sozialen, rechtlichen sowie volkswirtschaftlichen Bedingungen innerhalb der EU die einzige Möglichkeit, unsere Arbeitsplätze und unseren Lebensstandard zu erhalten. Nur durch verschiedene Währungen innerhalb der EU sind unkontrollierbare Transferzahlungen innerhalb der Europäischen Union auszuschließen. 
Solche Transferzahlungen gingen zu Lasten unserer Wirtschaft.
Die unterschiedlichen Währungen und die Bremswirkung unterschiedlicher Wechselkurse verhindern das Ausbluten ganzer Regionen in der europäischen Gemeinschaft und verhindern damit massenhafte Wanderungsbewegungen der von davon betroffenen Arbeitnehmer in andere, wirtschaftlich stärkere Regionen Europas und vor allem nach Deutschland.

7 - Der Standort Baden-Württemberg und der Standort Deutschland sind nur bei Erfüllung der hier genannten Forderungen langfristig gesichert.